Rechtsprechung
BayObLG, 02.05.2001 - 3Z BR 74/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige weitere Beschwerde; Rechtsbeschwerde; Betreuer; Psychische Krankheit; Maßgebende Symptome
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Feststellung der Einschränkung der freien Willensbestimmung
- Judicialis
BGB § 1896 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 1
Tatrichterliche Feststellung der mangelnden freien Willensbildung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Passau - 1 XVII 104/99
- LG Passau - 2 T 156/00
- BayObLG, 02.05.2001 - 3Z BR 74/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1558
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen auf seinen Antrag oder von Amts …
Auszug aus BayObLG, 02.05.2001 - 3Z BR 74/01
Eine dahingehende vormundschaftsgerichtliche Maßnahme ist einer strengen Prüfung am Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da sie einen schweren Eingriff in das Grundrecht des Brief-Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) sowie in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) des Betreuten darstellt (vgl. BayObLGZ 1996, 253/254 f. m.w.N.).Sie setzt voraus, dass der Betreuer ansonsten ihm übertragene Aufgaben nicht in der gebotenen Weise erfüllen könnte und hierdurch wesentliche Rechtsgüter des Betreuten erheblich gefährdet oder beeinträchtigt würden (vgl. BayObLGZ 1996, 253/256; Bauer in HK-BUR 1896 BGB Rn.267; Knittel BtG § 1896 BGB Rn.42).
- BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 02.05.2001 - 3Z BR 74/01
Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Verlängerung der Betreuerbestellung nur zulässig, wenn der Betroffene nach wie vor krankheits- oder behinderungsbedingt nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919). - BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97
Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung …
Auszug aus BayObLG, 02.05.2001 - 3Z BR 74/01
b) Ist einem volljährigen ein Betreuer bestellt, setzt die Verlängerung dieser Maßnahme in dem angeordneten Umfang voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten in den Bereichen der Betreuung weiterhin nicht besorgen kann und Betreuung insoweit auch zukünftig erforderlich ist (§ 1896 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BGB; vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921).
- BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95
Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung
Auszug aus BayObLG, 02.05.2001 - 3Z BR 74/01
Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Verlängerung der Betreuerbestellung nur zulässig, wenn der Betroffene nach wie vor krankheits- oder behinderungsbedingt nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919). - OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00
Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung
Auszug aus BayObLG, 02.05.2001 - 3Z BR 74/01
vielmehr ist über die Person des zukünftigen Betreuers anhand der Kriterien des § 1897 BGB zu befinden (vgl. OLG Hamm FGPrax 2000, 196). - OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 44/99
Notwendigkeit der Betreuerbestellung
Auszug aus BayObLG, 02.05.2001 - 3Z BR 74/01
Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist die Verlängerung der Betreuerbestellung nur zulässig, wenn der Betroffene nach wie vor krankheits- oder behinderungsbedingt nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
- KG, 27.11.2007 - 1 W 243/07
Betreuerbestellung: Übertragung des Aufgabenkreises "Vertretung vor Behörden und …
Auf ältere Gutachten kann dann zurückgegriffen werden, wenn sich das Krankheitsbild des Betroffenen seit längerem nicht entscheidend verbessert hat (BayObLG, FamRZ 2001, 1558). - BGH, 21.10.2020 - XII ZB 153/20
Betreuungssache: Voraussetzungen für das Absehen von der Bekanntgabe eines …
Aus diesem Grundsatz und der gebotenen Beachtung der Verhältnismäßigkeit folgt, dass eine derartige Anordnung nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist (vgl. auch BayObLG FamRZ 2001, 1558, 1559;… MünchKommBGB/Schneider 8. Aufl. § 1896 Rn. 278 f.;… Staudinger/Bienwald BGB [2017] § 1896 Rn. 187;… Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. September 2016] § 1896 Rn. 243;… HK-BUR/Bauer/Deinert [Stand: Februar 2013] § 1896 Rn. 268 f.;… Jurgeleit Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1896 Rn. 168). - KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer …
Hat sich sein Krankheitsbild seit längerem nicht entscheidend verbessert, kann das Landgericht auch auf ältere, nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Beschwerdeentscheidung stehende Gutachten zurückgreifen (BayObLG, FamRZ 2001, 1558). - KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06
Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei massenhafter …
Auf ältere Gutachten kann dann zurückgegriffen werden, wenn sich das Krankheitsbild des Betroffenen seit längerem nicht entscheidend verbessert hat (BayObLG, FamRZ 2001, 1558). - BayObLG, 12.05.2004 - 3Z BR 93/04
Verhältnis von Betreuerbestellung zur Möglichkeit einer Vollmachtserteilung als …
Selbst wenn grundsätzlich die medizinischen und tatsächlichen Voraussetzungen des § 1896 Abs. 1 BGB erfüllt sind, bedarf die Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Feststellung, dass der Betroffene insoweit zu einer freien Willensbestimmung nicht in der Lage sei (BayObLG FamRZ 1996, 897 und 2001, 1558; vgl. auch OLG Frankfurt BtPrax 1997, 123 ).