Weitere Entscheidung unten: OLG München, 22.01.2002

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   OLG Karlsruhe, 17.12.2001 - 16 WF 137/01   

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https://dejure.org/2001,4040
OLG Karlsruhe, 17.12.2001 - 16 WF 137/01 (https://dejure.org/2001,4040)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.12.2001 - 16 WF 137/01 (https://dejure.org/2001,4040)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Dezember 2001 - 16 WF 137/01 (https://dejure.org/2001,4040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Einordnung der Abfindung; Anrechnung einer Abfindung; Prozesskostenhilfe ; Schuldentilgung mittels Abfindung

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 4; ; ZPO § 115 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 § 115 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1196
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 25.04.1995 - 2 WF 46/95

    Prozeßkostenhilfe: Anrechnung von Null-Monats-Raten bei nachträglicher Anordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2001 - 16 WF 137/01
    Sollte sich nämlich bei Berücksichtigung der Kreditraten nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ZPO ergeben, dass dem Beklagten - bei Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung - ratenfreie Prozesskostenhilfe zu bewilligen wäre, führte die vorzeitige Tilgung und die Verkürzung der Resttilgungsdauer auf weniger als 48 Monate dazu, dass mit dem Auslaufen der verkürzten Tilgungszeit die in § 115 Abs. 1 S. 4 ZPO vorgesehenen 48 Monatsraten in vollem Umfang zu laufen beginnen, ohne dass darauf sogenannte Null-Monatsraten angerechnet werden können (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 25. April 1995 - FamRZ 1995, 1505; Senatsbeschluss vom 18. Juni 2001 - 16 WF 58/01 - nicht veröffentlicht).
  • OLG Karlsruhe, 02.09.1997 - 16 WF 8/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2001 - 16 WF 137/01
    Schuldentilgung ist regelmäßig dann missbräuchlich, wenn bei Tilgung der Prozesskostenbedarf, wie hier, bekannt ist und die getilgte Schuld noch nicht fällig (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 02. September 1997 - 16 WF 8/97 - FamRZ 1998, 489), wie dies bei der mit 37.434,16 DM valutierenden ratenweise abzutragenden Bankschuld der Fall war.
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2014 - 2 WF 271/13

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Unterhaltsabfindung als nachträglich

    Eine Unterhaltsabfindung kann, da es sich um eine grundsätzliche zweckgebundene Zuwendung handelt, die an die Stelle laufender Unterhaltszahlungen tritt, nicht als ein im Rahmen des § 120 Abs. 4 in Verbindung mit § 115 Abs. 3 ZPO nachträglich für Prozesskosten einzusetzendes Vermögen angesehen werden (Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 115 Rdn. 5; OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 2001; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1196 für eine Abfindung zum Ausgleich des Verlustes des Arbeitsplatzes).
  • OLG Celle, 05.11.2013 - 17 WF 223/13

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe bei beabsichtigter Veräußerung einer

    Insbesondere darf der Bedürftige anderweitig bestehende Schulden, die er in langfristigen Raten tilgt, nicht vorzeitig zurückführen, sondern muss mit dem ihm zugeflossenen Geld zunächst die Verfahrenskosten bezahlen (BGH FamRZ 1999, 644; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 498; 2002, 1196; 2008, 1262; OLG Bremen FamRZ 2007, 1341).
  • OLG Karlsruhe, 03.11.2008 - 2 WF 144/08

    Berücksichtigung des Erlöses aus dem Verkauf des Familienheims im Rahmen der

    Dies wird u.a. dann angenommen, wenn mit einer eingehenden Zahlung eine Verbindlichkeit weit vor deren Fälligkeit getilgt wird (BGH FamRZ 1999, 644 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 1262; 2002, 1196 ; Stein/Jonas/Bork, ZPO , 22. Auflage, § 115 Rdnr.92; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 3. Auflage, Rdnr.154; Kalthoener/Büttner/Wrobel- Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Auflage, Rdnr.353).
  • AG Konstanz, 17.07.2008 - UR II 90/08

    Beratungshilfe: Voraussetzungen der Bewilligung bei einer nachträglichen

    Weiter zählen zum Einkommen auch Wertvorteile, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, sonstige Sozialleistungen, Kindergeld, Wohngeld, BAFÖG , Steuerrückerstattungen (OLG Bremen FamRZ 1998, 1180.) , Abfindungen (OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1196) etc.
  • AG Konstanz, 16.07.2008 - UR II 89/08

    Beratungshilfe: Bewilligung für die Vorbereitung und Durchführung eines

    Weiter zählen zum Einkommen auch Wertvorteile, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, sonstige Sozialleistungen, Kindergeld, Wohngeld, BAFÖG , Steuerrückerstattungen (OLG Bremen FamRZ 1998, 1180.) , Abfindungen (OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1196) etc.
  • LAG Düsseldorf, 15.03.2010 - 3 Ta 139/10

    Rückkaufswert einer Lebensversicherung als verwertbares Vermögen i.R.d.

    Sind Verbindlichkeiten hingegen in langfristigen Raten zurückzuführen, so darf die Partei sie i.d.R. nicht vorzeitig tilgen, sondern muss mit dem vorhandenen Geld unter Berücksichtigung des ihr verbleibenden Schonvermögens zunächst die Prozesskosten bezahlen (BGH, Beschluss v. 25.11.1998, FamRZ 1999, 644; OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1196; LAG Düsseldorf v. 12.11.2009 - 3 Ta 689/09; LAG Hamm v. 20.06.2006 - 5 Ta 195/06; Zöller/Philippi, § 115 ZPO Rz. 46).
  • LAG Niedersachsen, 28.03.2003 - 17 Ta 86/03

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Im Vergleichswege

    Nach inzwischen überwiegender Auffassung (vgl. LAG Hamm Beschluss vom 29.05.2002 - 4 Ta 320/02 - m.w.N., LAG Nürnberg Beschluss vom 27.01.2000 - 3 Sa 140/99 - MDR 2000, 588 f m.w.N., LAG Niedersachsen Beschluss vom 26.07.1998 - 16 Ta 143/98 - LAGE § 120 ZPO Nr. 32; LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 06.03.1995 - 4 Ta 14/95 - LAGE § 115 ZPO Nr. 51; LAG Nürnberg Beschluss vom 24.08.1989 - 4 Ta 39/89 LAGE § 115 ZPO Nr. 40; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 24.09.1997 - 5 Ta 153/97 n. v.; OLG Karlsruhe Beschluss vom 17.12.2001 - 16 WF 137/01 - FamRZ 2002, 1196; LAG Köln Beschluss vom 09.07.2002 - 8(6) Ta 94/02 - AR-Blattei ES 1290 Nr. 31; LAG Köln Beschluss vom 22.08.1997 -10 Ta 201/97 - n.V.; LAG Berlin Beschluss vom 11.02.1983 - 9 Sa 126/82 -LAGE § 115 ZPO Nr. 6; LAG Hamburg vom 13.08.1997 - 1 Ta 3/97 LAGE § 115 ZPO Nr. 52; dagegen LAG Bremen Beschluss vom 16.08.1982 - 4 Ta 38/82 - LAGE § 115 ZPO Nr. 5 und LAG Bremen Beschluss vom 20.07.1988 - 1 Ta 38/88, - LAGE § 115 ZPO Nr. 29; auch OVG Lüneburg Beschluss vom 11.01.1990 - 14 L 240/89 - SchIHA 1990, 56) der sich das erkennende Gericht anschließt, stellt eine vom Arbeitnehmer im Vergleichswege erzielte Abfindung grundsätzlich einen nach § 115 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigenden Vermögenswert dar.
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.09.2010 - 4 Ta 126/10

    Prozesskostenhilfe, Vermögen (einzusetzendes), Abfindung, Einmalzahlung,

    Eine Schuldentilgung ist rechtsmissbräuchlich, wenn ­ wie hier ­ bei Tilgung der Prozesskostenhilfebedarf bekannt ist und die getilgte Schuld noch nicht ­ jedenfalls nicht in voller Höhe ­ bedient werden muss (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.12.2001, 16 WF 137/01, zitiert nach juris, Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 04.06.2008 - 9 WF 139/08
    Zu einer vorzeitigen Darlehenstilgung ist der Antragsteller nicht berechtigt, ein genereller Vorrang der Bedienung bestehender Darlehen gegenüber der Zahlung der Verfahrenskosten besteht nicht ( OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1196).
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.01.2002 - 17 WF 524/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21328
OLG München, 22.01.2002 - 17 WF 524/02 (https://dejure.org/2002,21328)
OLG München, Entscheidung vom 22.01.2002 - 17 WF 524/02 (https://dejure.org/2002,21328)
OLG München, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - 17 WF 524/02 (https://dejure.org/2002,21328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes als konkludenter Bestandteil eines Prozesskostenbewilligungsantrages im Rahmen eines Anwaltsprozesses

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes als konkludenter Bestandteil eines Prozesskostenbewilligungsantrages im Rahmen eines Anwaltsprozesses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1196
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 23.08.2007 - 20 WF 101/07

    Prozesskostenhilfe: Nachträgliche Beiordnung eines Rechtsanwalts in

    In Anwaltsprozessen hat die Beiordnung gem. § 121 Abs. 1 ZPO von Amts zu geschehen, eines besonderen Antrags bedurfte es nicht (OLG München FamRZ 2002, 1196; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 121 Rdnr. 3; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rdnr. 528; die von Musielak/Fischer, ZPO, 5. Aufl., § 121 Rdnr. 5 zitierte Entscheidung des VGH Baden-Württemberg, JurBüro 1989, 124 betrifft die Beiordnung in Verfahren ohne Anwaltszwang).
  • OLG München, 01.12.2008 - 6 W 2620/08

    PKH-Bewilligung: Beiordnung eines hilfsbedürftigen Rechtsanwalts als

    Die Entscheidung OLG München vom 22.1.2002, AZ.: 17 WF 524/02 hat nicht die Beiordnung einer Partei an sich selbst zum Gegenstand.
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