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   OLG Hamm, 12.06.2001 - 15 W 127/00   

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OLG Hamm, 12.06.2001 - 15 W 127/00 (https://dejure.org/2001,4194)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.06.2001 - 15 W 127/00 (https://dejure.org/2001,4194)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - 15 W 127/00 (https://dejure.org/2001,4194)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 2069 § 2084 § 2096 § 133 § 2102
    Keine ausdrückliche Anwendung der Auslegungsregel des § 2069 BGB (hier: Ersatzerbern-Berufung)

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 6 T 479/00
  • OLG Hamm, 12.06.2001 - 15 W 127/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 201
  • Rpfleger 2001, 595
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamburg, 25.07.1988 - 2 W 66/87

    Ergänzende Auslegung eines Testaments; Frage eines die Auslegung ausschließenden

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2001 - 15 W 127/00
    (vgl. etwa KG FamRZ 1977, 344; BayObLGZ 1982, 159; OLG Hamburg FamRZ 1988, 1322; Senat FamRZ 1991, 1483).In diesen Fällten ist zunächst zu erforschen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat.
  • OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 41/99

    Testamentsauslegung durch das Grundbuchamt

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2001 - 15 W 127/00
    Diese Vorschrift findet nach nunmehr herrschender Rechtsprechung auch dann Anwendung, wenn Ehegatten sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Vorerben und einen Dritten zum Nacherben einsetzen, ohne ausdrücklich zu bestimmen, wer Erbe des letztversterbenden Ehegatten sein soll (BGH FamRZ 1987, 475; NJWE-FER 1999, 37; KG NJW-RR 1987, 451; OLG Hamburg FGPrax 1999, 225; OLG Köln FGPrax 2000, 89).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2001 - 15 W 127/00
    Diese Vorschrift findet nach nunmehr herrschender Rechtsprechung auch dann Anwendung, wenn Ehegatten sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Vorerben und einen Dritten zum Nacherben einsetzen, ohne ausdrücklich zu bestimmen, wer Erbe des letztversterbenden Ehegatten sein soll (BGH FamRZ 1987, 475; NJWE-FER 1999, 37; KG NJW-RR 1987, 451; OLG Hamburg FGPrax 1999, 225; OLG Köln FGPrax 2000, 89).
  • BayObLG, 08.09.1999 - 3Z BR 260/99

    Einschreiten des Vormundschaftsgerichts in die Betrueung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2001 - 15 W 127/00
    Diese Vorschrift findet nach nunmehr herrschender Rechtsprechung auch dann Anwendung, wenn Ehegatten sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Vorerben und einen Dritten zum Nacherben einsetzen, ohne ausdrücklich zu bestimmen, wer Erbe des letztversterbenden Ehegatten sein soll (BGH FamRZ 1987, 475; NJWE-FER 1999, 37; KG NJW-RR 1987, 451; OLG Hamburg FGPrax 1999, 225; OLG Köln FGPrax 2000, 89).
  • BayObLG, 02.02.1987 - BReg. 1 Z 61/86

    Einseitiger Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2001 - 15 W 127/00
    Die Wechselbezüglichkeit der Verfügungen der Ehegatten kann nur dann angenommen werden, wenn zwischen ihnen eine innere Abhängigkeit in der Weise besteht, daß die Verfügungen des einen Ehegatten gerade deshalb getroffen wurde, weil der andere Ehegatte eine bestimmte andere Verfügung getroffen hat, also nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen soll (BayObLGZ 1987, 23, 27; KG FamRZ 1977, 485).
  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB,

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2001 - 15 W 127/00
    Die gesetzliche Auslegungsregel des § 2069 BGB kann jedoch nach anerkannter Auffassung über ihren Wortlaut hinaus nicht angewendet werden (BGH NJW 1973, 240, 242).
  • KG, 17.10.1986 - 1 W 732/85

    Anwendung der gesetzlichen Auslegungsregelung in Bezug auf den Einsatz als

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2001 - 15 W 127/00
    Diese Vorschrift findet nach nunmehr herrschender Rechtsprechung auch dann Anwendung, wenn Ehegatten sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Vorerben und einen Dritten zum Nacherben einsetzen, ohne ausdrücklich zu bestimmen, wer Erbe des letztversterbenden Ehegatten sein soll (BGH FamRZ 1987, 475; NJWE-FER 1999, 37; KG NJW-RR 1987, 451; OLG Hamburg FGPrax 1999, 225; OLG Köln FGPrax 2000, 89).
  • OLG Hamm, 07.11.1994 - 15 W 288/94

    Änderungsvorbehalt des überlebenden Ehegatten hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2001 - 15 W 127/00
    Lediglich wenn diese zu keinem zweifelsfreien Ergebnis führt, kommt die Anwendung der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB in Betracht (Senat FGPrax 1995, 116 = NJW-RR 1995, 777).
  • OLG Hamm, 01.07.1991 - 15 W 129/91
    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2001 - 15 W 127/00
    (vgl. etwa KG FamRZ 1977, 344; BayObLGZ 1982, 159; OLG Hamburg FamRZ 1988, 1322; Senat FamRZ 1991, 1483).In diesen Fällten ist zunächst zu erforschen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung an die Möglichkeit eines vorzeitigen Wegfalls des von ihm eingesetzten Erben tatsächlich gedacht hat und was er für diesen Fall wirklich oder mutmaßlich gewollt hat.
  • BGH, 28.10.1998 - IV ZR 275/97

    Einsetzung eines Nacherben als Ersatzerbe

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.2001 - 15 W 127/00
    Diese Vorschrift findet nach nunmehr herrschender Rechtsprechung auch dann Anwendung, wenn Ehegatten sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Vorerben und einen Dritten zum Nacherben einsetzen, ohne ausdrücklich zu bestimmen, wer Erbe des letztversterbenden Ehegatten sein soll (BGH FamRZ 1987, 475; NJWE-FER 1999, 37; KG NJW-RR 1987, 451; OLG Hamburg FGPrax 1999, 225; OLG Köln FGPrax 2000, 89).
  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
  • OLG München, 14.10.2010 - 31 Wx 84/10

    Testamentsauslegung: Verständnis der Formulierung "bei gleichzeitigem

    So hat es insbesondere nicht berücksichtigt, dass nach der Lebenserfahrung Ehegatten ihre gegenseitige Erbeinsetzung regelmäßig nicht davon abhängig machen wollen, dass der Überlebende einen weitläufigen Verwandten des Erstverstorbenen zum Erben einsetzt (vgl. OLG Hamm FamRZ 2002, 201/203; Reimann/Bengel/J.Mayer Testament und Erbvertrag 5. Aufl. § 2270 Rn. 47).
  • OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 14 W 89/22

    Gemeinschaftliches Ehegattentestament

    Lediglich wenn diese zu keinem zweifelsfreien Ergebnis führt, kommt die Anwendung der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB in Betracht (OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 15 W 127/00 -, Rn. 24, juris).
  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 15 W 384/04

    Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung in einem gemeinschaftlichen

    Die Vielzahl obergerichtlicher Entscheidungen, die sich immer wieder mit der Frage einer Auslegung auch in notarieller Form errichteter gemeinschaftlicher Ehegattentestamente zu befassen hatten, in der die Trennungslösung angeordnet worden, jedoch eine ausdrückliche Erbeinsetzung für den Nachlass des letztversterbenden Ehegatten nicht getroffen worden war (BGH FamRZ 1987, 475; NJWE-FER 1999, 37; KG a.a.O; OLG Hamburg FGPrax 1999, 225; OLG Köln FGPrax 2000, 89; OLG Celle FamRZ 2003, 887; Senat Rpfleger 2001, 595) spricht im Hinblick auf die Auslegungsfähigkeit und Auslegungsbedürftigkeit eines solchen Testaments für sich.
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2002 - 11 Wx 91/01

    Gemeinschaftliches Testament: Anwendbarkeit der Auslegungsregel über Nach- und

    Der Senat schließt sich der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an (vgl. nur BGH FamRZ 1987, 475, 476; BGH NJWE-FER 1999, 37, 38; zit. nach juris, Dok.Nr. KORE 505439900, jeweils ohne Begründung; OLG Hamm FamRZ 2002, 201, 203; OLG Hamburg FG Prax 1999, 225, 226; OLG Köln FG Prax 2000, 89, 90; RGRK-Johannsen, 12. Aufl., § 2102 Rn. 5; Staudinger/Behrends/Avenarius, 13. Bearb., § 2102 Rn. 2; Palandt/Edenhofer, 62. Auf., § 2102 Rn. 3; a.A. Karlsruhe, 5. Zivilsenat, FamRZ 1970, 256).
  • OLG München, 13.06.2022 - 33 U 6666/21

    Testamentsauslegung - Rangverhältnis hins. der Erfüllung angeordneter

    Für die Auslegung ist die Auffassung des Erblassers maßgeblich (BayObLG, Beschluss vom 08. Februar 1996 - 1Z BR 157/95, juris Rn. 17; OLG München, Beschluss vom 08. Juni 2010 - 31 Wx 048/10, juris Rn. 19; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 15 W 127/00, juris Rn. 20; Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2. Aufl. 2019, § 7 Rn. 59 ff; Staudinger/Otte, BGB, Stand 30.04.2021, Vorbem zu §§ 2064 ff, Rn. 63; MüKoBGB/Leipold, aaO, § 2084 Rn. 41).
  • OLG Hamm, 20.01.2005 - 15 W 427/04

    Auslegung einer in einem gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten enthaltenen

    Solange indessen nicht konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die testierenden Ehegatten den gewählten Begriff in einem anderen Sinn verstanden haben, muß im Hinblick auf die notarielle Belehrung (§ 17 BeurkG) davon ausgegangen werden, daß die Ehegatten entsprechend der allgemeinen Bedeutung der gewählten Begriffe testieren wollten (vgl. Senat FamRZ 2002, 201, 202).
  • KG, 16.09.2021 - 19 W 20/21

    Umfang der Bindungswirkung eines Erbvertrages hinsichtlich einer

    Nach herrschender Meinung soll diese Bestimmung, wonach im Zweifel die Einsetzung als Nacherbe zugleich auch die Einsetzung als Ersatzerbe beinhaltet, auch dann anzuwenden sein, wenn in einem gemeinschaftlichen Testament sich Ehegatten gegenseitig zu Vorerben und einen Dritten zum Nacherben einsetzen (vgl. nur KG, Beschluss v. 17.10.1986, 1 W 732/85; OLG Hamm, Beschluss v. 12.6.2001, 15 W 127/00; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 8.11.2019, 3 Wx 142/18; OLG Schleswig, Beschluss v. 12.8.2013, 3 Wx 27/13 Rn. 49; vgl. auch BGH, Urteil v. 28.1.1987, Iva ZR 191/85 Rn. 8; MüKo-Lieder, BGB 8. A., § 2102 BGB Rn. 6 m.w.N.; BeckOGK/Müller-Christmann, BGB § 2102 Rn. 13; Kroiß/Ann/Mayer-Gierl, Erbrecht 5. A., § 2102 BGB Rn. 6).

    Wenn aber in einem zweiseitigen Erbvertrag eine Zuwendung an die eigenen Verwandten erfolgt, ist nach der Lebenserfahrung regelmäßig davon auszugehen, dass dies nicht vertragsmäßig, sondern nur einseitig bestimmt wird, mit der Folge der späteren Abänderbarkeit (BGH, Urteil v. 12.10.1960 a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss v. 12.6.2001, 15 W 127/00).

  • OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 3 W 17/13

    Erbschaftsrecht: Auslegung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit einer

    Denn auch im genannten Fall ist von Amts wegen zu prüfen, ob die testamentarischen Verfügungen der Ehegatten als wechselbezüglich gewollt waren (OLG Hamm FamRZ 2002, 201; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 582), und gilt die Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB auch dann, wenn die erforderliche Bestellung der eingesetzten Nacherben zu gleichzeitigen Ersatzerben des Vorversterbenden selbst nur anhand der Auslegungsregel des § 2102 BGB festgestellt werden kann (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 1592; Palandt/Weidlich, BGB, 72. Aufl. § 2102 Rz. 3; § 2269 Rz. 2).
  • OLG Hamm, 16.12.2010 - 15 Wx 470/10

    Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Schlusserbeinsetzung der

    Solange indessen nicht konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die testierenden Ehegatten den gewählten Begriff in einem anderen Sinn verstanden haben, muss im Hinblick auf die notarielle Belehrung (§ 17 BeurkG) davon ausgegangen werden, dass die Ehegatten entsprechend der allgemeinen Bedeutung der gewählten Begriffe testieren wollten (vgl. Senat FamRZ 2002 = Rpfleger 2001, 595; FGPrax 2005, 265 = FamRZ 2005, 2023).
  • OLG Karlsruhe, 03.01.2023 - 14 W 111/22

    Ehegattentestament - Auslegung hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit von

    Lediglich wenn diese zu keinem zweifelsfreien Ergebnis führt, kommt die Anwendung der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB in Betracht (st. Rspr. vgl. nur OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 15 W 127/00 -, Rn. 24, juris).
  • LG Bielefeld, 03.03.2022 - 19 O 76/21
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