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   BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02   

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BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02 (https://dejure.org/2002,2875)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02 (https://dejure.org/2002,2875)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 1 BvR 1870/02 (https://dejure.org/2002,2875)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; BGB § 1628
    Verfassungsmäßigkeit einer oberlandesgerichtlichen Entscheidung bei Uneinigkeit der Eltern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Elterliches Sorgerecht - Einschulung - Unterschiedliche Auffassungen der Elternteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtliche Entscheidung bei Uneinigkeit der Eltern über Schulform; Entscheidungsbefugnis für die Einschulung des Kindes; Gemeinsames Sorgerecht; Gerichtliche Kompetenzüberschreitung; Entscheidungskompetenz eines Elternteils; Berücksichtigung des Kindeswohls; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1031
  • NVwZ 2003, 1114 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 511
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02
    Der Grundrechtsschutz beeinflusst auch weitgehend die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts (BVerfGE 53, 30 [65]; 55, 171 [182]).

    Das Verfahren muss grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGE 55, 171 [182]).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Sorgerecht (vgl. BVerfGE 31, 194 [204]; 61, 358 [371 f.]; 75, 201 [218]; 92, 158 [178 f.]) und zum Grundrechtsschutz durch die Anwendung des Verfahrensrechts (BVerfGE 53, 30 [65], 55, 171 [182]) sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet.

    a) Das den Eltern gemäß Art. 6 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich gegenüber dem Staat gewährleistete Freiheitsrecht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder dient in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist (vgl. BVerfGE 61, 358 [371 f.]; 75, 201 [218]).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Sorgerecht (vgl. BVerfGE 31, 194 [204]; 61, 358 [371 f.]; 75, 201 [218]; 92, 158 [178 f.]) und zum Grundrechtsschutz durch die Anwendung des Verfahrensrechts (BVerfGE 53, 30 [65], 55, 171 [182]) sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet.

    a) Das den Eltern gemäß Art. 6 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich gegenüber dem Staat gewährleistete Freiheitsrecht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder dient in erster Linie dem Kindeswohl, das zugleich oberste Richtschnur für die Ausübung der Elternverantwortung ist (vgl. BVerfGE 61, 358 [371 f.]; 75, 201 [218]).

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Sorgerecht (vgl. BVerfGE 31, 194 [204]; 61, 358 [371 f.]; 75, 201 [218]; 92, 158 [178 f.]) und zum Grundrechtsschutz durch die Anwendung des Verfahrensrechts (BVerfGE 53, 30 [65], 55, 171 [182]) sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet.

    Der Grundrechtsschutz beeinflusst auch weitgehend die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts (BVerfGE 53, 30 [65]; 55, 171 [182]).

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Sorgerecht (vgl. BVerfGE 31, 194 [204]; 61, 358 [371 f.]; 75, 201 [218]; 92, 158 [178 f.]) und zum Grundrechtsschutz durch die Anwendung des Verfahrensrechts (BVerfGE 53, 30 [65], 55, 171 [182]) sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet.
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Sorgerecht (vgl. BVerfGE 31, 194 [204]; 61, 358 [371 f.]; 75, 201 [218]; 92, 158 [178 f.]) und zum Grundrechtsschutz durch die Anwendung des Verfahrensrechts (BVerfGE 53, 30 [65], 55, 171 [182]) sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet.
  • OLG Schleswig, 07.12.2010 - 10 UF 186/10

    Eltern uneinig: Gericht entscheidet über Schulwahl

    Bei der Frage des Schulwechsels und der Frage, welche Schule das Kind M zukünftig besuchen soll, handelt es sich auch um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind, die zunächst nicht der Alleinentscheidungskompetenz der Kindesmutter gemäß § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB unterfällt (vgl. Amtsgericht Lemgo, FamRZ 2004, Seite 49; OLG Brandenburg, Jugendamt 2005, Seite 47, 48; BVerfG, FamRZ 2003, S. 511 ).

    Bei der Entscheidung über die Wahl der Schule ist insbesondere die Auswirkung der jeweiligen Schulwahl auf das soziale Umfeld des Kindes in die Erwägung mit einzubeziehen (BVerfG, FamRZ 2003, Seite 511 ff.).

  • BGH, 09.11.2016 - XII ZB 298/15

    Änderung des Familiennamens eines Kindes gemeinsam sorgeberechtigter Eltern:

    Ein Eingriff in die - gemeinsame - elterliche Sorge nach § 1628 BGB ist nur insoweit zulässig, als das Gericht einem Elternteil die Entscheidungskompetenz überträgt, nicht hingegen darf das Gericht die Entscheidung anstelle der Eltern selbst treffen (BVerfG FamRZ 2003, 511; BT-Drucks. 8/2788 S. 46).
  • OLG Jena, 07.03.2016 - 4 UF 686/15

    Zu der in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittenen sorgerechtlichen

    Können sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern in einer für ihr Kind erheblichen Angelegenheit der elterlichen Sorge nicht auf eine einvernehmliche Regelung einigen, so kann das Familiengericht gem. § 1628 S. 1 BGB einem von ihnen die Entscheidung übertragen; dagegen steht dem Gericht grundsätzlich keine Befugnis zu einer eigenen Sachentscheidung zu (vgl. BVerfG, FamRZ 2003, 511).
  • OLG Hamm, 25.05.2018 - 4 UF 154/17

    Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die Kindergartenauswahl auf den

