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OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2000 - 22 E 524/99 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. September 2000 - 22 E 524/99 (https://dejure.org/2000,3713)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechtigung des Betreuers zur Klageerhebung gegen belastende sozialhilferechtliche Bescheide im Rahmen der Vertretung in Vermögensangelegenheiten; Zuordnung einer Klage zur Personensorge bzw. zur Vermögenssorge
- bundesanzeiger-verlag.de
Vermögenssorge für Sozialhilferechtsstreit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fallen Sozialhilfeangelegenheiten darunter?
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Aufgabenkreis Vertretung in Vermögensangelegenheiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln - 18 K 7899/95
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2000 - 22 E 524/99
Papierfundstellen
- NJW 2001, 91
- FamRZ 2001, 312
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Köln, 14.05.1997 - 13 S 17/97
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2000 - 22 E 524/99
Auch nach Einführung der rechtlichen Betreuung (§§ 1896 ff BGB) anstelle der früheren Vormundschaft für Volljährige können die Einzelaufgaben des für einen beschränkten Bereich bestellten Betreuers aus den dem Minderjährigenrecht (§ 1626 BGB) und dem Vormundschaftsrecht (§ 1793 BGB) entlehnten Bereichen Personensorge und Vermögenssorge entnommen werden (vgl. Landgericht Köln, Urteil vom 14. Mai 1997 - 13 S 17/97 -, FamRZ 1998, 919).
- VG Aachen, 17.12.2010 - 2 L 328/10
Auslegung des Begriffs "Aufenthaltsbestimmungsrecht" nach Einführung der …
In jedem Fall ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass z.B. die Übertragung des Aufgabenbereichs "Vermögenssorge" zur Verfolgung von sozialhilferechtlichen Ansprüchen des Betreuten - soweit es nicht ausdrücklich um Fragen des Einsatzes vorhandenen Vermögens geht - gegenüber der Behörde oder vor Gericht nicht ausreicht, 4 vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. September 2000 - 22 E 524/99 -, NJW 2001, 91 = FamRZ 2001, 312 f = FEVS 52, 178 f. - VG Aachen, 23.05.2008 - 2 L 213/08
Umfang der Zuständigkeit eines Betreuers nach Einführung der rechtlichen …
In jedem Fall ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass z.B. die Übertragung des Aufgabenbereichs "Vermögenssorge" zur Verfolgung von sozialhilferechtlichen Ansprüchen des Betreuten - soweit es nicht ausdrücklich um Fragen des Einsatzes vorhandenen Vermögens geht - gegenüber der Behörde oder vor Gericht nicht ausreicht, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. September 2000 - 22 E 524/99 -, NJW 2001, 91 = FamRZ 2001, 312 f = FEVS 52, 178 f. - VG Aachen, 18.07.2007 - 2 L 234/07 Zwar hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 8. September 2000 - 22 E 524/99 -, FEVS 52, 178 f., in anderem Zusammenhang ausgeführt, dass durch die Neuordnung des Betreuungsrechts, wie sie insbesondere in § 1896 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ihren Niederschlag gefunden hat, die Vormundschaftsgerichte nicht mehr die Verantwortung in Globalbereichen (z.B. Personensorge oder Vermögenssorge), sondern nur noch für genauer umschriebene beschränkte Aufgabenkreise übertragen dürfen.
- SG Lüneburg, 07.01.2010 - S 22 SO 40/09 Entgegenstehende Rechtsprechung ist lediglich zu der Frage der Antragstellung zur Sozialhilfe ergangen (vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 08. September 2000 - 22 E 524/99 - Urteil des Landgerichtes Köln vom 14. Mai 1997 - 13 S 17/97 -), da dies teilweise als höchstpersönliches Recht angesehen wird.