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   OLG Nürnberg, 18.05.2000 - 10 WF 1888/00   

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https://dejure.org/2000,8387
OLG Nürnberg, 18.05.2000 - 10 WF 1888/00 (https://dejure.org/2000,8387)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.05.2000 - 10 WF 1888/00 (https://dejure.org/2000,8387)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - 10 WF 1888/00 (https://dejure.org/2000,8387)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe; Minderjähriges Kind; Vermögen des Kindes; Prozesskostenvorschuss gegen die Eltern; Raten

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 115; ; BGB § 1360 a Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1360a Abs. 4; ZPO §§ 114 115
    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein minderjähriges Kind; Voraussetzungen eines Prozeßkostenvorschußanspruchs gegen die Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 233
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 17.10.1990 - 4 WF 203/90

    Unterhaltsrechtsstreit; Sorgeberechtigter Elternteil; Prozeßkosten ;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.05.2000 - 10 WF 1888/00
    Diese Prozeßkostenvorschußpflicht richtet sich nach §§ 1601 ff., 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB grundsätzlich gegen beide Eltern; der betreuende Elternteil ist gemäß § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB durch die Betreuungsleistung nur von dem Barbedarf der allgemeinen Lebenshaltungskosten regelmäßig befreit (vgl. OLG München, FamRZ 1991, S. 347).

    Das OLG München nimmt in seiner Entscheidung FamRZ 1991, S. 347 eine Prozeßkostenvorschußpflicht nur dann an, wenn der betreuende Elternteil aufgrund seines erheblichen höheren Einkommens ausnahmsweise auch zum Barunterhalt verpflichtet wäre.

  • OLG Nürnberg, 30.08.1994 - 7 WF 2772/94

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Prüfung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.05.2000 - 10 WF 1888/00
    Der 7. Senat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat eine Vorschußpflicht in einer Entscheidung vom 30.08.1994 (NJW-RR 1995, S. 390 = FamRZ 1995, S. 558) jedenfalls dann verneint, wenn nicht feststeht, daß ein solcher Anspruch unzweifelhaft besteht und kurzfristig durchsetzbar ist.

    Das OLG Koblenz hat hingegen in einer Entscheidung FamRZ 1995, S. 558 bei finanzieller Leistungsfähigkeit eine Vorschußpflicht des betreuenden Elternteils neben dem barunterhaltspflichtigen Elternteil ohne weiteres bejaht.

  • OLG Stuttgart, 16.06.1999 - 18 WF 155/99

    Möglichkeit die Höhe des Kindesunterhalts abweichend von der Düsseldorfer Tabelle

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.05.2000 - 10 WF 1888/00
    Auch wenn von den Kosten der Miete ein Teil auf den Kindesunterhalt (eingeklagt sind 114% des Regelbetrages, nach UVG wird der Mindestunterhalt bezogen) entfällt, so deckt dieser doch nicht den tatsächlichen Mindestbedarf der Kinder (vgl. z. B. OLG Stuttgart, FamRZ 2000, S. 376, Berichte der Bundesregierung vom 2.5.1995 (BT-Drucksache 13/381) und vom 17.12.1987 (BT-Drucksache 13/9561) ), die verbleibende Bedarfslücke wird von der Mutter aufzufüllen sein.
  • OLG Karlsruhe, 31.10.1994 - 16 WF 116/94
    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.05.2000 - 10 WF 1888/00
    Das OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, S. 1100, läßt die Frage der primären Inanspruchnahme des barunterhaltspflichtigen Elternteils offen, da in dem von ihm zu entscheidenden Fall die Mutter nach § 1607 BGB jedenfalls ersatzweise wegen unsicherer Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils hafte.
  • OLG Jena, 19.03.1998 - WF 18/98
    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.05.2000 - 10 WF 1888/00
    Partei des anhängigen Verfahrens ist das minderjährige Kind, so daß grundsätzlich auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des minderjährigen Kindes abzustellen ist (vgl. OLG Thüringen, FamRZ 1998, S. 1302 m. w. N.).
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Überwiegend wird inzwischen allerdings vertreten, daß bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben zu prüfen ist, ob er den Prozeßkostenvorschuß ohne Gefährdung seines eigenen Selbstbehalts ratenweise leisten kann (OLG Dresden FamRZ 2002, 1412; OLG Köln FamRZ 2003, 102; OLG Naumburg Beschluß vom 2. Januar 2001 - 3 WF 156/00 - veröffentlicht bei Juris; OLG Nürnberg FamRZ 2001, 233; OLG München (1. Zivilsenat) OLGR München 1999, 321; OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 757; OLG Koblenz FamRZ 1991, 346; KG FamRZ 1990, 183; OLG Bamberg JurBüro 1994, 45; OLG Celle (21. Zivilsenat) JurBüro 2002, 540; Schwab/ Borth Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. Rdn. IV 78; Johannsen/Henrich/Thalmann § 115 ZPO Rdn. 67; Kühner in Scholz/Stein Teil K Rdn. 124).
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