Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.07.2001 - 14 UF 13/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3350
OLG Köln, 05.07.2001 - 14 UF 13/01 (https://dejure.org/2001,3350)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.07.2001 - 14 UF 13/01 (https://dejure.org/2001,3350)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 14 UF 13/01 (https://dejure.org/2001,3350)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3350) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 74
  • FamRZ 2002, 572
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 27.05.1999 - 1 UF 196/98

    Pauschalierende Bestimmung eines angemessenen Unterhaltsbedarfs; Auswirkungen auf

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2001 - 14 UF 13/01
    Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die dem Beklagten verbleibenden Selbstbehaltsbeträge nur die Untergrenze ("mindestens") darstellen, sie können nach den Umständen des Einzelfalls also erhöht werden (OLG Hamm FamRZ 1999, 1533).
  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91

    Erhöhung des Selbstbehaltes gegenüber volljährigem Kind bei Unterhaltsbegehren

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2001 - 14 UF 13/01
    Diese Beträge der Düsseldorfer Tabelle (FamRZ 2001, Heft 11, S. IX) wendet der Senat in ständiger Rechtsprechung an (vgl. Kölner Leitlinien Nr. 47) und diese Sätze stimmen mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überein, der hervorgehoben hat, das gegenüber den Unterhaltsansprüchen nachrangig Berechtigter ein Selbstbehalt gewährt werden muss, der deutlich über dem angemessenen Selbstbehalt liegt, der gegenüber volljährigen Kindern gilt (BGH FamRZ 1992, 795; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl. (2000), Rn. 48, 188a m.w.N.).
  • OLG Köln, 29.09.1999 - 27 UF 87/99

    Unterhaltsanspruch der Mutter gegen ihre verheiratete nicht erwerbstätige Tochter

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2001 - 14 UF 13/01
    Ein fiktives Einkommen ist im abgeschwächten Unterhaltsverhältnis nicht zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln OLG-Report 2000, 67 m.w.N.).
  • BGH, 19.02.2003 - XII ZR 67/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Nachdem die Düsseldorfer Tabelle für diesen Fall bei gemeinsamer Haushaltsführung einen Selbstbehalt für den Ehegatten von mindestens 1.750 DM (ab 1. Juli 1998) bzw. von mindestens 1.860 DM (ab 1. Juli 2001) und von mindestens 950 Euro (ab 1. Januar 2002) vorsieht, werden vielfach die entsprechenden Beträge herangezogen (OLG Hamm FamRZ 2002, 125, 126; OLG Köln FamRZ 2002, 572, 573; Duderstadt Erwachsenenunterhalt 3. Aufl. S. 186; Scholz/Stein/Erdrich aaO Teil J Rdn. 48; Heiß/Hußmann aaO Rdn. 54).
  • BGH, 19.03.2003 - XII ZR 123/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Was speziell die für selbstgenutztes Haus- oder Wohneigentum eingegangenen Verbindlichkeiten anbelangt, so werden diese in der Rechtsprechung und im Schrifttum - soweit es um die Inanspruchnahme auf Elternunterhalt geht - weitgehend anerkannt, jedenfalls wenn sie sich in einem angemessenen Rahmen halten und vor Bekanntwerden der Unterhaltsverpflichtung eingegangen wurden (OLG Köln FamRZ 2002, 572, 573; LG Bielefeld FamRZ 1999, 399, 400; LG Paderborn FamRZ 1996, 1497, 1498; LG Köln NDV-RD 1996, 112, 113; Günther Münchener Anwaltshandbuch § 12 Rdn. 43; Heiß/Born/Hußmann aaO Rdn. 52; Wendl/Pauling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 5. Aufl. § 2 Rdn. 639; Luthin/Seidel Handbuch des Unterhaltsrechts 9. Aufl. Rdn. 5072; Eschenbruch Der Unterhaltsprozeß 3. Aufl. Rdn. 2023; vgl. auch Scholz/Erdrich Praxishandbuch Familienrecht Teil J Rdn. 44).
  • BGH, 17.10.2012 - XII ZR 17/11

    Elternunterhalt: Minderung der Leistungsfähigkeit durch Kosten des Besuchs des

    Soweit sich die Aufwendungen in einem angemessenen Rahmen halten, reduzieren sie folglich die Leistungsfähigkeit der Beklagten (vgl. auch OLG Köln FamRZ 2002, 572, 573; Schnitzler/Günther in MAH Familienrecht 3. Aufl. § 11 Rn. 63; Hauß Elternunterhalt 4. Aufl. Rn. 373; aA OLG Hamm FamRZ 2002, 123, 124).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 7 UF 99/10

    Berücksichtigung der Kosten für Besuchsfahrten im Rahmen des Elternunterhalts

    Hierzu haben die Parteien auf widersprechende obergerichtliche Rechtsprechung hingewiesen (OLG Köln FamRZ 2002, 572; OLG Hamm FamRZ 2001, 123).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2012 - 9 UF 190/11

    Berechnung des Elternunterhalts; Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

    Abgesehen davon, dass sie bereits nicht konkret nachgewiesen sind, ist auch nicht dargetan, dass die Ehefrau des Antragsgegners gegenüber ihrer Mutter unterhaltspflichtig ist und solche Kosten daher selbst zu tragen hat (vgl. OLG Köln FamRZ 2002, 572; Büttner/Niepmann/Schwamb, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, Rdnr. 1038).
  • OLG Hamm, 21.11.2012 - 8 UF 14/12

    Erwachsene Tochter zahlt für Heimaufenthalt der Mutter

    Auch das OLG Köln (FamRZ 2002, S. 572) geht von einer hälftigen Anrechnung aus, auch wenn das Haus im Alleineigentum des nicht unterhaltspflichtigen Ehegatten steht.
  • OLG Hamm, 17.12.2012 - 9 UF 64/12

    Höhe des Elternunterhalts; Ermittlung des Steuervorteils gemeinsamer Veranlagung

    Dagegen hat der Senat die aufgrund der Besuche des Vaters im Pflegeheim entstandenen Fahrtkosten der Antragsgegnerin als Abzugsposten bei der Ermittlung ihres Einkommens berücksichtigt, weil es sich dabei um notwendige - nicht vom Selbstbehalt zu deckende - Verbindlichkeiten handelt, die die Lebensstellung der Unterhaltsverpflichteten prägen (vgl. auch: OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1657; OLG Köln FamRZ 2002, 572, 573; a. A .: OLG Hamm FamRZ 2002, 123, 124).
  • OLG Celle, 02.09.2008 - 10 UF 101/08
    Auch wenn der BGH beim Trennungsunterhalt Instandhaltungsrücklagen nur bei konkreten und notwendigen Maßnahmen für berücksichtigungsfähig erachtet ( BGH FamRZ 2001, 351, 354), kann dies beim Elternunterhalt grundsätzlich großzügiger gesehen werden, wobei auch beim Elternunterhalt Voraussetzung der Anerkennung solcher Kosten ist, dass diese sich im Bereich des Angemessenen (ebenso OLG Köln FamRZ 2002, 572 ) bewegen.
  • AG Neuss, 21.05.2010 - 50 F 244/09

    Besuchskosten, Elternunterhalt

    Es wäre unangemessen, von Kindern notfalls die Einstellung der Besuche bei der Mutter zu verlangen oder sie auf die Inanspruchnahme des Selbstbehaltes zu verweisen (vgl. OLG Köln, FamRZ 2002, S. 572).
  • OLG Bamberg, 27.07.2004 - 2 UF 25/04

    Voraussetzungen des familienrechtlichen Zahlungsanspruchs auf laufenden sowie

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht