Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 04.07.2001 - 8 WF 135/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5050
OLG Naumburg, 04.07.2001 - 8 WF 135/01 (https://dejure.org/2001,5050)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.07.2001 - 8 WF 135/01 (https://dejure.org/2001,5050)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Juli 2001 - 8 WF 135/01 (https://dejure.org/2001,5050)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5050) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Elterliche Sorge; Übertragung des Sorgerechts; Alleiniges Sorgerecht; Ruhen des Sorgerechts; Ruhensgrund; Verhinderung eines Elternteils

  • Judicialis

    FGG § 49; ; FGG § 49a; ; BGB § 1674; ; BGB § 1671; ; BGB § 1666; ; BGB § 1671

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 49 § 49a; BGB § 1674 § 1671 § 1666 § 1671
    Elterliche Sorge - Ruhen - tatsächliche Verhinderung - Vorrang vor Sorgerechtsübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Halle/Saale - 23 F 1170/01
  • OLG Naumburg, 04.07.2001 - 8 WF 135/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 258
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 80/04

    Ruhen der elterlichen Sorge bei Abwesenheit eines Elternteils

    Nur dann, wenn der Elternteil auf längere Zeit nicht entscheidend in die Ausübung des Sorgerechts eingreifen kann, sei es infolge langfristiger Inhaftierung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2003, 1038) oder Abwesenheit ohne weitere Kontaktpflege (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2002, 258), sei es durch einen Aufenthalt im Ausland ohne Einfluß auf die Ausübung des Sorgerechts (OLG Köln FamRZ 1992, 1093; LG Frankenthal DAVorm 1993, 1237), ist das Ruhen der elterlichen Sorge nach § 1674 BGB festzustellen.
  • OLG Brandenburg, 29.01.2009 - 9 UF 105/08

    Sorgerecht: Entzug bzw. Ruhen der elterlichen Sorge bei längerer Inhaftierung

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Strafhaft länger andauert (OLG Dresden, FamRZ 2003, 1038; OLG Naumburg, OLGR 2002, 93; BayObLG, NJW 1975, 1082; Senat, Beschluss vom 5.5.2008 zum Az: 9 WF 242/07).
  • OLG Dresden, 27.02.2003 - 10 UF 760/02

    Entzug der elterlichen Sorge bei Inhaftierung der allein sorgeberechtigten Mutter

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Ruhensfall bei einer Inhaftierung zumindest dann besteht, wenn diese länger andauert (OLG Naumburg, OLGR 2002, 93; BayObLG NJW 1975, 1082; MüKo-Finger, BGB , 4. Aufl., § 1674 Rn 5; Palandt-Diederichsen, BGB , 62. Aufl., § 1674 Rn 1; a.A. OLG Frankfurt, OLGR 2001, 6).
  • AG Ludwigslust, 09.10.2009 - 5 F 140/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des alleinigen Sorgerechts wegen länger andauernder

    Im Gegensatz hierzu ist die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge an gänzlich andere Voraussetzungen geknüpft, die insbesondere sich am Wohl des Kindes orientieren und auch in der Wirkung solange das Elternrecht gänzlich ausschließen, bis auf Grund einer materiellen Prüfung eine Rückübertragung erfolgt; auf Grund der Schwere und Dauerhaftigkeit der Sorgerechtsübertragung ist der Richter und nicht der Rechtspfleger zuständig und die Voraussetzungen sind im Gegensatz zu den Ruhensvorschriften überwiegend nicht rein formaler Natur und auch das Jugendamt ist zu beteiligen (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2002, 258).
  • OLG Hamm, 14.04.2016 - 4 UF 20/16

    Unverhältnismäßigkeit der Entziehung der elterlichen Sorge gegenüber der an

    Das bereits angeordnete Ruhen der elterlichen Sorge gemäß § 1674 BGB, mit dem die Kindesmutter auch weiterhin ausdrücklich einverstanden ist, stellt ein milderes Mittel und einen weitaus geringeren Eingriff in das Elternrecht dar (s. OLG Naumburg, FamRZ 2002, 258).
  • OLG Hamm, 30.05.2023 - 7 UF 67/23
    Nur dann, wenn der Elternteil auf längere Zeit nicht entscheidend in die Ausübung des Sorgerechts eingreifen kann, sei es infolge langfristiger Inhaftierung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2003, 1038) oder Abwesenheit ohne weitere Kontaktpflege (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2002, 258), sei es durch einen Aufenthalt im Ausland ohne Einfluss auf die Ausübung des Sorgerechts (OLG Köln FamRZ 1992, 1093; LG Frankenthal DAVorm 1993, 1237), ist das Ruhen der elterlichen Sorge nach § 1674 BGB festzustellen.".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht