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   OLG Bremen, 06.05.1999 - 5 U 35/1998   

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OLG Bremen, 06.05.1999 - 5 U 35/1998 (https://dejure.org/1999,11265)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06.05.1999 - 5 U 35/1998 (https://dejure.org/1999,11265)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06. Mai 1999 - 5 U 35/1998 (https://dejure.org/1999,11265)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 671
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 18.03.2020 - XII ZB 380/19

    Rechtsnatur und Formbedürftigkeit eines Brautgabeversprechens

    bb) Der Senat hat sich in seiner bisherigen Rechtsprechung noch nicht zu der - praktisch freilich kaum bedeutsamen - Frage geäußert, ob auch das nicht vollzogene Versprechen einer unbenannten Zuwendung unter Ehegatten zu seiner Wirksamkeit wenigstens in entsprechender Anwendung von § 518 Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung bedarf (dafür Soergel/Eckert BGB 13. Aufl. § 518 Rn. 2; BeckOK BGB/Gehrlein [Stand: 1. Februar 2020] § 518 Rn. 1; Erman/Hähnchen BGB 15. Aufl. § 518 Rn. 13; Staudinger/Hertel BGB [2012] Beurkundungsgesetz Rn. 53; Najdecki in Burandt/Rojahn Erbrecht 3. Aufl. § 518 BGB Rn. 2; Seiler in FS Henrich S. 551, 562; Sandweg NJW 1989, 1965, 1969; dagegen OLG Bremen FamRZ 2000, 671; Staudinger/Chiusi BGB [2013] § 518 Rn. 5; jurisPK-BGB/Kühle [Stand: 1. Februar 2020] § 518 Rn. 10; Schulz/Hauß Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 6. Aufl. Rn. 1564; Bergschneider FPR 2011, 244, 245; Morhard NJW 1987, 1734, 1736).
  • OLG Hamm, 12.10.2010 - 25 U 58/08

    Anspruch eines Ehegatten auf einen Ausgleich für finanzielle Aufwendungen durch

    Zum Teil wird angenommen, dass mit endgültiger Trennung der Parteien die Geschäftsgrundlage für die Zuwendung entfällt (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 13.07.1987, AZ: 11 W 95/86, Tz. 6 = FamRZ 1988, 620-621) oder dann auf den Trennungszeitpunkt abzustellen ist, soweit nicht das Ergebnis eines güterrechtlichen Ausgleichs abzuwarten ist (vgl. dazu Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 06.05.1999, AZ: 5 U 35/98, Tz. 65 = FamRZ 2000, 671-672).
  • OLG Schleswig, 04.10.2006 - 15 UF 50/06

    Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung im Falle des Versprechens

    Einer Entscheidung des OLG Bremen zufolge (FamRZ 2000, 671) unterliegt das Versprechen einer ehebedingten Zuwendung nicht dem Formzwang des § 518 BGB.
  • OLG Brandenburg, 17.12.2008 - 13 U 17/08

    Eigentümer-Benutzer-Verhältnis: Anspruch einer geschiedenen Ehefrau auf

    Ein Ausgleich nach den Grundsätzen unbenannter ehebezogener Zuwendungen ist im Fall der Gütertrennung nicht generell, sondern nur in bestimmten Fällen ausgeschlossen, etwa wenn die Zuwendung eine angemessene Beteiligung an dem gemeinsam Erarbeiteten darstellt (BGH NJW 89, 1988), wenn sie dem Ausgleich erbrachter Leistungen dient (OLG Bremen, FamRZ 00, 671) oder als Gegenleistung für die Zustimmung zur Gütertrennung aufzufassen ist (OLG Stuttgart, NJW-RR 88, 134).
  • OLG Bremen, 04.01.2008 - 4 W 4/07

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Rückgewähr einer ehebezogenen Zuwendung im Fall

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