Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.05.2004

Rechtsprechung
   BGH, 18.05.2004 - VI ZB 12/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2976
BGH, 18.05.2004 - VI ZB 12/03 (https://dejure.org/2004,2976)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2004 - VI ZB 12/03 (https://dejure.org/2004,2976)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - VI ZB 12/03 (https://dejure.org/2004,2976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Anweisungen eines Rechtsanwalts an seine Büroangestellten zur Kontrolle über das Absenden eines Faxschreibens; Gewährleistung einerÜberprüfung der zutreffenden Empfängernummern beiÜbertragung eines Schriftsatzes per Fax; Überprüfung eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 238 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 139 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 13.10.1994 - 1Z BR 39/94
    Auszug aus BGH, 18.05.2004 - VI ZB 12/03
    Es entspricht - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - nicht nur der vom Berufungsgericht zitierten Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW 1995, 668) und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1995, 2742, 2743), sondern auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein Anwalt grundsätzlich verpflichtet ist, für eine Büroorganisation zu sorgen, die eine Überprüfung der durch Telefax übermittelten fristgebundenen Schriftsätze auch auf die Verwendung der zutreffenden Empfängernummer hin gewährleistet.
  • BGH, 20.12.1999 - II ZB 7/99

    Überprüfungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der Telefax-Nummer

    Auszug aus BGH, 18.05.2004 - VI ZB 12/03
    Dabei muß zur erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und entsprechend überprüft werden (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1995 - XII ZB 123/95 - VersR 1996, 778; Beschluß vom 20. Dezember 1999 - II ZB 7/99 - NJW 2000, 1043, 1044; Beschluß vom 10. Januar 2000 - II ZB 14/99 - NJW 2000, 1043; Beschluß vom 12. März 2002 - IX ZR 220/01 - VersR 2002, 1577; Beschluß vom 24. April 2002 - AnwZ 7/01 - BRAK-Mitt. 2002, 171).
  • BGH, 10.01.2000 - II ZB 14/99

    Wiedereinsetzung bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

    Auszug aus BGH, 18.05.2004 - VI ZB 12/03
    Dabei muß zur erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und entsprechend überprüft werden (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1995 - XII ZB 123/95 - VersR 1996, 778; Beschluß vom 20. Dezember 1999 - II ZB 7/99 - NJW 2000, 1043, 1044; Beschluß vom 10. Januar 2000 - II ZB 14/99 - NJW 2000, 1043; Beschluß vom 12. März 2002 - IX ZR 220/01 - VersR 2002, 1577; Beschluß vom 24. April 2002 - AnwZ 7/01 - BRAK-Mitt. 2002, 171).
  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehler des Anwaltsgehilfen bei der

    Auszug aus BGH, 18.05.2004 - VI ZB 12/03
    Es entspricht - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - nicht nur der vom Berufungsgericht zitierten Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW 1995, 668) und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1995, 2742, 2743), sondern auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein Anwalt grundsätzlich verpflichtet ist, für eine Büroorganisation zu sorgen, die eine Überprüfung der durch Telefax übermittelten fristgebundenen Schriftsätze auch auf die Verwendung der zutreffenden Empfängernummer hin gewährleistet.
  • BGH, 10.05.2006 - XII ZB 267/04

    Anforderungen an die Überprüfung des Sendeberichts bei Übermittlung

    Wird ein fristgebundener Schriftsatz per Telefax übermittelt, muss sich die im Rahmen der Ausgangskontrolle gebotene Überprüfung des Sendeberichts auch darauf erstrecken, ob die zutreffende Faxnummer des Empfangsgerichts angewählt wurde (st. Rspr., vgl. BGH Beschluss vom 18. Mai 2004 - VI ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1275 f. m.N.).

    Dies lässt Rechtsfehler nicht erkennen und entspricht auch im zuletzt genannten Punkt der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, derzufolge ein Anwalt grundsätzlich verpflichtet ist, für eine Büroorganisation zu sorgen, die eine Überprüfung der durch Telefax übermittelten fristgebundenen Schriftsätze auch auf die Verwendung der zutreffenden Empfängernummer hin gewährleistet, und zwar dergestalt, dass bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und entsprechend - d.h. auch auf die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer - überprüft werden muss (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004 - VI ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1275 f. m.N.).

  • BGH, 22.06.2004 - VI ZB 14/04

    Sorgfaltspflichten bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per

    a) Ein Rechtsanwalt erfüllt seine Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, bei Einsatz eines Telefaxgerätes zwar nur dann, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich nach der Übermittlung eines Schriftsatzes einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu überprüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Mai 2004 - VI ZB 12/03 - Umdruck S. 3 m.w.N.).

    Auch der Bundesgerichtshof hat es für erforderlich gehalten, daß bei der Ausgangskontrolle die im Sendebericht wiedergegebene Empfängernummer daraufhin überprüft wird, ob es sich hierbei um die richtige Empfängernummer handelt, wenn das Risiko eines Versehens bei der Ermittlung der Empfängernummer besonders hoch ist, weil z.B. die Empfängernummer von Fall zu Fall aus gedruckten Listen oder elektronischen Dateien herausgesucht werden muß und an einem und demselben Ort mehrere Empfänger in Betracht kommen (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Mai 2004 - VI ZB 12/03 - z.V.b.; BGH, Beschluß vom 24. April 2002 - AnwZ 7/01 - BRAK-Mitt. 2002, 171; offengelassen im Beschluß vom 12. März 2002 - IX ZR 220/01 - VersR 2002, 1577, 1578).

