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   OLG Naumburg, 17.02.2003 - 8 UF 189/02   

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https://dejure.org/2003,3972
OLG Naumburg, 17.02.2003 - 8 UF 189/02 (https://dejure.org/2003,3972)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.02.2003 - 8 UF 189/02 (https://dejure.org/2003,3972)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 8 UF 189/02 (https://dejure.org/2003,3972)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinsame Ausübung des Sorgerechts für ein Kind durch ein Elternpaar nach einer Scheidung; Antrag eines Elternteils auf Übertragung der elterlichen Sorge beim Familiengericht; Befugnis eines Elternteils zur alleinigen Entscheidung in allen Angelegenheiten des täglichen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sorgerechtsübertragung

  • Judicialis

    BGB § 1626; ; BGB § ... 1629 Abs. 1 Satz 4; ; BGB § 1671 Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 1674; ; BGB § 1674 Abs. 1; ; BGB § 1674 Abs. 2; ; BGB § 1684 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1687 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1687 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1687 Abs. 1 Satz 4; ; BGB § 1687 Abs. 1 Satz 5; ; RPflG § 3 Nr. 2 a; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; RPflG § 14 Abs. 1 Nr. 15; ; StGB § 46 Abs. 1; ; StGB § 56; ; SGB VIII § 1 Abs. 2; ; ZPO § 621 e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Entziehung des elterlichen Sorgerechts wegen Verbüßung von Strafhaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Strafhaft als Grund für Entzug der elterlichen Sorge?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vater im Knast - Ex-Frau verlangt das alleinige Sorgerecht für das Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1947
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2003 - 8 UF 189/02
    Deshalb lassen sich zurzeit auch Befürchtungen der Antragstellerin nicht verifizieren, der Antragsgegner sei auf Grund seines früheren Verhaltens nicht geeignet, sein Kind zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft zu erziehen, wie es dem Menschenbild unserer Verfassung entspricht (§ 1 SGB VIII; BVerfG, FamRZ 1989, 31, 33; anders im Fall OLG Bamberg, FamRZ 1991, 1341 f., in dem das Kind dem gefährlichen Einfluss eines bereits 19 mal vorbestraften Vaters ausgesetzt war, der - trotz Verbüßung mehrerer Haftstrafen und obgleich er wieder unter Bewährung stand - weiterhin zahlreiche Straftaten beging).
  • OLG Bamberg, 19.03.1991 - 7 UF 32/91

    Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Kreisjugendamt; Anspruch einer Mutter

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2003 - 8 UF 189/02
    Deshalb lassen sich zurzeit auch Befürchtungen der Antragstellerin nicht verifizieren, der Antragsgegner sei auf Grund seines früheren Verhaltens nicht geeignet, sein Kind zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft zu erziehen, wie es dem Menschenbild unserer Verfassung entspricht (§ 1 SGB VIII; BVerfG, FamRZ 1989, 31, 33; anders im Fall OLG Bamberg, FamRZ 1991, 1341 f., in dem das Kind dem gefährlichen Einfluss eines bereits 19 mal vorbestraften Vaters ausgesetzt war, der - trotz Verbüßung mehrerer Haftstrafen und obgleich er wieder unter Bewährung stand - weiterhin zahlreiche Straftaten beging).
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 80/04

    Ruhen der elterlichen Sorge bei Abwesenheit eines Elternteils

    Deswegen rechtfertigen nach überwiegender Auffassung die Behinderungen in der Ausübung des Sorgerechts durch Verbüßung einer Strafhaft allein noch keine Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge nach § 1674 BGB (OLG Naumburg FamRZ 2003, 1947; OLG Frankfurt OLGR 2002, 6; OLG Köln FamRZ 1978, 623).
  • OLG Hamm, 14.11.2013 - 2 WF 238/13

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren betr.das Ruhen der elterlichen Sorge

