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   OLG Zweibrücken, 01.08.2002 - 2 WF 80/02   

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https://dejure.org/2002,5459
OLG Zweibrücken, 01.08.2002 - 2 WF 80/02 (https://dejure.org/2002,5459)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.08.2002 - 2 WF 80/02 (https://dejure.org/2002,5459)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. August 2002 - 2 WF 80/02 (https://dejure.org/2002,5459)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Antrag im Verfahren der Familiengerichtsbarkeit; Voraussetzungen einer Abhilfeentscheidung; Vertrauensschutz; Erkennbarkeit der Fehlerhaftigkeit einer Prozesskostenhilfebewilligung

  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 124

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Ludwigshafen - 5d F 37/00
  • OLG Zweibrücken, 01.08.2002 - 2 WF 80/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 3
  • FamRZ 2003, 1021
  • Rpfleger 2002, 627
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 05.04.1989 - 2 WF 80/89
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.08.2002 - 2 WF 80/02
    Der Senat vermag die Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg (FamRZ 1989, 884), nach der der Schutz des Vertrauens einer Partei in den Fortbestand der für sie günstigen PKH-Bewilligung zurückzutreten habe und eine Bewilligung analog § 124 Nr. 3 aufgehoben werden könne, wenn die Prozesskostenhilfebewilligung auf einen erst nach Abschluss des Rechtszuges gestellten Antrag erfolgte, jedenfalls in dieser Allgemeinheit nicht zu teilen.
  • OLG Oldenburg, 26.10.1988 - 5 WF 118/88

    Bewilligung, aufhebung der, Antrag, fehlender, Aufhebung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.08.2002 - 2 WF 80/02
    Sie ist daher, wenn ihr keine entsprechende Antragstellung zugrunde liegt, zwar fehlerhaft, jedoch nicht wirkungslos (so auch OLG Oldenburg, FamRZ 89, 300 f; Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 2. Aufl., Rdnr. 231; a.A.: Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnr. 80; OLG München - allerdings für einen anders gelagerten Fall -, JurBüro 1984, 1851; Schneider, MDR 1985, 441).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2014 - 18 WF 76/14

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Versagung wegen unrichtiger Angaben zu

    Darauf, ob § 124 ZPO als Ausnahmevorschrift qualifiziert werden kann und schon aus diesem Grunde eine analoge Anwendung ausscheidet (so OLG Zweibrücken v. 01.08.2002 - 2 WF 80/02, FamRZ 2003, 1021), kommt es nicht entscheidend an.
  • OLG Saarbrücken, 10.08.2005 - 6 WF 39/05

    Prozesskostenhilfeentscheidung: Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Dabei kann dahinstehen, ob dem Beklagten Prozesskostenhilfe für das einstweilige Anordnungsverfahren nicht hätte bewilligt werden dürfen, weil er insoweit einen - für die Bewilligung zwingend erforderlichen - Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zu keinem Zeitpunkt gestellt habe, wie das Familiengericht meint, denn auch ein zu Unrecht Prozesskostenhilfe bewilligender Beschluss ist grundsätzlich wirksam und insbesondere nicht nichtig (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2003, 1021, m. w. N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.06.2013 - L 18 AL 116/13

    Vertrauensschutz bei zu Unrecht bewilligter Prozesskostenhilfe

    Gleichwohl ist die mit dem Beschluss vom 21. März 2013 - zu Unrecht - erfolgte PKH-Bewilligung wirksam und kann wegen des durch die Bewilligung begründeten Vertrauens der Klägerin in den Fortbestand der für sie günstigen Entscheidung nur unter den - hier nicht gegebenen - Voraussetzungen der §§ 120 Abs. 4, 124 ZPO aufgehoben bzw geändert werden (vgl OLG Zweibrücken, Beschluss vom 1. August 2002 - 2 WF 80/02 = FamRZ 2003, 1021-1022; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Auflage, § 114 Rn 13 mwN).
  • LAG Hamm, 20.01.2020 - 14 Ta 8/20
    Dementsprechend ist eine Aufhebung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 ZPO unzulässig, wenn die Gewährung der Prozesskostenhilfe irrtümlich ohne den erforderlichen Antrag (vgl. OLG Oldenburg 26. Oktober 1989 - 5 WF 118/88 - juris, Rn. 4; OLG Zweibrücken 1. August 2002 - 2 WF 80/02 - juris, Rn. 7), rechtsfehlerhaft erst nach Erledigung des Rechtsstreits (vgl. LSG Berlin-Brandenburg 5. Juni 2013 - L 18 AL 116/13 B PKH - juris, Rn. 2 f.) oder aufgrund sonstiger Fehler (vgl. OLG Brandenburg aaO.; OLG Hamm 12. März 1986 - 1 WF 75/86 - juris; 25. Februar 1994 - 8 WF 61/94 - juris) erfolgte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2020 - L 7 AS 80/17
    Es kann insoweit dahinstehen, ob in den bisher ersichtlich allein entschiedenen Konstellationen einer gerichtlich zu verantwortenden rechtswidrigen PKH-Bewilligung ohne vorherigen Antrag gemäß § 117 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) tatsächlich keine Aufhebung des PKH-Beschlusses als Scheinentscheidung in Betracht kommt bzw., ob keine ohne Beschlussaufhebung erfolgende Einstufung als wirkungslose, nichtige Entscheidung in Betracht kommen kann (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 1. August 2002 - 2 WF 80/02 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. Oktober 1988 - 5 WF 118/88 - OLG München, Beschluss vom 8. Juni 1984 - 11 WF 808/84 - Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 114 Rn 13; Sänger in: Hk-ZPO/Kießling, 6. Aufl. 2016, § 114 Rn 16).
  • OLG Saarbrücken, 29.04.2009 - 6 WF 45/09

    Voraussetzungen der nachteiligen Abänderung der PKH-Bewilligung

    Dabei kann dahinstehen, ob dem Antragsteller Rechtsanwältin D. richtigerweise nur insoweit hätte beigeordnet werden dürfen, als dies wegen des vom Antragsteller veranlassten Anwaltswechsels keine zusätzliche Belastung der Staatskasse zur Folge gehabt hätte, wie das Familiengericht meint, denn auch ein zu Unrecht Prozesskostenhilfe bewilligender Beschluss ist grundsätzlich wirksam und insbesondere nicht nichtig (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Juli 2006, 6 WF 51/08 - OLG Zweibrücken, FamRZ 2003, 1021, jeweils m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 15.05.2020 - 6 WF 79/20

    Wegen § 127 Abs. 3 S. 1 und 2 ZPO kann eine sofortige Beschwerde des

    Dieser Beschluss ist für das Familiengericht grundsätzlich bindend und kann allenfalls unter den Voraussetzungen der §§ 120 a, 124 ZPO geändert werden (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 3; Zöller/Schultzky, ZPO, 32. Aufl., § 127, Rz. 27; BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 36. Edition, § 127, Rz. 10, jeweils m.w.N.), die hier jedoch ersichtlich nicht erfüllt sind und auf die sich das Familiengericht auch nicht gestützt hat.
  • OLG Saarbrücken, 18.05.2020 - 6 WF 79/20

    Beschwerdebefugnis des Bezirksrevisors gegen Bewilligung von

    Dieser Beschluss ist für das Familiengericht grundsätzlich bindend und kann allenfalls unter den Voraussetzungen der §§ 120 a, 124 ZPO geändert werden (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 3; Zöller/Schultzky, ZPO, 32. Aufl., § 127, Rz. 27; BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 36. Edition, § 127, Rz. 10, jeweils m.w.N.), die hier jedoch ersichtlich nicht erfüllt sind und auf die sich das Familiengericht auch nicht gestützt hat.
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   OLG Hamm, 28.03.2002 - 9 WF 242/01   

