Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 18.01.2002 | AG Besigheim, 14.12.2001

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.12.2001 - 1 UF 76/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4783
OLG Frankfurt, 06.12.2001 - 1 UF 76/01 (https://dejure.org/2001,4783)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.12.2001 - 1 UF 76/01 (https://dejure.org/2001,4783)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 1 UF 76/01 (https://dejure.org/2001,4783)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4783) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Ehegattenunterhalts nach der Anrechnungsmethode; Zurechnung fiktiver Einkünfte des Unterhaltsberechtigten nach der Trennung; Berechnung der Höhe des Trennungsunterhalts

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    BGB 1361
    Ehegattenunterhalt, Anrechnungsmethode, Differenzmethode; eheliche Lebensverhältnisse

  • Judicialis

    BGB § 1361

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361
    Ehegattenunterhalt; Anrechnungsmethode; Differenzmethode; eheliche Lebensverhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 885 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2001 - 1 UF 76/01
    Zu einer anderen Beurteilung gibt auch die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 13.06.2001 - FamRZ 2001 Seite 986 f.) zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei einer Haushaltsführungsehe keine Veranlassung.
  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 81/86

    Berücksichtigung nach Scheidung eintretender Einkommensminderungen; Bemessung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2001 - 1 UF 76/01
    Bei der vergleichbaren Problematik, inwieweit Einkommenssteigerungen nach Trennung auf Seiten des Unterhaltspflichtigen als eheprägend anzusehen sind, wird von der Rechtsprechung verlangt, daß die später erzielten Einkünfte noch als Normalverlauf einer bereits während des Zusammenlebens der Ehegatten angelegten Kariere bzw. Berufslaufbahn anzusehen sind (vgl. z. B. BGH FamRZ 1988, Seite 145).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.01.2002 - 11 UF 63/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10291
OLG Hamm, 18.01.2002 - 11 UF 63/01 (https://dejure.org/2002,10291)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.01.2002 - 11 UF 63/01 (https://dejure.org/2002,10291)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 11 UF 63/01 (https://dejure.org/2002,10291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 885
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.10.1999 - XII ZR 297/97

    Bemessung des Ehegatten-Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2002 - 11 UF 63/01
    Bei der Bemessung des Trennungsunterhalts der Klägerin -und damit im Ergebnis auch bei der des daneben beanspruchten Kindesunterhaltsist für die Ermittlung des Gebrauchsvorteils, den der Beklagte durch die alleinige Weiterbenutzung der vormaligen Ehewohnung im Haus W 13 a in U, zieht, allein der angemessene Wohnwert ( BGH FamRZ 1998, 899 ff, 901; BGH NJW 2000, 284 ff, 286 ) des Objektes in Ansatz zu bringen, d.h. im Ergebnis der Betrag, den der Beklagte für eine angemessene kleinere Wohnung auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt zu zahlen hätte ( BGH, aa0 .).

    Denn auch in dieser Eigenschaft kann ihm während der Trennungszeit, in der eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft noch nicht ausgeschlossen ist und daher nicht durch vorzeitige Aufgabe des Familienheims erschwert werden darf ( BGH NJW 2000, 284 ff, 286 unter Hinweis auf BGH NJW 1989 2809 = FamRZ 1989, 1160, 1161 ), keine anderweitige, gewinnbringendere Nutzung des Objektes abverlangt werden.

    Auch hier fehlen konkrete, nachvollziehbare Darlegungen des Beklagten dazu, dass und weshalb eine bereits zur Zeit eine " aktuelle Notwendigkeit " ( BGH NJW 2000, 284 ff, 287 ) zur Vornahme der fraglichen Instandsetzungsmaßnahme besteht, die die Klägerin in Abrede stellt.

  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 60/83

    Bestreitung des Unterhalts des getrennt lebenden Ehegatten aus dem Stamm seines

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2002 - 11 UF 63/01
    Der BGH (vgl. FamRZ 1980, 984; 1982, 152, 153; 779, 780; 1983, 569, 570; 1985, 360, 362 ) hat stets betont, dass die Frage in jedem Einzelfall anhand der Grundsätze von Treu und Glauben im Rahmen einer Billigkeitsabwägung zu entscheiden sei, wobei es (bei Überstunden) auch darauf ankommt, ob solche in dem betreffenden Beruf üblich sind (so auch Wendl/Staudigl-Gerhardt, 5. Aufl. § 1 Rz. 455 ).

    Bei dieser Sachlage hält es der Senat für sachgerecht und billig, das Einkommen des Beklagten aus seiner Nebentätigkeit entsprechend der Regelung des § 1577 II BGB mit einem Anteil von 50 % als eheprägend zu behandeln und in die Unterhaltsbemessung mit einzubeziehen (vgl. hierzu auch BGH FamRZ 1985, 360 ff; Wendl/Staudigl-Gerhardt, 5. Aufl. § 1 Rz. 454 ff, 457; Kalthoener/Büttner-Niepmann, 7. Aufl. Rz. 745 ff, 747) .

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 517/80

    Berufung - Zurückverweisung - Irrige Rechtsauffassung - Versorgungsausgleich -

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2002 - 11 UF 63/01
    Der BGH (vgl. FamRZ 1980, 984; 1982, 152, 153; 779, 780; 1983, 569, 570; 1985, 360, 362 ) hat stets betont, dass die Frage in jedem Einzelfall anhand der Grundsätze von Treu und Glauben im Rahmen einer Billigkeitsabwägung zu entscheiden sei, wobei es (bei Überstunden) auch darauf ankommt, ob solche in dem betreffenden Beruf üblich sind (so auch Wendl/Staudigl-Gerhardt, 5. Aufl. § 1 Rz. 455 ).
  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 161/96

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2002 - 11 UF 63/01
    Bei der Bemessung des Trennungsunterhalts der Klägerin -und damit im Ergebnis auch bei der des daneben beanspruchten Kindesunterhaltsist für die Ermittlung des Gebrauchsvorteils, den der Beklagte durch die alleinige Weiterbenutzung der vormaligen Ehewohnung im Haus W 13 a in U, zieht, allein der angemessene Wohnwert ( BGH FamRZ 1998, 899 ff, 901; BGH NJW 2000, 284 ff, 286 ) des Objektes in Ansatz zu bringen, d.h. im Ergebnis der Betrag, den der Beklagte für eine angemessene kleinere Wohnung auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt zu zahlen hätte ( BGH, aa0 .).
  • BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2002 - 11 UF 63/01
    Denn auch in dieser Eigenschaft kann ihm während der Trennungszeit, in der eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft noch nicht ausgeschlossen ist und daher nicht durch vorzeitige Aufgabe des Familienheims erschwert werden darf ( BGH NJW 2000, 284 ff, 286 unter Hinweis auf BGH NJW 1989 2809 = FamRZ 1989, 1160, 1161 ), keine anderweitige, gewinnbringendere Nutzung des Objektes abverlangt werden.
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80

    Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2002 - 11 UF 63/01
    Der BGH (vgl. FamRZ 1980, 984; 1982, 152, 153; 779, 780; 1983, 569, 570; 1985, 360, 362 ) hat stets betont, dass die Frage in jedem Einzelfall anhand der Grundsätze von Treu und Glauben im Rahmen einer Billigkeitsabwägung zu entscheiden sei, wobei es (bei Überstunden) auch darauf ankommt, ob solche in dem betreffenden Beruf üblich sind (so auch Wendl/Staudigl-Gerhardt, 5. Aufl. § 1 Rz. 455 ).
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81

    Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2002 - 11 UF 63/01
    Der BGH (vgl. FamRZ 1980, 984; 1982, 152, 153; 779, 780; 1983, 569, 570; 1985, 360, 362 ) hat stets betont, dass die Frage in jedem Einzelfall anhand der Grundsätze von Treu und Glauben im Rahmen einer Billigkeitsabwägung zu entscheiden sei, wobei es (bei Überstunden) auch darauf ankommt, ob solche in dem betreffenden Beruf üblich sind (so auch Wendl/Staudigl-Gerhardt, 5. Aufl. § 1 Rz. 455 ).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2002 - 11 UF 63/01
    Es errechnet sich so für den Zeitraum August - Dezember 2001 ein Gesamteinkommen der Klägerin von 2.736,00 DM, d.h. monatsdurchschnittlich 547, 20 DM , das nach der geänderten Rechtsprechung des BGH zur Anrechnungsmethode ( NJW 2001, 2254 ff ) als Surrogat ihrer früheren Haushaltstätigkeit anzusehen und daher als prägendes Einkommen in eine Differenzberechnung einzustellen ist.
  • BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R

    Krankenversicherung - hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger - Höhe des

    Denn die Sicherung der familienrechtlichen Unterhaltspflicht zwingt stets zu einem kritischen Blick auf Abschreibungen, mit denen die Unterhaltspflicht auch unterlaufen werden kann (vgl zu Abschreibungen nach § 7g EStG etwa BGH, Urteil vom 2.6.2004 - XII ZR 217/01, FamRZ 2004, 1177 ff; OLG Hamm, Urteil vom 18.1.2002 - 11 UF 63/01, FamRZ 2002, 885 ff) .
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 38/05 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit -

    Von daher wird in der Literatur auch die Auffassung vertreten, dass einkommensteuerliche Abzugsbeträge, welche die subjektive Leistungsfähigkeit betreffen (ähnlich wie im Unterhaltsrecht - vgl hierzu einerseits OLG Hamm, Urteil vom 18. Januar 2002 - 11 UF 63/01 - FamRZ 2002, 885; andererseits BGH, Urteil vom 2. Juni 2004, - XII ZR 217/01 - FamRZ 2004, 1177) bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen seien (so Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, Stand Juni 2003, § 141 RdNr 33; Jachmann, NZS 2003, 281 ff, 286; wohl auch Keller in PK-SGB III, 2. Aufl 2004, § 141 RdNr 26).
  • OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07

    Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines

    Sie sind deshalb unterhaltsrechtlich unbeachtlich (BGH, Urteil vom 2. Juni 2004 - XII ZR 217/01, FamRZ 2004, 1177 -11179; Senatsurteil vom 25. Mai 2007 - 9 UF 163/06; Urteil des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 16. August 2007 - 2 UF 35/06; OLG Schleswig, Urteil vom 9. August 2001 - 15 UF 67/00, OLGR Schleswig 2002, 8-9; OLG Hamm, Urteil vom 18. Januar 2002 - 11 UF 63/01, FamRZ 2002, 885 -887; Mittendorf in: Eschenbruch/Klinkhammer, aaO., Rz. 6092).
  • FG Niedersachsen, 24.04.2012 - 15 K 234/11

    Berücksichtigung der Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages bei der

    Solchen buchmäßigen Gewinnminderungen liege schon ihrer Natur nach kein Wertverzehr zugrunde (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18. Januar 2002 11 UF 63/01, FamRZ 2002, 885).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - L 26 B 422/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - selbständige

    Während steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten etwa im Unterhaltsrecht teilweise nicht mehr als einkommensmindernd anerkannt werden (vgl. hierzu einerseits OLG Hamm, Urteil vom 18. Januar 2002 - 11 UF 63/01 - FamRZ 2002, 885; andererseits BGH, Urteil vom 2. Juni 2004, - XII ZR 217/01 - FamRZ 2004, 1177), besteht im Rahmen des § 15 SGB IV keine Möglichkeit etwa Privatentnahmen oder Abschreibungen bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens hinzuzurechnen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2005 - L 19 (12) AL 324/04

    Arbeitslosenversicherung

    Eine entsprechende wirtschaftliche Betrachtung hat die Familiengerichtssenate sowohl des Schleswig-Holsteinschen Oberlandesgerichts als auch des OLG Hamm veranlasst, unterhaltsrechtlich die Ansparabschreibung gem. § 7 g EStG nicht anzuerkennen, da ihr kein konkreter Wertverzehr zugrundeliegt bzw. keine tatsächliche Gewinnminderung durch die Ansparabschreibung eingetreten ist (Schleswig- Holsteinsches OLG, 5. Senat für Familiensachen, Urteil vom 09.08.2001, 15 UF 67/00 und OLG Hamm, 11. Senat für Familiensachen, Urteil vom 18.01.2002 - 11 UF 63/01 - FamRZ 2002, 885 - 887).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Besigheim, 14.12.2001 - 2 F 600/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22649
AG Besigheim, 14.12.2001 - 2 F 600/01 (https://dejure.org/2001,22649)
AG Besigheim, Entscheidung vom 14.12.2001 - 2 F 600/01 (https://dejure.org/2001,22649)
AG Besigheim, Entscheidung vom 14. Dezember 2001 - 2 F 600/01 (https://dejure.org/2001,22649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,22649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Trennungsunterhalt sowie auf nachehelichen Unterhalt; Errechnung des Unterhalts nach Maßgabe der ehelichen Lebensverhältnisse aus den unterhaltsrelevanten Einkünften ; Berücksichtigung von Zahlungen auf Hausverbindlichkeiten; Vorteil aus mietfreiem Wohnen in ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 885 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus AG Besigheim, 14.12.2001 - 2 F 600/01
    Soweit deren Wert die - hier bereits anderweitig berücksichtigten - Belastungen übersteigt, die durch allgemeine Grundstucksunkosten und - lasten sowie durch Zins- und Tilgungsverpflichtungen entstehen, ist er bei der Bestimmung der Lebensverhältnisse den Einkünften der Eheleute hinzuzurechnen (so ausdrücklich das im Urteil des Bundesgerichtshof vom 13. Juni 2001 - XII 343/99 -, FamRZ 2001, 986 = NJW 2001, 2554 [AGH Hamburg 19.04.2001 - II ZU 9/00] in Bezug genommene Urteil des Bundesgerichtshofs in FamRZ 1990, 989, 992 [BGH 11.04.1990 - XII ZR 42/89] , mit weiteren Nachweisen).

