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   BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03   

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BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03 (https://dejure.org/2003,2031)
BayObLG, Entscheidung vom 10.12.2003 - 1Z BR 71/03 (https://dejure.org/2003,2031)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - 1Z BR 71/03 (https://dejure.org/2003,2031)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 139, 1960, 2085, 2247, 2267
    Teilunwirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments

  • Judicialis

    BGB § 139; ; BGB § 1960; ; BGB § 2085; ; BGB § 2247; ; BGB § 2267

  • Prof. Dr. Lorenz

    Formnichtiger Zusatz an ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament mit Wiederverheiratungsklausel), Unterschriftserfordernis bei Zusätzen, Testamenstauslegung, Gesamtnichtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 139 § 1960 § 2085 § 2247 § 2267
    Auswirkungen der Formnichtigkeit nicht unterschriebenen Wiederverheiratungsklausel einer einem gemeinschaftlichen Testament - Anordnung einer Nachlasspflegschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtliche Einziehung eines Erbscheins; Anfechtung einer Einziehungsanordnung im Wege der weiteren Beschwerde mit dem Ziel der Erteilung eines neuen gleich lautenden Erbscheins ; Übergang des Nachlasses auf die Kinder im Falle der Wiederheirat des überlebenden ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Der Überlebende darf nicht mehr heiraten!" - Zusatzklausel nicht unterschrieben - Testament ist nichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Formnichtiger Zusatz in einem Testament kann zur Unwirksamkeit des gesamten Testaments führen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur Formnichtigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments wegen nicht unterschriebener Wiederverheiratungsklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 939
  • DNotZ 2004, 801
  • FGPrax 2004, 38
  • FamRZ 2004, 1141
  • Rpfleger 2004, 286
  • BayObLGZ 2003, 352
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.01.1992 - XI ZR 71/91

    Nebenschrift ist keine Unterschrift

    Auszug aus BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03
    Eine "Oberschrift" genügt daher nicht (vgl. BGHZ 113, 48/51; BGH NJW 1992, 829/830).
  • BGH, 14.02.1962 - V ZR 92/60
    Auszug aus BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03
    Die teilweise Aufrechterhaltung der einheitlich die Erbfolge der Erblasserin regelnden Verfügung kommt nämlich nur in Frage, wenn diese einheitliche Verfügung in mehrere für sich selbständig bestehende Teile zerlegt werden kann (vgl. BGH NJW 1962, 912/913; MünchKommBGB/Leipold 3. Aufl. § 2085 Rn. 8; Soergel/Loritz § 2085 Rn. 10; Bamberger/Roth/Litzenburger § 2085 Rn. 3).
  • BayObLG, 11.09.1995 - 1Z BR 113/95

    Anordnung der Nachlasspflegschaft bei Ungewissheit über die Bestimmung des Erben

    Auszug aus BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03
    Es entspricht allgemeiner Meinung, dass der Erbe auch unbekannt ist, wenn mehrere Erben in Betracht kommen, etwa bei konkreten Zweifeln an der Gültigkeit einer Verfügung von Todes wegen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 308; Bamberger/Roth/Seidl § 1960 Rn. 4; Staudinger/Marotzke § 1960 Rn. 8).
  • BGH, 20.11.1990 - XI ZR 107/89

    Blanko-"Oberschrift" - "Oberschrift" ist keine Unterschrift iSv §§ 416, 440 Abs.

    Auszug aus BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03
    Eine "Oberschrift" genügt daher nicht (vgl. BGHZ 113, 48/51; BGH NJW 1992, 829/830).
  • OLG Hamm, 14.03.1986 - 15 W 423/85

    Formunwirksames Testament; Unterschrift auf einem unverschlossenen Briefumschlag

    Auszug aus BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03
    Die für die Wirksamkeit eines eigenhändigen Testaments nach § 2247 Abs. 1 BGB zwingend erforderliche Unterschrift muss grundsätzlich am Schluss des Textes stehen; Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die Identifikation des Erblassers zu ermöglichen, zu dokumentieren, dass der Erblasser sich zu dem über der Unterschrift befindlichen Text bekennt sowie den Urkundentext räumlich abzuschließen und damit vor nachträglichen Ergänzungen und Zusätzen zu sichern (vgl. BayObLGZ 1991, 158/161; OLG Hamm FamRZ 1986, 728; Palandt/Edenhofer BGB 62. Aufl. § 2247 Rn. 11 und 13; Bamberger/Roth/Litzenburger BGB § 2247 Rn. 16; Soergel/Mayer BGB 13. Aufl. § 2247 Rn. 25; Voit in Dittmann/Reimann/Bengel Testament und Erbvertrag 4. Aufl. § 2247 Rn. 22).
  • OLG Köln, 03.09.1993 - 2 Wx 23/93

    Unterschriftserfordernis beim Testament - Unwirksamkeit bei Fehlen

    Auszug aus BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03
    1 Z 73/74">BayObLGZ 1974, 440/442; BayObLG FamRZ 1984, 1270; OLG Köln FamRZ 1994, 330; Palandt/Edenhofer aaO Rn. 18; Bamberger/ Roth/Litzenburger aaO Rn. 18; Soergel/Mayer aaO Rn. 30; Voit aaO Rn. 26; Staudinger/Baumann BGB 13. Bearb. § 2247 Rn. 62 ff.).
  • BGH, 20.03.1974 - IV ZR 133/73

    Gültigkeit von späteren Ergänzungen eines eigenhändigen Testaments - Gültigkeit

    Auszug aus BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03
    Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen in Betracht, wenn Zusätze zwar unter die Unterschrift gesetzt werden, der Bezug zu dem über der Unterschrift stehenden Text aber so eng ist, dass dieser erst mit dem Zusatz sinnvoll wird, z.B. wenn das Testament ohne die vorgenommenen Ergänzungen lückenhaft, unvollständig oder nicht durchführbar wäre und der wirkliche Wille des Erblassers nur aus beiden vom Erblasser niedergeschriebenen Erklärungen ersichtlich wird (vgl. BGH NJW 1974, 1083/1084; …
  • BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98

    Nachweis des Überlebens eines Verschollenen

    Auszug aus BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03
    Diese vom Gericht der Tatsacheninstanz getroffene Feststellung und dessen Beweiswürdigung sind im Verfahren der weiteren Beschwerde (§ 27 Abs. 1 FGG) nur auf Rechtsfehler zu überprüfen (BayObLGZ 1991, 17/20; 1999, 1/4; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42 m.w.N.).
  • BayObLG, 07.05.1991 - BReg. 1a Z 65/90

    Rechtswirksame Anordnung der Testamentsvollstreckung ; Anordnung einer

    Auszug aus BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03
    Die für die Wirksamkeit eines eigenhändigen Testaments nach § 2247 Abs. 1 BGB zwingend erforderliche Unterschrift muss grundsätzlich am Schluss des Textes stehen; Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die Identifikation des Erblassers zu ermöglichen, zu dokumentieren, dass der Erblasser sich zu dem über der Unterschrift befindlichen Text bekennt sowie den Urkundentext räumlich abzuschließen und damit vor nachträglichen Ergänzungen und Zusätzen zu sichern (vgl. BayObLGZ 1991, 158/161; OLG Hamm FamRZ 1986, 728; Palandt/Edenhofer BGB 62. Aufl. § 2247 Rn. 11 und 13; Bamberger/Roth/Litzenburger BGB § 2247 Rn. 16; Soergel/Mayer BGB 13. Aufl. § 2247 Rn. 25; Voit in Dittmann/Reimann/Bengel Testament und Erbvertrag 4. Aufl. § 2247 Rn. 22).
  • BayObLG, 15.01.1991 - BReg. 1a Z 73/90

    Jugendamt; Amtsvormundschaft; Kind; Großmutter; Herausverlangen; Familienpflege;

    Auszug aus BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03
    Diese vom Gericht der Tatsacheninstanz getroffene Feststellung und dessen Beweiswürdigung sind im Verfahren der weiteren Beschwerde (§ 27 Abs. 1 FGG) nur auf Rechtsfehler zu überprüfen (BayObLGZ 1991, 17/20; 1999, 1/4; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42 m.w.N.).
  • BayObLG, 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Verwandtschaftsverhältnisse als Vorfrage