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OLG Hamm, 28.03.2002 - 9 WF 242/01 (https://dejure.org/2002,15149)
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OLG Hamm, Entscheidung vom 28. März 2002 - 9 WF 242/01 (https://dejure.org/2002,15149)
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Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1021
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 13.01.1995 - 3 W 655/94
    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2002 - 9 WF 242/01
    Selbst wenn man noch weitergehend die Entscheidung über die Ratenhöhe u.U. noch zeitnah nach der Hauptsacheentscheidung für zulässig erachtet (OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 808; zustimmend Musielak/Fischer, 2. Aufl., § 120 Rz. 4), kann die Entscheidung des Amtsgerichts gut zwei Monate nach der Verkündung des Urteils und nach dessen Rechtskraft nicht mehr als verfahrensfehlerfrei angesehen werden.
  • OLG Hamm, 04.01.1990 - 1 WF 597/89
    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2002 - 9 WF 242/01
    Soweit aus praktischen Erwägungen die Bewilligung unter dem Vorbehalt der Ratenfestsetzung zugelassen wird, namentlich in Unterhaltsverfahren wegen des eventuellen Einflusses der Unterhaltsverpflichtung auf die Ratenhöhe (OLG Hamm MDR 1990, 345), wird das jedoch überwiegend und zu Recht auf eine Zurückstellung der Entscheidung über die Höhe der Pkh-Raten bis zur Entscheidung in der Hauptsache beschränkt (OLG Hamm, aaO; OLG Nürnberg FamRZ 1995, 751; OLG Hamburg FamRZ 1996, 1424; Zöller/Philippi, 23. Aufl., § 120 Rz. 1; Thomas/Putzo/Reichold, 23. Aufl., § 120 Rz. 2).
  • OLG Hamburg, 17.06.1996 - 15 WF 105/96
    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2002 - 9 WF 242/01
    Soweit aus praktischen Erwägungen die Bewilligung unter dem Vorbehalt der Ratenfestsetzung zugelassen wird, namentlich in Unterhaltsverfahren wegen des eventuellen Einflusses der Unterhaltsverpflichtung auf die Ratenhöhe (OLG Hamm MDR 1990, 345), wird das jedoch überwiegend und zu Recht auf eine Zurückstellung der Entscheidung über die Höhe der Pkh-Raten bis zur Entscheidung in der Hauptsache beschränkt (OLG Hamm, aaO; OLG Nürnberg FamRZ 1995, 751; OLG Hamburg FamRZ 1996, 1424; Zöller/Philippi, 23. Aufl., § 120 Rz. 1; Thomas/Putzo/Reichold, 23. Aufl., § 120 Rz. 2).
  • OLG Nürnberg, 17.10.1994 - 7 WF 3140/94

    Prozeßkostenhilfe unter dem Vorbehalt der Anordnung von Ratenzahlungen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2002 - 9 WF 242/01
    Soweit aus praktischen Erwägungen die Bewilligung unter dem Vorbehalt der Ratenfestsetzung zugelassen wird, namentlich in Unterhaltsverfahren wegen des eventuellen Einflusses der Unterhaltsverpflichtung auf die Ratenhöhe (OLG Hamm MDR 1990, 345), wird das jedoch überwiegend und zu Recht auf eine Zurückstellung der Entscheidung über die Höhe der Pkh-Raten bis zur Entscheidung in der Hauptsache beschränkt (OLG Hamm, aaO; OLG Nürnberg FamRZ 1995, 751; OLG Hamburg FamRZ 1996, 1424; Zöller/Philippi, 23. Aufl., § 120 Rz. 1; Thomas/Putzo/Reichold, 23. Aufl., § 120 Rz. 2).
  • OLG Hamm, 28.05.1984 - 3 WF 125/84
    Auszug aus OLG Hamm, 28.03.2002 - 9 WF 242/01
    Die Nachholung der Ratenanordnung, wie sie vom Amtsgericht praktiziert worden ist, wirkt sich wie die Aufhebung der ratenfreien Bewilligung aus, die aber nur unter den hier nicht gegebenen Voraussetzungen des § 124 ZPO zulässig ist (vgl. OLG Hamm, Rpfleger 1984, 432; OLG Hamm v. 3.11.1995 - 29 W 94/95).
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