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   BGH, 05.05.2004 - XII ZR 132/02   

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https://dejure.org/2004,862
BGH, 05.05.2004 - XII ZR 132/02 (https://dejure.org/2004,862)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2004 - XII ZR 132/02 (https://dejure.org/2004,862)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - XII ZR 132/02 (https://dejure.org/2004,862)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begehren einer Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs über nachehelichen Ehegattenunterhalt; Zulassung der Bewertung der Versorgungsleistungen eines neuen Lebenspartners im Wege der Anrechnungsmethode; Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ehegattenunterhalt (nachehelicher) - Versorgungsleistungen für neuen Lebenspartner

  • Judicialis

    BGB § 1570; ; BGB § 1578; ; ZPO § 323

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1570 § 1578; ZPO § 323
    Berechnung des Trennungsunterhalts bei Erbringung von Versorgungsleistungen für einen neuen Lebenspartner

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Wert der Versorgungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ein unterhalstberechtigter Ehegatte gegenüber einem neuen Lebenspartner erbringt

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Versorgungsleistungen für neuen Lebenspartner nach der Scheidung

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung von Versorgungsleistungen gegenüber einem neuen Lebenspartner

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ein unterhaltsberechtigter Ehegatte gegenüber einem neuen Lebenspartner erbringt

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ehegattenunterhalt - Versorgungsleistungen des unterhaltsberechtigten Ehegatten für einen neuen Lebenspartner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2305
  • MDR 2004, 1000 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 1173
  • FamRZ 2004, 1545 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.09.2001 - XII ZR 336/99

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei Versorgung eines neuen Partners durch

    Auszug aus BGH, 05.05.2004 - XII ZR 132/02
    Der Wert der Versorgungsleistungen, die ein unterhaltsberechtigter Ehegatte nach rechtskräftiger Ehescheidung für einen neuen Lebenspartner erbringt, tritt als Surrogat an die Stelle einer Haushaltsführung während der Ehezeit und ist deswegen im Wege der Differenzmethode in die Berechnung des nachehelichen Unterhalts einzubeziehen (im Anschluß an die Senatsurteile vom 13. Juni 2001 - XII ZR 343/99 - FamRZ 2001, 105 und vom 5. September 2001 - XII ZR 336/99 - FamRZ 2001, 1693).

    Auf die Frage, ob es sich dabei um Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit im eigentlichen Sinne handelt, kommt es wegen des Surrogatcharakters gegenüber der früheren Haushaltstätigkeit nicht an (Senatsurteil vom 5. September 2001 - XII ZR 336/99 - FamRZ 2001, 1693, 1694).

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus BGH, 05.05.2004 - XII ZR 132/02
    Der Wert der Versorgungsleistungen, die ein unterhaltsberechtigter Ehegatte nach rechtskräftiger Ehescheidung für einen neuen Lebenspartner erbringt, tritt als Surrogat an die Stelle einer Haushaltsführung während der Ehezeit und ist deswegen im Wege der Differenzmethode in die Berechnung des nachehelichen Unterhalts einzubeziehen (im Anschluß an die Senatsurteile vom 13. Juni 2001 - XII ZR 343/99 - FamRZ 2001, 105 und vom 5. September 2001 - XII ZR 336/99 - FamRZ 2001, 1693).

    Denn die ehelichen Lebensverhältnisse umfassen alles, was während der Ehe für den Lebenszuschnitt der Ehegatten nicht nur vorübergehend tatsächlich von Bedeutung ist, mithin auch den durch die häusliche Mitarbeit des nicht erwerbstätigen Ehegatten erreichten sozialen Standard (Senatsurteil BGHZ 148, 105, 115 f. = FamRZ 2001, 986, 989).

  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95

    Familienarbeit

    Auszug aus BGH, 05.05.2004 - XII ZR 132/02
    Auch der zeitweilige Verzicht eines Ehegatten auf Erwerbstätigkeit, um die Haushaltsführung oder die Kindererziehung zu übernehmen, prägt ebenso die ehelichen Verhältnisse, wie die vorher ausgeübte Berufstätigkeit und die danach wieder aufgenommene oder angestrebte Erwerbstätigkeit (BVerfGE 105, 1, 11 f. = FamRZ 2002, 527, 529).
  • OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01

    Versorgungs- und Betreuungsleistungen als Vermögenswert; Anrechnungsmethode;

    Auszug aus BGH, 05.05.2004 - XII ZR 132/02
    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2002, 1488 ff. veröffentlicht ist, hat die Revision wegen der Bewertung der Versorgungsleistungen für den neuen Lebenspartner im Wege der Anrechnungsmethode zugelassen.
  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

    Auszug aus BGH, 05.05.2004 - XII ZR 132/02
    Selbst ein nachehelicher Einkommensrückgang, der während bestehender Ehe noch nicht absehbar war, auf den sich die Ehegatten aber auch bei fortbestehender Ehe hätten einrichten müssen, prägt und verändert die ehelichen Lebensverhältnisse (Senatsurteil vom 29. Januar 2003 - XII ZR 92/01 - FamRZ 2003, 590, 592).
  • BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05

    Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats muss sich der Unterhaltsberechtigte den Wert von Versorgungsleistungen anrechnen lassen, die er einem neuen Lebenspartner erbringt (Senatsurteil vom 5. Mai 2004 - XII ZR 132/02 - FamRZ 2004, 1173 f.).
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05

    Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse

    Soweit das Berufungsgericht weitere Einkünfte der Klägerin für Leistungen im Haushalt der Tochter berücksichtigt hat, bestehen auch dagegen aus revisionsrechtlicher Sicht keine Bedenken (vgl. Senatsurteil vom 5. Mai 2004 ­ XII ZR 132/02 ­ FamRZ 2004, 1173, 1174 f. zu Versorgungsleistungen in einer neuen Lebensgemeinschaft).
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 14/06

    Berücksichtigung späterer Änderungen des verfügbaren Einkommens bei der Bemessung

    Bereits in seiner Surrogatrechtsprechung zur Berücksichtigung der Erwerbseinkünfte aus einer späteren Erwerbstätigkeit anstelle früherer Haushaltstätigkeit und Kindererziehung (vgl. Senatsurteile vom 13. Juni 2001 - XII ZR 343/99 - FamRZ 2001, 986, 989 ff., vom 5. Mai 2004 - XII ZR 132/02 - FamRZ 2004, 1173, vom 13. April 2005 - XII ZR 273/02 - FamRZ 2005, 1154, 1157 und vom 7. September 2005 - XII ZR 311/02 - FamRZ 2005, 1979, 1981) hat der Senat ausgeführt, dass auch die später hinzugekommenen Einkünfte schon in Gestalt der Haushaltstätigkeit und Kindererziehung in der Ehe angelegt waren.
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Denn die Haushaltsführung und die Kindererziehung beeinflussen jetzt - über den Wert des später an ihre Stelle tretenden Surrogats (Senatsurteile BGHZ 148, 105, 115 f. = FamRZ 2001, 986, 989 und vom 5. Mai 2004 - XII ZR 132/02 - FamRZ 2004, 1173, 1174) - die ehelichen Lebensverhältnisse, was zu einem erhöhten Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten und, im Falle hinreichender Leistungsfähigkeit, zu einem dauerhaft höheren Unterhaltsanspruch führt, wie der vorliegende Fall verdeutlicht.
  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 157/03

    Überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit eines Ehegatten; Berücksichtigung von

    Die Behandlung dieses Einkommens, das das Berufungsgericht gleichermaßen in die Unterhaltsberechnung im Wege der Additionsmethode eingestellt hat, begegnet keinen rechtlichen Bedenken, sondern entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 5. Mai 2004 - XII ZR 132/02 - FamRZ 2004, 1173 ff. mit zustimmender Anm. Born FamRZ 2004, 1175 und Harms jurisPR-FamR 13/2004; ablehnend: Gerhardt FamRZ 2004, 1545).
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02

    Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und

    Auch der zeitweilige Verzicht eines Ehegatten auf Erwerbstätigkeit, um die Haushaltsführung oder die Kindererziehung zu übernehmen, prägt also die ehelichen Verhältnisse, wie die vorher ausgeübte Berufstätigkeit und die danach wieder aufgenommene oder angestrebte Erwerbstätigkeit (BVerfGE 105, 1, 11 f. = FamRZ 2002, 527, 529; vgl. auch Senatsurteile vom 5. Mai 2004 - XII ZR 10/03 - FamRZ 2004, 1170 und - XII ZR 132/02 - FamRZ 2004, 1173).
  • BGH, 17.12.2008 - XII ZR 9/07

    Familienrecht - Spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens und Unterhalt

    Auch ein während der Ehezeit noch nicht absehbares und erst nachehelich hinzu getretenes Einkommen des Unterhaltsberechtigten war danach bei der Bemessung der ehelichen Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, wenn es als Surrogat an die Stelle der ehelichen Haushaltsarbeit und Kindererziehung getreten war (Senatsurteile vom 13. Juni 2001 - XII ZR 343/99 - FamRZ 2001, 986, 989 ff. und vom 5. Mai 2004 - XII ZR 132/02 - FamRZ 2004, 1173 f.).
  • BGH, 03.11.2004 - XII ZR 120/02

    Rechtskraft der Abweisung einer Klage auf künftigen Unterhalt

    Soweit das Berufungsgericht den nach § 1573 Abs. 2 BGB geschuldeten nachehelichen Ehegattenunterhalt im Wege der Differenzmethode ermittelt hat, entspricht dieses der Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Senatsurteile vom 13. Juni 2001 - XII ZR 343/99 - BGHZ 148, 105 = FamRZ 2001, 986 und vom 5. Mai 2004 - XII ZR 132/02 - FamRZ 2004, 1173) und wird auch von der Revision nicht angegriffen.
  • BGH, 09.06.2004 - XII ZR 308/01

    Abänderung eines Prozessvergleichs

    Denn die Haushaltsführung und die Kindererziehung prägen - über den Wert des später an ihre Stelle tretenden Surrogats - die ehelichen Lebensverhältnisse, was zu einem erhöhten Unterhaltsbedarf des Unterhaltsberechtigten und, im Falle hinreichender Leistungsfähigkeit, auch zu einem höheren Unterhaltsanspruch führt (Senatsurteil BGHZ 148, 105 ff.; Senatsurteil vom 5. Mai 2004 - XII ZR 132/02 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 23.11.2005 - XII ZR 73/03

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei Scheidung von Inkrafttreten der

    Auch der zeitweilige Verzicht eines Ehegatten auf Erwerbstätigkeit, um die Haushaltsführung oder die Kindererziehung zu übernehmen, prägt also die ehelichen Verhältnisse, wie die vorher ausgeübte Berufstätigkeit und die danach wieder aufgenommene oder angestrebte Erwerbstätigkeit (BVerfGE 105, 1, 11 f. = FamRZ 2002, 527, 529; vgl. auch Senatsurteile vom 5. Mai 2004 - XII ZR 10/03 - FamRZ 2004, 1170 und - XII ZR 132/02 - FamRZ 2004, 1173).
  • BGH, 05.05.2004 - XII ZR 15/03

    Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung der Herabsetzung der Bezüge des

  • OLG Koblenz, 21.07.2005 - 7 UF 773/04

    Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter: Kein Unterhaltsanspruch der Mutter

  • OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 9 UF 47/05

    Nachehelicher Unterhalt: Unzulässige Doppelberücksichtigung der Tilgung von

  • OLG Saarbrücken, 25.05.2007 - 9 UF 163/06

    Unterhaltsrecht: Voraussetzung eines Ausbildungsunterhalts nach Scheidung;

  • OLG München, 23.11.2005 - 16 UF 1484/05

    Berücksichtigung fiktiven Einkommens aus Haushaltsführung des

  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 14 CS 08.2828

    Unterhaltsbeitrag; Änderung der Verhältnisse (Bezug einer Witwenrente an

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