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   OLG Dresden, 06.02.2002 - 22 WF 750/01   

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https://dejure.org/2002,3479
OLG Dresden, 06.02.2002 - 22 WF 750/01 (https://dejure.org/2002,3479)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.02.2002 - 22 WF 750/01 (https://dejure.org/2002,3479)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 22 WF 750/01 (https://dejure.org/2002,3479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Forderung von Kindesunterhalt in gesetzlicher Prozessstandschaft; Bedürftigkeit des Kindes; Berücksichtigung eines Prozesskostenvorschussanspruchs beim Vermögen des Kindes; Freibetrag für Erwerbstätige; Eckregelsatz; Sonderbedarf; Umfang der zulässigen Belastung durch ...

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 1629 Abs. 3 S. 1; ; BGB § 1606 Abs. 3 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessstandschaft; Prozesskostenvorschussanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Kindesunterhalt - Prozesskostenhilfe: Sind die Verhältnisse des Kindes oder die des gesetzlichen Prozessstandschafters zu beachten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1412
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 15.08.1990 - 14 W 382/90

    Unterhaltsberechtigter; Ratenweiser Prozeßkostenvorschuß; Prozeßkostenhilfe mit

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2002 - 22 WF 750/01
    Andere stehen auf dem Standpunkt, dass in den Fällen, in denen der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist, die gesamten Kosten, also Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, in einem Betrag aufzubringen, zu prüfen bleibt, ob er den Vorschuss ratenweise ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Selbstbehaltes leisten kann, und dass, wenn dies zu bejahen ist, Prozesskostenhilfe nur mit entsprechenden Ratenzahlungsanordnungen zu gewähren ist (OLG Koblenz, FamRZ 91, 346 f.; OLG Nürnberg, FamRZ 96, 875; OLG Zweibrücken, FamRZ 97, 757 f.; OLG Köln, FamRZ 99, 792; Baumbach/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 60. Aufl., Rdnr. 60 zu § 114 ZPO; Thomas/Putzo/Reichold, 23. Aufl., Rdnr. 19 zu § 115 ZPO je m.w.N.) .

    Dies ist nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben zu prüfen, so dass sich eine schematische Heranziehung der Vorschriften des § 115 Abs. 1 ZPO verbietet (OLG Koblenz, FamRZ 91, 346) .

  • OLG Köln, 10.09.1998 - 14 WF 127/98

    Prozeßkostenvorschusspflicht der Mutter im Abstammungsprozess bei Aufbringung des

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2002 - 22 WF 750/01
    Andere stehen auf dem Standpunkt, dass in den Fällen, in denen der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist, die gesamten Kosten, also Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, in einem Betrag aufzubringen, zu prüfen bleibt, ob er den Vorschuss ratenweise ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Selbstbehaltes leisten kann, und dass, wenn dies zu bejahen ist, Prozesskostenhilfe nur mit entsprechenden Ratenzahlungsanordnungen zu gewähren ist (OLG Koblenz, FamRZ 91, 346 f.; OLG Nürnberg, FamRZ 96, 875; OLG Zweibrücken, FamRZ 97, 757 f.; OLG Köln, FamRZ 99, 792; Baumbach/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 60. Aufl., Rdnr. 60 zu § 114 ZPO; Thomas/Putzo/Reichold, 23. Aufl., Rdnr. 19 zu § 115 ZPO je m.w.N.) .
  • OLG Zweibrücken, 16.09.1996 - 5 WF 93/96

    Anspruch eines Ehegatten auf Prozeßkostenvorschuß

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2002 - 22 WF 750/01
    Andere stehen auf dem Standpunkt, dass in den Fällen, in denen der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist, die gesamten Kosten, also Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, in einem Betrag aufzubringen, zu prüfen bleibt, ob er den Vorschuss ratenweise ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Selbstbehaltes leisten kann, und dass, wenn dies zu bejahen ist, Prozesskostenhilfe nur mit entsprechenden Ratenzahlungsanordnungen zu gewähren ist (OLG Koblenz, FamRZ 91, 346 f.; OLG Nürnberg, FamRZ 96, 875; OLG Zweibrücken, FamRZ 97, 757 f.; OLG Köln, FamRZ 99, 792; Baumbach/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 60. Aufl., Rdnr. 60 zu § 114 ZPO; Thomas/Putzo/Reichold, 23. Aufl., Rdnr. 19 zu § 115 ZPO je m.w.N.) .
  • OLG Dresden, 27.08.2001 - 10 WF 543/01

    Maßgebliche Einkommensverhältnisse bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2002 - 22 WF 750/01
    Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senates (so zuletzt Beschluss vom 22.10.2001, Az. 22 WF 120/01, mit ausführlicher Begründung unter Ablehnung der vom 10. Senat des Oberlandesgerichtes Dresden im Beschluss vom 27.08.2001, Az. 10 WF 543/01, vertretenen Ansicht; vgl. zum Meinungsstreit Zöller/Philippi, 22. Aufl., Rdnr. 8 zu § 114 ZPO mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Nürnberg, 22.09.1995 - 7 WF 2878/95

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anspruch gegen den Ehegatten auf Zahlung

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2002 - 22 WF 750/01
    Andere stehen auf dem Standpunkt, dass in den Fällen, in denen der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist, die gesamten Kosten, also Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, in einem Betrag aufzubringen, zu prüfen bleibt, ob er den Vorschuss ratenweise ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Selbstbehaltes leisten kann, und dass, wenn dies zu bejahen ist, Prozesskostenhilfe nur mit entsprechenden Ratenzahlungsanordnungen zu gewähren ist (OLG Koblenz, FamRZ 91, 346 f.; OLG Nürnberg, FamRZ 96, 875; OLG Zweibrücken, FamRZ 97, 757 f.; OLG Köln, FamRZ 99, 792; Baumbach/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 60. Aufl., Rdnr. 60 zu § 114 ZPO; Thomas/Putzo/Reichold, 23. Aufl., Rdnr. 19 zu § 115 ZPO je m.w.N.) .
  • BSG, 07.02.1994 - 9a RVg 4/92
    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.2002 - 22 WF 750/01
    So wird teilweise vertreten, es sei verfehlt, dem Unterhaltspflichtigen aufzuerlegen, den Prozesskostenvorschuss in Raten zu entrichten, und gleichzeitig dem Unterhaltsberechtigten Prozesskostenhilfe gegen Raten in Höhe der Zahlungen auf den Prozesskostenvorschuss zu bewilligen (so Wendl/Scholz, § 6, Rdnr. 27; BSozG in Rpfleger 1994, 304 f.; Zöller/Philippi, Rdnr. 70 zu § 115 ZPO je m.w.N.) .
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Überwiegend wird inzwischen allerdings vertreten, daß bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben zu prüfen ist, ob er den Prozeßkostenvorschuß ohne Gefährdung seines eigenen Selbstbehalts ratenweise leisten kann (OLG Dresden FamRZ 2002, 1412; OLG Köln FamRZ 2003, 102; OLG Naumburg Beschluß vom 2. Januar 2001 - 3 WF 156/00 - veröffentlicht bei Juris; OLG Nürnberg FamRZ 2001, 233; OLG München (1. Zivilsenat) OLGR München 1999, 321; OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 757; OLG Koblenz FamRZ 1991, 346; KG FamRZ 1990, 183; OLG Bamberg JurBüro 1994, 45; OLG Celle (21. Zivilsenat) JurBüro 2002, 540; Schwab/ Borth Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. Rdn. IV 78; Johannsen/Henrich/Thalmann § 115 ZPO Rdn. 67; Kühner in Scholz/Stein Teil K Rdn. 124).

    Denn es würde dem unterhaltsrechtlichen Maßstab der Billigkeit widersprechen, wenn der Unterhaltspflichtige in stärkerem Maße in Anspruch genommen würde, als dieses bei eigener Prozeßführung der Fall wäre (OLG Dresden FamRZ 2002, 1412).

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 242/03

    Postulationsfähigkeit des Bezirksrevisors im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Teilweise wird unter Hinweis auf einen Sinn und Zweck des § 1629 Abs. 3 BGB als Schutz des minderjährigen Kindes vor der Konfliktsituation der Eltern für die Prozesskostenhilfeentscheidung auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kindes als Unterhaltsberechtigtem abgestellt (OLG Karlsruhe - 2. Senat für Familiensachen - FamRZ 1987, 1062, 1063; KG FamRZ 1989, 82; OLG Bamberg FamRZ 1994, 635; OLG Frankfurt FamRZ 1994, 1041 f.; OLG Dresden - 20. Senat für Familiensachen - FamRZ 1997, 1287; OLG Stuttgart OLGR 1998, 349; OLG Köln FamRZ 2001, 1535; OLG Köln - 27. Senat für Familiensachen - FamRZ 2001, 1535; OLG Dresden - 22. Senat für Familiensachen - FamRZ 2002, 1412, 1413; Kalthoener/Büttner/ Wrobel-Sachs Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe 3. Aufl. Rdn. 42; MünchKomm/Wax ZPO 2. Aufl. § 114 Rdn. 74).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2013 - 6 WF 26/13

    Verfahrenskostenhilfe: Vorrang des Verfahrenskostenvorschusses durch

    Grundsätzlich kann das minderjährige Kind auch von dem betreuenden Elternteil bei entsprechender Leistungsfähigkeit einen Prozesskostenvorschuss verlangen, wenn es einen solchen vom barunterhaltspflichtigen Elternteil nicht erlangen kann (OLG Dresden, Beschluss vom 06.02.2002, Az.: 22 WF 0750/01, FamRZ 2002, 1412; Wrobel-Sachs in: Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Beratungshilfe, 6. Aufl. Rn 360, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Denn auch nach der Ansicht, die eine Leistungsfähigkeit nicht generell bei Anspruch des Verpflichteten auf Verfahrenskostenhilfe ausschließt, setzt eine Vorschusspflicht jedenfalls voraus, dass der Verpflichtete in der Lage ist, den Vorschuss ohne Gefährdung seines angemessenen Selbstbehalts zu leisten (OLG Dresden, Beschluss vom 06.02.2002, Az.: 22 WF 0750/01, FamRZ 2002, 1412 mit weiteren Nachweisen; OLG Köln, Beschluss vom 10.09.1998, Az.: 14 WF 127/98, FamRZ 99, 792; Wrobel-Sachs in: Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Beratungshilfe, 6. Aufl. Rn 371 mit weiteren Nachweisen).

  • OVG Sachsen, 28.02.2011 - NC 2 D 2/11

    Voraussetzung der Leistungsfähigkeit eines nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben

    Zudem gehen gesetzliche Unterhaltspflichten der Vorschusspflicht grundsätzlich vor (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 6. Februar 2002 - 22 WF 750/01 -, beck-online BeckRS 2002, 30238117; Brudermüller, in: Palandt, BGB, 70. Aufl., § 1360a Rn. 12).

    4 Auch wenn man mit der herrschenden Auffassung die Möglichkeit einer ratenweisen Prozesskostenvorschusspflicht bejaht, ist in jedem Fall aber zu prüfen, ob nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben der Unterhaltsverpflichtete hinreichend leistungsfähig ist, d. h. ob der maßgebliche eigene Selbstbehalt gewahrt ist (BGH, Beschl. v. 4. August 2004, NJW-RR 2004, 1662 f.) und keine vorrangigen gesetzlichen Unterhaltspflichten bestehen, die die Gewährung eines Vorschusses ausschließen (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 6. Februar 2002 - 22 WF 750/01 -, beckonline BeckRS 2002, 30238117).

  • OLG Koblenz, 22.07.2013 - 13 WF 650/13

    Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung eines Anspruchs auf einen nicht durch

    Dem um Verfahrenskostenhilfe Nachsuchenden wiederum ist dann im Verfahrenskostenhilfebewilligungsbeschluss nach § 115 ZPO die - etwas zeitlich versetzte - Zahlung von Raten in eben dieser Höhe an die Staatskasse aufzuerlegen (vgl. BGH FamRZ 2004, 1633 m.w.Nw. sowie OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 757 und OLG Dresden FamRZ 2002, 1412).
  • OLG Köln, 13.06.2003 - 26 WF 133/03

    Berücksichtigung des Prozesskostenvorschussanspruchs bei Geltendmachung von

    Nach der einen Auffassung kommt es für die Gewährung von Prozesskostenhilfe in diesen Fällen auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des klagenden Elternteils an ( Palandt/Diederichsen, BGB, 62. A., § 1629 Rn 37, 0LG Karlsruhe, FamRZ 2001, 1080 mit weit. Nachweisen auch zur Gegenmeinung), nach der anderen auf die des Kindes (OLG Köln FamRZ 2001, 1535, OLG Dresden FamRZ 2002, 1412, Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. A,, Rn. 42).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.10.2001 - 10 WF 36/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6353
OLG Brandenburg, 22.10.2001 - 10 WF 36/01 (https://dejure.org/2001,6353)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.10.2001 - 10 WF 36/01 (https://dejure.org/2001,6353)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - 10 WF 36/01 (https://dejure.org/2001,6353)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Verweigerung von Prozesskostenhilfe; Mutwillige Rechtsverfolgung; Mehrkosten; Unterhaltsanspruch

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 114; ; ZPO § 620 Nr. 4; ; ZPO § 127 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Versagung der Prozesskostenhilfe aufgrund mutwilliger Rechtsverfolgung § 114 ZPO bei einer negativen Feststellungsklage trotz vorliegendem Feststellungsinteresse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 702
  • FamRZ 2002, 1412
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.03.1995 - XII ZR 20/94

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage; Wegfall der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.10.2001 - 10 WF 36/01
    Sie steht dem Unterhaltsschuldner grundsätzlich zu Gebote, wenn sich der Gläubiger eines Unterhaltsanspruchs berühmt (BGH, FamRZ 1995, 725).
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