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   OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03   

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OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03 (https://dejure.org/2004,3878)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.01.2004 - 3 W 250/03 (https://dejure.org/2004,3878)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 3 W 250/03 (https://dejure.org/2004,3878)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung des Berufsbetreuers; Voraussetzung der Gewährung erhöhter Stundensätze; Anforderungen an die Ausbildung eines Betreuers ; Vergleichbarkeit von Studium und anderweitigem Erwerb von Fachkenntnissen; Gerichtliches Festsetzungsverfahren als Amtsverfahren; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Höhe des Stundensatzes bei Heilpädagogen, Betreuervergütung

  • Judicialis

    BGB § 1908 i Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1836; ; BGB § 1836 a; ; BVormVG § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Bewilligung einer erhöhten Vergütung für die Tätigkeit als Berufsvormund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1323 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 488
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00

    Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt an einem Studieninstitut für Kommunale

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Damit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass diese Kenntnisse nicht zwingend an einer Hochschule bzw. Fachhochschule erworben sein müssen, sondern auch durch eine andere vergleichbare Ausbildung vermittelt worden sein können (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 25. September 2001 - 15 W 305/00 -, zitiert nach juris).

    Vielmehr lässt das Wertungskriterium der Vergleichbarkeit - wie bereits ausgeführt - Raum für die Berücksichtigung weiterer Kriterien, die im Ergebnis die Gleichstellung des Betreuers mit einem Hochschulabsolventen rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. September 2001 aaO).

  • OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Feststellungen im Festsetzungsverfahren -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Im Einzelfall kann nach der inhaltlichen Bewertung vielmehr auch eine als Fachschule bezeichnete Ausbildungsstätte eine Ausbildung vermitteln, die mit einem Fachhochschulstudium gleichgesetzt werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02, zitiert nach juris; OLG Hamm FamRZ 2001, 1398, 1399).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Im Einzelfall kann nach der inhaltlichen Bewertung vielmehr auch eine als Fachschule bezeichnete Ausbildungsstätte eine Ausbildung vermitteln, die mit einem Fachhochschulstudium gleichgesetzt werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02, zitiert nach juris; OLG Hamm FamRZ 2001, 1398, 1399).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    So wird die Vergleichbarkeit etwa bejaht, wenn die Ausbildung staatlich reglementiert oder anerkannt ist und wenn das durch sie vermittelte Wissen nach Art und Umfang dem durch ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium erworbenen Wissen entspricht (vgl. BayObLGZ 1999, 275, 276 f und 2000, 248, 250; BayObLG NJWE-FER 2000, 58; OLG Schleswig SchlHA 2000, 160; BT-Drucks. aaO S. 28; vgl. auch § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BVormVG).
  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat FGPrax 2001, 21 und OLGR 2003, 300 f; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat FGPrax 2001, 21 und OLGR 2003, 300 f; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110).
  • BayObLG, 22.08.1997 - 3Z BR 211/97

    Materielle Rechtskraft der Bewilligung oder Ablehnung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Denn eine Erhöhung des festgesetzten Stundensatzes ist jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn die Festsetzung - wie hier - nicht rechtskräftig geworden ist (vgl. BGHZ 123, 30, 35; BayObLGZ 1980, 429, 435, FamRZ 1998, 1055 und aaO; OLG Düsseldorf aaO; Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt aaO § 56 g Rdnr. 18).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.1994 - 3 Wx 468/94

    Vormundschaftsgericht; Nachträgliche Abänderung; Festsetzung einer Vergütung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Denn bei dem gerichtlichen Festsetzungsverfahren handelt es sich um ein Amtsverfahren (vgl. BayObLGZ 1990, 130, 132; BayObLG, Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 3Z BR 171/93 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. November 1994 - 3 Wx 468/94 -, jeweils zitiert nach juris; Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, FG 15. Aufl. § 56 g Rdnr. 7).
  • BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 171/93

    Vergütung; Betreuer; Umfang des Aktivvermögens; Höhe der Einkünfte; Liquide

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Denn bei dem gerichtlichen Festsetzungsverfahren handelt es sich um ein Amtsverfahren (vgl. BayObLGZ 1990, 130, 132; BayObLG, Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 3Z BR 171/93 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. November 1994 - 3 Wx 468/94 -, jeweils zitiert nach juris; Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, FG 15. Aufl. § 56 g Rdnr. 7).
  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat FGPrax 2001, 21 und OLGR 2003, 300 f; BayObLG FGPrax 2000, 22; Thüringer OLG Jena FGPrax 2000, 110).
  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im

  • BayObLG, 17.05.1990 - BReg. 3 Z 22/90
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit der Kenntnisse eines staatlich

  • OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08

    Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und

    Dabei hat der Gesetzgeber - um ein zu grobes Raster zu vermeiden - einer abgeschlossenen Lehre bzw. Hochschulausbildung jeweils vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen gleichgestellt, wodurch ein schematisches Abstellen auf die Bezeichnung der Schule oder Ausbildungsstätte ohne eine inhaltliche Bewertung der Vergleichbarkeit ausgeschlossen wird (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1323; Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02 = OLG-Report Frankfurt 2002, 277 = BtPrax 2002, 272 und vom 11. Dezember 2006 - 20 W 365/06 dok. bei Juris).

    Ob ein Berufsbetreuer im konkreten Fall die Voraussetzungen für die Bewilligung eines erhöhten Stundensatzes nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 und 2) VBVG erfüllt, ist vom Tatrichter zu beurteilen, dessen Würdigung im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde nur darauf überprüft werden kann, ob von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen, wesentliche Umstände außer acht gelassen oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen wurde (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1323; BayObLG FGPrax 2000, 22; OLG Jena FGPrax 2000, 110; Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2006, a.a.O.; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 42).

  • LG Darmstadt, 15.03.2017 - 5 T 237/15

    Stundensatzhöhe eines Betreuers mit abgeschlossener Ausbildung zum

    Dabei hat der Gesetzgeber einer abgeschlossenen Lehre bzw. Hochschulausbildung jeweils vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen gleichgestellt, wodurch ein schematisches Abstellen auf die Bezeichnung der Schule oder Ausbildungsstätte ohne eine inhaltliche Bewertung der Vergleichbarkeit ausgeschlossen wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.12.2006 - 20 W 365/06; OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1323).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2006 - 20 W 365/06

    Betreuervergütung: Stundensatz einer staatlich anerkannten Sondererzieherin

    Dabei hat der Gesetzgeber - um ein zu grobes Raster zu vermeiden - einer abgeschlossenen Lehre bzw. Hochschulausbildung jeweils vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen gleichgestellt, wodurch eine schematisches Abstellen auf die Bezeichnung der Schule oder Ausbildungsstätte ohne eine inhaltliche Bewertung der Vergleichbarkeit ausgeschlossen wird (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 1398; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1323).

    Ob ein Berufsbetreuer im konkreten Falle die Voraussetzung für die Bewilligung eines erhöhten Stundensatzes nach der früheren Regelung des § 1 Abs. 1 S. 1 Ziffer 1 und 2 BVormVG oder der jetzigen Regelung des § 4 Abs. 1 S. 2 Ziffer 1 und 2 VBVG erfüllt, ist vom Tatrichter zu beurteilen, dessen Würdigung im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde nur darauf überprüft werden kann, ob von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommene Feststellungen ausgegangen, wesentliche Umstände außer Acht gelassen oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen wurde (vgl. OLG Zweckbrücken FamRZ 2004, 1323; BayObLG FGPrax 2000, 22; OLG Jena FGPrax 2000, 110; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 42).

  • OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06

    Keine Einsatz zur Bestattungsvorsorge angesparter Beträge für Betreuervergütung

    Dass einem solchen Einwand in Zusammenhang mit der Haftung für die Betreuervergütung keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen kann, erweist sich bereits daran, dass bei der Prüfung der Heranziehung der Erben hierzu die Kosten einer angemessenen Beerdigung vom Aktivvermögen des Nachlasses abzuziehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1658; OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 488 [Ls]).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6612
BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04 (https://dejure.org/2004,6612)
BayObLG, Entscheidung vom 25.02.2004 - 3Z BR 9/04 (https://dejure.org/2004,6612)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 3Z BR 9/04 (https://dejure.org/2004,6612)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Voraussetzungen der Entlassung eines Betreuers, Betreuerentlassung

  • Judicialis

    BGB § 1908b Abs. 1; ; BGB § 1837 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 1908b Abs. 1 § 1837 Abs. 3
    Entlassung eines Betreuers wegen mangelnder Eignung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Entlassung eines Betreuers wegen mangelnder Eignung; Pflicht zur Erschöpfung sämlicher möglicher Aufsichtsmaßnahmen bis hin zur Festsetzung von Zwangsgeld; Wiederholte Verstöße gegen die Berichtspflicht wie auch gegen die Nichterstellung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1323 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 95/02

    Entlassung des Betreuers wegen mangelnder Eignung - verspätete Abgabe der

    Auszug aus BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04
    Als Gründe für die Entlassung kommen hiernach in Betracht z.B. Verstöße gegen die Berichtspflicht (BayObLG BtPrax 2002, 218) wie auch die Nichterstellung eines geeigneten Vermögensverzeichnisses (BayObLG FamRZ 2000, 514).

    Die Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; BtPrax 2002, 218); die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250).

    Das Vormundschaftsgericht hat somit zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechtes einzusetzen (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; 2003, 403/404; BtPrax 2002, 218).

    Verstößt der Betreuer wiederholt und über einen längeren Zeitraum hinweg gegen seine Berichtspflicht, kann dies seine Entlassung rechtfertigen, wenn dadurch Nachteile für den Betroffenen entstehen können (BayObLG BtPrax 2002, 218 m.w.N.).

  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97

    Keine Abberufung der Betreuerin trotz unterlassener Räumung der mit Behältnissen

    Auszug aus BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04
    Die Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; BtPrax 2002, 218); die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250).

    Das Vormundschaftsgericht hat somit zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechtes einzusetzen (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; 2003, 403/404; BtPrax 2002, 218).

  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04
    Für die Entlassung genügt jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne von § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403/404 m.w.N.).

    Das Vormundschaftsgericht hat somit zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechtes einzusetzen (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; 2003, 403/404; BtPrax 2002, 218).

  • BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 187/99

    Entlassung eines Betreuers gegen seinen Willen

    Auszug aus BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04
    Als Gründe für die Entlassung kommen hiernach in Betracht z.B. Verstöße gegen die Berichtspflicht (BayObLG BtPrax 2002, 218) wie auch die Nichterstellung eines geeigneten Vermögensverzeichnisses (BayObLG FamRZ 2000, 514).
  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00

    Eignung des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04
    Die Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; BtPrax 2002, 218); die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250).
  • OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07

    Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen durch Betreuer - kein Entlassungsgrund bei

    Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; FamRZ 2003, 403/404; BtPrax 2004, 153/154).

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154; Palandt/Diederichsen BGB 66. Aufl. § 1897 Rn. 4).

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Betreuungsverfahren; Voraussetzungen der

    Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 153, 154; OLG München FamRZ 2007, 853).

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249, 1250; BayObLG BtPrax 2004, 153, 154; OLG München NJW 2007, 3506, 3507; Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., § 1897 BGB, Rdn. 4).

  • OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06

    Entlassung eines Betreuers bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung - Umfang der

    Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; FamRZ 2003, 403/404; BtPrax 2004, 153/154).

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154; Senatsbeschluss vom 25.1.2007 - 33 Wx 6/07; Palandt/Diederichsen BGB 66. Aufl. § 1897 Rn. 4).

  • BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04

    Entlassung des Betreuers bei Beeinträchtigung der Vermögenssorge durch

    Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; FamRZ 2003, 403/404; BtPrax 2004, 153/154).

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154; Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 4).

  • OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05

    Entlassung des Betreuers zur Vermögenssorge bei unzureichender Abrechnung von

    Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 153/154 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 20 W 247/08

    Betreuungsrecht: Mangelnde Eignung des Betreuers

    Die diesbezügliche Beurteilung des Landgerichts als letzter Tatsacheninstanz kann im Rechtsbeschwerdeverfahren durch das Oberlandesgericht lediglich auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob die Vorinstanz von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den maßgeblichen Sachverhalt gemäß § 12 FGG ausreichend erforscht hat, bei ihrer Würdigung alle wesentliche Umstände berücksichtigt und bei Bewertung relevanter Umstände keine unrichtigen Maßstäbe zugrunde gelegt hat und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und Verfahrensrecht verstoßen hat (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 153 m.w.N.; Brandenburgisches OLG FamRZ 2007, 1356; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 30).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 03.03.2004 - 3Z BR 268/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9710
BayObLG, 03.03.2004 - 3Z BR 268/03 (https://dejure.org/2004,9710)
BayObLG, Entscheidung vom 03.03.2004 - 3Z BR 268/03 (https://dejure.org/2004,9710)
BayObLG, Entscheidung vom 03. März 2004 - 3Z BR 268/03 (https://dejure.org/2004,9710)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Betreuerwechsel; Fehlen einer wesentlichen Verfahrensvoraussetzung; Bedenken gegen die vorgelegte Vollmacht zur Betreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1323 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 317/13

