Weitere Entscheidungen unten: LG Gießen, 04.12.2002 | AG Frankfurt/Main, 25.11.2002

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   BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02   

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BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02 (https://dejure.org/2002,6710)
BayObLG, Entscheidung vom 18.09.2002 - 3Z BR 152/02 (https://dejure.org/2002,6710)
BayObLG, Entscheidung vom 18. September 2002 - 3Z BR 152/02 (https://dejure.org/2002,6710)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erforderlichkeit des Einwilligungsvorbehalts für jeden Aufgabenkreis

  • Judicialis

    BGB § 1903

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1903
    Einwilligungsvorbehalt für alle Aufgabenkreise des Betreuers - tatrichterliche Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung mehrerer Betreuer nebeneinander ; Einwilligungsvorbehalt für mehrere Aufgabenkreise; Differenzierte Darlegung der Erforderlichkeit für jeden Bereich; Geltung des verfassungsmäßigen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; Voraussetzungen für den Antrag auf Aufhebung ...

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - 5 T 1711/02
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 871
  • FamRZ 2003, 476 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 3 W 12/99

    Antrag des Ehemanns einer Betreuten (Betroffene) auf Beibehaltung eines

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02
    b) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzen die Ablehnung der Aufhebung, die Verlängerung und die Erweiterung dieser Maßnahme voraus, dass der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehalts zu einer freien Willensbestimmung nicht imstande ist, dass die erhebliche Gefahr für die Person oder das vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts geführt hat, nach wie vor besteht und dass zur Abwendung dieser Gefahr die Aufrechterhaltung bzw. Erweiterung des Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171).

    Auch für den Einwilligungsvorbehalt gilt der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1517/1518; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171/1172).

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02
    Die Entscheidung ermangelt der sich aus dem Erforderlichkeitsgrundsatz folgenden notwendigen Darlegung des aktuellen Handlungsbedarfs für die einzelnen Aufgabenkreise (vgl. BayObLG BtPrax 1999, 247 LS) und der Prüfung, ob weniger einschneidende Maßnahmen in Betracht kommen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 f.; Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein Das neue Betreuungsrecht 4. Aufl. Rn. 83; Knittel BtG § 1896 BGB Rn. 32; Staudinger/Bienwald BGB 12. Aufl. § 1896 Rn. 53 ff.).

    Es ist nicht ersichtlich, dass der Betreuer Maßnahmen zur Behandlung des Betroffenen getroffen hat noch dass er solche plant (vgl. auch BayObLGZ 1994, 209 = FamRZ 1994, 1550).

  • BayObLG, 02.03.1995 - 3Z BR 309/94

    Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02
    Auch für den Einwilligungsvorbehalt gilt der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1517/1518; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171/1172).
  • BayObLG, 19.05.1994 - 3Z BR 70/94
    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97

    Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1995, 146/148 m. w. N.; BayObLG FamRZ 1998, 454/455; OLG Hamm AV 1997, 135/138; OLG Frankfurt BtPrax 1997, 123 LS).
  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02
    Insbesondere muss erkennbar sein, dass in den einzelnen Aufgabenkreisen aktueller Handlungsbedarf besteht (OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435).
  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1995, 146/148 m. w. N.; BayObLG FamRZ 1998, 454/455; OLG Hamm AV 1997, 135/138; OLG Frankfurt BtPrax 1997, 123 LS).
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02
    Damit kann er im Rechtsbeschwerdeverfahren keinen Erfolg haben (BayObLGZ 1997, 213/216; 1999, 17/20).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 25/99

    Unerlässlichkeit eines Platzverweises

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02
    Damit kann er im Rechtsbeschwerdeverfahren keinen Erfolg haben (BayObLGZ 1997, 213/216; 1999, 17/20).
  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02
    b) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzen die Ablehnung der Aufhebung, die Verlängerung und die Erweiterung dieser Maßnahme voraus, dass der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehalts zu einer freien Willensbestimmung nicht imstande ist, dass die erhebliche Gefahr für die Person oder das vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts geführt hat, nach wie vor besteht und dass zur Abwendung dieser Gefahr die Aufrechterhaltung bzw. Erweiterung des Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171).
  • BayObLG, 13.02.1998 - 4Z BR 13/98

    Voraussetzungen der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • OLG Frankfurt, 17.10.1996 - 20 W 320/96

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen und gegen den

  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 11 Wx 8/07

    Betreuungssache: Beschränkung des Einwilligungsvorbehalts auf das notwendige Maß

    Auch für den Einwilligungsvorbehalt gilt jedoch - wie das Landgericht nicht verkennt - der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 871, 872 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.05.2004 - 3Z BR 76/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und absoluter Beschwerdegrund

    Das ist auch Voraussetzung für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gemäß § 1903 Abs. 1 BGB (BayObLG NJW-RR 2003, 871).
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Rechtsprechung
   LG Gießen, 04.12.2002 - 1 S 313/02   

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https://dejure.org/2002,22985
LG Gießen, 04.12.2002 - 1 S 313/02 (https://dejure.org/2002,22985)
LG Gießen, Entscheidung vom 04.12.2002 - 1 S 313/02 (https://dejure.org/2002,22985)
LG Gießen, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 1 S 313/02 (https://dejure.org/2002,22985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Ausflugsfahrten mit Krankentransportwagen zu Gaststätten und Einwilligungsvorbehalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Behinderter lässt sich vom Krankenwagen zur Kneipe bringen - Betreuer verweigert Einwilligung - Transportdienst bekommt kein Geld

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 439
  • MDR 2003, 459
  • FamRZ 2003, 476 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 29.07.2004 - 23 U 5315/03
    Der Fahrer der Beklagten hat in diesem Sinne leichtfertig gehandelt, als er mit einem Planen-LKW ohne Alarmanlage auf einem unbewachten Autobahnparkplatz in Frankreich übernachtet hat (vgl. OLG Celle vom 16.01.2003, Az.: 11 U 105/02; OLG Köln MDR 03, 459 ff).
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Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 25.11.2002 - 45 XVII U 1880/02   

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https://dejure.org/2002,36676
AG Frankfurt/Main, 25.11.2002 - 45 XVII U 1880/02 (https://dejure.org/2002,36676)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.11.2002 - 45 XVII U 1880/02 (https://dejure.org/2002,36676)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. November 2002 - 45 XVII U 1880/02 (https://dejure.org/2002,36676)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Keine Anwendung des

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 476
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 02.09.2021 - 85 XVII 230/15

    Amputation - genehmigungsbedürftige Maßnahme

    Bei der Amputation des linken Unterschenkels des Betroffenen handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Maßnahme im Sinne des § 1904 Abs. 1 BGB ( OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 15.07.1998, Az.: 20 W 224/98, u.a. in: NJW 1998, Seiten 2747 ff.; LG Darmstadt , Beschluss vom 25.06.2008, Az.: 5 T 368/08, u.a. in: BeckRS 2008, Nr. 19828; AG Nidda , Beschluss vom 23.05.2007, Az.: 6 XVII 165/07, u.a. in: BtPrax 2007, Seite 187; AG Frankfurt/Main , Beschluss vom 25.11.2002, Az.: 45 XVII U 1880/02, u.a. in: FamRZ 2003, Seite 476 ).
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