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   OLG Bremen, 15.11.1999 - 4 W 15/99   

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OLG Bremen, 15.11.1999 - 4 W 15/99 (https://dejure.org/1999,4588)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15.11.1999 - 4 W 15/99 (https://dejure.org/1999,4588)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15. November 1999 - 4 W 15/99 (https://dejure.org/1999,4588)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Vergütung für eine fallbezogen tätige Bürokraft neben der Vergütung für eine Betreuertätigkeit; Erstattung der Kosten für fallbezogene Bürotätigkeit; Entschädigung der Tätigkeit als Berufsbetreuer; Erstattungsfähigkeit der zulässigerweise delegierten ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des Betreuungsvereins, Kostenerstattung für Verwaltungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vergütung für eine Bürokraft neben der Vergütung für eine Betreuertätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 555
  • Rpfleger 2000, 215
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Bremen, 15.11.1999 - 4 W 15/99
    Berufsbetreuern steht eine Entschädigung zu, die nicht nur den Zeitaufwand, sondern auch die anteiligen Bürokosten abgilt (BVerfG, NJW 1980, 2179).
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01

    Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft

    Es sieht sich daran durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen vom 15. November 1999 (4 W 15/99 - FamRZ 2000, 555) gehindert.

    Zum Teil wird empfohlen, Tätigkeiten, mit denen der Betreuer eine von ihm angestellte Hilfskraft beauftragt hat, entsprechend den tatsächlich angefallenen Personalkosten als Aufwand in Rechnung zu stellen (Gregersen/Deinert, Die Vergütung des Betreuers 2. Aufl. S. 53 f.; Erman/Holzhauer BGB 11. Aufl. § 1835 Rdn. 9 [abweichend von der Vorauflage]; OLG Bremen FamRZ 2000, 555, 556, von dessen Entscheidung das vorlegende BayObLG abweichen will und das unter Hinweis auf BAT VI b einen Stundensatz der Bürokraft von 45 DM für angemessen erachtet; zustimmend Sonnenfeld, Betreuungs- und Pflegschaftsrecht 2. Aufl. Rdn. 220 b).

  • BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00

    Aufwendungsersatz eines Berufsbetreuers eines mittellosen Betreuten

    Vorlagebeschluß an den Bundesgerichtshof, ob der für einen mittellosen Betroffenen bestellte Berufsbetreuer für die Erledigung einfacher Schreibarbeiten durch eine bei ihm beschäftigte Schreibkraft Aufwendungsersatz verlangen kann (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Bremen FamRZ 2000, 555).

    Das OLG Bremen bejaht dies im Falle eines Betreuungsvereins (FamRZ 2000, 555; zustimmend HK-BUR/ Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn. 38a; Palandt/Diederichsen § 1836a Rn. 7; Derben BtPrax 2001, 16).

    Dem steht die im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf sofortige weitere Beschwerde ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen (FamRZ 2000, 555) entgegen.

  • OLG Zweibrücken, 21.10.2002 - 3 W 75/02

    Betreuervergütung: Keine Erstattungsfähigkeit der Kosten des Berufsbetreuers für

    Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen vom 16. November 1999 - 5 W 15/99 - (Rpfleger 2000, 215) gibt dem Senat keinen Anlass zur Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG.
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 23 U 140/01

    Zulässigkeit der Berufung bei Fehlen von Ausführungen zur materiellen

    Ergeben sich dagegen aus dem Berufungsvorbringen keine Anhaltspunkte für einen derartigen Willen, ist der Berufungsantrag dahin auszulegen, dass der Berufungsführer sein bisheriges Sachbegehren weiterverfolgt; es ist deshalb unschädlich, dass innerhalb der Berufungsbegründungsfrist ein ausdrücklicher Sachantrag unterblieben ist (BGH NJW 1987, 2364, 2365; NJW 1989, 3149; WM 1990, 2128, 2129; DtZ 1993, 182, 183 = FamRZ 1993, 1192, 1193; NJW 1994, 2835, 2836; NJW-RR 1995, 1154 f.; OLG Saarbrücken OLGR 2000, 46; Gummer in: Zöller, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 519, Rn. 28).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2006 - 20 W 546/00