  • OLG Oldenburg, 13.10.1983 - 5 W 82/83
  • OLG München, 27.09.2005 - 32 Wx 65/05

    Gezieltes Hineinschauen in Eigentumswohnung als übermäßiger Gebrauch des

    Insbesondere die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen und der Glaubhaftigkeit von Aussagen obliegt allein dem Tatrichter (BayObLG NJW-RR 2004, 939/940 = FGPrax 2004, 38/39).
  • OLG Schleswig, 06.06.2014 - 3 Wx 27/14

    Voraussetzungen für die Nachlasspflegerbestellung: Anforderungen an die

    1a Z 24/89">MDR 1990, 632 f; und BayObLG FamRZ 1996, 308), wenn sonstige ernsthafte Zweifel hinsichtlich eines Erbanwärters und der Gültigkeit eines Testamentes weitere Aufklärung erforderlich machen (BayObLG FamRZ 2004, 1141 und Stein in Soergel, BGB, 13. Aufl. 2002, § 1960 Rn. 7 sowie Frieser in Fachanwaltskommentar Erbrecht, 4. Aufl. 2013, § 1960 Rn. 3), oder wenn im Hinblick auf ein mögliches nichteheliches Kind des Erblassers dessen Vaterschaft noch nicht geklärt ist (OLG Stuttgart NJW 1975, 880 und Stein in Soergel, a.a.O., § 1960 Rn. 6).
  • OLG München, 13.09.2011 - 31 Wx 298/11

    Testament: Formwirksamkeit eines nicht unterschriebenen Nachtrags; Nachweis eines

    Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen in Betracht, wenn Zusätze zwar unter die Unterschrift gesetzt werden, der Bezug zu dem über der Unterschrift stehende Text aber so eng ist, dass dieser erst mit dem Zusatz sinnvoll wird, z. B. wenn das Testament ohne die vorgenommenen Ergänzungen lückenhaft, unvollständig oder nicht durchführbar wäre und der Wille des Erblassers nur aus beiden vom Erblasser niedergeschriebene Erklärungen ersichtlich wird (OLG München NJW-RR 2011, 156 m.w.N.; BayObLGZ 2004, 215/218 f.; BayObLGZ 2003, 352/355).

    Zur Wirksamkeit eines Zusatzes, der die ursprünglich getroffene - in sich vollständige und durchführbare - Regelung abändert, ist im Interesse der Rechtssicherheit eine gesonderte Unterschrift notwendig (vgl. BayObLGZ 2003, 352/356).

    Die vom Beschwerdeführer angeführte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 10.12.2003 (BayObLGZ 2003, 352 = NJW-RR 2004, 939 = FamRZ 2004, 1142 mit ablehnender Anmerkung Leipold) betrifft einen wesentlich anders gelagerten Sachverhalt.

  • OLG Düsseldorf, 19.08.2022 - 3 Wx 119/22

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts Ablehnung einer

    Als Abschluss der Urkunde muss die Unterschrift am Schluss des Textes stehen, den Urkundentext also räumlich abschließen, um ihn damit vor nachträglichen Ergänzungen und Zusätzen zu sichern (BayObLG NJW-RR 2004, 939).
  • BayObLG, 29.07.2004 - 1Z BR 39/04

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments

    Die zwingend erforderliche Unterschrift muss grundsätzlich am Schluss des Textes stehen; Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die Identifikation des Erblassers zu ermöglichen, zu dokumentieren, dass der Erblasser sich zu dem über der Unterschrift befindlichen Text bekennt sowie den Urkundentext räumlich abzuschließen und damit vor nachträglichen Ergänzungen und Zusätzen zu sichern (vgl. BayObLGZ 2003, 352/355 m.w.N.).

    Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen in Betracht, wenn Zusätze zwar unter die Unterschrift gesetzt werden, der Bezug zu dem über der Unterschrift stehenden Text aber so eng ist, dass dieser erst mit dem Zusatz sinnvoll wird, z.B. wenn das Testament ohne die vorgenommenen Ergänzungen lückenhaft, unvollständig oder nicht durchführbar wäre und der wirkliche Wille des Erblassers nur aus beiden vom Erblasser niedergeschriebenen Erklärungen ersichtlich wird (BayObLGZ 2003, 352/355 m.w.N.).

  • OLG München, 07.10.2010 - 31 Wx 161/10

    Eigenhändiges Testament: Wirksamkeit einer Erbeinsetzung bei einer räumlich von

    Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die Identifikation des Erblassers zu ermöglichen, zu dokumentieren, dass der Erblasser sich zu dem über der Unterschrift befindlichen Text ernstlich zur abschließenden Willensbildung seiner handschriftlich niedergelegten Erklärung bekennt sowie den Urkundentext räumlich abzuschließen und damit vor nachträglichen Ergänzungen und Zusätzen mittels Fälschung zu sichern (vgl. BayObLGZ 2003, 352/355 m. w. N.).

    1 Z 73/74">BayObLGZ 1974, 440/442; 2003, 352/355; 2004, 215/218; BayObLG FamRZ 1984, 1270; OLG Köln FamRZ 1994, 330; Palandt/Edenhofer BGB 69. Auflage § 2247 Rn. 14; Soergel/J. Mayer BGB 13. Auflage § 2247 Rn. 30; Staudinger/Baumann BGB § 2247 Rn. 62ff.).

  • OLG München, 31.08.2011 - 31 Wx 179/10

    Testament: Formwirksamkeit einer Ergänzung auf einer Fotokopie des

    Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die Identifikation des Erblassers zu ermöglichen, zu dokumentieren, dass der Erblasser sich zu dem über der Unterschrift befindlichen Text ernstlich zur abschließenden Willensbildung seiner handschriftlich niedergelegten Erklärung bekennt sowie den Urkundentext räumlich abzuschließen und damit vor nachträglichen Ergänzungen und Zusätzen mittels Fälschung zu sichern (vgl. BayObLGZ 2003, 352/355).
  • OLG Zweibrücken, 21.01.2005 - 3 W 198/04

    Wohnungseigentum: Bindungswirkung einer schuldrechtlichen

    Dessen freie Beweiswürdigung unterliegt im revisionsähnlichen Verfahren der Rechtsbeschwerde nur einer eingeschränkten Nachprüfung dahin, ob er den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht, bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen die Denkgesetze und feststehenden Erfahrungssätze verstoßen hat; insbesondere obliegt die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen und der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen allein dem Tatrichter (Senat, OLGR Zweibrücken, 2004, 87, 88 f; BayObLG NJW-RR 2004, 939, 940; Keidel/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rdnrn. 42, 43 m.w.N.).
  • OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15

    Testamentsauslegung: Konkludente Regelung der Schlusserbenfolge zu Gunsten der

    Hat er mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch oder den juristischen Fachbegriffen entspricht, so kann der Erklärung eine vom üblichen Wortlaut abweichende Deutung zu geben sein, sofern sich dafür im Testament ein zumindest andeutungsweiser Anhalt findet (BGHZ 86, 41, 46; BayObLG NJW-RR 2004, 939; FamRZ 1986, 835, 836).
  • OLG München, 25.08.2023 - 33 Wx 119/23

    Formunwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments - "Unterschrift" in der Mitte

    Um dies festzustellen können, können, soweit dafür ein Anhaltspunkt in der vom Erblasser niedergeschriebenen und auch unterzeichneten Erklärung vorhanden ist, auch außerhalb der Urkunde liegende Umstände berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 20. März 1974 - IV ZR 133/73 -, juris Tz. 17; BayObLG, Beschluss vom 10. Dezember 2003 - 1Z BR 71/03 -, juris Tz. 26 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - 3 Wx 141/12

    Anordnung der Nachlasspflegschaft trotz testamentarisch angeordneter

  • OLG Hamm, 26.10.2010 - 15 Wx 81/10

    Auslegung eines aus mehreren Seiten bestehenden Testaments

  • OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16

    Testamentsauslegung bei Verwendung rechtlicher Fachbegriffe

  • OLG Braunschweig, 08.02.2011 - 7 W 82/10

    Handschriftliches Testaments - Unterschrift des Erblassers nur auf Umschlag -

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