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OLG Hamm, 07.07.2000 - 8 UF 222/00 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines getrennt lebenden Elternteils auf Auskunftserteilung über den Stand der schulischen Leistungen der Kinder; Auskunftspflichten eines betreuenden Elternteils bei gemeinsamer elterlicher Sorge; Recht auf Übersendung von Kopien der Schulzeugnisse der Kinder
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Marl - 15 F 25/00
- OLG Hamm, 07.07.2000 - 8 UF 222/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 514
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Jena, 26.04.2016 - 1 WF 93/16
Elterliche Sorge: Auskunftspflicht des betreuenden Elternteils
Dieses Recht besteht unabhängig von jeglicher Sorgeregelung, also auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge (OLG Hamm, FamRZ 2001, 514) und greift daher im Grundsatz auch zu Gunsten des Antragstellers, der mit der Antragsgegnerin die gemeinsame elterliche Sorge - mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts - für das betroffene gemeinsame Kind ausübt, ein. - OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 9 UF 87/07
Auskunftsanspruch eines Elternteils gegen den anderen über die persönlichen …
Dieses Recht besteht unabhängig von jeglicher Sorgeregelung, also auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge (OLG Hamm, FamRZ 2001, 514) und greift daher im Grundsatz auch zu Gunsten des Antragstellers, der mit der Antragsgegnerin die gemeinsame elterliche Sorge für die betroffenen vier gemeinsamen Kinder ausübt, ein. - OLG Koblenz, 17.10.2001 - 13 UF 609/01
Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB umfaßt nicht eine Tagebuchführung
Anerkannt ist allenfalls das Recht auf Übersendung von Kopien der Schulzeugnisse, was vorliegend jedoch schon deshalb nicht in Betracht kommt, weil die beiden Kinder noch nicht in der Schule sind (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 514; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1106; OLG Naumburg FamRZ 2001, 513).