Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 20.07.2000

Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.02.2000 - 16 Wx 30/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7560
OLG Köln, 23.02.2000 - 16 Wx 30/2000 (https://dejure.org/2000,7560)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.02.2000 - 16 Wx 30/2000 (https://dejure.org/2000,7560)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 2000 - 16 Wx 30/2000 (https://dejure.org/2000,7560)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Tod des Betreuten, Frist für Geltendmachung des Anspruchs auf Betreuervergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 189 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 188/99
    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2000 - 16 Wx 30/00
    Im Übrigen entspricht diese Rechtsprechung auch der des Senats in dieser Frage ( so Beschlüsse des Senats v. 19.01.2000 16 Wx 183/99 und 16 Wx 188/99).

    Ebenfalls mit Recht haben die Vorinstanzen angenommen, dass die 3-Monats-Frist nicht jährlich, sondern erst mit Beendigung der Tätigkeit des Betreuers zu laufen beginnt ( vgl. Senat v. 19.01.2000, 16 Wx 188/99; BayObLG, FamRZ 97, 580 m.w.N., Palandt/Diederichsen, 56.Aufl., § 1835, Rz. 16 ).

  • OLG Köln, 19.01.2000 - 16 Wx 183/99

    Betreuungsgebühr

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2000 - 16 Wx 30/00
    Im Übrigen entspricht diese Rechtsprechung auch der des Senats in dieser Frage ( so Beschlüsse des Senats v. 19.01.2000 16 Wx 183/99 und 16 Wx 188/99).
  • BayObLG, 04.12.1996 - 3Z BR 27/96
    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2000 - 16 Wx 30/00
    Ebenfalls mit Recht haben die Vorinstanzen angenommen, dass die 3-Monats-Frist nicht jährlich, sondern erst mit Beendigung der Tätigkeit des Betreuers zu laufen beginnt ( vgl. Senat v. 19.01.2000, 16 Wx 188/99; BayObLG, FamRZ 97, 580 m.w.N., Palandt/Diederichsen, 56.Aufl., § 1835, Rz. 16 ).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2009 - 4 U 135/08

    Aufwendungsersatz des Betreuers: Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Erben des

    Entsprechend wird sie nicht mit dem Tod des Betroffenen, sondern (erst) mit Einreichung der Schlussrechnung in Lauf gesetzt (vgl. OLG Köln FamRZ 2001, 189; offen gelassen: Pfälz. Oberlandesgericht Zweibrücken OLGR 2007, 490 für den Fall des Berufsnachlasspflegers).
  • OLG Köln, 16.07.2004 - 16 Wx 75/04

    Verjährung des Anspruchs auf Nachvergütung der Mehrwertsteuer durch

    Nach der Rechtsprechung des Senats beginnt die 3-Monatsfrist erst mit Beendigung des Betreueramtes zu laufen, und zwar der tatsächlichen Beendigung, also regelmäßig erst mit der Erstellung des Schlussberichtes (vgl. Senat FamRZ 2001, 189 = OLGReport 2000, 395; FamRZ 2001, 251 = NJWE-FER 2001, 16; OLG Schleswig OLGReport 2000, 77; OLG Hamm OLGReport 1999, 93).
  • OLG Celle, 13.03.2001 - 12 W 3/01

    Vormund; Vergütung ; Betreuung ; Aufwandsentschädigung ; Geringfügige

    Die Frist des § 15 Abs. 2 ZSEG, wonach Entschädigungsansprüche, die nicht binnen drei Monaten nach Beendigung der Tätigkeit verlangt werden, erlöschen, beginnt bei Betreuungsverfahren erst mit der Beendigung des Amtes des Betreuers (BayObLG, FamRZ 1997, 580; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 315; OLG Köln, FamRZ 2001, 189).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.07.2000 - 1Z BR 42/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8738
BayObLG, 20.07.2000 - 1Z BR 42/00 (https://dejure.org/2000,8738)
BayObLG, Entscheidung vom 20.07.2000 - 1Z BR 42/00 (https://dejure.org/2000,8738)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 1Z BR 42/00 (https://dejure.org/2000,8738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pauschaler Aufwandsentschädigungsanspruch des Ergänzungspflegers; Erlöschen des Aufwandsentschädigungsanspruchs; Ausschlußfrist für den Aufwandsentschädigungsanspruch

  • Bt-Recht

    Zeitlicher Geltungsbereich des

  • rechtsportal.de

    Aufwandsentschädigung des Betreuers nach dem 1.1.1999

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Freyung - VIII 90/94
  • LG Passau - 2 T 8/00
  • BayObLG, 20.07.2000 - 1Z BR 42/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 189
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 146/99

    Erlöschen von Ansprüchen auf Betreuervergütung - Anwendbarkeit neuen Rechts

    Auszug aus BayObLG, 20.07.2000 - 1Z BR 42/00
    Für vor dem 1.1.1999 liegende Zeiträume muß sich daher die Begründetheit des Entschädigungsverlangens für die Tätigkeit als Ergänzungspfleger nach der bis dahin geltenden Regelung messen lassen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 681 ; OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125 ; OLG Dresden BtPrax 2000, 125/126, SchlHOLG Schleswig Rpfleger 2000, 65 , jeweils betreffend Betreuervergütung; Palandt/Diederichsen § 1836 Rn. 3).

    Dafür kommt nur die tatsächliche Beendigung der Pflegschaft in Frage (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 580 ; OLG Dresden Rpfleger 1999, 537/538; SchlHOLG Schleswig Rpfleger 2000, 65 ).

  • OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Auszug aus BayObLG, 20.07.2000 - 1Z BR 42/00
    Das gilt auch, wenn der Zeitraum, für den die Festsetzung erfolgt ist, noch vor dem Inkrafttreten des BtÄndG liegt (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125 ).

