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LG Fulda, 15.05.2002 - 5 T 34/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Kosten für eine verrichtete Betreuung; Bemessung einer Vergütung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Stundensatz bei abgeschlossenem Hochschulstudium der Milch-und Molkereiwirtschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Fulda, 28.11.2001 - XVII 25/98
- LG Fulda, 15.05.2002 - 5 T 34/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 707 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.07.2000 - 5 StR 629/99
Verurteilung eines Fluchthelfers wegen Erschießung eines Grenzpostens an der …
Auszug aus LG Fulda, 15.05.2002 - 5 T 34/02
Die Vergütungssätze des BVormVG sind insoweit Mindestsätze, die nicht unterschritten werden dürfen; im Regelfall aber auch im Hinblick auf die nutzbaren Fachkenntnisse sowie den Umfang und die Schwierigkeit der Geschäfte des Betreuers angemessen (BGH, NJW 2000, 3079;… Palandt-Diederichsen, BGB, 61. Aufl., 2002, § 1836, RdNr. 13). - BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99
Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse
Auszug aus LG Fulda, 15.05.2002 - 5 T 34/02
Für die Führung einer Betreuung nutzbar sind Fachkenntnisse, die ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen, wobei angesichts des Wesens der Betreuung als rechtlicher Betreuung ( § 1901 Abs. 1 BGB ) den rechtlichen Kenntnissen grundlegende Bedeutung zukommt (BayObLG, Beschluss vom 27.10.1999, FamRZ 2000, 844).