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   OLG Stuttgart, 29.10.2002 - 8 WF 20/02   

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https://dejure.org/2002,3296
OLG Stuttgart, 29.10.2002 - 8 WF 20/02 (https://dejure.org/2002,3296)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.10.2002 - 8 WF 20/02 (https://dejure.org/2002,3296)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 8 WF 20/02 (https://dejure.org/2002,3296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verfahrenspflegschaft: Aufgabenbereich und Vergütung des Verfahrenspflegers in Sorgerechtsverfahren

  • Judicialis

    FGG § 50; ; FGG § 56 g; ; FGG § 67 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 50 § 56g § 67 Abs. 3
    Führung von Gesprächen mit den Eltern und/oder anderen Bezugs- oder Auskunftspersonen als Aufgaben des Verfahrenspflegers - Verfahrenspflegervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahrenspflegervergütung; Für die Wahrnehmung der verfahrensbezogenen Aufgabe des Verfahrenspflegers objektiv erforderlicher Aufwand; Aufgabe des Verfahrenspflegers bezüglich der Interessen des Kindes; Erforderlichkeit der Führung von Gesprächen mit den Eltern und/oder ...

Verfahrensgang

  • AG Heidenheim - 3 F 279/00
  • OLG Stuttgart, 29.10.2002 - 8 WF 20/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 934
  • Rpfleger 2003, 365
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Brandenburg, 14.08.2001 - 9 WF 118/01

    Aufgaben und Vergütung des Verfahrenspflegers eines Kindes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.10.2002 - 8 WF 20/02
    Gegenstand der Bestellung des Verfahrenspflegers ist es dagegen grundsätzlich nicht, darüber hinaus Tatsachen zu ermitteln, Nachforschungen für die bestmögliche Entscheidung anzustellen, Hilfepläne zu erstellen, erzieherische oder therapeutische Maßnahmen zu ergreifen oder zwischen den übrigen Verfahrensbeteiligten zu vermitteln; dies bleibt Aufgabe des Gerichts und des Jugendamts (vgl. zB OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293; 2002, 335; KG FamRZ 2000, 1300; KGRep 2001, 383; 2001, 385; OLG Schleswig OLGRep 2000, 177; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692; 2001, 1541; 2002, 626; OLG Braunschweig FamRZ 2001, 776; OLG Dresden FamRZ 2002, 968; OLGRep 2002, 368; OLG Naumburg 14 WF 75/01 - jurisRspr = OLGRep 2001, 559 (LS); OLG Rostock FamRZ 2002, 969 = JurBüro 2002, 157).

    Indes ist anerkannt, dass die Dokumentation des Zeitaufwands so gestaltet sein muss, dass der geltend gemachte Vergütungsanspruch auf Plausibilität überprüft werden kann (vgl. OLG Brandenburg FGPrax 2001, 240 = FamRZ 2002, 626; FPR 2002, 280; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 627).

  • OLG Frankfurt, 03.07.2001 - 2 WF 82/01

    Bemessung der Aufwandsentschädigung eines Verfahrenspflegers; Aufgabenbereich und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.10.2002 - 8 WF 20/02
    Gegenstand der Bestellung des Verfahrenspflegers ist es dagegen grundsätzlich nicht, darüber hinaus Tatsachen zu ermitteln, Nachforschungen für die bestmögliche Entscheidung anzustellen, Hilfepläne zu erstellen, erzieherische oder therapeutische Maßnahmen zu ergreifen oder zwischen den übrigen Verfahrensbeteiligten zu vermitteln; dies bleibt Aufgabe des Gerichts und des Jugendamts (vgl. zB OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293; 2002, 335; KG FamRZ 2000, 1300; KGRep 2001, 383; 2001, 385; OLG Schleswig OLGRep 2000, 177; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 692; 2001, 1541; 2002, 626; OLG Braunschweig FamRZ 2001, 776; OLG Dresden FamRZ 2002, 968; OLGRep 2002, 368; OLG Naumburg 14 WF 75/01 - jurisRspr = OLGRep 2001, 559 (LS); OLG Rostock FamRZ 2002, 969 = JurBüro 2002, 157).

    In der Regel können jeweils die ersten Gespräche mit den Eltern und mit den anderen konkret in Betracht kommenden Personen als notwendig anerkannt werden; darüber hinaus kommen auch Gespräche nach gewissen Verfahrensabschnitten, etwa nach der Vorlage eines Sachverständigengutachtens, als erforderlich in Betracht (vgl. insbes. OLG Frankfurt FamRZ 2002, 335).

  • OLG Zweibrücken, 07.05.2001 - 6 WF 51/01

    Verfahrenspflegschaft: Umfang und Prüfung der Vergütungsabrechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.10.2002 - 8 WF 20/02
    Zu diesem Personenkreis gehören in erster Linie die Eltern, aber je nach Lage des Falles etwa auch Großeltern, Kindergärtnerinnen bzw. Lehrer, Tagesmütter oder auch Ärzte und Vertreter des Jugendamts, wenn und soweit dies zur Klärung des Kindesinteresses dient (in diesem Sinn, teilweise auch weitergehend OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 1166; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 627; OLG München FamRZ 2002, 563; OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.3. 2000 - 2 WF 32/00 - nach Bl. 157 dA).

    Indes ist anerkannt, dass die Dokumentation des Zeitaufwands so gestaltet sein muss, dass der geltend gemachte Vergütungsanspruch auf Plausibilität überprüft werden kann (vgl. OLG Brandenburg FGPrax 2001, 240 = FamRZ 2002, 626; FPR 2002, 280; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 627).

