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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4228
BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00 (https://dejure.org/2000,4228)
BayObLG, Entscheidung vom 13.12.2000 - 3Z BR 353/00 (https://dejure.org/2000,4228)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 3Z BR 353/00 (https://dejure.org/2000,4228)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Betreuer; Entfallen der Betreuung; Gesunder Volljähriger; Betreuungsfall; Aufgabenkreis

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begriff des Betreuungsbedürfnisses

  • Judicialis

    BGB § 1896; ; BGB § 1908d; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896, § 1908d; FGG § 12
    Zum zulässigen Umfang einer Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Betreuung, soweit der Betroffene selbst handeln kann

Verfahrensgang

  • LG Landshut - 60 T 2141/00
  • BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1249 (Ls.)
  • Rpfleger 2001, 234
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92

    Beschwerde adoptionswilliger Großeltern gegen die Anordnung der Herausgabe ihres

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00
    Der Senat hält es für sachdienlich (vgl. BayObLGZ 1993, 76/81), das Verfahren an das Amtsgericht zurückzuverweisen.
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00
    Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen BÜrger zu bessern oder zu hindern, sich selbst zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f.; BayObLGZ 1994, 209/211).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00
    Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen BÜrger zu bessern oder zu hindern, sich selbst zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f.; BayObLGZ 1994, 209/211).
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 583/11

    Betreuungsverfahren: Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht;

    Der Begriff "Aufgabenkreis" im Sinne des § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB schließt nicht aus, dem Betreuer gegebenenfalls nur eine einzige Angelegenheit zuzuweisen (BayObLG München, 13. Dezember 2000, 3Z BR 353/00, NJWE-FER 2001, 151).
  • BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09

    Prozessfähigkeit

    Sollte das Vormundschaftsgericht die Bestellung eines Betreuers, die auch nur für den vorliegenden Rechtsstreit möglich wäre (vgl. BayOLG 13. Dezember 2000 - 3 Z BR 353/00 - RPfl.
  • BGH, 06.12.2013 - V ZR 8/13

    Klageabweisung bei fehlender Prozessfähigkeit: Gehörsverletzung wegen

    Bevor es ihre Klage als unzulässig abweist, hat es die Partei auf das Fehlen ihrer ordnungsgemäßen Vertretung (§ 51 Abs. 1 ZPO) sowie auf die Möglichkeit zur Behebung des Mangels durch die Bestellung eines Betreuers nach § 1896 BGB hinzuweisen, dessen Aufgabenkreis auf die Führung des Rechtsstreits beschränkt werden kann (vgl. BayObLG, Rpfleger 2001, 234; BAG, NJW 2009, 3051, 3052 Rn. 12).
  • BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 95/02

    Entlassung des Betreuers wegen mangelnder Eignung - verspätete Abgabe der

    Die Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258); die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also darauf hin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250).
  • BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02

    Bestellung des Betreuers für alle Angelegenheiten

    Auch bei den danach in Betracht kommenden Personen muss jedoch gewährleistet sein, dass sie in den gerichtlich bestimmten Aufgabenkreisen die Angelegenheiten der Betreuten besorgen und sie hierbei im erforderlichen Umfang persönlich betreuen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250).
  • OLG Zweibrücken, 24.03.2004 - 3 W 219/03

    Rechtliche Betreuung: Fehlendes Betreuungsbedürfnis

    Das Vormundschaftsgericht ist in Betreuungssachen auch nicht etwa einer Fürsorgebehörde gleich zu erachten (vgl. zum Ganzen OLG Köln FamRZ 1996, 249 f; BayObLG RPfleger 2001, 234 = NJWE-FER 2001, 151; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1896 BGB, Rdnrn. 14 f, 64, 86, 87; Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1896 Rdnr. 7).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00   

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https://dejure.org/2000,5780
BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00 (https://dejure.org/2000,5780)
BayObLG, Entscheidung vom 28.06.2000 - 3Z BR 120/00 (https://dejure.org/2000,5780)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 3Z BR 120/00 (https://dejure.org/2000,5780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Überprüfbarkeit der Beurteilung der Eignung des Betreuers durch den Tatrichter vom Rechtsbeschwerdegericht; Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Eignung des Betreuers; Vorliegen der Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers

  • Bt-Recht

    Beurteilung der Eignung des Betreuers

  • rechtsportal.de

    BGB § 1897
    Eignung des Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Cham - 8 XVII 82/97
  • LG Regensburg - 7 T 125/99
  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1249
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 03.12.1997 - 3Z BR 364/97

    Tatrichterliche Prüfungspflicht bei Betreuung durch Angehörigen

    Auszug aus BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00
    Deshalb hat sich das Vormundschaftsgericht maßgeblich davon leiten zu lassen, durch wen die bestmögliche Kombination von persönlicher Betreuung und Besorgung der Angelegenheiten der Betroffenen gewährleistet wird (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 51 ).
  • BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99

    Darlegung der Erforderlichkeit eines Betreuers und der Erforderlichkeit eine

    Auszug aus BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG FamRZ 1999, 1612 f. m.w.N.).
  • OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07

    Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen durch Betreuer - kein Entlassungsgrund bei

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154; Palandt/Diederichsen BGB 66. Aufl. § 1897 Rn. 4).
  • BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04

    Entlassung eines Betreuers wegen mangelnder Eignung

    Die Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; BtPrax 2002, 218); die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2008 - 20 W 532/05

    Betreuung: Entlassung eines Berufsbetreuers wegen Eignungsmangels

    Dabei ist insbesondere darauf abzustellen, ob das Landgericht den Begriff der Eignung verkannt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1358 und 2001, 1249; Keidel/Kuntze/Winkler-Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 30 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Betreuungsverfahren; Voraussetzungen der

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249, 1250; BayObLG BtPrax 2004, 153, 154; OLG München NJW 2007, 3506, 3507; Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., § 1897 BGB, Rdn. 4).
  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03

    Umfang der Betreuerpflichten bei Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen

    Die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also insbesondere darauf hin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; 2001, 1249/1250; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 27).
  • OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06

    Entlassung eines Betreuers bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung - Umfang der

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154; Senatsbeschluss vom 25.1.2007 - 33 Wx 6/07; Palandt/Diederichsen BGB 66. Aufl. § 1897 Rn. 4).
  • OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05

    Entlassung des Betreuers zur Vermögenssorge bei unzureichender Abrechnung von

    Die Beurteilung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also insbesondere daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkannt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Grundsätze unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; 1999, 51).
  • BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04

    Entlassung des Betreuers bei Beeinträchtigung der Vermögenssorge durch

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154; Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 4).
  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 200/02

    Entlassung des Betreuers ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers bei fehlendem

    Die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also insbesondere darauf hin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250).
  • BayObLG, 26.06.2003 - 3Z BR 95/03

    Eignung eines gemäß § 1897 Abs. 5 BGB vorrangig als Betreuer zu bestellenden

    Die Beurteilung der Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1897 Rn. 4).
  • BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 6/04

    Berücksichtigung zeitlich zurückliegender Vorschläge des Betroffenen

  • BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03

    Betreuervergütung: Vergleichbare Ausbildung zur Hochschulausbildung -

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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 25/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8713
BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 25/01 (https://dejure.org/2001,8713)
BayObLG, Entscheidung vom 28.03.2001 - 3Z BR 25/01 (https://dejure.org/2001,8713)
BayObLG, Entscheidung vom 28. März 2001 - 3Z BR 25/01 (https://dejure.org/2001,8713)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Betreuer; Beschwerdefrist; Spätere Berichtigung; Unterbringungsbeschluss

  • Bt-Recht

    Beschwerdefrist bei Berichtigung

  • Judicialis

    FGG § 21 Abs. 1; ; FGG § 70m

  • rechtsportal.de

    FGG § 21 Abs. 1, § 70m
    Beschwerdefrist bei späterer Berichtigung des Unterbringungsbeschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1249
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.12.1983 - V ZR 21/83

    Rechtsmittelfrist bei Urteilsberichtigung

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 25/01
    Die Zustellung des ersten Beschlusses setzte die Rechtsmittelfrist unabhängig davon in Lauf, daß dieser später berichtigt wurde (vgl. BGH NJW 1984, 1041; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 18 FGG Rn. 24).
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