Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 15.11.2000

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 19.01.2001 - 7 WF 136/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3116
OLG Nürnberg, 19.01.2001 - 7 WF 136/01 (https://dejure.org/2001,3116)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.01.2001 - 7 WF 136/01 (https://dejure.org/2001,3116)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. Januar 2001 - 7 WF 136/01 (https://dejure.org/2001,3116)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsanspruch; Leistungsunfähigkeit des Vaters; Ersatzanspruch der Mutter; Unterhaltspflicht zwischen Verwandten; Prozeßkostenhilfe

  • Judicialis

    BGB § 1615 l; ; BGB § 1607; ; BGB § 1601

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1615 S. 1 § 1607 § 1601
    Unterhaltspflicht bei Geburt - Eltern der Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 107 F 2930/00
  • OLG Nürnberg, 19.01.2001 - 7 WF 136/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1010
  • MDR 2001, 512
  • FamRZ 2001, 1322
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 12.08.1998 - 12 WF 989/98

    Beschwerde gegen die Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe zur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.01.2001 - 7 WF 136/01
    Etwas anderes läßt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin zur Begründung ihrer Auffassung angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 12.08.1998, Az. 12 WF 989/98, teilweise abgedruckt in FamRZ 1999, 1166, entnehmen.

    Auch wenn dies in den Gründen der Entscheidung des Oberlandesgerichts München sowie in der Kommentierung der einschlägigen Frage durch Diederichsen in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 60. Aufl., § 1607 RdNr. 3 und 1615 1, RdNr. 13, nicht ausdrücklich ausgeführt wird, kann sich die jeweils bejahte Haftung der Eltern nur auf die nach § 1601 BGB grundsätzlich unterhaltspflichtigen Eltern der Mutter beziehen (vgl. auch die Anmerkung von Finger zur Entscheidung des OLG München in FamRZ 99, 1298, 1299, nach der es um die Haftung des Vaters der nichtehelichen Mutter ging).

  • OLG Hamburg, 13.09.2005 - 10 UF 6/05

    Unterhalt des minderjährigen unverheirateten Kindes: Erwerbsobliegenheiten des

    Es ihm selbst überlassen, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen vorgesehen zu gewichten und sich z.B. mit einer preiswerteren Wohnung zu begnügen, um zusätzliche Mittel für andere Zwecke, etwa für Bekleidung, Urlaubsreisen oder kulturelle Interessen, einsetzen zu können (BGH Urteil vom 25.6.2003, zitiert nach Juris; OLG Hamm OLG-Report 2001, 79, 80; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1020 ; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1522 ; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 8. Aufl. Rdn. 970; Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis 5. Aufl. § 2 Rdn. 270; a.A. Wendl/Gutdeutsch aaO § 5 Rdn. 183, 203; OLG Dresden FamRZ 1999, 1522, 1523 für einen Mangelfall bei gesteigerter Unterhaltspflicht).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.11.2000 - 27 WF 203/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2986
OLG Köln, 15.11.2000 - 27 WF 203/00 (https://dejure.org/2000,2986)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.11.2000 - 27 WF 203/00 (https://dejure.org/2000,2986)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. November 2000 - 27 WF 203/00 (https://dejure.org/2000,2986)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhaltsanspruch der Mutter eines nicht ehelichen Kindes - Kein Mindestbedarf!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 364
  • FamRZ 2001, 1322
  • FamRZ 2002, 634 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2000 - 27 WF 203/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann für einen unterhaltsbedürftigen Ehegatten ein Mindestbedarfssatz nicht in Ansatz gebracht werden; der Bedarf ist vielmehr in einem solchen Fall nach den individuell ermittelten Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten zu bestimmen (vgl. BGH FamRZ 1997, 806, 808).
  • BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05

    Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

    Teilweise wird dies mit der Begründung abgelehnt, die nichteheliche Mutter sei sonst besser gestellt als die eheliche Mutter, die nach der Rechtsprechung des Senats keinen pauschalen Mindestbedarf verlangen könne (OLG Köln FamRZ 2001, 1322; OLG Zweibrücken FuR 2000, 286, 288).
  • BGH, 15.12.2004 - XII ZR 121/03

    Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den

    In Rechtsprechung und Literatur wird deswegen regelmäßig auf das Einkommen der Mutter abgestellt, das sie ohne die Geburt des Kindes zur Verfügung hätte (OLG Celle OLGR 2002, 19; OLG Köln FamRZ 2001, 1322; OLG Koblenz OLGR 2001, 87; OLG Düsseldorf EzFamR aktuell 2000, 359; OLG Hamm FF 2000, 137 und OLG Zweibrücken OLGR 2000, 392 sowie Wendl/Pauling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 6 Rdn. 364; Göppinger/Wax/Maurer Unterhaltsrecht 8. Aufl. Rdn. 1255; Luthin/Seidel Handbuch des Unterhaltsrechts 10. Aufl. Rdn. 4219; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 9. Aufl. Rdn. 185; Eschenbruch Der Unterhaltsprozeß 3. Aufl. Rdn. 4015; FA-FamR/Gerhardt 4. Aufl. Rdn. 210; Weinreich/Klein/Schwolow Kompaktkommentar Familienrecht § 1615 l BGB Rdn. 10 und Scholz/Stein/Erdrich Praxishandbuch Familienrecht K Rdn. 248).
  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08

    Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich

    Teilweise wird ein Mindestbedarf mit der Begründung abgelehnt, die Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes sei sonst besser gestellt als die Mutter eines ehelich geborenen Kindes, die nach der Rechtsprechung des Senats keinen pauschalen Mindestbedarf verlangen könne (OLG Köln FamRZ 2001, 1322; OLG Zweibrücken FuR 2000, 286, 288; Puls FamRZ 1998, 865, 873).
  • OLG Köln, 21.02.2017 - 25 UF 149/16

    Höhe des Betreuungsunterhalts der Mutter eines nichtehelichen Kindes

    Denn bei der Mutter eines ehelichen Kindes knüpft der Unterhaltsanspruch gegen den Ehepartner an die ehelichen Lebensverhältnisse an, während derjenige gegen den Vater eines unehelichen Kindes an die Lebensstellung der Mutter anknüpft, wobei nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen einer Prognoseentscheidung darauf abzustellen ist, welche Einkünfte die Mutter ohne die Geburt und Betreuung des Kindes hätte (BGH, Beschluss vom 10.06.2015 - XII ZB 251/14 - FamRZ 2015, 1369, Rn. 34; Urteil vom 16.12.2009 - XII ZR 50/08 - BGHZ 184, 13, Rn. 15; Urteil vom 05.07.2006 - XII ZR 11/04 - BGHZ 168, 245, Rn. 43; OLG Köln, Beschluss vom 15.11.2000 - 27 WF 203/00; OLG Zweibrücken, Urteil vom 21.09.1999 - 5 UF 16/99 - Rn. 28 juris; Bömelburg in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Auflage, § 7 Rn. 100; Viefhues in: juris PK-BGB, 8. Auflage, § 1615 l Rn. 139 f.; ders. in: Der Unterhaltsanspruch der unverheirateten Mutter nach § 1615 l BGB, FuR 2015, 686, 690; Hoffmann: Unterhalt wegen Betreuung eines nichtehelichen Kindes - ein Fallbeispiel, FF 2016, 393, 394).
  • BGH, 17.01.2007 - XII ZR 104/03

    Zum Unterhalt einer Ehefrau, die ein eheliches und ein nichteheliches Kind

    b) Falls die Mutter bisher Sozialhilfe bezogen hat, ist nach einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung von einer Lebensstellung auf dem Niveau des Sozialhilfebezugs auszugehen, weshalb es für gerechtfertigt gehalten wird, einen Bedarf in Höhe der dem Existenzminimum in etwa entsprechenden jeweiligen Mindestbedarfssätze zugrunde zu legen (OLG Hamm FF 2000, 137, 138; Fischer FamRZ 2002, 634; Wever/Schilling FamRZ 2002, 581, 584; Büttner FamRZ 2000, 781, 784; FA-FamR/Gerhardt 4. Aufl. 6. Kap. Rdn. 210; Ehinger FPR 2001, 25, 27; Wellenhofer-Klein FuR 1999, 448, 451; Schwolow in Weinreich/Klein Familienrecht 2. Aufl. § 1615 l Rdn. 13; a.A. OLG Köln FamRZ 2001, 1322; OLG Zweibrücken FuR 2000, 286, 288).
  • OLG Celle, 16.11.2001 - 15 WF 253/01

    Berücksichtigung von postnatalen Einkommenssteigerungen bei dem nachehelichen

    Das Amtsgericht hat unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Köln (FamRZ 2001, 1322) die Auffassung vertreten, die Klägerin könne Unterhalt nur in Höhe ihrer früheren Ausbildungsvergütung, die es auf 1.250 DM geschätzt hat, verlangen.
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2005 - 16 (2) UF 228/04

    Betreuungsunterhalt: Reduzierung des Unterhaltsbetrages aufgrund geringeren

    War die Berechtigte vor der Geburt erwerbstätig und hat dadurch nachhaltig ein Einkommen erzielt, ist dieses der Bedarfsbemessung zugrunde zu legen, wobei der Bedarf jedoch durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt wird (BGH, FamRZ 2005, 442; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 523; OLG Köln, FamRZ 2001, 1322; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 1321; OLG Koblenz, FamRZ 2000, 637).
  • OLG München, 18.01.2005 - 12 WF 606/05

    Prozesskostenhilfe für eine Unterhaltsklage eines nichtehelichen Kindes und

    Das Unterhaltsmaß richtet sich gemäß § 1610 BGB nach der Lebensstellung der unterhaltsberechtigten Mutter (vgl. OLG Köln, FamRZ 2001, 1322).
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