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   LG Mönchengladbach, 08.08.2002 - 5 T 121/02   

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LG Mönchengladbach, 08.08.2002 - 5 T 121/02 (https://dejure.org/2002,20237)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 08.08.2002 - 5 T 121/02 (https://dejure.org/2002,20237)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 08. August 2002 - 5 T 121/02 (https://dejure.org/2002,20237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Aufwandentschädigung für mehrere Betreuer

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 559
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 15.02.2001 - 20 W 23/00

    Betreuervergütung: Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrags bei

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 08.08.2002 - 5 T 121/02
    Das Gesetz kennt in Bezug auf die Aufwandsentschädigung eine solche Unterscheidung nicht (so auch OLG Frankfurt/M., Beschluss v. 15.2. 2001, FamRZ 2001, 868 = FGPrax 2001, 115).
  • LG Kempten, 20.02.2001 - 4 T 1667/00
    Auszug aus LG Mönchengladbach, 08.08.2002 - 5 T 121/02
    Soweit andere LGe meinen, eine Aufwandsentschädigung nach 1835a BGB an beide Elternteile könne nur dann gewährt werden, wenn die Bestellung beider Elternteile erforderlich gewesen sei (LG Münster, Beschluss v. 2.7. 1996, FamRZ 1997, 389; LG Kempten Beschluss v. 22.2.2001, Rpfleger 2001, 348), kann dem nicht gefolgt werden.
  • LG Münster, 02.07.1996 - 5 T 326/96
    Auszug aus LG Mönchengladbach, 08.08.2002 - 5 T 121/02
    Soweit andere LGe meinen, eine Aufwandsentschädigung nach 1835a BGB an beide Elternteile könne nur dann gewährt werden, wenn die Bestellung beider Elternteile erforderlich gewesen sei (LG Münster, Beschluss v. 2.7. 1996, FamRZ 1997, 389; LG Kempten Beschluss v. 22.2.2001, Rpfleger 2001, 348), kann dem nicht gefolgt werden.
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