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   BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01   

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https://dejure.org/2001,5283
BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01 (https://dejure.org/2001,5283)
BayObLG, Entscheidung vom 08.03.2001 - 3Z BR 62/01 (https://dejure.org/2001,5283)
BayObLG, Entscheidung vom 08. März 2001 - 3Z BR 62/01 (https://dejure.org/2001,5283)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Betreuung; Wegfall des Einverständnisses; Rechtsbeschwerdegericht; Zustimmung zu Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wideruf des Einverständnisses mit der Betreuung

  • Judicialis

    FGG § 27; ; BGB § 1896 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 27; BGB § 1896 Abs. 2
    Beschwerde des Betroffenen als Wegfall des Einverständnisses zur Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1245
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG:) FamRZ 2000, 189; OLG Hamm FamRZ 2000, 493/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908).

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLGZ 1994, 209/212).

    Für die Bestellung eines Betreuers ist kein Raum, wenn sich der angestrebte Zweck durch die vorgesehene Maßnahme nicht erreichen läßt, etwa die Bestellung eines Betreuers keinen Erfolg verspricht (BayObLGZ 1994, 209/211 f.).

  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    Auszug aus BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01
    Diese Grundsätze gelten auch für die Verlängerung der Betreuung (BayObLG FamRZ 1998, 921).
  • BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 236/99

    Rechtsmittelbelehrung eines Beschlusses, der Entlassung eines Betreuers gegen

    Auszug aus BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG:) FamRZ 2000, 189; OLG Hamm FamRZ 2000, 493/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG:) FamRZ 2000, 189; OLG Hamm FamRZ 2000, 493/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908).
  • OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 44/99

    Notwendigkeit der Betreuerbestellung

    Auszug aus BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG:) FamRZ 2000, 189; OLG Hamm FamRZ 2000, 493/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908).
  • BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach

    Auszug aus BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01
    Hierüber kann der Senat selbst entscheiden, da er die erforderlichen Feststellungen, ohne daß es weiterer Ermittlungen, bedarf, aus den Akten treffen kann (BGH NJW 1997, 2815/2817; BayObLG NJW-RR 1998, 294/295; NJWE-FER 1999, 151/152).
  • BGH, 23.06.1997 - II ZR 132/93

    Rechtsprechung zum "Genehmigten Kapital" im Aktienrecht geändert

    Auszug aus BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01
    Hierüber kann der Senat selbst entscheiden, da er die erforderlichen Feststellungen, ohne daß es weiterer Ermittlungen, bedarf, aus den Akten treffen kann (BGH NJW 1997, 2815/2817; BayObLG NJW-RR 1998, 294/295; NJWE-FER 1999, 151/152).
  • BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98

    Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung

    Auszug aus BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01
    Hierüber kann der Senat selbst entscheiden, da er die erforderlichen Feststellungen, ohne daß es weiterer Ermittlungen, bedarf, aus den Akten treffen kann (BGH NJW 1997, 2815/2817; BayObLG NJW-RR 1998, 294/295; NJWE-FER 1999, 151/152).
  • KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03

    Betreuungsrecht: Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung trotz einer Vollmacht

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senat, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 W 414/04, KGR Berlin 05, 709; BayObLG, FamRZ 2001, 1244f; 2001, 1245f.; jetzt: § 1896 Abs. 1a BGB).
  • BGH, 17.10.2013 - V ZB 172/12

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Haftantrags;

    Der Senat hat jedoch neue unstreitige und aus den Akten ersichtliche Tatsachen zu berücksichtigen (vgl. BayObLG, FamRZ 2001, 1245, 1246; Keidel/Meyer-Holtz, FamFG, 17. Auflage, § 74 Rn. 16 f.; vgl. auch Senat, Urteil vom 3. April 1998 - V ZR 143/97, NJW-RR 1998, 1284 zum Revisionsverfahren).
  • BGH, 12.12.2013 - V ZB 214/12

    Rechtmäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft zum Zwecke der Abschiebung

    Nach seinen bei der Anhörung des Betroffenen protokollierten Erklärungen über die Verhältnisse in der Lebensgemeinschaft mit der Mutter und dem Umstand, dass die Eltern-Kind- Beziehung nach dem - allerdings erst nach der Beschwerdeentscheidung ergangenen - Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, den das Rechtsbeschwerdegericht jedoch als neue unstreitige Tatsache seiner Entscheidung zugrunde zu legen hat (vgl. BayObLG, FamRZ 2001, 1245, 1246; Keidel/Meyer-Holtz, FamFG, 17. Auflage, § 74 Rn. 16 f.; vgl. auch Senat, Urteil vom 3. April 1998 - V ZR 143/97, NJW-RR 1998, 1284 zum Revisionsverfahren), der entscheidende Grund für die Aussetzung der Abschiebung um drei Monate waren, stellte sich die Anordnung und der Vollzug von Abschiebungshaft, die zwangsläufig mit der Trennung des Betroffenen von seinem Kind verbunden war, hier als ein unverhältnismäßiger Eingriff in eine gelebte Eltern-Kind-Beziehung dar.
  • KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senat, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 W 414/04, KG-Report Berlin 2005, 709; BayObLG, FamRZ 2001, 1244f; 2001, 1245f.; jetzt: § 1896 Abs. 1a BGB).
  • KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06

    Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei massenhafter

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt weiter voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, § 1896 Abs. 1a BGB (vgl. Senat, Beschluss vom 26. April 2005 - 1 W 414/04, KG-Report Berlin 2005, 709; BayObLG, FamRZ 2001, 1244f; 2001, 1245f.).
  • KG, 26.04.2005 - 1 W 414/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen oder - wie hier - gegen seinen Willen, setzt ferner voraus, dass der Betreute aufgrund seiner Erkrankung seinen Willen in dem fraglichen Bereich nicht frei bestimmen kann (BayObLG, BtPrax 1994, 209; FamRZ 2001, 1245).
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