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   OLG Karlsruhe, 10.05.2000 - 2 WF 57/00   

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https://dejure.org/2000,8837
OLG Karlsruhe, 10.05.2000 - 2 WF 57/00 (https://dejure.org/2000,8837)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.05.2000 - 2 WF 57/00 (https://dejure.org/2000,8837)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - 2 WF 57/00 (https://dejure.org/2000,8837)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozeßkostenhilfe; Ausbildungsunterhalt; Studium; Angemessene Vorbildung zum Beruf; Berufsqualifizierender Abschluß; Studium von Nebenfächern; Immatrikulation im Hauptfach

  • Judicialis

    BGB § 1610 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610 Abs. 2
    Studium; angemessene Vorbildung zum Beruf; berufsqualifizierender Abschluß; Studium von Nebenfächern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhaltspflicht für ein Studium des Kindes

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 851
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.05.2000 - 2 WF 57/00
    Nach § 1610 Abs. 2 BGB gehören zu dem vom Unterhaltsanspruch umfaßten Lebensbedarf nur die Kosten zur Vorbildung zu einem Beruf (BGHZ 69, 190, 192 = FamRZ 1977, 629).
  • OLG Hamm, 27.04.2018 - 7 UF 18/18

    Eltern müssen keine Zweitausbildung bezahlen

    Das gilt auch dann, wenn im erlernten Beruf tatsächlich keine Verdienstmöglichkeiten mehr bestehen (vgl. OLG Nürnberg MDR 2001, 277 Rn. 1; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 851 Rn. 11; Hammermann in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 1610 Rn. 62; Klinkhammer in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl. 2015, § 2 Rn. 57, 75; Palandt/Brudermüller, BGB, 77. Aufl. 2018, § 1610 Rn. 27).
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