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   OLG Köln, 19.02.2001 - 25 UF 213/00   

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https://dejure.org/2001,3218
OLG Köln, 19.02.2001 - 25 UF 213/00 (https://dejure.org/2001,3218)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.02.2001 - 25 UF 213/00 (https://dejure.org/2001,3218)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Februar 2001 - 25 UF 213/00 (https://dejure.org/2001,3218)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 404
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 27.03.2019 - XII ZB 345/18

    Herausgabe des Kinderreisepasses

    Damit hat der Gesetzgeber verkannt, dass § 50 d FGG - trotz seines verfahrensrechtlichen Charakters - jedenfalls auch als (materiell-rechtliche) Anspruchsgrundlage für die Herausgabe gedient hat (vgl. OLG Frankfurt FuR 2009, 635, 636 und OLG Köln FamRZ 2002, 404, 405).
  • OVG Niedersachsen, 12.08.2010 - 8 PA 183/10

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an einen Ausländer bei unmöglicher

    Hat der Ausländer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist sein gesetzlicher Vertreter nach § 80 Abs. 4 AufenthG verpflichtet, für ihn den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Passes oder Passersatzes zu stellen (vgl. auch OLG Köln, Beschl. v. 19.2.2001 - 25 UF 213/00 -, NJWE-FER 2001, 285; jurisPK-BGB, 4. Aufl., § 1629 Rn. 3; Palandt, BGB, 69. Aufl., § 1626 Rn. 14, wonach auch die Personensorge die Pflicht zur Beantragung notwendiger Ausweispapiere umfasst).
  • OLG Stuttgart, 11.07.2018 - 17 UF 14/18

    Anspruch auf Herausgabe eines Kinderreisepasses

    Die Entscheidungen des OLG Frankfurt (OLGR 2009, 739 ff.; FamRZ 2007, 759 ff.) und des OLG Köln (FamRZ 2002, 404 f.; FamRZ 2005, 644 f.) erwähnen zwar eine Verpflichtung zur Herausgabe eines das Kind betreffenden Ausweisdokuments, enthalten zur Frage der Rechtsgrundlage jedoch keine Ausführungen.
  • OLG Naumburg, 12.06.2009 - 3 WF 128/09

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung

    Das Recht zur Entscheidungsbefugnis zur Beantragung eines Reisepasses betrifft das im Übrigen in der Hauptsache anhängige Sorgerecht im Sinne des § 620c Satz 1 ZPO, so dass das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde statthaft ist (vgl. OLG Köln FamRZ 2002, 404).
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