Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 26.05.2000 - 19 T 136/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22810
LG Düsseldorf, 26.05.2000 - 19 T 136/00 (https://dejure.org/2000,22810)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.05.2000 - 19 T 136/00 (https://dejure.org/2000,22810)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 19 T 136/00 (https://dejure.org/2000,22810)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,22810) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 648
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 12.03.2014 - XII ZB 504/12

    Minderjährigenadoption: Aufhebbarkeit des Annahmeverhältnisses nach

    1a Z 35/90">FamRZ 1990, 1392, 1393; OLG Zweibrücken FamRZ 1986, 1149 und FamRZ 1997, 577, 578; OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 434, 435; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 300; LG Düsseldorf FamRZ 2001, 648, 649).

    1a Z 46/89">FamRZ 1991, 227, 228; OLG Zweibrücken FamRZ 1986, 1149 und FamRZ 1997, 577, 578; OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 434, 435; OLG Stuttgart FamRZ 1988, 1096 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 300 f.; LG Düsseldorf FamRZ 2001, 648, 649) und in der Literatur (Palandt/Götz BGB 73. Aufl. § 1771 Rn. 2; BeckOK BGB/Enders [Stand: Mai 2013] § 1771 Rn. 2; Staudinger/Frank BGB [2007] § 1771 Rn. 5; MünchKommBGB/Maurer 6. Aufl. § 1771 Rn. 6 mwN) - zutreffend erkannt, dass eine analoge Anwendung der Vorschrift auf den Fall einer Minderjährigenadoption nach dem Eintritt der Volljährigkeit des angenommenen Kindes nicht in Betracht kommt.

    Denn der Gesetzgeber musste insbesondere in Erwägung ziehen, dass den (ehemaligen) leiblichen Verwandten des Kindes, zu denen die Rechtsbeziehungen durch die Volladoption zerschnitten worden waren, durch die späte Aufhebung einer Minderjährigenadoption nach Jahren oder Jahrzehnten eine möglicherweise nicht mehr erwünschte Verwandtschaftsbeziehung aufgedrängt werden könnte (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1986, 1149; LG Düsseldorf FamRZ 2001, 648, 650; vgl. auch Staudinger/Frank BGB [2007] § 1771 Rn. 5).

    aa) Mit seiner Entscheidung, die Aufhebung einer Minderjährigenadoption nach Volljährigkeit des angenommenen Kindes nicht mehr zuzulassen, verfolgt der Gesetzgeber den legitimen und im Hinblick auf die in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene Institutsgarantie der (Adoptiv-)Familie verfassungsrechtlich unbedenklichen Zweck, die Grenzen der Familienauflösung so eng wie möglich zu ziehen und damit auch die Rechtsstellung von leiblichen und adoptierten minderjährigen Kindern so vollständig wie möglich einander anzugleichen (vgl. auch LG Düsseldorf FamRZ 2001, 648, 650).

  • BGH, 15.01.2014 - XII ZB 443/13

    Adoptionsverfahren: Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen bei Rückadoption

    Mit der Regelung des § 1755 Abs. 2 BGB, dessen tatbestandliche Voraussetzungen hier aber nicht vorliegen, soll mithin die Stieffamilie in ihrem Zusammenhalt geschützt und damit dem besonderen Schutz der Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG Rechnung getragen werden (vgl. auch LG Düsseldorf NJWE-FER 2001, 9, 10).

    Durch die vom Amtsgericht ausgesprochene Volljährigenadoption nach §§ 1767, 1770 BGB ist das natürliche Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Beteiligten zu 1 und der Anzunehmenden in statusrechtlicher Hinsicht wiederhergestellt worden (vgl. LG Düsseldorf NJWE-FER 2001, 9, 11 f.; s. auch BT-Drucks. 12/2506 S. 6 f.).

  • OLG Stuttgart, 16.03.2010 - 15 UF 36/10

    Volljährigenadoption: Aufhebung des Annahmeverhältnisses auf Antrag des

    Ihr folgt der Senat auch deshalb, weil der Wortlaut der gesetzlichen Regelung eindeutig und sie auch unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts nicht verfassungswidrig ist (OLG München OLGR 2007, 559, 560; LG Düsseldorf NJWE-FER 2001, 9 = FamRZ 2001, 648, 649 f.; Staudinger/Frank, a.a.O., § 1771 Rz. 15; MünchKomm/Maurer, BGB, Band 8, 5. Aufl., Vor § 1741 Rz. 32), zumal in den wichtigsten Fällen der Willensmängel die Adoption auch auf einseitigen Antrag des Angenommenen aufgehoben werden kann (§§ 1771 S. 2, 1760 BGB; s. dazu auch BT-Drucks. a.a.O.; MünchKomm/Maurer, a.a.O., § 1771 Rz. 9).
  • LG Hannover, 03.06.2003 - 9 T 41/02
    § 1771 BGB findet keine -- auch keine entsprechende -- Anwendung, weil er nur das Annahmeverhältnis, das zu einem Volljährigen begründet worden ist, betrifft (OLG Hamm a.a.O.; LG Düsseldorf FamRZ 2001, 648 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht