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   KG, 07.09.2001 - 3 UF 9399/00   

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https://dejure.org/2001,18813
KG, 07.09.2001 - 3 UF 9399/00 (https://dejure.org/2001,18813)
KG, Entscheidung vom 07.09.2001 - 3 UF 9399/00 (https://dejure.org/2001,18813)
KG, Entscheidung vom 07. September 2001 - 3 UF 9399/00 (https://dejure.org/2001,18813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über den Rechtsgrund und die Höhe eines Unterhaltsanspruchs; Annahme einer gesteigerten Unterhaltspflicht und deren Folgen; Frage des anwendbaren Rechts bei Aufenthalt des Unterhaltsberechtigten im Ausland; Bestimmung der Staatsangehörigkeit der Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anwendbares Recht für Unterhaltsansprüche eines im Ausland lebenden Kindes

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1057
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 7/88

    Heranziehung des Vermögensstamms des unterhaltspflichtigen Elternteils zur

    Auszug aus KG, 07.09.2001 - 3 UF 9399/00
    So hat der Bundesgerichtshof in dem von dem Beklagten angeführten Urteil vom 2. November 1988 - IVb ZR 7/88 - FamRZ 1989 S. 170 = NJW 1989 S. 524 u.a. ausgeführt:.
  • BGH, 25.10.1995 - XII ZR 247/94

    Ermittlung des unterhaltserheblichen Einkommens des zum Kindesunterhalt

    Auszug aus KG, 07.09.2001 - 3 UF 9399/00
    Da die Mutter des Klägers diesen betreut und dadurch ihre Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel erfüllt (vgl. § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB ), ist lediglich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des allein barunterhaltsverpflichteten Beklagten abzustellen (s. etwa BGH, FamRZ 1981 S. 543 = NJW 1981 S. 1559; BGH, FamRZ 1996 S. 160, 161) [BGH 25.10.1995 - XII ZR 247/94] .
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 587/80

    Gleichwertigkeit von Natural- und Barunterhalt; Bestimmung des

    Auszug aus KG, 07.09.2001 - 3 UF 9399/00
    Da die Mutter des Klägers diesen betreut und dadurch ihre Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel erfüllt (vgl. § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB ), ist lediglich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des allein barunterhaltsverpflichteten Beklagten abzustellen (s. etwa BGH, FamRZ 1981 S. 543 = NJW 1981 S. 1559; BGH, FamRZ 1996 S. 160, 161) [BGH 25.10.1995 - XII ZR 247/94] .
  • BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 41/86

    Unterhaltsanspruch des im Ausland lebenden geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus KG, 07.09.2001 - 3 UF 9399/00
    Da der Zahlbetrag des Unterhalts in die polnische Währung umgetauscht werden muss, die Verbrauchergeldparität aber von der Devisenparität abweicht, erscheint dem Senat in Übereinstimmung mit dem BGH (FamRZ 1987 S. 682, 683 f.) eine Anpassung des geschuldeten Unterhalts in Anknüpfung an die Abweichung der Kaufkraftparität vom Devisenkurs erforderlich.
  • BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 52/84

    Einsatz des Vermögens durch den unterhaltspflichtigen Verwandten

    Auszug aus KG, 07.09.2001 - 3 UF 9399/00
    So hat der Senat bereits entschieden, daß eine Verwertung des Vermögensstammes nicht verlangt werden kann, wenn sie den Unterhaltsschuldner von fortlaufenden Einkünften abschneiden würde, die er zur Bestreitung seines eigenen Unterhalts benötigt (NJW-RR 1986 S. 66 = FamRZ 1986 S. 48, 50).
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