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Rechtsprechung
   OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3886
OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00 (https://dejure.org/2000,3886)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.03.2000 - 6 W 114/00 (https://dejure.org/2000,3886)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. März 2000 - 6 W 114/00 (https://dejure.org/2000,3886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der Berufsbetreuereigenschaft

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung:, Stundensatz, Fachkenntnisse eines Diplombauingenieurs, nutzbare Fachkenntnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 110
  • FamRZ 2000, 846 (Ls.)
  • Rpfleger 2000, 330
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99

    Einwand der mangelhaften Ausführung der Betreuung im

    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00
    An einer solchen Entscheidung wäre der Senat durch das im Festsetzungsverfahren geltende Verbot der Reformation in Peius gehindert; hat wie hier nur der Betreuer Beschwerde mit dem Ziel eingelegt, mehr als die ihm zugesprochene Vergütung zu erhalten, scheidet eine für ihn ungünstige Änderung der Erstentscheidung aus (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, 1591 m.w.N.).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00
    Vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Bundestagsdrucksache 13/7158, S. 14, 15; BayObLG, FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).
  • LG Dresden, 31.08.1999 - 2 T 916/99

    Anspruch eines Betreuers auf Vergütung aus der Staatskasse ; Anspruch einer

    Auszug aus OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00
    Die für den Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers konstitutive förmliche Feststellung seiner Berufsbetreuereigenschaft nach § 1836 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB (allgemeine Meinung, vgl. z.B. Landgericht Dresden, FamRZ 2000, 181) hat das Vormundschaftsgericht nach Aktenlage bislang nicht getroffen.
  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01

    Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin

    Erforderlich ist, dass die jeweilige Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung entsprechender Kenntnisse ausgerichtet ist, was etwa bei den Studiengängen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie oder Betriebswirtschaftslehre der Fall ist (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 844 m.w.N. = FGPrax 2000, 22 = BtPrax 2000, 81; Thüringer OLG, FGPrax 2000, 110).
  • OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 5 W 289/02

    Erhöhung der Betreuervergütung bei besonderen Kenntnissen aus kaufmännischer

    Da die Wahrnehmung der Betreuung gem. § 1901 BGB ein spezifisch rechtliches Gepräge trägt, sind vor allem Kenntnisse auf rechtlichem, medizinischem, aber auch auf sozialwissenschaftlichem und betriebswirtschaftlichem Gebiet von Bedeutung (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; BayObLG FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110; OLG Celle, Beschl. v. 18.4.2001 - 10 W 13/00, juris, Ausdruck Seite 2; Dodegge, NJW 2000, 2704, 2713; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1836 Rdn 19).

    Darüberhinaus genügt es nicht, dass die Ausbildung nur in den Randbereichen der entsprechenden Ausbildungspläne betreuungsrelevantes Wissen anspricht; vielmehr kommt es darauf an, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung der für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse abzielt (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; 2001, 551, 552; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; Thüringer FGPrax 2000, 110; MünchKomm(BGB)/Wagenitz, § 1836a Rdn. 24).

    aa) Ob ein Berufsbetreuer die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BVormVG a.F. erfüllt, obliegt der Beurteilung des Tatrichters und kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter einen unbestimmten Rechtsbegriff verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig getroffenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen und gegen den Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschl. v. 31.10.2002 - 5 W 188/02; OLG Frankfurt OLGR 2001, 113; OLG Zweibrücken OLGR 2000, 552; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FGG, 14. Aufl., § 27 Rd. 42 mit weit. Nachweis).

  • OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02

    Betreuervergütung für Diplom-Theologen

    Für die Zuerkennung des höchsten Stundensatzes nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat, Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01; Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

  • KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass derartige Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. zu Vorstehendem BayObLG BtPrax 2000, 81/82 und FamRZ 2001, 187; OLG Jena BtPrax 2000, 170; OLG Schleswig BtPrax 2000, 262/263; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; HK-BUR-Bauer/Deinert aaO).

    Dies rechtfertigt die Bejahung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BVormVG in solchem Fall (vgl. zu Vorstehendem OLG Dresden FamRZ 2001, 188/189, zum DDR-Abschluss Ingenieurökonom, das im Hinblick auf dessen Gleichstellung mit dem Fachhochschulabschluss Betriebswirtschaft die Frage der Vermittlung im Kernbereich offen lässt; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 349, zum DDR-Abschluss Staatswissenschaftler und Gleichstellung mit dem Fachhochschulabschluss Diplom-Verwaltungswirt, das besondere Rechtskenntnisse verneint, da nur einzelne Rechtsprobleme und nicht juristische Grundkenntnisse Ausbildungsgegenstand waren; OLG Jena BtPrax 2000, 170/170, das die Relevanz in der ehemaligen DDR erworbener rechtlicher und ökonomischer Kenntnisse bezweifelt, für den Diplombauingenieur deren Vermittlung im Kernbereich verneint; abl. Damrau/Zimmermann a.a.O. Rdn.55).

  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Betreuungsrelevant sind im allgemeinen ferner Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (vgl. BayObLGZ 1999, 339/341 f.; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110).
  • OLG Jena, 08.11.2001 - 6 W 495/01

    Betreuervergütung; erhöhter Stundensatz

    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat FGPrax 2000, 110).

    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

  • OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 653/03

    Betreuervergütung; Stundensatz; Ingenieurstudium

    Dieses Wissen wird in aller Regel durch das Hauptsfach inhaltlich ausgerichtet und eingegrenzt sein, so dass die vom Beteiligten zu 1) in Anspruch genommenen wirtschaftlichen Kenntnisse auf das Berufsbild eines Ingenieurs orientiert sind und kaum etwas zu dem Aufgabenfeld eines Betreuers im Sinne der §§ 1896 Abs. 1, 1901 BGB (rechtliche Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten in dessen Interesse und zu dessen Wohl im festgelegten Aufgabenkreis) ergeben werden (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; NJW-RR 2000, 1314, 1315).

    Dieses Wissen wird in aller Regel durch das Hauptsfach inhaltlich ausgerichtet und eingegrenzt sein, so dass die vom Beteiligten zu 1) in Anspruch genommenen wirtschaftlichen Kenntnisse auf das Berufsbild eines Ingenieurs orientiert sind und kaum etwas zu dem Aufgabenfeld eines Betreuers im Sinne der §§ 1896 Abs. 1, 1901 BGB (rechtliche Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten in dessen Interesse und zu dessen Wohl im festgelegten Aufgabenkreis) ergeben werden (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; NJW-RR 2000, 1314, 1315).

  • OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03

    Berufsbetreuervergütung: Erhöhte Vergütung bei abgeschlossener Ausbildung zum

    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat FGPrax 2001, 21 und OLGR 2003, 300 f; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110).
  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 371/05

    Katholischer Theologe bekommt als Betreuer mehr Geld

    Erforderlich ist, dass die jeweilige Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung entsprechender Kenntnisse ausgerichtet ist, was etwa bei den Studiengängen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie oder Betriebswirtschaftslehre der Fall ist (Senat, FGPrax 2003, 126; BayObLG, FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG, FGPrax 2000, 110).
  • OLG Jena, 28.04.2003 - 6 W 158/03

    Betreuervergütung bei DDR-Staatwissenschaftsstudium

    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat FGPrax 2000, 110).

    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken, vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FGPrax 2000, 22, 23 m.w.N.).

  • LG Saarbrücken, 11.06.2002 - 5 T 239/02
  • OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08

    Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2002 - 5 W 15/02

    Besondere Kenntnisse des Betreuers

  • OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01

    Berufsbetreuervergütung; Stundensatz, erhöhter

  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06

    Studium der Volkswirtschaftslehre

  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

  • OLG Hamm, 09.11.2004 - 15 W 89/04

    Zur Höhe des Vergütungsanspruchs bei berufsmäßiger Betreuung, wenn die

  • OLG Frankfurt, 11.12.2006 - 20 W 365/06

    Betreuervergütung: Stundensatz einer staatlich anerkannten Sondererzieherin

  • OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit der Kenntnisse eines staatlich

  • OLG Jena, 22.01.2004 - 6 W 737/03

    Betreuervergütung; Fortbildung; Stundensatzerhöhung

  • OLG Zweibrücken, 19.11.1999 - 3 W 232/99

    Anerkennung auch bei geringeren Fallzahlen möglich

  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00

    Die Ausbildung für das Lehramt an höheren Schulen vermittelt zur Führung von

  • KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02

    Betreuervergütung: Qualifikation als Rechtsbeistand für Erbrecht nach altem Recht

  • OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Bindung an Auswahlentscheidung des

  • OLG Jena, 18.12.2003 - 6 W 316/03
  • OLG Brandenburg, 12.04.2001 - 11 Wx 11/01

    Erhöhung der Betreuervergütung wegen Kenntnissen und Fähigkeiten aufgrund

  • OLG Jena, 08.01.2004 - 6 W 653/03

    Erhöhter Stundensatz für Ingenieur

  • OLG Jena, 08.05.2006 - 9 W 93/06

    Festsetzung von Betreuervergütung

  • OLG Jena, 15.10.2004 - 9 W 247/04
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4067
OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99 (https://dejure.org/2000,4067)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.03.2000 - 2 W 186/99 (https://dejure.org/2000,4067)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. März 2000 - 2 W 186/99 (https://dejure.org/2000,4067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Arzthelfer; Betreuungsaufgabe; Gesundheitsfürsorge; Ausbildung

  • Bt-Recht

    Stundensatz Arzthelferin, Betreuervergütung

  • Judicialis

    BVormVG § 1; ; BGB § 1836 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836a; BVormVG § 1
    Nutzbarkeit von Fachkenntnissen aufgrund Ausbildung zur Arzthelferin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Meldorf - 41 XVII
  • LG Itzehoe - 4 T 339/99
  • OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 846
  • Rpfleger 2000, 330
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99
    Deshalb kann auch offenbleiben, ob das BVormVG verfassungswidrig ist (verneinend OLG Hamm BtPrax 2000, 37), weil bei Nichtanwendung dieses Gesetzes nach allgemeinen Grundsätzen gemäß § 1836 Abs. 2 BGB der Stundensatz von 45 DM jedenfalls erreicht wird.
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99
    a) "Fachkenntnisse" bzw. "besondere Kenntnisse" sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei das Grundwissen je nach Bildungsstand und Ausbildung mehr oder weniger umfangreich sein kann (BT - Drucks. 13/7158 S. 14; BayObLG FGPrax 2000, 22).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99
    Nach den vor ihr vorgelegten Unterlagen handelt es sich dabei um eine "vergleichbare abgeschlossene Ausbildung", denn Ausbildungsgang und Abschlußprüfung sind in der Ausbilder-Eignungsverordnung im einzelnen geregelt (vgl. allgemein BayObLG RPfl 2000, 64, 65 unter Hinweis auf §§ 1 Abs. 2, 34 BBildG).
  • BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundensatzerhöhung wegen eines Hochschulstudiums

    Mit Blick auf den zeitlichen Umfang der insbesondere in den Bereichen Psychologie, Pädagogik und Diagnostik der Schülerpersönlichkeit absolvierten Ausbildung sowie darauf, dass das dabei vermittelte Wissen selbständiger und maßgeblicher Bestandteil der Abschlussprüfung war, ist das nicht zu beanstanden (vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 15. August 2006 - 15 W 139/06 - juris Rn. 11; BayObLG FamRZ 2001, 187, 188; OLG Köln FamRZ 2000, 1303, 1304; OLG Schleswig FamRZ 2000, 846, 847).
  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    aa) "Besondere" Kenntnisse sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei das Grundwissen je nach Bildungsstand bzw. Ausbildung mehr oder weniger umfangreich sein kann (vgl. BayObLGZ 1999, 339/341; SchlHOLG FamRZ 2000, 846/847).
  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00

    Die Ausbildung für das Lehramt an höheren Schulen vermittelt zur Führung von

    Sie gehen in ihrer Breite und Tiefe über ein Grundwissen deutlich hinaus (vgl. zu dieser Abgrenzung BayObLGZ 1999, 339/341; SchlHOLG FamRZ 2000, 846/847).

    Für die Führung einer Betreuung "nutzbar" sind Kenntnisse, wenn sie ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (vgl. BayObLGZ 1999, 339/341 f.; SchlHOLG FamRZ 2000, 846/847; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110).

  • OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04

    Betreuung: Vergütung des zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts

    Dies ist nur dann der Fall, wenn es sich um eine Verrichtung handelt, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage bei vernünftiger Betrachtung einen Anwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit erfordert (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280 und 1284; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 593; OLG Düsseldorf BtPrax 2000, 171).
  • OLG Köln, 17.12.2001 - 16 Wx 252/01

    Vergütung für einen Berufsbetreuer mit abgeschlossenem Studium der Biologie

    Vielmehr reicht es aus, wenn die Kenntnisse die Bewältigung bestimmter Aufgabenkreise erleichtern (vgl. BayObLG, FamRZ 00, 844, 845 m.w.N; OLG Schleswig, FamRZ 00, 846; Senat v. 16.2.00, FamRZ 00, 1303 ).
  • OLG Schleswig, 27.07.2000 - 2 W 136/00

    Vergütung des Berufsvormunds - durch Praxis gewonnene Kenntnisse - Forbildungen

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 8.03.2000 - 2 W 186/99 (NJWE-FER 2000, 206, 207 = SchlHA 2000, 161 = OLG-Report 2000, 214, 215) Zweifel an der Auffassung geäußert, ob die erforderlichen Kenntnisse auch dann gegeben seien, wenn sie nicht durch eine abgeschlossenen Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben seien, sondern durch Berufserfahrung und/oder Fortbildung ohne jeweiligen formellen Abschluß.
  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 189/00

    Durch die Ausbildung zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten vermittelt

    Die Betreuerin kann sich auch nicht auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig (BtPrax 2000, 171/172) vom 8.3.2000 berufen, mit der einer Arzthelferin ein Stundensatz von 45 DM zugebilligt wurde.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 21.12.1999 - 15 W 1942/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11535
OLG Dresden, 21.12.1999 - 15 W 1942/99 (https://dejure.org/1999,11535)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.12.1999 - 15 W 1942/99 (https://dejure.org/1999,11535)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Dezember 1999 - 15 W 1942/99 (https://dejure.org/1999,11535)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Betreuers auf einen erhöhten Stundensatz aufgrund seines Hochschulabschlusses; Nutzbarkeit besonderer Fachkenntnisse für die Betreuung in einem bestimmten Aufgabenkreis; Anspruch auf Vergütung aus der Staatskasse für die Betreuung eines Mittellosen

  • Bt-Recht

    Vergütung, nutzbare Fachkenntnisse - Dipl.-Lehrerin ( 31,50 DM )

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 846
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