    Betreuungssache: Verfahrensfähigkeit des Betroffenen; Befugnis zur Bestellung

    Die ganz herrschende Meinung leitet daraus auch die grundsätzliche Befugnis des Betroffenen ab, jederzeit selbst einen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen (KG FamRZ 2010, 835; OLG Schleswig FamRZ 2007, 1126; BayObLG BtPrax 2005, 148; BayObLG Beschluss vom 3. März 2004 - 3Z BR 268/03 - juris Rn. 5; OLG Saarbrücken FGPrax 1999, 108, 109; Keidel/Budde FamFG 17. Aufl. § 275 Rn. 5; MünchKommFamFG/Schmidt-Recla 2. Aufl. § 275 Rn. 3; Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 275 Rn. 11; Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 2. Aufl. § 275 Rn. 2; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 275 FamFG Rn. 5; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1.3.2013] § 275 FamFG Rn. 9; Horndrasch/Viefhues/Beermann FamFG § 275 Rn. 2; Brosey in Bahrenfuss FamFG § 275 Rn. 2; Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch FamFG 3. Aufl. § 275 Rn. 5; Grabow in Holzer FamFG § 275 Rn. 2; BeckOK-FamFG/Günter [Stand: 1.7.2013] § 275 Rn. 2; Heidebach in Haußleiter FamFG § 275 Rn. 3; Jurgeleit/Meier Betreuungsrecht 3. Aufl. § 275 FamFG Rn. 3; HK-BUR/Bauer [Stand: Juli 2011] § 275 Rn. 7; a.A. Prütting/Helms/Roth FamFG 3. Aufl. § 316 Rn. 3 f.).

    aa) Die Befürworter einer solchen Einschränkung des § 275 FamFG (Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 275 Rn. 11; HK-BUR/Bauer [Stand: Juli 2011] § 275 FamFG Rn. 8; vgl. auch OLG Saarbrücken FGPrax 1999, 108, 109; wohl auch BayObLG BtPrax 2005, 148 und Beschluss vom 3. März 2004 - 3Z BR 268/03 - juris Rn. 7; unklar Grabow in Holzer FamFG § 275 Rn. 2) verweisen auf die Natur der Vollmachterteilung als Willenserklärung und darauf, dass die gesetzgeberische Vorstellung vom Betroffenen als selbstbestimmtem Verfahrenssubjekt zuweilen nicht verwirklicht werden könne, wenn der Betroffene durch seine Erkrankung jegliche Fähigkeit eingebüßt habe, sich verständlich zu artikulieren, den Sinn und die Folgen seiner Erklärung auch nur ansatzweise zu erkennen oder sich eine wenigstens ungefähre Vorstellung von seiner Lage zu bilden.

  • KG, 24.11.2009 - 1 W 49/09

    Betreuungsverfahren: Wirksamkeit der Bevollmächtigung eines Vertreters; Nachweis

    Nichts anderes galt bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes am 1. Juli 2008 (vgl. BayObLG, Beschluss vom 3. März 2004 - 3Z BR 268/03 -, juris; OLG Frankfurt/Main, OLG-Report 1994, 48).
  • BayObLG, 23.03.2005 - 3Z BR 143/04

    Keine zwangsläufige Entlassung des Berufsbetreuers bei Übernahmebereitschaft

    Erforderlich für eine wirksame Bevollmächtigung ist aber eine vom Willen der Betroffenen getragene und ihr zuzurechnende Willenserklärung (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 1323).
  • AG Mannheim, 04.05.2012 - Ha 2 XVII 523/11

    Betreuungsverfahren: "Natürlicher Wille" des Betroffenen als Voraussetzung der

    Die hier zur Entscheidung stehende Frage ist nicht, ob eine Verfahrenshandlung (Bestellung des Bevollmächtigten) wirksam ist oder nicht, sondern, ob eine solche Handlung überhaupt vorliegt (BayOLG, 3 Z BR 268/03, Beschl. v. 03.03.2004; Fröschle, in: Prütting/Helms, FamFG, 2. Aufl., § 275, RdNr. 10).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.03.2004 - 3Z BR 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10148
BayObLG, 11.03.2004 - 3Z BR 3/04 (https://dejure.org/2004,10148)
BayObLG, Entscheidung vom 11.03.2004 - 3Z BR 3/04 (https://dejure.org/2004,10148)
BayObLG, Entscheidung vom 11. März 2004 - 3Z BR 3/04 (https://dejure.org/2004,10148)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gültigkeit einer Unterbringungsgenehmigung; Fehlende Unterbringung während einer nicht unerheblichen Zeit; Beendigung der gerichtlich genehmigten Unterbringung durch den Betreuer; Erledigung eines gegen die Unterbringungsgenehmigung gerichteten Beschwerdeverfahrens in ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1323 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03

    Rechtswidrigkeitsfeststellung im Verfahren der weiteren Beschwerde in einer

    Auszug aus BayObLG, 11.03.2004 - 3Z BR 3/04
    Da die Betroffene, deren Verfahrensbevollmächtigter die genannten Mitteilungen, aus denen sich die Hauptsacheerledigung ergibt, nebst einem gerichtlichen Hinweis übermittelt wurden, keine weiteren Erklärungen (vgl. BayObLG BtPrax 2003, 268) abgegeben hat, ist ihr Rechtsmittel zu verwerfen.
  • BayObLG, 27.04.1989 - BReg. 3 Z 38/89

    FreihEntzG; Rechtsverfolgung; Auslagen; Erstattung

    Auszug aus BayObLG, 11.03.2004 - 3Z BR 3/04
    In einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit hat sich die Hauptsache erledigt, wenn nach seinem Beginn ein Umstand eingetreten ist, der den Verfahrensgegenstand hat wegfallen lassen, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, da eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BayObLGZ 1989, 131/133 m.w.N.; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 85).
  • OLG Hamm, 18.08.1999 - 15 W 233/99
    Auszug aus BayObLG, 11.03.2004 - 3Z BR 3/04
    b) Das Oberlandesgericht Hamm (FGPrax 1999, 222/223; vgl. zum Rechtszustand vor Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes auch BayObLGZ 1970, 197/202) hat jedoch überzeugend dargelegt, dass die Unterbringungsgenehmigung eine auf die jeweilige konkrete Situation bezogene richterliche Prüfung der Erforderlichkeit der Unterbringung erfordere, die nach einer nicht nur kurzfristigen Entlassung erneut durchzuführen sei.
  • KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03

    Betreuungsrecht: Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung trotz einer Vollmacht

    Allerdings hat die Verlegung des Betreuten von der geschlossenen auf die offene Station einer psychiatrischen Klinik in der Regel zur Folge, dass die erteilte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der geschlossenen Unterbringung wirkungslos wird (BayObLG, FamRZ 1995, 1296f.; Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1906, Rdn. 92), so dass eine Sachentscheidung über den Fortbestand der vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung nicht mehr erfolgen kann (OLG Hamm, NJW-RR 2000, 669, 670; BayObLG, Beschluss vom 11. März 2004, 3Z BR 3/04, JURIS, Rdn. 8).

    Der vorliegende Fall zeigt, dass es Fälle gibt, in denen ein Bedürfnis besteht, einen Untergebrachten probeweise auf eine offene Station zu verlegen, um ihn bei ungünstigem Verlauf der Erprobung alsbald wieder unterzubringen (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 11. März 2004, 3Z BR 3/04, JURIS, Rdn. 9).

    Diese Beurteilung steht nicht im Gegensatz zu den Entscheidungen des OLG Hamm (NJW-RR 2000, 669) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 11. März 2004, 3Z BR 3/04).

  • AG Landau/Pfalz, 31.05.2023 - 3 F 88/23

    Genehmigung zeitlich gestaffelter geschlossener Unterbringung

    Eine probeweise Beendigung durch ist nach der Rspr. in (vor allem zeitlich) engen Grenzen möglich (KG BeckRS 2005, 30366693; BayObLG BeckRS 2004, 03803; OLG Hamm NJW-RR 2000, 669).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 251/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10127
BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 251/03 (https://dejure.org/2004,10127)
BayObLG, Entscheidung vom 18.02.2004 - 3Z BR 251/03 (https://dejure.org/2004,10127)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 3Z BR 251/03 (https://dejure.org/2004,10127)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Aussetzung des Verfahrens auf Bewilligung der Vergütung des Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; BGB § 242; ; ZPO § 148; ; ZPO § 149

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836 § 242; ZPO § 148 § 149
    Aussetzung in Betreuungssachen wegen Vorgreiflichkeit einer anderen Frage - Beschwerde gegen Verfahrensaussetzung in Betreuungssachen - Geltendmachung des Verwirkungseinwands

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulassung der weiteren Beschwerde durch das Beschwerdegericht; Schadensersatz bei pflichtwidrigem Verhalten des Betreuers; Verwirkung des Vergütungsanspruchs des Betreuers bei Straftat gegen das Vermögen des Betroffenen; Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1323 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 251/03
    Da die Aussetzung mangels entsprechender Sondervorschriften im FGG nur in entsprechender Anwendung einschlägiger Vorschriften der ZPO erfolgen kann (vgl. dazu Bassenge Rn. 23), ist für die Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde allerdings § 574 ZPO zu beachten, während sich zuständiges Gericht, Frist und Form der weiteren Beschwerde nach den Vorschriften des FGG richten (OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 283; vgl. auch BayObLGZ 2002, 89/90, 91).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 3 Wx 207/03

    Rechtsmittel bei Aussetzung des Ordnungsgeldverfahrens gemäß § 335a HGB

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 251/03
    Da die Aussetzung mangels entsprechender Sondervorschriften im FGG nur in entsprechender Anwendung einschlägiger Vorschriften der ZPO erfolgen kann (vgl. dazu Bassenge Rn. 23), ist für die Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde allerdings § 574 ZPO zu beachten, während sich zuständiges Gericht, Frist und Form der weiteren Beschwerde nach den Vorschriften des FGG richten (OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 283; vgl. auch BayObLGZ 2002, 89/90, 91).
  • BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02

    Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 251/03
    - Die Aussetzung liegt im Ermessen des Tatgerichts, das vom Rechtsbeschwerdegericht nur eingeschränkt überprüft werden kann, nämlich darauf, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.).
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 186/13

    Rückforderung von Betreuervergütung durch die Staatskasse: Prüfung der

    In diesem Fall wäre die Staatskasse zudem gezwungen, ihre Regressansprüche, soweit sie der Verjährungseinrede anheimgefallen sind, im Erkenntnisverfahren anhängig zu machen (vgl. zum Einwand der Verwirkung BayObLG Beschluss vom 18. Februar 2004 - 3Z BR 251/03 - juris Rn. 12).
  • KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03

    Bei der Festsetzung der Vergütung nach § 56g Abs. 1 FGG findet keine Prüfung von

    Nur im Ausnahmefall der Verwirkung, wenn etwa eine schwere Pflichtverletzung des Pflegers - wie die Veruntreuung von Vermögen - zum gänzlichen oder teilweisen Verlust des Vergütungsanspruchs geführt hat, ist die Ablehnung der Vergütungsfestsetzung gerechtfertigt (BayObLG, Beschl. vom 18.2.2004 - 3Z BR 251/03).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2013 - 25 Wx 29/13

    Bemessung der Vergütung des Nachlassverwalters; Nachlasspflegschaft als besondere

    Nur im Ausnahmefall der Verwirkung, wenn etwa eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Verwalters - wie etwa die Veruntreuung von Vermögen - zum gänzlichen oder teilweisen Verlust des Vergütungsanspruchs geführt hat, ist die Ablehnung der Vergütungsfestsetzung gerechtfertigt (BayObLG Beschluss vom 18.02.2004 - 3 ZBR 251/03 zitiert nach juris; KG NJW-RR 2007, 1598, 1599; vgl. auch BGH FamRZ 2005, 207 (zum Testamentsvollstrecker).
  • OLG Braunschweig, 01.02.2023 - 3 W 885/22

    Wirksame Bestellung; Nachlasspfleger; persönliche Verpflichtung; telefonische

    Etwas anderes gilt nur bei einer bereits im Festsetzungsverfahren - etwa aufgrund eines Geständnisses - feststehenden vorsätzlichen Schädigung des Nachlassvermögens, die zu einer Verwirkung des Vergütungsanspruchs geführt hat (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 23. April 2020 - 10 W 4/19 -, BeckRS 2020, 19872, Rn. 29; OLG Schleswig, Beschluss vom 1. Juli 2011 - 3 Wx 19/11 -, juris; BayObLG, Beschlüsse vom 18. Februar 2004 - 3Z BR 251/03 -, BeckRS 2004, 3798 und vom 11. Juli 1991 - BReg …
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