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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 17.07.2002 - 2 WF 35/02   

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OLG Zweibrücken, 17.07.2002 - 2 WF 35/02 (https://dejure.org/2002,5946)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.07.2002 - 2 WF 35/02 (https://dejure.org/2002,5946)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. Juli 2002 - 2 WF 35/02 (https://dejure.org/2002,5946)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckbarkeit eines Unterhaltsvergleiches mit Anrechnungsklausel über unbezifferte Zahlungen; Bestimmtheit der festgelegten Unterhaltsleistung ; Keine Prozesskostenhilfe ohne vorherigen Vollstreckungsversuch

  • Judicialis

    ZPO § 704; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 704 § 114
    Vollstreckung aus einem Vergleich - Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 691
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 18.02.2002 - 6 UF 2/02

    Vollstreckungsklausel: Anforderungen an den vollstreckungsfähigen Inhalt eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.07.2002 - 2 WF 35/02
    Allerdings hat der 6. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken (MDR 2002, 541) kürzlich die Auffassung vertreten, dass eine Anrechnungsklausel im Entscheidungssatz eines Urteils dazu führe, dass der Titel unbestimmt und nicht vollstreckungsfähig sei.
  • OLG Saarbrücken, 03.08.1987 - 5 W 102/87

    Feststellung der Vollstreckbarkeit; Auslegung des Titels

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.07.2002 - 2 WF 35/02
    Vielmehr ist in Übereinstimmung mit Wolfsteiner (MK-ZPO, § 724 Rn. 35) weiterhin davon auszugehen, dass es an der Bestimmtheit der festgelegten Leistung nichts ändert, wenn sich der Gläubiger noch unbestimmte Beträge auf seinen Anspruch anrechnen lassen muss, solange die Beweislast beim Schuldner liegt (vgl. ferner - zu besonderen Fallgestaltungen -OLG Köln NJW-RR 1998, 431, OLG Saarbrücken NJW 1988, 3100, 3101).
  • LAG Düsseldorf, 04.05.1988 - 7 Ta 137/88

    Verpflichtung; Vergleich; Zahlung eines Betrages; Übersendung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.07.2002 - 2 WF 35/02
    Eine insoweit kleinliche Auslegung würde dem regelmäßig im Vergleichsabschluss zum Ausdruck kommenden Willen der Parteien zuwiderlaufen, den Rechtsstreit durch Schaffung eines vollstreckungsfähigen Titels endgültig beizulegen (LAG Düsseldorf JurBüro 1988, 1738; Thomas-Putzo, ZPO 24. Aufl. vor § 704 Rn. 22; MK-ZPO § 794 Rn. 94 Fn. 223).
  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

    Dieser Anrechnungsklausel ist nicht einmal mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen, ob unter "bereits" gezahlten Beträgen nur solche zu verstehen sind, die vor der Titulierung gezahlt wurden, oder auch solche, die jedenfalls vor der jeweiligen Vollstreckung gezahlt worden sind (zur Unbestimmtheit einer Klausel "abzüglich bereits geleisteter Zahlungen" vgl. auch LAG Köln, Urteil vom 26. März 2004 - 4 Sa 1393/03 -, veröffentlicht bei JURIS; OLG Zweibrücken - 6. Zivilsenat - MDR 2002, 541 f.; a.A. OLG Zweibrücken - 2. Zivilsenat - FamRZ 2003, 691 f.).
  • OLG Schleswig, 19.12.2016 - 10 UF 199/16

    Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltsvergleich: Anforderungen an die

    Insbesondere widerspricht die von der Antragsgegnerin herangezogene Entscheidung des OLG Zweibrücken (FamRZ 2003, 691) der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
  • AG Augsburg, 18.02.2013 - 1 M 30115/13

    Vollstreckungsfähigkeit eines Prozessvergleichs: Bestimmtheit eines Vergleichs

    Die Bestimmtheit des Vollstreckungstitels lässt sich hier nun nicht dadurch erreichen, dass man als titulierten Anspruch nur die 2.004 EUR annimmt und die Anrechnungsklausel als materiell-rechtlichen Einwand ansieht, der bei Streit im Wege der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO geltend zu machen ist (so aber wohl Musielak 9. Auflage § 704 ZPO RdNr. 7: "Unbeachtlich ist es, wenn bei feststehendem Zahlungsbetrag eine Bestimmung im Titel unter genannten Voraussetzungen eine Ermäßigung ermöglicht"; BeckOK ZPO § 704 RdNr. 8; vgl. auch BGH NJW-RR 2006, 148; OLG Zweibrücken NJOZ 2003, 3095).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 04.07.2002 - 3 WF 132/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8754
OLG Naumburg, 04.07.2002 - 3 WF 132/02 (https://dejure.org/2002,8754)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.07.2002 - 3 WF 132/02 (https://dejure.org/2002,8754)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Juli 2002 - 3 WF 132/02 (https://dejure.org/2002,8754)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses; Statthafte Einwendungen; Statische Leistungen; Dynamische Leistung; Umstellung von statischen in dynamische Leistungen; Änderung des anzurechnenden Kindergeldbetrages

  • Judicialis

    Regelbetrags-VO § 2; ; KindUG § 3; ; ZPO § 656; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 655 Abs. 3; ; GKG § 1

  • rechtsportal.de

    Zu den Einwendungen gegen Beschlüsse, mit denen statische Leistungen in dynamische Leistungen umgestellt werden und der anzurechnende Kindergeldbetrag geändert wird

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 691
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