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   OLG Dresden, 26.06.2000 - 15 W 500/00   

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https://dejure.org/2000,7847
OLG Dresden, 26.06.2000 - 15 W 500/00 (https://dejure.org/2000,7847)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.06.2000 - 15 W 500/00 (https://dejure.org/2000,7847)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. Juni 2000 - 15 W 500/00 (https://dejure.org/2000,7847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVormVG § 1 Abs. 1
    Zur Höhe von Betreuervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Vergütung eines Betreuers mit Studium Betriebswirtschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 188
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Jena, 28.04.2003 - 6 W 158/03

    Betreuervergütung bei DDR-Staatwissenschaftsstudium

    Eine solche, mit formellem Abschluss beendete Ausbildung wird nicht auf isolierten Fortbildungsmaßnahmen oder aufgrund von Berufserfahrungen gewonnen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 188).

    Seine Fortbildungs­maßnahmen und Berufserfahrungen sind einer abgeschlossenen Ausbildung nicht gleichzustellen (Vgl. BayObLG FamRZ 2001, 188).

  • KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

    Dies rechtfertigt die Bejahung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BVormVG in solchem Fall (vgl. zu Vorstehendem OLG Dresden FamRZ 2001, 188/189, zum DDR-Abschluss Ingenieurökonom, das im Hinblick auf dessen Gleichstellung mit dem Fachhochschulabschluss Betriebswirtschaft die Frage der Vermittlung im Kernbereich offen lässt; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 349, zum DDR-Abschluss Staatswissenschaftler und Gleichstellung mit dem Fachhochschulabschluss Diplom-Verwaltungswirt, das besondere Rechtskenntnisse verneint, da nur einzelne Rechtsprobleme und nicht juristische Grundkenntnisse Ausbildungsgegenstand waren; OLG Jena BtPrax 2000, 170/170, das die Relevanz in der ehemaligen DDR erworbener rechtlicher und ökonomischer Kenntnisse bezweifelt, für den Diplombauingenieur deren Vermittlung im Kernbereich verneint; abl. Damrau/Zimmermann a.a.O. Rdn.55).
  • OLG Celle, 19.05.2003 - 10 W 9/03

    Berufsbetreuervergütung: Stundensatzerhöhung wegen besonderer Fachkenntnisse

    Als Wertungskriterium für die Vergleichbarkeit können herangezogen werden der mit der Ausbildung verbundene zeitliche Aufwand, der Umfang des Lehrstoffes und die Ausgestaltung der Abschlussprüfung , darüber hinaus wesentlich auch die durch diese erworbene Qualifikation, deren Vergleichbarkeit in aller Regel zu bejahen sein wird, wenn sie den Zugang zu beruflichen Tätigkeiten eröffnet, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 6. September 2000 - 3Z BR 214/00 - FamRZ 2001, 188, 189).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2006 - 20 W 365/06

    Betreuervergütung: Stundensatz einer staatlich anerkannten Sondererzieherin

    Auch wenn die Antragstellerin ihr erziehungswissenschaftliches Studium von 5 Semestern an der Universität nicht mit einer Prüfung beendet hat, war es dem Landgericht aufgrund der ausdrücklich erteilten staatlichen Anerkennung ( vgl. hierzu etwaBayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Dresden FamRZ 2001, 188) verwehrt, die während dieses Studiums und in der langjährigen beruflichen Tätigkeit erworbenen Kenntnisse mit dem Hinweis eines insoweit fehlenden Abschlusses völlig außer Betracht zu lassen.
  • KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Ausbildung zum Diplom-Militärwissenschaftler in

    Liegt ein so genannter Gleichstellungsbescheid vor, ist es mit Sinn und Zweck des dem Bescheid vorgeschalteten Anerkenntnis- und Zertifizierungsverfahrens nicht vereinbar, das Tatbestandsmerkmal der Vergleichbarkeit in § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG erneut und unabhängig von der zuständigen Behörde zu prüfen (Senat, unveröffentlichter Beschluss vom 27. April 2004 - 1 W 224 bis 226/03 - OLG Dresden, FamRZ 2001, 188, OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349).
  • OLG Celle, 19.05.2003 - 10 W 5/03

    23 EURO; 31 EURO; abgeschlossene Fachhochschulausbildung; Bankakademie;

    Als Wertungskriterium für die Vergleichbarkeit können herangezogen werden der mit der Ausbildung verbundene zeitliche Aufwand, der Umfang des Lehrstoffes und die Ausgestaltung der Abschlussprüfung, darüber hinaus wesentlich auch die durch diese erworbene Qualifikation, deren Vergleichbarkeit in aller Regel zu bejahen sein wird, wenn sie den Zugang zu beruflichen Tätigkeiten eröffnet, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 6. September 2000 - 3Z BR 214/00 - FamRZ 2001, 188, 189).
  • LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08

    Studium der Landtechnik führt nicht zu erhöhter Vergütung!

    Die Feststellung ist für das Verfahren über die Vergütungsfestsetzung bindend, denn sie soll die Chancengleichheit im weiteren beruflichen Fortkommen gewährleisten und ausschließen, dass die Gleichwertigkeit von Ausbildungen in Ost- und Westdeutschland immer wieder neu in Zweifel gezogen werden kann (vgl. OLG Dresden FamRZ 2001, 188, 189; LG Leipzig, FamRZ 2001, 304, 305).
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