    Es ist zu prüfen, welcher Elternteil am ehesten geeignet ist, eine am Kindeswohl ausgerichtete Entscheidung zu treffen, und die Vorstellungen der Eltern über den gewünschten Kindergarten ist an diesem Maßstab zu messen (BVerfG, Beschluss vom 4.12.2002 - 1 BvR 1870/02 - FamRZ 2003, 511).
  • OLG Hamburg, 22.06.2021 - 12 UF 61/21

    Sorgerechtsverfahren: Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung bei

    Bei der Entscheidung über die Wahl der Schule ist insbesondere die Auswirkung der jeweiligen Schulwahl auf das soziale Umfeld des Kindes in die Erwägung mit einzubeziehen ( BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2002 - 1 BvR 1870/02, juris Rn. 9, FamRZ 2003, 511).
  • OLG Frankfurt, 18.04.2019 - 4 UF 81/19

    Kein Teilentzug der elterlichen Sorge für Entscheidung über Schulbesuch

    Es ist zu prüfen, welcher Elternteil am ehesten geeignet ist, eine am Kindeswohl ausgerichtete Entscheidung zu treffen, und die Vorstellungen der Eltern über die jeweils gewünschte Schulwahl sind an diesem Maßstab zu messen (BVerfG FamRZ 2003, 511-512).
  • OLG Brandenburg, 07.06.2012 - 15 UF 314/11

    Elterliche Sorge: Abgrenzung zwischen Umgangsrecht und

    Die Anordnung eines Wechselmodells wäre dem Familiengericht auch im Wege der Sorgerechtsentscheidung versagt, weil es gem. § 1671 Abs. 2 BGB zwar das Recht zur Aufenthaltsbestimmung einem Elternteil übertragen kann, nicht jedoch dazu befugt ist, dieses Recht anstelle der Eltern auszuüben (BVerfG, FamRZ 2003, 511; OLG Düsseldorf, ZKJ 2011, 256).
  • AG Frankenthal, 25.06.2020 - 71 F 79/20

    Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis über den Schulbesuch des Kindes

    § 1628 BGB ermächtigt die Gerichte unter Wahrung des Elternrechts aus Art. 6 II GG jedoch nur dazu, zur Herbeiführung einer notwendigen Entscheidung bei Uneinigkeit der Eltern einem Elternteil die Entscheidungskompetenz zu übertragen (BVerfG NJW 2003, 1031, beck-online).
  • OLG Brandenburg, 02.04.2015 - 15 UF 168/11

    Umgangsrechtsregelung: Erfordernis eines begleitenden Umgangs eines Vaters mit

    Im Streitfall haben die Familiengerichte dementsprechend nur zu entscheiden, welcher Elternteil diese Bestimmung treffen darf, und nicht etwa die Bestimmung selbst zu treffen, weil hierdurch das Elternrecht verletzt würde (vgl. im einzelnen Senat, a.a.O.; BVerfG, NJW 2003, 1031 [für die Auswahl einer Schule]).
  • KG, 18.05.2005 - 13 UF 12/05

    Gemeinsame elterliche Sorge bei Getrenntleben: Übertragung der Entscheidung über

    Für die Entscheidung ist gemäß § 1697a BGB maßgebend, welcher Elternteil am ehesten geeignet ist, eine am Kindeswohl ausgerichtete Entscheidung zu treffen (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 511).

    Bei Konflikten der Eltern über die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung eines Kindes hat das zu entscheidende Familiengericht grundsätzlich keine Befugnis zu einer eigenen Sachentscheidung, sondern kann nur die Entscheidungskompetenz einem der beiden Elternteile übertragen (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 511).

  • OLG Brandenburg, 05.07.2022 - 13 UF 42/22

    Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis bezüglich der Impfung von

  • OLG Brandenburg, 13.11.2013 - 15 UF 107/13

    Gerichtliche Regelung des Umgangsrechts

  • OLG Rostock, 09.12.2005 - 11 UF 99/05

    Gemeinsame elterliche Sorge: Übertragung des Entscheidungsrechts zum Schulbesuch

  • OLG Frankfurt, 26.04.2022 - 1 UF 219/21

    Berücksichtigung der Betreuungskonzepte im Sorgerechtsverfahren

  • OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 13 UF 156/21

    Beschwerde gegen die Übertragung des Rechts zur alleinigen Ausübung der Schulwahl

  • VG Minden, 17.05.2013 - 8 K 2772/12

    Verbindliche Anmeldung des Kindes zur Klassenfahrt durch die Mutter bindet

  • OLG Brandenburg, 20.04.2015 - 10 UF 120/14

    Elterliche Sorge: Übertragung der Entscheidungsbefugnis zur Beantragung der

  • OLG Brandenburg, 23.09.2022 - 10 UF 14/22

    Übertragung der Entscheidung über die Durchführung einer Erstimpfung gegen

  • AG Dieburg, 07.12.2020 - 51 F 308/20

    Der Nutzen der von der STIKO empfohlenen Impfungen überwiegt das Impfrisiko.

  • OLG Rostock, 10.12.2018 - 11 UF 112/18

    Elterliche Sorge: Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die Auswahl der

  • OLG Brandenburg, 07.03.2016 - 9 UF 10/16

    Streit der getrennt lebenden Eltern über den Vornamen für das neugeborene Kind:

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2022 - 19 B 1431/21

    Rechtswirksamkeit der Mandatsniederlegung eines Rechtsanwalts im Anwaltsprozess;

  • OLG Frankfurt, 22.04.2022 - 4 UF 17/22

    Änderung des Familiennamens aus Kindeswohlgründen (hier verneint)

  • VG Hannover, 15.08.2006 - 6 B 4352/06

    Kein Anspruch einer nicht personensorgeberechtigten Person auf Aufnahme des ihr

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