    Die mit dem behaupteten Untertauchen des Antragsgegners verbundenen Behinderungen in der Ausübung des Sorgerechts erlaubt damit für sich isoliert betrachtet noch nicht die Annahme einer tatsächlichen Verhinderung, da eine Kontakt- und Einflussnahme durch den Antragsgegner nach wie vor nicht ausgeschlossen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.1996 - 15 W 434/95 - FamRZ 1996, 1029; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.02.2003 - 8 UF 189/02 - FamRZ 2003, 1947; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.09.2001 - 5 WF 137/01 - OLGR 2002, 6; vgl. auch zur Untersuchungshaft OLG Köln, Beschluss vom 01.06.1977 - 16 Wx 51/77, 16 Wx 60/77 - FamRZ 1978, 623).
  • OLG Hamm, 27.03.2012 - 2 WF 213/11

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Feststellung des

    Die mit der Auslandsinhaftierung des Antragsgegners verbundenen Behinderungen in der Ausübung des Sorgerechts erlauben damit für sich isoliert betrachtet noch nicht die Annahme einer tatsächlichen Verhinderung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.1996 - 15 W 434/95 - FamRZ 1996, 1029; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.02.2003 - 8 UF 189/02 - FamRZ 2003, 1947; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.09.2011 - 5 WF 137/01 - OLGR 2002, 6; vgl. auch zur Untersuchungshaft OLG Köln, Beschluss vom 01.06.1977 - 16 Wx 51/77, 16 Wx 60/77 - FamRZ 1978, 623).

    Ab wann dies der Fall sein kann, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 27.02.2003 - 10 UF 760/02 - FamRZ 2003, 1038: Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren und 2 Monaten; vgl. aber OLG Naumburg, Beschluss vom 17.02.2003 - 8 UF 189/02 - FamRZ 2003, 1947).

  • AG Ludwigslust, 30.09.2009 - 5 F 144/09

    Elterliche Sorge: Alleiniges Sorgerecht bei größerer räumlicher Entfernung

    Deshalb sind immer die Auswirkungen der in Frage kommenden Sorgerechtentscheidungen auf das Kindeswohl miteinander zu vergleichen; verspräche das gemeinsame Sorgerecht keine Nachteile gegenüber der Übertragung auf einen Elternteil, hat es nach der Vorgabe der Subsidiarität des staatlichen Eingriffes bei der gemeinsamen elterlichen Sorge zu verbleiben (OLG Karlsruhe FamRZ 1987, 89; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 889; OLG Bamberg FamRZ 1997, 48; OLG Naumburg FamRZ 2003, 1947).
  • OLG Naumburg, 18.01.2005 - 8 UF 276/04

    Voraussetzungen für eine gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht

    Daran fehlt es, wenn eine gerichtliche Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes für das Kind nicht hilfreich ist, weil zwischen den Eltern - wie hier - kein Streit über den tatsächlichen Aufenthaltsort des Kindes besteht (vgl. Senat, Beschl. v. 17.02.03 - 8 UF 189/02 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.05.2023 - 7 UF 67/23
    Deswegen rechtfertigen nach überwiegender Auffassung die Behinderungen in der Ausübung des Sorgerechts durch Verbüßung einer Strafhaft allein noch keine Feststellung des Ruhens der elterlichen Sorge nach § 1674 BGB (OLG Naumburg FamRZ 2003, 1947; OLG Frankfurt OLGR 2002, 6; OLG Köln FamRZ 1978, 623).
  • AG Ludwigslust, 18.08.2005 - 5 F 101/04
    Deshalb sind immer die Auswirkungen der in Frage kommenden Sorgerechtentscheidungen auf das Kindeswohl miteinander zu vergleichen; verspräche das gemeinsame Sorgerecht keine Nachteile gegenüber der Übertragung auf einen Elternteil, hat es nach der Vorgabe der Subsidiarität des staatlichen Eingriffes bei der gemeinsamen elterlichen Sorge zu verbleiben ( OLG Karlsruhe FamRZ 1987, 89; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 889; OLG Bamberg FamRZ 1997, 48; OLG Naumburg FamRZ 2003, 1947).
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