    Für vor dem 1.1.1999 liegende Zeiträume muß sich daher die Begründetheit des Entschädigungsverlangens für die Tätigkeit als Ergänzungspfleger nach der bis dahin geltenden Regelung messen lassen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 681 ; OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125 ; OLG Dresden BtPrax 2000, 125/126, SchlHOLG Schleswig Rpfleger 2000, 65 , jeweils betreffend Betreuervergütung; Palandt/Diederichsen § 1836 Rn. 3).

  • OLG Saarbrücken, 05.11.1999 - 5 W 286/99

    Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Gesetzes gemäß Art. 82 Abs. 2 GG;

    Auszug aus BayObLG, 20.07.2000 - 1Z BR 42/00
    Für vor dem 1.1.1999 liegende Zeiträume muß sich daher die Begründetheit des Entschädigungsverlangens für die Tätigkeit als Ergänzungspfleger nach der bis dahin geltenden Regelung messen lassen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 681 ; OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125 ; OLG Dresden BtPrax 2000, 125/126, SchlHOLG Schleswig Rpfleger 2000, 65 , jeweils betreffend Betreuervergütung; Palandt/Diederichsen § 1836 Rn. 3).
  • OLG Dresden, 27.07.1999 - 15 W 1114/99

    Verjährung; Betreuung; Vormundschaft; Betreuung; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus BayObLG, 20.07.2000 - 1Z BR 42/00
    Dafür kommt nur die tatsächliche Beendigung der Pflegschaft in Frage (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 580 ; OLG Dresden Rpfleger 1999, 537/538; SchlHOLG Schleswig Rpfleger 2000, 65 ).
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BayObLG, 20.07.2000 - 1Z BR 42/00
    Damit ist der Beginn der rechtlichen Geltung und des zeitlichen Anwendungsbereichs dieser Norm als Teil seines normativen, materiellen Gehalts bestimmt (Art. 82 Abs. 2 GG ; vgl. BVerfG NJW 1983, 2757/2758; BVerfGE 42, 263/283).
  • BayObLG, 04.12.1996 - 3Z BR 27/96
    Auszug aus BayObLG, 20.07.2000 - 1Z BR 42/00
    Dafür kommt nur die tatsächliche Beendigung der Pflegschaft in Frage (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 580 ; OLG Dresden Rpfleger 1999, 537/538; SchlHOLG Schleswig Rpfleger 2000, 65 ).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 8/99

    Vergütung für den Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 20.07.2000 - 1Z BR 42/00
    Für vor dem 1.1.1999 liegende Zeiträume muß sich daher die Begründetheit des Entschädigungsverlangens für die Tätigkeit als Ergänzungspfleger nach der bis dahin geltenden Regelung messen lassen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 681 ; OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125 ; OLG Dresden BtPrax 2000, 125/126, SchlHOLG Schleswig Rpfleger 2000, 65 , jeweils betreffend Betreuervergütung; Palandt/Diederichsen § 1836 Rn. 3).
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus BayObLG, 20.07.2000 - 1Z BR 42/00
    Damit ist der Beginn der rechtlichen Geltung und des zeitlichen Anwendungsbereichs dieser Norm als Teil seines normativen, materiellen Gehalts bestimmt (Art. 82 Abs. 2 GG ; vgl. BVerfG NJW 1983, 2757/2758; BVerfGE 42, 263/283).
  • RG, 17.03.1930 - VIII 502/29

    Fällt die Ausschlußfrist des § 1571 Abs. 1 Satz 2 BGB. unter § 8 des Gesetzes

    Auszug aus BayObLG, 20.07.2000 - 1Z BR 42/00
    Es ist von vorne herein nur in der durch die Ausschlußfristen bestimmten zeitlichen Begrenzung begründet (vgl. RGZ 128, 46/47; Palandt/Heinrichs vor § 194 Rn. 7).
  • OLG München, 24.11.2005 - 6 U 5627/04

    Vormundschafts- und Betreuungsrecht

    Auf Ersatzansprüche, die bereits vor diesem Zeitpunkt entstanden waren, ist sie hingegen nach einhelliger Ansicht (BayObLG, FamRZ 2001, 189; Palandt-Diederichsen, a.a.O., § 1835 Rdnr. 9) nicht anzuwenden.
  • OLG Saarbrücken, 25.08.2004 - 2 WF 5/04

    Kostenerstattung für Umgangspfleger

    Vielmehr kommt ein Anspruch des Beteiligten zu 4) auf eine Aufwands-entschädigung etc. nach Maßgabe der §§ 1909 Abs. 1 Satz 1, 1915 Abs. 1, 1835, 1836 BGB in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe, a. a. O.; OLG München, FamRZ 2001, 189).
  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 237/02

    Vergütung eines Betreuers - Vergütungsanspruch bei Abschlagszahlungen

    Geschieht dies nicht, erlischt er von selbst (BayObLG FamRZ 2001, 189/190; OLG Koblenz FamRZ 2002, 1355; Staudinger/Peters BGB 13. Aufl. Vorbem. zu §§ 194 ff. Rn. 11; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; OLG Schleswig FamRZ 2002, 1288).
  • OLG Saarbrücken, 18.01.2011 - 6 WF 1/11

    Umgangspflegschaft: Beginn der Ausschlussfrist für die gerichtliche

    Der Anspruch der Beteiligten zu 5) auf eine Aufwandsentschädigung etc. richtet sich nach §§ 1909 Abs. 1 Satz 1, 1915 Abs. 1, 1835, 1836 BGB (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, 2. Zivilsenat, Beschluss vom 25. August 2004 - 2 WF 5/04 - OLGR Karlsruhe 2002, 232; OLG München, FamRZ 2001, 189).
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