    Anderes ergibt sich, für den hier interessierenden Zusammenhang, auch aus der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht - etwa dem Urteil vom 13. Juni 2001 - XII 343/99 -, FamRZ 2001, 986 = NJW 2001, 2554 [AGH Hamburg 19.04.2001 - II ZU 9/00] .

    Dass diese Tätigkeit, nunmehr etwa Surrogat für frühere Leistungen zur Gewährleistung des Lebensstandards in der Familie, bereits bei der Bedarfsbemessung zu berücksichtigen sind, ergibt sich im Ergebnis aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2001 - XII 343/99 -, FamRZ 2001, 986 = NJW 2001, 2554 [AGH Hamburg 19.04.2001 - II ZU 9/00] .

  • AGH Hamburg, 19.04.2001 - II ZU 9/00

    Pflicht zur Nennung aller Anwälte auf Briefbogen einer Großkanzlei; Eingriff in

    Auszug aus AG Besigheim, 14.12.2001 - 2 F 600/01
    Soweit deren Wert die - hier bereits anderweitig berücksichtigten - Belastungen übersteigt, die durch allgemeine Grundstucksunkosten und - lasten sowie durch Zins- und Tilgungsverpflichtungen entstehen, ist er bei der Bestimmung der Lebensverhältnisse den Einkünften der Eheleute hinzuzurechnen (so ausdrücklich das im Urteil des Bundesgerichtshof vom 13. Juni 2001 - XII 343/99 -, FamRZ 2001, 986 = NJW 2001, 2554 [AGH Hamburg 19.04.2001 - II ZU 9/00] in Bezug genommene Urteil des Bundesgerichtshofs in FamRZ 1990, 989, 992 [BGH 11.04.1990 - XII ZR 42/89] , mit weiteren Nachweisen).

    Anderes ergibt sich, für den hier interessierenden Zusammenhang, auch aus der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht - etwa dem Urteil vom 13. Juni 2001 - XII 343/99 -, FamRZ 2001, 986 = NJW 2001, 2554 [AGH Hamburg 19.04.2001 - II ZU 9/00] .

    Dass diese Tätigkeit, nunmehr etwa Surrogat für frühere Leistungen zur Gewährleistung des Lebensstandards in der Familie, bereits bei der Bedarfsbemessung zu berücksichtigen sind, ergibt sich im Ergebnis aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2001 - XII 343/99 -, FamRZ 2001, 986 = NJW 2001, 2554 [AGH Hamburg 19.04.2001 - II ZU 9/00] .

  • OLG München, 02.03.1994 - 12 UF 1495/93

    Verwendung von Einkommensteilen zur Vermögensbildung; Berücksichtigungsfähigkeit

    Auszug aus AG Besigheim, 14.12.2001 - 2 F 600/01
    Hierbei ist mit Wirkung ab dem Jahr 2002 die Kapitalertragssteuer in Abzug zu bringen (vgl. OLG München FamRZ 1994, 1459, 1460) [OLG München 02.03.1994 - 12 UF 1495/93] , bei Berücksichtigung des persönlichen Sparerfreibetrags von derzeit DM 3.000,- zuzüglich Werbungskostenpauschale von DM 100,-, insgesamt DM 3.100,-.
  • OLG München, 12.10.1999 - 4 UF 57/99

    Berücksichtigung von Aufwendungen auf ein Grundstück beim Zugewinnausgleich;

    Auszug aus AG Besigheim, 14.12.2001 - 2 F 600/01
    Der durch den Bundesgerichtshof nunmehr ferner entschiedene Sachverhalt (BGH, Urteil vom 31. Oktober 2001 - XII 292/99 -, Vorinstanz: OLG München, s. FamRZ 2000, 613) ist nicht auf den vorliegenden übertragbar.
  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89

    Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus AG Besigheim, 14.12.2001 - 2 F 600/01
    Soweit deren Wert die - hier bereits anderweitig berücksichtigten - Belastungen übersteigt, die durch allgemeine Grundstucksunkosten und - lasten sowie durch Zins- und Tilgungsverpflichtungen entstehen, ist er bei der Bestimmung der Lebensverhältnisse den Einkünften der Eheleute hinzuzurechnen (so ausdrücklich das im Urteil des Bundesgerichtshof vom 13. Juni 2001 - XII 343/99 -, FamRZ 2001, 986 = NJW 2001, 2554 [AGH Hamburg 19.04.2001 - II ZU 9/00] in Bezug genommene Urteil des Bundesgerichtshofs in FamRZ 1990, 989, 992 [BGH 11.04.1990 - XII ZR 42/89] , mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht