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   OLG Nürnberg, 21.05.2001 - 5 U 1132/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7021
OLG Nürnberg, 21.05.2001 - 5 U 1132/01 (https://dejure.org/2001,7021)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.05.2001 - 5 U 1132/01 (https://dejure.org/2001,7021)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Mai 2001 - 5 U 1132/01 (https://dejure.org/2001,7021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vermächtniszuwendung

  • Judicialis

    BGB § 2304; ; BGB §§ 2147 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2304 §§ 2147 ff.
    Auslegung eines Erbvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vermächtnis - Gibt es ein Pflichtteilsvermächtnis?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteil - Verweisung auf den Pflichtteil oder Pflichtteilsvermächtnis?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1229
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 135/03

    Voraussetzungen einer Erbeinsetzung; Zuweisung des Pflichtteils; Verfügung über

    Mit dem Zwischenergebnis, daß die Beklagten und nicht die Kinder des Erblassers als Erben berufen sind, steht aber noch nicht fest, ob der Erblasser die Kinder auf den gesetzlichen Pflichtteil beschränken oder aber ihnen ein Vermächtnis in Höhe dieses Pflichtteils gewähren wollte (zu dieser Abgrenzung vgl. etwa OLG Nürnberg FamRZ 2003, 1229; Staudinger/Haas, BGB [1998] § 2304 Rdn. 17).
  • OLG Stuttgart, 16.06.2016 - 7 U 35/16

    Betriebliche Altersversorgung: Auslegung der Vereinbarung eines unverfallbaren

    Diese ist dem erstinstanzlichen Schlussurteil des Landgerichts, welches auch über die Kosten der Berufung zu entscheiden hat, vorbehalten, was auch im Falle der Verurteilung zur Auskunft durch das Berufungsgericht und Zurückverweisung der Sache im Übrigen gilt (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil v. 04.02.2016, 4 U 98/14 - juris; OLG Nürnberg FamRZ 2003, 1229; OLG München NZM 2002, 1032; Zöller a.a.O. § 538 Rn. 58).
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