Weitere Entscheidungen unten: VG Schleswig, 13.06.2002 | OLG Zweibrücken, 06.03.2003

Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.04.2003 - 15 W 4/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5513
OLG Celle, 11.04.2003 - 15 W 4/03 (https://dejure.org/2003,5513)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.04.2003 - 15 W 4/03 (https://dejure.org/2003,5513)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. April 2003 - 15 W 4/03 (https://dejure.org/2003,5513)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betreuervergütung: Schongrenze für Vermögen des Betreuten bei Gewährung von Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1908i Abs. 1 BGB ; § 1835a Abs. 3 BGB ; § 1836a BGB ; § 1836c Nr. 2 BGB ; § 888 BSHG
    Unterbringung und Betreuung; Festsetzung der Auslagen des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betroffenen; Geltung der Schongrenze des § 888 III BSHG bei Eingliederungshilfe für den Betreuten zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen; Festlegung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbringung und Betreuung; Festsetzung der Auslagen des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betroffenen; Geltung der Schongrenze des § 888 III BSHG bei Eingliederungshilfe für den Betreuten zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen; Festlegung der ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schongrenze für das Vermögen von Behinderten

  • Judicialis

    BGB § 1908i Abs. 1; ; BGB § 1835a Abs. 3; ; BGB § 1836a; ; BGB § 1836c Nr. 2; ; BSHG § 888

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Auslagenersatzes und der Vergütung des Betreuers gegen die Landeskasse - Schonbetrag des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Eingliederunghilfe für Beschäftigte in Werkstatt für behinderte Menschen - Schongrenze des BSHG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 130
  • FamRZ 2003, 1047
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00

    Bestimmung des Schonvermögens

    Auszug aus OLG Celle, 11.04.2003 - 15 W 4/03
    Durch die in § 1836 c Nr. 2 BGB ausgesprochene Verweisung auf den gesamten § 88 BSHG kommt der Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, für Betreute abgestufte, im Einzelfall zu bestimmende Schongrenzen nach Maßgabe von § 1 DVO zu § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG festzulegen (vgl. BGH FamRZ 2002, 157, 158 = NJW 2002, 366, 367 = BtPrax 2002, 75, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 264 = FGPrax 2000, 231).
  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01

    Umfang des Schonvermögens

    Auszug aus OLG Celle, 11.04.2003 - 15 W 4/03
    Durch die in § 1836 c Nr. 2 BGB ausgesprochene Verweisung auf den gesamten § 88 BSHG kommt der Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, für Betreute abgestufte, im Einzelfall zu bestimmende Schongrenzen nach Maßgabe von § 1 DVO zu § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG festzulegen (vgl. BGH FamRZ 2002, 157, 158 = NJW 2002, 366, 367 = BtPrax 2002, 75, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 264 = FGPrax 2000, 231).
  • LG Osnabrück, 04.12.2000 - 3 T 975/00
    Auszug aus OLG Celle, 11.04.2003 - 15 W 4/03
    Die gegenteilige Auffassung des LG Osnabrück (vgl. FamRZ 2002, 702 = Nds. Rpfl.
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 290/18

    Schonvermögen und erhöhte Vermögensfreibetrag bei Eingliederungshilfe

    (1) Dem Beschwerdegericht ist zuzugeben, dass Empfängern von Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nach der vorherrschenden Ansicht für die bis zum 31. Dezember 2004 geltende Rechtslage der erhöhte Freibetrag des § 88 Abs. 3 Satz 3 BSHG bei der Ermittlung des einzusetzenden Vermögens nach § 1836 c Nr. 2 BGB aF zustand (OLG Celle FamRZ 2003, 1047; BayObLG FamRZ 2003, 966).
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 291/18

    Zur Frage, ob bei der Ermittlung des einzusetzenden Vermögens eines Betreuten der

    (1) Dem Beschwerdegericht ist zuzugeben, dass Empfängern von Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nach der vorherrschenden Ansicht für die bis zum 31. Dezember 2004 geltende Rechtslage der erhöhte Freibetrag des § 88 Abs. 3 Satz 3 BSHG bei der Ermittlung des einzusetzenden Vermögens nach § 1836 c Nr. 2 BGB aF zustand (OLG Celle FamRZ 2003, 1047; BayObLG FamRZ 2003, 966).
  • LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18

    Einem Betreuten, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Sinne der §§

    Insoweit entsprach es der herrschenden Auffassung, dass der erhöhte Freibetrag des § 88 Abs. 3 S. 3 BSHG nicht nur "bei der Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen" selbst, sondern für Empfänger dieser Art der Eingliederungshilfe auch bei der Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens zu berücksichtigen ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 3Z BR 207/02 -, Rz. 16 ff., juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. April 2003 - 15 W 4/03 -, Rz. 4, juris; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. August 2000 - 3 W 151/00 -, Rz. 7, juris; OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 33 Wx 122/05 -, Rz. 21, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. April 2006 - 15 W 322/05 -, Rz. 9 f., juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. November 2006 - 11 Wx 45/06 -, Rz. 7, juris; sowie allgemein zu besonderen Freibeträge auf Grundlage des BSHG: BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 142/01 -, juris).
  • LG Münster, 08.05.2003 - 5 T 356/03
    Das bedeutet, dass nach dem Willen des Gesetzgebers für Betreute abgestufte, im Einzelfall zu bestimmende Schongrenzen nach Maßgabe von § 1 DVO zu § 88 Absatz 2 Nummer 8 BSHG festzulegen und zu beachten sind (vergleiche OLG Celle, Beschluss vom 11. April 2003, Az.: 15 W 4/03 ).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 13.06.2002 - 10 A 37/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10532
VG Schleswig, 13.06.2002 - 10 A 37/01 (https://dejure.org/2002,10532)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13.06.2002 - 10 A 37/01 (https://dejure.org/2002,10532)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - 10 A 37/01 (https://dejure.org/2002,10532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe zur Ausübung des elterlichen Umgangsrechts; Zuordnung der durch das Umgangsrecht entstehenden Kosten zum Bedarf des Umgangsberechtigten; Qualifizierung der mit dem Umgangsrecht verbundenen Kosten als Teil des notwendigen ...

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 79
  • NJW 2003, 79
  • NVwZ 2003, 1012 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 1047
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.11.1994 - XII ZR 206/93

    Minderung des Unterhaltsanspruchs des unterhaltsberechtigten Ehegatten wegen

    Auszug aus VG Schleswig, 13.06.2002 - 10 A 37/01
    Zivilrechtlich hat der Umgangsberechtigte die Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts zu tragen (BGH, Urteil vom 9.11.94 in FamRZ 1995, 215).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Die Rechtslage betreffend die Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit den Kindern im Rahmen des SGB II ist mit Rücksicht auf die verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte des Art. 6 GG (vgl: BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1994 - 1 BvR 1197/93 -, NJW 1995, 1342 f; BVerwG Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 32; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 13. Juni 2002 - 10 A 37/01 -, NJW 2003, 79) auch objektiv ungeklärt; in der Literatur und der Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit wurde und wird mit gewichtigen Gründen eine Anwendung des § 73 SGB XII und damit eine Leistungszuständigkeit des Sozialhilfeträgers auch für SGB-II-Leistungsempfänger (trotz der Ausschlussregelung in § 5 Abs. 2 SGB II) vertreten (Mrozynski, Grundsicherung und Sozialhilfe, III.6 RdNr 12, Stand März 2006; Conradis in Rothkegel, Sozialhilferecht, S 441 RdNr 42; Berlit in LPK-SGB XII, 7. Aufl 2005, § 73 RdNr 6; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, Einführung RdNr 179c; Knickrehm, Sozialrecht aktuell 2006, 159 ff; zum Streitstand in der Rechtsprechung auch Geiger, Leitfaden zum Arbeitslosengeld II, 3. Aufl 2006, S 156 unter "Umgangsrecht", und Lauterbach, NJ 2006, 199, 200 f).

    Anspruchsinhaber ist nicht generell der Unterhaltsverpflichtete, sondern der jeweils Bedürftige für seine Kosten (nicht problematisiert von BVerwG Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 32, und aA Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 13. Juni 2002 - 10 A 37/01 -, NJW 2003, 79).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Dementsprechend hatten auch die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter der Geltung des BSHG die in Ausübung des Umgangsrechts dem Elternteil entstehenden Kosten nicht dem Bedarf des Kindes, sondern als Teil des notwendigen Lebensunterhalts im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG dem Bedarf des Umgangsberechtigten zugeordnet, wobei zu den Umgangskosten nicht nur die Fahrtkosten des Elternteils, sondern auch der Mehrbedarf für die Versorgung des Kindes gezählt wurden (vgl. BVerwG FamRZ 1996, 105 f.; Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Dezember 1994 - 24 A 3424/93 - (im Orientierungssatz veröffentlicht in JURIS); Verwaltungsgericht Schleswig NJW 2003, 79 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.10.2006 - L 7 AS 4806/06

    Arbeitslosengeld II - Darlehen für Fahr- und Übernachtungskosten zur Wahrnehmung

    Dementsprechend hatten auch die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter der Geltung des BSHG die in Ausübung des Umgangsrechts dem Elternteil entstehenden Kosten nicht dem Bedarf des Kindes, sondern als Teil des notwendigen Lebensunterhalts im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG dem Bedarf des Umgangsberechtigten zugeordnet, wobei zu den Umgangskosten nicht nur die Fahrtkosten des Elternteils, sondern auch der Mehrbedarf für die Versorgung des Kindes gezählt wurden (vgl. BVerwG, FamRZ 1996, 105 f.; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Dezember 1994 - 24 A 3424/93 - ; Verwaltungsgericht Schleswig NJW 2003, 79 f.).
  • SG Gotha, 19.11.2008 - S 14 SO 1833/08

    Übernahme von Umgangskosten bzgl. einer bei ihrer Mutter lebenden Tochter;

    Dementsprechend hatten auch die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter der Geltung des BSHG die in Ausübung des Umgangsrechts dem Elternteil entstehenden Kosten nicht dem Bedarf des Kindes, sondern als Teil des notwendigen Lebensunterhalts im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG dem Bedarf des Umgangsberechtigten zugeordnet, wobei zu den Umgangskosten nicht nur die Fahrtkosten des Elternteils, sondern auch der Mehrbedarf für die Versorgung des Kindes gezählt wurden (vgl. BVerwG FamRZ 1996, 105 f.; Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Dezember 1994 - 24 A 3424/93 - (im Orientierungssatz veröffentlicht in JURIS); Verwaltungsgericht Schleswig NJW 2003, 79 f.).
  • KG, 24.02.2003 - 12 U 200/01

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kreuzungskollision bei Fahrt unter

    Im Übrigen verkennt das Landgericht, dass ein Verkehrsverstoß eines Kraftfahrers nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur dann geeignet ist, eine Mithaftung zu begründen, wenn die Ursächlichkeit des Pflichtverstoßes festgestellt werden kann (vgl. Senat, DAR 2002, 66 = NJW 2002, 79 = KGR 2002, 2; auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2003, StVG § 17 Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6318
OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03 (https://dejure.org/2003,6318)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.03.2003 - 3 W 34/03 (https://dejure.org/2003,6318)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. März 2003 - 3 W 34/03 (https://dejure.org/2003,6318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des berufsmäßigen Betreuers auf Vergütung: ; Erhöhte Vergütung; Ausbildung des Betreuers ; Lehrgang "Leitung des Pflegedienstes" ; Vergleichbarkeit mit abgeschlossener (Fach-) Hochschulausbildung i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG ; Vergleich der Stundenzahlen

  • Bt-Recht

    Lehrgang Leitung des Pflegedienstes nicht mit Hochschulausbildung vergleichbar

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; ; BGB § 1836 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB § 1836 a; ; BGB § 1908 i Abs. 1 S. 1; ; FGG § 56 g Abs. 5

  • rechtsportal.de

    Erhöhung der Vergütung des Betreuers wegen Absolvierung eines Lehrgangs "Leitung des Pflegedienstes"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1047 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 365
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03
    Davon ist auszugehen, wenn sie staatlich reglementiert oder anerkannt ist und wenn das durch sie vermittelte Wissen in Breite und Tiefe dem durch ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium erworbenen Wissen entspricht (BayObLGZ 1999, 275, 276 f.; 200O, 248, 250; BayObLG NJWE-FER 2000, 58; OLG Schleswig SchJHA 2000, 160; vgl. auch § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BVormVG; Barth/Wagenitz aaO).

    Abgeschlossen ist eine Ausbildung, wenn ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (BayObLGZ 1999, 275, 277; vgl. auch § 2 Abs. 2 S. 1 BVormVG; Barth/Wagenitz aaO).

  • OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 18/00

    Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03
    Mit diesem Ergebnis stimmt überein, dass die vom Beteiligten zu 1) absolvierte Weiterbildung lediglich die Hochschulzugangsberechtigung vermittelt (vgl. hierzu auch OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317); dies hat der Beteiligte zu 1) im Erstbeschwerdeverfahren selbst vorgetragen.
  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03
    b) Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Vorausset2ungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat, FGPrax 2001, 21; BayObLG FGPrax 2000, 22; OLG Jena FGPrax 2000, 110).
  • OLG Zweibrücken, 07.12.1999 - 3 W 267/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03
    Demgegenüber hat der Gesetzgeber in § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG im Interesse einer problemlosen Handhabung die Qualifikation des Betreuers nach der Art seiner Ausbildung typisiert (Senat, FGPrax 2000, 64).
  • OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00

    Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt an einem Studieninstitut für Kommunale

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03
    Das Gleiche gilt, wenn eine berufliche Weiterbildung dazu führt, dass sie dem Absolventen aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein berufliches Tätigkeitsfeld eröffnet, das üblicherweise (Fach-)Hochschulabsolventen vorbehalten ist (vgl. BayObLGZ 2000, 248; OLG Hamm OLGR 2002, 181).
  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03
    Das Gleiche gilt, wenn eine berufliche Weiterbildung dazu führt, dass sie dem Absolventen aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein berufliches Tätigkeitsfeld eröffnet, das üblicherweise (Fach-)Hochschulabsolventen vorbehalten ist (vgl. BayObLGZ 2000, 248; OLG Hamm OLGR 2002, 181).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03
    b) Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Vorausset2ungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat, FGPrax 2001, 21; BayObLG FGPrax 2000, 22; OLG Jena FGPrax 2000, 110).
  • OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 205/00

    Berufsbetreuervergütung aus der Staatskasse: Stundensatzerhöhung infolge

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03
    Auf einen Vergleich der Stundenzahlen kommt es hierbei nicht an (ebenso OLG Frankfurt am Main OLGR 2001, 113, 114).
  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03
    b) Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Vorausset2ungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat, FGPrax 2001, 21; BayObLG FGPrax 2000, 22; OLG Jena FGPrax 2000, 110).
  • OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03

    Berufsbetreuervergütung: Erhöhte Vergütung bei abgeschlossener Ausbildung zum

    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat FGPrax 2001, 21 und OLGR 2003, 300 f; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110).
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