Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02   

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https://dejure.org/2002,3510
OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02 (https://dejure.org/2002,3510)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.07.2002 - 20 W 241/02 (https://dejure.org/2002,3510)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02 (https://dejure.org/2002,3510)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 S 2 Nr 2 BVormVG, § 1836 Abs 1 S 2 BGB, § 1835 Abs 2 BGB, § 1836a BGB, § 1908i BGB
    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer Fachkenntnisse bei Abschluss einer Fachschule für Heilpädagogik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsstufe eines Betreuers; Staatlich anerkannte Heilpädagogin; Der Qualifikation des Betreuers entsprechender Betrag; Für die Führung der Betreuung nutzbare besondere Kenntnisse; Dem Abschluss der Fachhochschule vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Fachschule für Heilpädagogik, Fachkenntnisse

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Eingruppierung bei mit einer Fachhochschulausbildung vergleichbaren Ausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1657 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
    Hierbei zählen nach dem Willen des Gesetzgebers zu den Hochschulen im Sinne dieser Vorschrift auch Fachhochschulen (vgl. BT-Drucks. 13/758 S. 28; BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130).

    Als Kriterien für die Vergleichbarkeit können insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und Inhalt des Lehrstoffes sowie die Ausgestaltung der Abschlussprüfung herangezogen werden (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Köln FamRZ 2001, 1398; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1307).

    Wenn sie den Absolventen den Zugang zu beruflichen Tätigkeiten und den entsprechenden Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen eröffnet, die sonst üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten sind, so spricht dies für eine Annahme der Vergleichbarkeit (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 36).

  • OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
    Hierbei zählen nach dem Willen des Gesetzgebers zu den Hochschulen im Sinne dieser Vorschrift auch Fachhochschulen (vgl. BT-Drucks. 13/758 S. 28; BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130).

    Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (vgl. BayObLG a.a.0. und EzFamR 2000, 104; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130).

  • OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Feststellungen im Festsetzungsverfahren -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
    Als Kriterien für die Vergleichbarkeit können insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und Inhalt des Lehrstoffes sowie die Ausgestaltung der Abschlussprüfung herangezogen werden (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Köln FamRZ 2001, 1398; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1307).

    Nach der jeweils gebotenen inhaltlichen Bewertung kann jedoch im Einzelfall auch eine als Fachschule bezeichnete Ausbildungsstätte eine Ausbildung vermitteln, die mit einem Fachhochschulstudium gleichgesetzt werden kann ( vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1398 ).

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 254/99

    Ausbildung an einer Fachakademie im Vergleich zur Hochschulausbildung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
    Als Kriterien für die Vergleichbarkeit können insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und Inhalt des Lehrstoffes sowie die Ausgestaltung der Abschlussprüfung herangezogen werden (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Köln FamRZ 2001, 1398; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1307).

    So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochhochschulniveaus (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307; LG Neubrandenburg, BtPrax 2000, 221; OLG Dresden FamRZ 2000, 316, BayObLG Rpfleger 2000, 392 und BayObLG-Report 2000, 35, Senatsbeschluss vom 8. April 2002 ­ 20 W 503/01).

  • OLG Dresden, 20.10.1999 - 15 W 1637/99

    Erhöhung des Stundensatzes wegen Absolvierung von Fortbildungsveranstaltungen zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
    So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochhochschulniveaus (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307; LG Neubrandenburg, BtPrax 2000, 221; OLG Dresden FamRZ 2000, 316, BayObLG Rpfleger 2000, 392 und BayObLG-Report 2000, 35, Senatsbeschluss vom 8. April 2002 ­ 20 W 503/01).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
    Besondere, für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse sind solche, die bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und geeignet sind, die Geschäftsführung des Betreuers zu erleichtern, weil sie ihn befähigen, seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (vgl. BT-Drucks. 13/1758 S. 14; Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1836 Rn. 14; BayObLG BtPrax 2000, 81).
  • OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 W 29/00

    Begriff der abgeschlossenen Hochschulausbildung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
    So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochhochschulniveaus (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307; LG Neubrandenburg, BtPrax 2000, 221; OLG Dresden FamRZ 2000, 316, BayObLG Rpfleger 2000, 392 und BayObLG-Report 2000, 35, Senatsbeschluss vom 8. April 2002 ­ 20 W 503/01).
  • LG Neubrandenburg, 21.02.2000 - 4 T 61/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
    So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochhochschulniveaus (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307; LG Neubrandenburg, BtPrax 2000, 221; OLG Dresden FamRZ 2000, 316, BayObLG Rpfleger 2000, 392 und BayObLG-Report 2000, 35, Senatsbeschluss vom 8. April 2002 ­ 20 W 503/01).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 503/01

    Berufsbetreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Fachschulabschluss als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
    So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochhochschulniveaus (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307; LG Neubrandenburg, BtPrax 2000, 221; OLG Dresden FamRZ 2000, 316, BayObLG Rpfleger 2000, 392 und BayObLG-Report 2000, 35, Senatsbeschluss vom 8. April 2002 ­ 20 W 503/01).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02
    Durch eine einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind Fachkenntnisse, wenn sie im Rahmen einer Ausbildung vermittelt wurden und diese Ausbildung in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht sowie einen formalen Abschluss aufweist (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 31 = JurBüro 2000, 93; Barth/Wagenitz, Bt Prax 1996, 118).
  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00

    Der abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung für Betreuer

  • OLG Frankfurt, 11.12.2006 - 20 W 365/06

    Betreuervergütung: Stundensatz einer staatlich anerkannten Sondererzieherin

    Das Landgericht hat auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin mit dem angefochtenen Beschluss die Betreuervergütung für diesen Zeitraum auf 509, 20 EUR herabgesetzt und zur Begründung ausgeführt, es dürfe nur der Stundensatz von 33, 50 EUR zu Grunde gelegt werden; da die mit einer Prüfung abgeschlossene Ausbildung der Antragstellerin lediglich ein Jahr gedauert habe, könne sie auch unter Berücksichtigung der in Bezug genommenen Senatsentscheidung vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02 -(OLG-Report Frankfurt 2002, 277 und FamRZ 2002, 277) in ihrer Wertigkeit nicht einer Hochschulausbildung gleichgesetzt werden.

    Hierzu ist anerkannt, dass zu den Hochschulen im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 Ziffer 2 BVormVG bzw. § 4 Abs. 1 S. 2 Ziffer 2 VBVG auch Fachhochschulen zu rechnen sind (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; Senatsbeschluss vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02 a.a.O.).

    Dabei können als Kriterien für die Vergleichbarkeit insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und der Inhalt des Lehrstoffes sowie die Ausgestaltung der Abschlussprüfung herangezogen werden (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Köln FamRZ 2001, 1398; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1307; Senatsbeschluss 20 W 241/02 a.a.O.).

    So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochschulniveaus (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 932; OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307; OLG Dresden FamRZ 2000, 316, Senatsbeschlüsse 20 W 503/01=BtPrax 20021, 169 und 20 W 241/02 a.a.O.).

    Es kann jedoch nach der jeweils gebotenen inhaltlichen Bewertung im Einzelfall auch eine als Fachschule bezeichnete Ausbildungsstätte eine Ausbildung vermitteln, die mit einem Fachhochschulstudium gleichgesetzt werden kann (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1398 und Senatsbeschluss 20 W 241/02 a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 23.11.2006 - 11 Wx 77/06

    Betreuervergütung: Gleichwertigkeit einer Ausbildung zum Erzieher mit einer

    Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht (OLG Schleswig OLGR 2000, 214; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLGR 2000, 35; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04; OLG Frankfurt OLGR 2002, 277).

    Wenn sie den Absolventen den Zugang zu beruflichen Tätigkeiten und den entsprechenden Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen eröffnet, die sonst üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten sind, spricht dies für eine Annahme der Vergleichbarkeit (OLG Frankfurt OLGR 2002, 277; BayObLG FamRZ 2001, 187; BayObLG, Beschluss vom 12.1.2005 - 3Z BR 251/04).

  • OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03

    Berufsbetreuervergütung: Erhöhte Vergütung bei abgeschlossener Ausbildung zum

    Im Einzelfall kann nach der inhaltlichen Bewertung vielmehr auch eine als Fachschule bezeichnete Ausbildungsstätte eine Ausbildung vermitteln, die mit einem Fachhochschulstudium gleichgesetzt werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02, zitiert nach juris; OLG Hamm FamRZ 2001, 1398, 1399).
  • LG Frankfurt/Main, 17.06.2019 - 29 T 76/19
    Soweit vom OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02 -, (Rn. 5, juris) sowie der von Herrn ... vorgelegten Entscheidung des Landgerichts Darmstadt vom 16.12.2004 (Az. 5 T 440/03; Bl. 136-140 R d. A.) und des OLG Zweibrücken vom 04.03.2004 (Az. 3 W 19/04Bl. 174 ff d. A.) aus diesen Zugangsvoraussetzungen ableitet, dass die Heilpädagogikausbildung in Hessen aufgrund der vorausgehenden besonderen Fachschulausbildung (zum staatlich anerkannten Erzieher auf Fachschulniveau) sowie der vorausgesetzten mindestens zweijährigen Berufserfahrung gegenüber der früheren Ausbildung auf einem höheren Niveau liege und deshalb eine Vergleichbarkeit mit einem Hochschulstudium maßgeblich begründet sei, kann dem nach der neueren BGH-Rechtsprechung nicht (mehr) gefolgt werden.