  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 131/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, nur dann nach, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung an den richtigen Adressaten zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - FamRZ 2007, 1722, 1723 und vom 24. März 1993 - XII ZB 12/93 - NJW 1993, 1655, 1656; BGH Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - VIII ZB 128/06 - veröffentlicht bei juris; vom 26. Januar 2006 - I ZB 64/05 - FamRZ 2006, 694, 695; vom 22. Juni 2004 - VI ZB 14/04 - NJW 2004, 3491 und vom 18. Mai 2004 - VI ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1275, 1276).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 05.05.2004 - XII ZR 323/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6759
BGH, 05.05.2004 - XII ZR 323/02 (https://dejure.org/2004,6759)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2004 - XII ZR 323/02 (https://dejure.org/2004,6759)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - XII ZR 323/02 (https://dejure.org/2004,6759)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,6759) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Reichweite der Prüfungspflicht des Familiengerichts bei der Genehmigung einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich - Ausreichende Sicherung des Berechtigten durch versprochene ...

  • Judicialis

    BGB § 139; ; BGB § 1408 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1587 o; ; BGB § 1587 o Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Entscheidungserheblichkeit der Frage, ob ein unwirksamer Ehevertrag in eine Vereinbarung im Rahmen des Versorgungsausgleichs umgedeutet werden kann

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 05.05.2004 - XII ZR 323/02
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH Beschluß vom 27. März 2003 - V ZR 291/02 - NJW 2003, 1943, 1944 m.w.N.).
  • BGH, 08.04.1968 - VII ZR 10/66

    Anspruch auf Zahlung des zur Sicherung einer unverkürzten Rente erforderlichen

    Auszug aus BGH, 05.05.2004 - XII ZR 323/02
    Deshalb ist die Verurteilung im Wege einer Leistungsklage nicht beanstandet worden (BGH Urteil vom 8. April 1968 - VII ZR 10/66 - MDR 1968, 575, 576).
  • OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 278/18

    Sixt SE: Beschwerde im aktienrechtlichen Statusverfahren erfolgreich, Sache

    Es handelt sich dennoch um eine klärungsbedürftige Rechtsfrage, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlich Entwicklung und Handhabung des Rechts betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 05.05.2004 - XII ZR 323/02, BeckRS 2004, 05797; MüKo/Fischer, 3. Aufl. FamFG, § 70 Rn. 26).
  • OLG Celle, 14.12.2022 - 15 UF 137/21
    Die Entscheidung über die Nichtigkeit von ehevertraglichen Regelungen, die inhaltlich den dort für einen solchen Ehevertrag vorgeschlagenen Formulierungen entsprechen, betrifft daher mit der Frage, ob solchermaßen für eine Ehe, die voraussichtlich im Heimatland des islamischen Ehemannes gelebt werden soll, vorgeschlagene ehevertragliche Vereinbarungen im Falle einer tatsächlich jedoch in der Bundesrepublik Deutschland gelebten Ehe gemäß § 138 BGB nichtig sind, eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige sowie klärungsfähige Rechtsfrage, die wegen des vorgenannten Formulierungsvorschlags des Bundesverwaltungsamts über den konkreten Einzelfall hinaus in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen auftreten könnte und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH FamRZ 2004, 1275 ; NJW 2002, 2957).
  • OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 280/18

    ProSiebensat.1 Media SE: Beschwerde im aktienrechtlichen Statusverfahren

    Es handelt sich dennoch um eine klärungsbedürftige Rechtsfrage, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlich Entwicklung und Handhabung des Rechts betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 05.05.2004 - XII ZR 323/02, BeckRS 2004, 05797; MüKo/Fischer, 3. Aufl. FamFG, § 70 Rn. 26).
  • OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 279/18

    Cancom SE: Beschwerde im aktienrechtlichen Statusverfahren erfolgreich, Sache

    Es handelt sich dennoch um eine klärungsbedürftige Rechtsfrage, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlich Entwicklung und Handhabung des Rechts betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 05.05.2004 - XII ZR 323/02, BeckRS 2004, 05797; MüKo/Fischer, 3. Aufl. FamFG, § 70 Rn. 26).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZA 20/10

    Übergang des Eigentums eines vertraglich genutzten ehemals volkseigenen

    Die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) kommt ebenfalls nicht in Betracht, wenn - wie hier - eine unterschiedlich beantwortete Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2004 - XII ZR 323/02, juris Rn. 6).
  • LG Frankenthal, 20.10.2004 - 8 T 142/04

    Verfahrensrecht - Fertigstellungsbescheinigung: Nicht erstattungsfähig!

    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung setzt nämlich voraus, dass die die Zulassung begründende Rechtsfrage für die Entscheidung des zulassenden Gerichts von entscheidungserheblicher Bedeutung ist (vgl. für die Zulassung der Revision BGH, FamRZ 2004, 1275 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht