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   BayObLG, 04.02.2004 - 3Z BR 270/03   

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https://dejure.org/2004,4329
BayObLG, 04.02.2004 - 3Z BR 270/03 (https://dejure.org/2004,4329)
BayObLG, Entscheidung vom 04.02.2004 - 3Z BR 270/03 (https://dejure.org/2004,4329)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Februar 2004 - 3Z BR 270/03 (https://dejure.org/2004,4329)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein originärer Einzelrichter in der Beschwerdeinstanz, Versäumung der Ausschlussfrist für Vergütungsantrag, Betreuervergütung

  • Judicialis

    FGG § 30; ; ZPO § 526; ; BGB § 1835 Abs. 1; ; BGB § 1835 Abs. 4; ; BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB § 1836a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsbesetzung bei Entscheitung über Beschwerden in Betreuungssachen; Keine Wiedereinsetzung für die Geltendmachung von Betreuervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Hinweispflicht auf Ausschlußfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufwendungsersatz und Vergütung für Betreuertätigkeit; Frist zur Geltendmachung der Ansprüche; Vorschriftsgemäße Besetzung des Beschwerdegerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 814
  • FGPrax 2004, 77
  • FamRZ 2004, 1137
  • BayObLGZ 2004, 21
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 W 113/01

    Antrag des Betreuers auf Festsetzung von Vergütung und Aufwendungsersatz

    Auszug aus BayObLG, 04.02.2004 - 3Z BR 270/03
    Die Belehrungspflicht gilt nicht für den "Normalfall", in dem die bereits im Gesetz selbst bestimmte Ausschlussfrist von 15 Monaten zur Anwendung kommt (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 193).
  • OLG Dresden, 04.08.2003 - 15 W 1456/02

    Mitwirkungspflichten des Gerichts bei drohender Verfristung der

    Auszug aus BayObLG, 04.02.2004 - 3Z BR 270/03
    Das Vormundschaftsgericht ist zudem im Regelfall nicht gesetzlich gehalten, einen Berufsbetreuer auf den Fristablauf gesondert hinzuweisen oder ihn vor dem gesetzlich vorgesehenen Verfallen des Anspruchs zu bewahren (OLG Dresden FamRZ 2004, 137).
  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 193/01

    Beginn der Ausschlussfrist des § 1836 II S. 4

    Auszug aus BayObLG, 04.02.2004 - 3Z BR 270/03
    Eine Wiedereinsetzung in die Ausschlussfrist ist nicht möglich; auf § 15 Abs. 3 Satz 6 ZSEG hat der Gesetzgeber bewusst nicht verwiesen (vgl. i.E. BayObLGZ 2003, 126/128 = FamRZ 2003, 1414/1415; OLG Schleswig FamRZ 2002, 1288; Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1835 Rn. 11, § 1836 Rn. 29; Staudinger/Engler BGB 13. Bearb. § 1835 Rn. 59, § 1836 Rn. 73; HK-BUR/Bauer/ Klie/Rink § 1835 BGB Rn. 3, § 1836 BGB Rn. 8 und 9, § 56g FGG Rn. 11, 12 und 16; Knittel Betreuungsgesetz § 1835 BGB Rn. 15, § 1836 BGB Rn. 43; BT-Drucks. 13/7158 S. 22 und 26/27).
  • OLG Zweibrücken, 17.09.2003 - 3 W 185/03

    Entscheidung eines Einzelrichters in Erstbeschwerdeverfahren der freiwilligen

    Auszug aus BayObLG, 04.02.2004 - 3Z BR 270/03
    Die angefochtene Entscheidung ist damit ohne weitere Prüfung aufzuheben; die Zurückverweisung erfolgt an das Kollegium der Zivilkammer (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 268).
  • BayObLG, 28.05.2003 - 3Z BR 84/03

    Betreuervergütung: Voraussetzungen für die Verlängerung der Ausschlussfrist

    Auszug aus BayObLG, 04.02.2004 - 3Z BR 270/03
    Eine Wiedereinsetzung in die Ausschlussfrist ist nicht möglich; auf § 15 Abs. 3 Satz 6 ZSEG hat der Gesetzgeber bewusst nicht verwiesen (vgl. i.E. BayObLGZ 2003, 126/128 = FamRZ 2003, 1414/1415; OLG Schleswig FamRZ 2002, 1288; Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1835 Rn. 11, § 1836 Rn. 29; Staudinger/Engler BGB 13. Bearb. § 1835 Rn. 59, § 1836 Rn. 73; HK-BUR/Bauer/ Klie/Rink § 1835 BGB Rn. 3, § 1836 BGB Rn. 8 und 9, § 56g FGG Rn. 11, 12 und 16; Knittel Betreuungsgesetz § 1835 BGB Rn. 15, § 1836 BGB Rn. 43; BT-Drucks. 13/7158 S. 22 und 26/27).
  • BayObLG, 03.09.2003 - 3Z BR 113/03

    Vertretung durch einen Notar bei Stellung eines Löschungsantrags -

    Auszug aus BayObLG, 04.02.2004 - 3Z BR 270/03
    Die Zulassung in den Entscheidungsgründen ist daher ausreichend (vgl. BayObLGZ 2003, 221; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. Vorbem. §§ 19-30 Rn. 30).
  • KG, 13.10.2005 - 1 W 195/05

    Vergütung eines Nachlasspflegers: Höhe der Stundensätze

    Insbesondere musste das Vormundschaftsgericht hier weder von Amts wegen gemäß § 56g Abs. 1 FGG tätig werden noch war es gehalten, den Beschwerdeführer vor Fristablauf auf die Folgen einer verspäteten Antragstellung hinzuweisen (Senat, Beschluss vom 9. September 2005 - 1 W 166/05 - BayObLG, FamRZ 2004, 1137, 1138; OLG Dresden, FamRZ 2004, 137f.).

    c) Schließlich bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die entsprechende Anwendung von § 1836 Abs. 2 S. 4 BGB a.F. auf die Tätigkeit von berufsmäßig tätigen Nachlasspflegern (Senat, Beschluss vom 2. August 2005 - 1 W 433/03 - BayObLG, FamRZ 2004, 1137, 1138).

  • OLG Köln, 25.09.2015 - 2 Wx 191/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur

    Darüber hinaus ist aber auch in anderem Zusammenhang anerkannt, dass materiell-rechtliche (Ausschluss-)Fristen grundsätzlich nicht unter den Begriff der gesetzlichen Frist in § 17 Abs. 1 FamFG fallen (vgl. etwa BayObLG, FGPrax 2004, 77; Keidel/Sternal, a.a.O., § 17 Rdn. 5); auch ist anerkannt, dass die Versäumung einer gerichtlich gesetzten Frist einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich nicht zugänglich ist (vgl. hierzu sowie zu einzelnen Ausnahmen Keidel/Sternal, a.a.O., § 17 Rdn. 6 f.).
  • OLG Stuttgart, 16.10.2009 - 8 W 409/09

    Ablehnung eines Vormundschaftsrichters im Betreuungsverfahren: Behandlung eines

    Die angefochtene Entscheidung beruht auf einer Verletzung des Rechts, weil das Landgericht durch den Einzelrichter nicht in der vorschriftsmäßigen Besetzung entschieden hat und damit der absolute Beschwerdegrund des § 547 Nr. 1 ZPO analog vorliegt (OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 564; BayObLG FamRZ 2004, 1137; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl. 2006, § 30 Rdnr. 3; je m. w. N.).

    Infolge des Verfahrensmangels war deshalb die angefochtene Entscheidung des Landgerichts - unabhängig von ihrer etwaigen inhaltlichen Richtigkeit - aufzuheben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Kollegium der Zivilkammer zurückzuverweisen (OLG Zweibrücken, a. a. O.; BayObLG FamRZ 2004, 1137; je m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2014 - 3 Wx 292/11

    Vergütung des Nachlasspflegers

    (OLG Dresden a.a.O.; BayObLG FamRZ 2004, S. 1137 f.; KG FamRZ 2006, S. 225 ff.).
  • OLG Frankfurt, 28.09.2007 - 20 W 276/07

    Vergütung des Betreuers: Beginn der Ausschlussfrist für die Geltendmachung des

    Denn wie bereits nach bisherigem Recht besteht auch nach dem VBVG keine gesetzliche Verpflichtung des Vormundschaftsgerichts, den Betreuer vor einem Erlöschen seines Anspruches zu bewahren (vgl. OLG Schleswig FGPrax 2006, 119; KG FGPrax 2005, 264; BayObLG FamRZ 2004, 1137; OLG Dresden MDR 2004, 814).
  • OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07

    Unterbringung: Übertragung des Beschwerdeverfahrens auf den Einzelrichter

    Der Senat sieht in der Entscheidung des Einzelrichters eine nicht ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts, die jedenfalls im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit einen absoluten Beschwerdegrund darstellt, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führt (OLG Zweibrücken, Beschl. vom 17.09.2003 - 3W 185/03 - FGPrax 2003, 278; BayObLG, Beschl. vom 11.02.2004 - 3Z BR 23/04 - FGPrax 2004, 117 = FamRZ 2004, 1136; BayObLG, Beschl. vom 04.02.2004 - 3Z BR 270/03 - FGPrax 2004, 77 = FamRZ 2004, 1137).
  • KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10

    Vergütung des Nachlasspflegers: Anforderungen an die Geltendmachung des

    Auch wenn das Nachlassgericht nicht gehalten ist, auf Grund seiner allgemeinen Beratungspflicht (§§ 1915 Abs. 1, 1837 Abs. 1 BGB) den Beschwerdeführer vor Fristablauf auf die Folgen einer verspäteten Antragstellung hinzuweisen (BayObLG, FamRZ 2004, 1137/1138 = FGPrax 2004, 77; OLG Dresden, FamRZ 2004, 137) und von einem berufsmäßig tätigen Nachlasspfleger die Kenntnis der für die Anmeldung von Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüchen geltenden gesetzlichen Fristen und der mit deren Ablauf verbundenen Rechtsfolgen erwartet werden kann, (Senat, Beschluss vom 9. September 2005 - 1 W 166/05 -, FGPrax 2005, 264) so ist dies von der Fragestellung zu trennen, ob die Geltendmachung der Vergütung in der konkreten Ausgestaltung rechtzeitig erfolgte.
  • KG, 09.09.2005 - 1 W 166/05

    Vergütung des Nachlasspflegers: Verpflichtung des Gerichts, den Nachlasspfleger

    Das Nachlassgericht war auch nicht gehalten, aufgrund seiner allgemeinen Beratungspflicht (§§ 1915 Abs. 1, 1837 Abs. 1 BGB) den Beschwerdeführer vor Fristablauf auf die Folgen einer verspäteten Antragstellung hinzuweisen (BayObLG, FamRZ 2004, 1137, 1138; OLG Dresden, FamRZ 2004, 137f.) Von einem berufsmäßig tätigen Nachlasspfleger kann die Kenntnis der für die Anmeldung von Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüchen geltenden gesetzlichen Fristen und der mit deren Ablauf verbundenen Rechtsfolgen erwartet werden.
  • KG, 17.03.2008 - 1 W 45/08

    Weitere Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung einer Betreuung: Übertragung

    Eine Aufhebung und Zurückverweisung durch das Gericht der weiteren Beschwerde kommt wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Beschwerdegerichts danach nur dann in Betracht, wenn die Übertragung auf den Einzelrichter nicht wirksam erfolgt ist, etwa wenn ein solcher Beschluss gar nicht ergangen war (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2003, 268; BayObLG, FGPrax 2004, 77).
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