    Die weitere Beschwerde wird zugelassen, da vor dem Hintergrund der sich gegenüberstehenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 19.07.2002 - 20 W 241/02 , BeckRS 2002, 30273751) /des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken (Beschluss vom 24.01.2001, Az. 3 W 19/04, Bl. 174 ff d.A) und der aktuelleren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere im Beschluss vom 11.12.2013, Az. XII ZB 355/12, BeckRS 2014, 2362) eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung zur Entscheidung stand und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert.

  • OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08

    Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und

    Dabei hat der Gesetzgeber - um ein zu grobes Raster zu vermeiden - einer abgeschlossenen Lehre bzw. Hochschulausbildung jeweils vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen gleichgestellt, wodurch ein schematisches Abstellen auf die Bezeichnung der Schule oder Ausbildungsstätte ohne eine inhaltliche Bewertung der Vergleichbarkeit ausgeschlossen wird (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1323; Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02 = OLG-Report Frankfurt 2002, 277 = BtPrax 2002, 272 und vom 11. Dezember 2006 - 20 W 365/06 dok. bei Juris).
  • BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03

    Betreuervergütung: Vergleichbare Ausbildung zur Hochschulausbildung -

    Die Ausbildung an einer bayerischen Fachakademie zum "Staatlich anerkannten Heilpädagogen" ist im Sinne des Berufsvormündervergütungsrechts nicht einer Hochschulausbildung vergleichbar (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 26; Abgrenzung zu OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1657).

    c) Eine andere Beurteilung ist auch nicht etwa deshalb geboten, weil das OLG Frankfurt (FamRZ 2002, 1657) im erfolgreichen Absolvieren der Hedwig-Heyl-Schule (Fachschule für Heilpädagogik) in Frankfurt am Main und der hierdurch erworbenen Befugnis, den Titel "Staatlich anerkannter Heilpädagoge" zu führen, eine Ausbildung sieht, die einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbar sei.

  • OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 20 W 427/04

    Betreuervergütung: Keine betreuungsrelevante Fachkenntnisse durch

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. etwa FamRZ 2002, 1657 und OLG-Report Frankfurt 2002, 189 und 2003, 62) sind besondere, für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse solche, die bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und geeignet sind, die Geschäftsführung des Betreuers zu erleichtern, weil sie ihn befähigen, seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (vgl. BT-Drucks. 13/1758 S. 14; Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1836 Rn. 14; BayObLG BtPrax 2000, 81).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2005 - 20 W 358/04

    Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung wegen abgeschlossenem TH-Studium in Chemie

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat ( vgl. etwa FamRZ 2002, 1657 und OLG-Report Frankfurt 2002, 189 und 2003, 62 ) sind besondere, für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse solche, die bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und geeignet sind, die Geschäftsführung des Betreuers zu erleichtern, weil sie ihn befähigen, seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (vgl. BT-Drucks. 13/1758 S. 14; Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1836 Rn. 14; BayObLG BtPrax 2000, 81).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 19 Wx 37/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6076
OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 19 Wx 37/01 (https://dejure.org/2002,6076)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.07.2002 - 19 Wx 37/01 (https://dejure.org/2002,6076)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - 19 Wx 37/01 (https://dejure.org/2002,6076)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Nachqualifizierung für die Gewährung einer erhöhten Vergütung für einen Betreuer

  • Bt-Recht

    Erhöhter Stundensatz ohne Nachqualifizierung

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2; ; BVormVG § 1 Abs. 3; ; BVormVG § 1 Abs. 3 Satz 1; ; BVormVG § 1 Abs. 3 Satz 3; ; BVormVG § 2; ; BVormVG § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; BVormVG § 2 Abs. 2 Sa... tz 2 Nr. 1; ; BGB § 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1836 a

  • rechtsportal.de

    Vergütung von Berufsbetreuern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erhöhter Stundensatz ohne Nachqualifizierung

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 256
  • FamRZ 2002, 1657
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99

    Vergütungsregelungen für Berufsbetreuer, nach denen die Höhe der erreichbaren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 19 Wx 37/01
    Selbst wenn § 1 Abs. 3 BVormVG hiermit möglicherweise über das verfassungsrechtlich Notwendige hinausgeht (vgl. BVerfG, FamRZ 2000, 1277) sprechen Wortlaut, Zweck und Systematik des Gesetzes für die hier vertretene Auffassung.
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2001 - 11 Wx 3/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 19 Wx 37/01
    b) Die Zubilligung der erhöhten Vergütung nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BVormVG für bis zum 30.6.2001 reichende Zeiträume setzt nach einhelliger Auffassung nicht voraus, dass der Betreuer eine Nachqualifizierung nach § 2 BVormVG durchführen will (vgl. OLG Karlsruhe, FGPrax 2001, 117; BayObLG, FGPrax 2000, 146).
  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 78/00

    Erhöhter Stundensatz für Betreuer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 19 Wx 37/01
    b) Die Zubilligung der erhöhten Vergütung nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BVormVG für bis zum 30.6.2001 reichende Zeiträume setzt nach einhelliger Auffassung nicht voraus, dass der Betreuer eine Nachqualifizierung nach § 2 BVormVG durchführen will (vgl. OLG Karlsruhe, FGPrax 2001, 117; BayObLG, FGPrax 2000, 146).
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2005 - 5 W 166/05

    WEG : Ablauf der Rechtsmittelfrist eines Anfechtungsbegehren

    Sonst würde die von § 23 Abs. 4 S. 2 WEG angestrebte Rechtssicherheit für die Wohnungseigentümer durch eine Anschlussbeschwerde, die bis zum Erlass der Entscheidung des Beschwerdegerichts über die sofortige (weitere) Beschwerde zulässig wäre (Merle in Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rn. 109; Demharter, FGPrax 2002, 256), zunichte gemacht.
  • OLG Zweibrücken, 16.12.2002 - 3 W 202/02

    Wohnungseigentümerbeschluss über eine Verwalterabberufung und

    Das ergibt sich schon daraus, dass auch ein solcher Teil der erstinstanzlichen Entscheidung durch (unselbständige) Anschlussbeschwerde des Gegners bis zum Erlass der Entscheidung des Beschwerdegerichts in das Erstbeschwerdeverfahren einbezogen und damit einer Änderung zugeführt werden kann (vgl. Demharter FGPrax 2002, 256 zur Zulässigkeit der unbefristeten unselbständigen Anschlussbeschwerde im WEG-Verfahren nach der Einfügung des § 574 Abs. 4 ZPO durch das Zivilprozessreformgesetz vom 27. Juli 2001).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5355
BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02 (https://dejure.org/2002,5355)
BayObLG, Entscheidung vom 19.06.2002 - 3Z BR 108/02 (https://dejure.org/2002,5355)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - 3Z BR 108/02 (https://dejure.org/2002,5355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Stundensatz einer hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
    Befähigung der Betreuerin - hauswirtschaftliche Betriebsleiterin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - XVII 516/01
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 1676/02
  • BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1657 (Ls.)
 
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  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02
    Besondere Kenntnisse sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei das Grundwissen je nach Bildungsstand bzw. Ausbildung mehr oder weniger umfangreich sein kann (vgl. BayObLGZ 1999, 339/341 BtPrax 2000, 81).

    Dem Sinn und Zweck der mit § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG getroffenen Vergütungsregelung entspricht es ersichtlich nicht, einen erhöhten Stundensatz schon deshalb zu gewähren, weil die Ausbildung wegen der Komplexität der betreffenden Fachrichtung daneben auch die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse zum Inhalt hatte (vgl. BayObLGZ 1999, 339/342 = BtPrax 2000, 81/82).