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 U 183/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer 15-Minuten-Zeittaktklausel in einem

    Der notwendige Zeitaufwand ist minutengenau zu erfassen, ohne dass hier eine Zeitaufrundung gestattet wäre, auch nicht am Ende der Leistungszeit (vgl. OLG Braunschweig JurBüro 2002, 3210, 321 und FamRZ 2003, 882, 884; OLG Stuttgart FamRZ 2003, 934, 935; Palandt/Diederichsen, aaO, § 3 VBVG Rn 3 f; Staudinger/Bienwald, BGB 2004, § 1836 Rn 68 m.w.Nachw.; Bumiller/Harders, FamFG, 9. Aufl, § 168 Rn 1).
  • LG Köln, 18.10.2016 - 11 S 302/15

    Vergütungsvereinabrung, Zeittaktklausel

    Der notwendige Zeitaufwand ist minutengenau zu erfassen, ohne dass hier eine Zeitaufrundung gestattet wäre, auch nicht am Ende der Leistungszeit (vgl. etwa OLG Braunschweig JurBüro 2002, 3210, 321 und FamRZ 2003, 882, 884; OLG Stuttgart FamRZ 2003, 934, 935).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 27/03

    Die Kosten für einen erhöhten Aufwand des Verfahrenspflegers sind jedenfalls dann

    Erteilt das Gericht dem Verfahrenspfleger gleichwohl einen solchen Auftrag, ist der dadurch entstandene Zeitaufwand nur vergütungsfähig, soweit der Verfahrenspfleger auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung vertrauen durfte (Ergänzung zu den Senatsbeschlüssen vom 6.11.2000 (Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269) und 29.10.2002 (Die Justiz 2003, 85 = OLGRep 2003, 165).

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beigefügten, zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluss vom 29.10.2002 (Az. 8 WF 20/2002) sowie auf den (den Beteiligten bekannten) Beschluss vom 10.9.2002 (8 WF 26/2002) Bezug genommen.

  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 29/03

    Verfahrenspflegervergütung

    Erteilt das Gericht dem Verfahrenspfleger gleichwohl einen solchen Auftrag, ist der dadurch entstandene Zeitaufwand nur vergütungsfähig, soweit der Verfahrenspfleger auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung vertrauen durfte (Ergänzung zu den Senatsbeschlüssen vom 6.11.2000 (Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269) und 29.10.2002 (Die Justiz 2003, 85 = OLGRep 2003, 165).

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beigefügten, zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluss vom 29.10.2002 (Az. 8 WF 20/2002) sowie auf den (den Beteiligten bekannten) Beschluss vom 10.9.2002 (8 WF 26/2002) Bezug genommen.

  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 28/03

    Verfahrenspflegervergütung

    Erteilt das Gericht dem Verfahrenspfleger gleichwohl einen solchen Auftrag, ist der dadurch entstandene Zeitaufwand nur vergütungsfähig, soweit der Verfahrenspfleger auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung vertrauen durfte (Ergänzung zu den Senatsbeschlüssen vom 6.11.2000 (Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269) und 29.10.2002 (Die Justiz 2003, 85 = OLGRep 2003, 165).

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beigefügten, zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluss vom 29.10.2002 (Az. 8 WF 20/2002) sowie auf den (den Beteiligten bekannten) Beschluss vom 10.9.2002 (8 WF 26/2002) Bezug genommen.

  • OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 9 WF 215/03

    Vergütung des Verfahrenspflegers für ein minderjähriges Kind

    Selbst wenn mit der Gegenansicht im Verfahren nach § 1666 BGB zur Ermittlung des wahren Kindeswillens Gespräche mit den am Verfahren beteiligten Verwandten des Kindes sowie anderen Auskunfts- und Bezugspersonen in begrenztem Umfang als zur Erforschung des Kindeswillens generell oder zumindest bei Kindern, die sich noch nicht artikulieren können, als zweckmäßig angesehen würden (vgl. OLG Stuttgart, Justiz 2003, 85, 86; OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 627; vermittelnd KG, FamRZ 2002, 1659, 1660), würden die nach der Begründung im Aufwendungs- und Tätigkeitsnachweis des Verfahrenspflegers angeführten Gesprächsinhalte bei einer Plausibilitätsprüfung der Vergütungspflicht entgegenstehen.
  • OLG Stuttgart, 11.02.2003 - 8 WF 60/02

    Verfahrenspflegervergütung im Sorgerechtsentziehungsverfahren: Kostenansatz zu

    Der Senat hat sich durch den (zur Veröffentlichung vorgesehenen) Beschluss vom 29.10.2002 - 8 WF 20/02 - in Anlehnung an die ganz überwiegende Meinung in der Rechtsprechung dahin ausgesprochen, dass primäre Aufgabe des Verfahrenspflegers ist, die Interessen des Kindes zu erkennen und in dem Verfahren zur Geltung zu bringen, in dem die Eltern auf Grund ihrer eigenen widerstreitenden Interessen hierzu nicht mehr in der Lage sind; dagegen ist es nicht Aufgabe des Verfahrenspflegers, darüber hinaus Tatsachen zu ermitteln, Nachforschungen für die bestmögliche Entscheidung anzustellen, Hilfepläne zu erstellen, erzieherische oder therapeutische Maßnahmen zu ergreifen oder zwischen den übrigen Verfahrensbeteiligten zu vermitteln, weil dies nach der gegebenen Gesetzeslage nach wie vor Aufgabe des Gerichts und des Jugendamts geblieben ist.
  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 WF 27/02

    Verfahrenspflegervergütung im Umgangsrechtsverfahren: Vergütungsfähigkeit der

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beigefügten, zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluss vom 29.10.2002 (Az. 8 WF 20/2002) sowie auf den (den Beteiligten bekannten) Beschluss vom 10.9.2002 (8 WF 26/2002) Bezug genommen.
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