    Betreuervergütung: Aufwendungsersatzanspruch wegen Personal- und

    Nach Inkrafttreten des BtÄndG zum 01. Januar 1999 beantragte er für seine Tätigkeit in der Zeit vom September 1999 bis Juli 2000 neben der ihm antragsgemäß bewilligten Vergütung für seinen Zeitaufwand von 60,-- DM pro Stunde sowie Ersatz von Fahrt-, Telefon-, Porto- und Kopierkosten zusätzlich auch den Ersatz von Personal- und Arbeitsplatzkosten für eine Vollzeitbürokraft, für welche er den selben Zeitaufwand wie für sich selbst als Betreuer in Ansatz brachte und hierfür einen Stundensatz von 40,-- DM zuzüglich Mehrwertsteuer als pauschale Aufwandsentschädigung unter Hinweis auf einen Beschluss des OLG Bremen vom 15. November 1999 (FamRZ 2000, 555) forderte.
  • OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 9 WF 176/01

    Verfahrenspfleger: Zuständigkeitsbereich und Aufwendungsersatz

    Dabei erfaßt die Vergütung mit einem Stundensatz auch die Abgeltung anteiliger allgemeiner (sachlicher und personeller) Bürokosten des Berufsbetreuers (BayObLG BtPrax 2001, 125; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl. 2000 § 1835 Rn. 8; Hermann/Holzhauer, BGB, 10. Aufl. 2000 § 1836, Rn. 13; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl. 1999 Vorbemerkung vor §§ 65 ff FGGRn. 165; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl. 2001 § 1835 Rn. 14 und § 1836 Rn. 21; Dammrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl. 1995 § 1836 Rn. 25; siehe im Übrigen auch - zum alten Recht - BayObLGZ 1995, 35, 38 ff. und 1996, 37, 39; a. A. OLG Bremen BtPrax 2000, 88).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2017 - 8 WF 2/17

    Vergütungsanspruch des Ergänzungspflegers vor Verpflichtung

    Richtigerweise zu unterscheiden ist unter den mit der Amtsführung in Verbindung stehenden Bürokosten vielmehr zwischen den sog. allgemeinen Kosten der Büroführung, die nicht erstattungsfähig sind (z.B. Miete, Reinigung, Anschaffung von Schreibmaterial, Grundgebühren der Telekomunikation) und sogenannten fallbezogenen Bürokosten, die im Unterschied zu den vorgenannten Aufwendungen in einem konkreten Zusammenhang zur Führung der einzelnen Pflegschaft stehen (vgl. OLG Bremen, FamRZ 2000, 555).
  • LG Koblenz, 27.08.2001 - 2 T 448/01
    An diese Vorgabe der höchstrichterlichen Rspr., die auch unter dem Gesichtspunkt rechtlich zutreffend erscheint, daß der Gesetzgeber durch die Reform des Betreuervergütungsrechts eine Entlastung der Staatskasse herbeiführen wollte (vgl. auch BayObLG, FamRZ 2001, 653 = BtPrax 2001, 125; a. A. OLG Bremen, FamRZ 2000, 555 = BtPrax 2000, 88), sieht sich die Kammer gebunden, auch wenn dies zum Ergebnis haben dürfte, daß für einen RA eine Berufsbetreuung nur noch bedingt wirtschaftlich sinnvoll zu führen sein wird .
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 04.11.1999 - 15 W 1733/99   

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https://dejure.org/1999,23564
OLG Dresden, 04.11.1999 - 15 W 1733/99 (https://dejure.org/1999,23564)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.11.1999 - 15 W 1733/99 (https://dejure.org/1999,23564)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. November 1999 - 15 W 1733/99 (https://dejure.org/1999,23564)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütung, Stundensatz, Finanzkauffrau

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 555 (Ls.)
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