  • OLG Zweibrücken, 29.09.1999 - 3 W 154/99
    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02
    Durch eine einer abgeschlossenen Lehre vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind die Fachkenntnisse grundsätzlich dann, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt werden, die Ausbildung staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht (vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG) und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, §§ 34, 36 BBiG; BayObLGZ 1999, 291/293 FamRZ 2000, 554; OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64).
  • OLG Dresden, 06.03.2000 - 15 W 2382/99

    Vergütung von Berufsvormündern

    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02
    Die im Grundlagenbereich der Ausbildung erworbenen Kenntnisse in Betriebspsychologie, Berufs- und Arbeitspädagogik, Betriebswirtschaftslehre sowie Arbeits- und Sozialrecht befähigen die Betreuerin nicht nur zu einer effektiveren Betreuungsführung im Bereich der Vermögenssorge (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2000, 1309 für Fachprüfungen in den Fächern Volkswirtschaftslehre und landwirtschaftliche Betriebslehre), sondern verschaffen ihr auch diejenige Sozialkompetenz, welche ihr eine vertrauensvolle Leitung der Betreuung im Gespräch mit dem Betreuten auf dem Gebiet seiner persönlichen Verhältnisse besser ermöglichen (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 100 und OLG Hamm Rpfleger 2002, 314 für die Befähigung zum Lehramt an Grund- und Hauptschulen; OLG Dresden FamRZ 2000, 1310 für eine Diplomlehrerin für Mathematik und Chemie; OLG Hamm Rpfleger 2002, 313 für eine Lehrerin für Pflegeberufe und einen Krankenpflegehelfer; BayObLG FamRZ 2002, 303 für einen Beamten des mittleren nichttechnischen Dienstes).
  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 290/00

    Die Ausbildung für das Lehramt an höheren Schulen vermittelt zur Führung von

    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02
    Hierzu bedarf es eines möglichst engen persönlichen Kontakts (vgl. BayObLGZ 2000, 291/293; OLG Dresden FamRZ 2000, 463) und des Bemühens um ein persönliches Vertrauensverhältnis, der Einbeziehung des Betreuten in anstehende Entscheidungen (vgl. § 1901 Abs. 3 Satz 3 BGB), der Erörterung, inwieweit Vorstellungen und Wünsche des Betreuten seinem Wohl zuwiderlaufen, sowie der Verdeutlichung des Zwecks und der Erforderlichkeit notwendiger, in die Lebensverhältnisse des Betreuten eingreifender Maßnahmen (vgl. BayObLGZ aaO).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 271/99

    Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz

    Auszug aus BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02
    Durch eine einer abgeschlossenen Lehre vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind die Fachkenntnisse grundsätzlich dann, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt werden, die Ausbildung staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht (vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG) und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, §§ 34, 36 BBiG; BayObLGZ 1999, 291/293 FamRZ 2000, 554; OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08

    Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und

    Des Weiteren erreicht auch die Ausbildung an einer Fachakademie nach den Maßstäben der Rechtsprechung regelmäßig nicht das für eine Vergleichbarkeit mit einer Fachhochschulausbildung erforderliche Niveau (vgl. OLG Schleswig SchlHA 2005, 351; BayObLG FamRZ 2004, 1065 sowie BtPrax 2002, 216 und NJWE-FER 2000, 58).
  • BayObLG, 09.07.2003 - 3Z BR 127/03

    Vergütung eines türkischen Berufsbetreuers mit abgeschlossenem Studium

    So sind Kenntnisse als Human- oder Veterinärmediziner, Alten- oder Krankenpfleger, Finanzfach- oder Einzelhandelskauffrau oder als Diplomingenieur als nutzbar angesehen worden (vgl. die Zusammenstellung bei Dodegge/Roth Betreuungsrecht Vergütung F Rn. 129), ebenso solche als Lehrer am Gymnasium (LG Saarbrücken BtPrax 2002, 272 [LS]; OLG Hamm BtPrax 2002, 43), als Hauswirtschaftsleiterin (BayObLG FamRZ 2002, 1657), als Heilpädagogin (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1657) und als Diplompädagoge (ThürOLG NJW 2002, 101).
  • OLG München, 24.10.2007 - 33 Wx 180/07

    Erhöhter Stundensatz berufsmäßiger Betreuer nach Ausbildung durch das

    Durch eine einer abgeschlossenen Lehre vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind die Fachkenntnisse grundsätzlich dann, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt werden, die Ausbildung staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (BayObLG BtPrax 2002, 216/217 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 26.07.2002 - 6 T 439/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17685
LG Wuppertal, 26.07.2002 - 6 T 439/02 (https://dejure.org/2002,17685)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 26.07.2002 - 6 T 439/02 (https://dejure.org/2002,17685)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 26. Juli 2002 - 6 T 439/02 (https://dejure.org/2002,17685)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütung, Beratungsgespräch mit Kollegen

Verfahrensgang

  • AG Wuppertal - 59 XVII 485/00
  • LG Wuppertal, 26.07.2002 - 6 T 439/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1657 (Ls.)
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