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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.09.2001 - 12 WF 129/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6446
OLG Hamburg, 24.09.2001 - 12 WF 129/01 (https://dejure.org/2001,6446)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.09.2001 - 12 WF 129/01 (https://dejure.org/2001,6446)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. September 2001 - 12 WF 129/01 (https://dejure.org/2001,6446)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert; Scheidung; Trennungsunterhalt; Rechtskraft; Berechnung

  • Judicialis

    GKG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 17 Abs. 1; ; GKG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 17 Abs. 1 S. 1 § 17 Abs. 1 § 15
    Streitwert in Unterhaltssachen - Rechtskraft der Scheidung während Verfahren über Trennungsunterhalt - tatsächliches Unterhaltsbegehren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1136 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bremen, 11.02.2000 - 4 WF 13/00

    Streitwert für Klage auf Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.09.2001 - 12 WF 129/01
    Der Senat schließt sich der Auffassung an, daß der Streitwert dann geringer als der Jahresbetrag ist, wenn, wie hier, die Rechtskraft noch während des über den Trennungsunterhalt geführten Rechtsstreits eintritt (OLG Bremen OLGR 2000, 151; OLG Düsseldorf JurBüro 92, 51, wohl auch OLG München JurBüro 85, 742).
  • OLG Hamm, 29.08.1995 - 7 WF 345/95
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.09.2001 - 12 WF 129/01
    Das OLG Hamm (FamRZ 96, 502) vertritt eine differenzierte Auffassung.
  • OLG Schleswig, 03.07.2006 - 13 WF 106/06

    Streitwert Trennungsunterhaltsklage

    Ob der Streitwert eines Verfahrens auf Getrenntlebensunterhalt oder dessen Abänderung gemäß § 42 Absatz 1 GKG auch dann auf den Jahresbetrag der geforderten oder abzuändernden Leistung festzusetzen ist, wenn im Ergebnis Unterhalt für weniger als ein Jahr geschuldet ist, ist streitig (vgl. u.a. OLG Hamburg v. 24.09.2001 - 12 WF 129/01, OLG-Report Hamburg 2002, 27; OLG Bremen v. 11.02.2000 - 4 WF 13/00, OLG-Report Bremen 2000, 151; OLG Hamm v. 06.02.1997 - WF 65/97, OLG-Report Hamm 1997, 127 jeweils m.w.N.).

    Der Senat schließt sich der Auffassung des OLG Bremen und des OLG Hamburg an, dass der Streitwert dann geringer ist als der Jahresbetrag, wenn, wie hier, die Rechtskraft noch während des über den Trennungsunterhalt geführten Rechtsstreits eintritt (OLG Bremen v. 11.02.2000 - 4 WF 13/00, OLG-Report Bremen 2000, 151; OLG Hamburg v. 24.09.2001 - 12 WF 129/01, OLG-Report Hamburg 2002, 27; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 51, wohl auch OLG München JurBüro 1985, 742).

  • OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 6 WF 175/06

    Streitwert einer Klage auf Trennungsunterhalt

    Soweit vertreten wird, der Streitwert sei ohne weiteres entsprechend geringer festzusetzen, wenn im Verfahren auf Trennungsunterhalt vor Ablauf eines Jahres die Rechtskraft der Ehescheidung eintrete, weil mit der Geltendmachung von Trennungsunterhalt stets die immanente Erklärung verbunden sei, der Zeitraum, für den Unterhalt begehrt wird, werde von der Rechtskraft der Scheidung begrenzt (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss v. 24.09.2001 - 12 WF 129/01- FamRZ 2002, 1136; OLG München, Beschluss v. 14.03.1985 - 26 WF 687/85 - JurBüro 1985, 742), folgt der Senat (Einzelrichter) dieser Auffassung nicht.
  • OLG Brandenburg, 24.01.2017 - 10 WF 127/16

    Familiensache: Vorläufige Festsetzung des Verfahrenswerts; Verfahrenswert bei

    Maßgebend ist aber der jeweilige Zeitpunkt der Antragstellung, vgl. § 34 Satz 1 FamGKG (vgl. auch OLG Schleswig, FamRZ 2013, 240; OLG Hamm, FamRZ 1996, 502; KG, FamRZ 2011, 755; OLG Frankfurt, FamRZ 2007, 749; a. A. OLG Schleswig, FamRZ 2006, 1560; OLG Hamburg, Beschluss vom 24.9.2001 - 12 WF 129/01, BeckRS 2001, 30207310; differenzierend OLG München, FamRZ 1998, 573).
  • OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 10 WF 127/16

    Familiensache: Vorläufige Festsetzung des Verfahrenswerts; Verfahrenswert bei

    Maßgebend ist aber der jeweilige Zeitpunkt der Antragstellung, vgl. § 34 Satz 1 FamGKG (vgl. auch OLG Schleswig, FamRZ 2013, 240; OLG Hamm, FamRZ 1996, 502; KG, FamRZ 2011, 755; OLG Frankfurt, FamRZ 2007, 749; a. A. OLG Schleswig, FamRZ 2006, 1560; OLG Hamburg, Beschluss vom 24.9.2001 - 12 WF 129/01, BeckRS 2001, 30207310; differenzierend OLG München, FamRZ 1998, 573).
  • KG, 11.03.2010 - 18 WF 29/10

    Streitwert einer Klage auf Trennungsunterhalt

    Der gegenteiligen Auffassung, wonach der Streitwert ohne weiteres entsprechend geringer festzusetzen ist, wenn im Verfahren auf Trennungsunterhalt vor Ablauf eines Jahres die Rechtskraft der Ehescheidung eintrete, weil mit der Geltendmachung von Trennungsunterhalt stets die immanente Erklärung verbunden sei, der Zeitraum, für den Unterhalt begehrt wird, werde von der Rechtskraft der Scheidung begrenzt (Hanseatisches OLG Hamburg, FamRZ 2002, 1136 ; OLG München, JurBüro 1985, 742), folgt der Senat nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 21.01.2002 - 10 UF 753/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7865
OLG Dresden, 21.01.2002 - 10 UF 753/01 (https://dejure.org/2002,7865)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.01.2002 - 10 UF 753/01 (https://dejure.org/2002,7865)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Januar 2002 - 10 UF 753/01 (https://dejure.org/2002,7865)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    HKiEntÜ Art. 3, Art. 12, Art. 13
    Voraussetzungen der Rückführung eines Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1136
  • FamRZ 2003, 468 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung, durch die Mutter entführte

    Auszug aus OLG Dresden, 21.01.2002 - 10 UF 753/01
    Das Haager Übereinkommen schützt auch das Mitsorgerecht in persönlichen Angelegenheiten des Kindes; zentrales Element dieses Mitsorgerechts ist das Recht, über den dauerhaften Aufenthalt des Kindes mitzubestimmen (BVerfG FamRZ 1997, 1269 ; OLG Zweibrücken DAVorm 2000, Sp. 1151; OLG Hamm FamRZ 2002, 44 ; 1999, 948).

    Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten strengen Anforderungen zum Schutz des Kindeswohls finden deshalb grundsätzlich keine Anwendung auf Entscheidungen nach dem HKÜ (BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1997 = NJW 1997, 3301 ).

  • OLG Rostock, 04.07.2001 - 10 UF 81/01

    Zur Anwendung der Härteklausel des Art. 3 Abs. HKiEntÜ

    Auszug aus OLG Dresden, 21.01.2002 - 10 UF 753/01
    Insoweit sind keine hohen Anforderungen zu stellen (OLG Zweibrücken, a.a.O. und JAmt 2001, 250; OLG Rostock FamRZ 2002, 47).
  • BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rückführung eines Kindes nach Kanada

    Auszug aus OLG Dresden, 21.01.2002 - 10 UF 753/01
    Die Unterbrechung der gegenwärtigen Lebenssituation in xxxxxx mit Wohnung, Schule und Verwandten, Bekannten, neuen Freunden sind vielmehr als typische Folgen der vom verbringenden Elternteil einseitig und widerrechtlich herbeigeführten Lage als grundsätzlich unvermeidbar hinzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 1996 = FamRZ 1996, 405 ; OLG Hamm, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 23.02.2001 - 11 UF 345/00

    Zur elterlichen Sorge nach englischem Recht und zur Anwendung der

    Auszug aus OLG Dresden, 21.01.2002 - 10 UF 753/01
    Das Haager Übereinkommen schützt auch das Mitsorgerecht in persönlichen Angelegenheiten des Kindes; zentrales Element dieses Mitsorgerechts ist das Recht, über den dauerhaften Aufenthalt des Kindes mitzubestimmen (BVerfG FamRZ 1997, 1269 ; OLG Zweibrücken DAVorm 2000, Sp. 1151; OLG Hamm FamRZ 2002, 44 ; 1999, 948).
  • OLG Hamm, 21.08.1998 - 5 UF 300/98

    Sofortige Beschwerde; Haager Übereinkommen; Kindesentführung; Sorgerecht;

    Auszug aus OLG Dresden, 21.01.2002 - 10 UF 753/01
    Das Haager Übereinkommen schützt auch das Mitsorgerecht in persönlichen Angelegenheiten des Kindes; zentrales Element dieses Mitsorgerechts ist das Recht, über den dauerhaften Aufenthalt des Kindes mitzubestimmen (BVerfG FamRZ 1997, 1269 ; OLG Zweibrücken DAVorm 2000, Sp. 1151; OLG Hamm FamRZ 2002, 44 ; 1999, 948).
  • KG, 25.10.1996 - 3 UF 6792/96
    Auszug aus OLG Dresden, 21.01.2002 - 10 UF 753/01
    Nach dieser Vorschrift, die im Hinblick auf den Zweck des HKÜ - Bekämpfung internationaler Kindesentführung und Verwirklichung der Sorgerechtsregelung der Vertragsstaaten - restriktiv auszulegen ist (BVerfG NJW 1996, 3145 ; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 698; KG FamRZ 1997, 1098 ; OLG Zweibrücken a.a.O; OLG Hamm, a.a.O.; OLG Rostock, a.a.O.), ist das Gericht nicht verpflichtet die Rückgabe anzuordnen, wenn die Person, die sich der Rückgabe des Kindes widersetzt, nachweist, dass die vorgenannten Gefahren bestehen.
  • OLG Zweibrücken, 15.11.2000 - 5 UF 112/00
    Auszug aus OLG Dresden, 21.01.2002 - 10 UF 753/01
    Die Mutter muss es grundsätzlich auf sich nehmen, mit dem Kind zurückzukehren, selbst wenn sie dadurch Nachteile erleidet (OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 643).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung, ein durch die Mutter

    Auszug aus OLG Dresden, 21.01.2002 - 10 UF 753/01
    Nach dieser Vorschrift, die im Hinblick auf den Zweck des HKÜ - Bekämpfung internationaler Kindesentführung und Verwirklichung der Sorgerechtsregelung der Vertragsstaaten - restriktiv auszulegen ist (BVerfG NJW 1996, 3145 ; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 698; KG FamRZ 1997, 1098 ; OLG Zweibrücken a.a.O; OLG Hamm, a.a.O.; OLG Rostock, a.a.O.), ist das Gericht nicht verpflichtet die Rückgabe anzuordnen, wenn die Person, die sich der Rückgabe des Kindes widersetzt, nachweist, dass die vorgenannten Gefahren bestehen.
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 2 UF 266/14

    Internationale Kindesentführung: Unzumutbarkeit der Kindesrückführung in den

    Ausreichend ist es schon, wenn der Sorgeberechtigte regelmäßigen persönlichen und telefonischen Kontakt zu seinem Kind gehalten hat (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2002, 1136) oder sein Umgangsrecht mit dem Kind wahrgenommen hat (OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 1575 Rn. 36).
  • OLG Celle, 27.02.2006 - 17 UF 130/05

    Voraussetzungen der Rückführung eines Kleinkindes in die USA nach dem Haager

    Beweispflichtig für die Nichtausübung des Mitsorgerechts ist der Elternteil, der sich der Rückführung widersetzt (OLG Dresden FamRZ 2002, 1136, 1137).
  • OLG Bremen, 05.03.2013 - 4 UF 10/13

    Begriff des widerrechtlichen Verbringens oder Zurückhaltens eines Kindes im Sinne

    So ist es schon als ausreichend angesehen worden, dass der Sorgeberechtigte regelmäßigen persönlichen und telefonischen Kontakt zu seinem Kind gehalten hat (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2002, 1136) bzw. sein Umgangsrecht mit dem Kind wahrgenommen hat (OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 1575).
  • OLG Rostock, 09.06.2023 - 10 UF 62/23

    Rückführung eines gemeinsamen Kindes nach Belgien

    Von Amts wegen ist nur der Ausnahmetatbestand des Art. 13 Abs. 2 HKÜ zu prüfen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.01.2002 - 10 UF 753/01 -, juris).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 08.01.2002 - 3 T 96/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,27395
LG Koblenz, 08.01.2002 - 3 T 96/01 (https://dejure.org/2002,27395)
LG Koblenz, Entscheidung vom 08.01.2002 - 3 T 96/01 (https://dejure.org/2002,27395)
LG Koblenz, Entscheidung vom 08. Januar 2002 - 3 T 96/01 (https://dejure.org/2002,27395)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gebührenermäßigung bei Anerkenntnis eines Teils der Klageforderung oder übereinstimmender Erledigungserklärung dieses Teils; Kostenermäßigung bei fehlender Stellungnahme des Gerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1136
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 03.07.2000 - 25 W 1/00

    Gerichtskostenansatz: Ermäßigung der Verfahrensgebühr nach teilweisem

    Auszug aus LG Koblenz, 08.01.2002 - 3 T 96/01
    In der Rechtsprechung ist weitgehend anerkannt, dass eine Gebührenermäßigung nicht eintritt, wenn lediglich ein Teil der Klageforderung anerkannt oder übereinstimmend für erledigt erklärt wird, ohne dass die Parteien auch die Kostenpflicht abschließend regeln (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2001, Seite 717 m.N.).
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