Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 11.12.2000

Rechtsprechung
   BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 1644/00   

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https://dejure.org/2000,3548
BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 1644/00 (https://dejure.org/2000,3548)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.2000 - 1 BvR 1644/00 (https://dejure.org/2000,3548)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - 1 BvR 1644/00 (https://dejure.org/2000,3548)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erbe - Pflichtteil - Pflichtteilsanspruch - Verfassungsbeschwerde - Schutz der Familie - Testierfreiheit - Einstweilige Anordnung - Zwangsvollstreckung

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2; ; GG ... Art. 3; ; GG Art. 6; ; GG Art. 14; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BGB § 2303; ; BGB § 2345; ; BGB § 2333; ; BGB § 2339; ; BGB § 2333 Nr. 2; ; BGB § 2333 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2303; BVerfGG § 32
    Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen die Rechtskraft von einen Pflichtteilsanspruch zusprechenden Zivilurteilen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1484
  • FamRZ 2001, 277
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 30.03.2000 - 1 U 108/98

    Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des Erblassers; Misshandlungen durch

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 1644/00
    a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 -, .

    Die Wirkung des Schlussurteils des Landgerichts Köln vom 8. Oktober 1998 - 15 O 411/95 - und des Urteils des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000 - 1 U 108/98 - wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens für die Dauer des Verfassungsbeschwerdeverfahrens, ausgesetzt, falls der Beschwerdeführer Sicherheit in Höhe von 60.000 DM leistet.

  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 1644/00
    Dabei müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 1644/00
    Dabei müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; stRspr).
  • VerfGH Bayern, 18.03.2015 - 3-VI-15

    Einstweilige Anordnung wegen Zwangsvollstreckung aus mit Verfassungsbeschwerde

    Dabei müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.1.1998 VerfGHE 51, 27/30; BVerfG vom 10.10.2000 NJW 2001, 1484).
  • OLG München, 25.10.2001 - 19 U 3447/01

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Das Landgericht und das Oberlandesgericht sprachen dem Kläger einen Pflichtteilsanspruch zu, da dieser im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hatte (BVerfG NJW 2001, 1484 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 580/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4071
BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 580/95 (https://dejure.org/2000,4071)
BVerfG, Entscheidung vom 11.12.2000 - 1 BvR 580/95 (https://dejure.org/2000,4071)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 580/95 (https://dejure.org/2000,4071)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zum Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen, noch während der Ehezeit wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzten im öffentlichen Dienst tätigen Eheleuten

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Versorgungsausgleich - Geschiedene Eheleute - Beamte - Dienstunfähigkeit - Vorzeitiger Ruhestand - Tatsächliche Versorgung - Begründung von Anwartschaften - Vergleichsberechnung - Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten - Ausgleichsbetrag - Lange ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BGB § 1587 c Nr. 1; ; BGB § 1587 b Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 1587c Nr. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 277
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 28.12.1994 - 6 UF 137/94

    Voraussetzungen und Umfang einer Kürzung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 580/95
    gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. Dezember 1994 - 6 UF 137/94 -.
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 580/95
    Soweit sich wegen der Bedeutung des Ehezeitanteiles an der Gesamtzeit für den Ausgleichsanspruch ergibt, dass eine Verkürzung der Gesamtzeit aufgrund einer vorzeitigen Pensionierung im Einzelfall zu unbilligen Ergebnissen führen kann und Grundrechte verletzt sein könnten, kann diesem durch die Anwendung von § 1587 c Nr. 1 BGB begegnet werden (BVerfGE 66, 324 ).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 580/95
    Auch widerspricht der von den Gerichten durchgeführte Versorgungsausgleich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Versorgungen nicht der aus Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG folgenden Gewährleistung der gleichen Berechtigung der Eheleute auch nach der Scheidung am in der Ehe erworbenen Vermögen (BVerfGE 53, 257 ).
  • BGH, 15.04.2015 - XII ZB 252/14

    Versorgungsausgleich: Korrektur nach Gesetzesänderung betreffend den Wegfall des

    a) Es ist für sich genommen noch nicht grob unbillig im Sinne von § 27 VersAusglG, wenn der Ausgleichsberechtigte über den ungekürzten Versorgungsausgleich daran partizipiert, dass sich der Wert eines in der Ehezeit von dem Ausgleichspflichtigen erworbenen Anrechts wegen der Besonderheiten des maßgeblichen Versorgungssystems durch den Eintritt der vorzeitigen Invalidität erhöht hat (Senatsbeschluss vom 8. April 2015 - XII ZB 428/12 - zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch BVerfG FamRZ 2001, 277).
  • OLG Frankfurt, 23.05.2018 - 4 UF 55/17

    Berechnung des Ehezeitanteils eines Anrechts der Beamtenversorgung

    Dies entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Berücksichtigungsfähigkeit einer erst nach dem Ende der Ehezeit bewilligten Teilzeitbeschäftigung oder einer nach dem Ende der Ehezeit eingetretenen vorzeitigen Dienstunfähigkeit eines Beamten, die sich über die Veränderung des Ruhegehaltssatzes und des Verhältniswerts nach §§ 44 Abs. 1, 40 Abs. 2 VersAusglG ebenfalls auch dann auf die Höhe des Ehezeitanteils der Versorgung auswirken, wenn sie während der Ehezeit nicht vorhersehbar waren (BGH, FamRZ 1989, 1060; FamRZ 1991, 1415; FamRZ 1995, 29; FamRZ 1996, 449; FamRZ 2002, 93; FamRZ 2007, 1802; BVerfG, FamRZ 2001, 277).
  • OLG Karlsruhe, 28.05.2021 - 20 UF 62/20

    Abänderung einer Entscheidung über einen öffentlich-rechtlichen

    Die damit verbundene Verkürzung der Gesamtzeit zur Ehezeit und eine damit einhergehende Erhöhung der Ausgleichspflicht ist grundsätzlich dadurch gerechtfertigt, dass die Versorgungen auch innerhalb einer viel kürzeren Zeit erworben wurden, und daher verfassungsgemäß (BVerfG FamRZ 2001, 277; BeckOGK/Müller-Tegethoff, aaO, VersAusglG § 44 Rn. 45 Johannsen/Henrich/ Althammer/Holzwarth, aaO, VersAusglG § 44 Rn. 60).
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