Rechtsprechung
OLG Koblenz, 06.10.2003 - 9 UF 267/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versorgungsausgleich nach Scheidung; Kürzung des Versorgungsausgleichs aus Billigkeitsgründen bei langer Trennungszeit der Eheleute; Notwendige Dauer der Trennungszeit für die Kürzung des Versorgungsausgleiches; Vornahme der Aufteilung nach dem Entgeltpunkteverhältnis; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1587c Nr. 1
Berechnung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit
Verfahrensgang
- AG Saarburg, 25.03.2003 - 3 F 271/01
- OLG Koblenz, 06.10.2003 - 9 UF 267/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1580 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Celle, 25.07.2000 - 17 UF 88/00
Scheidung; Versorgungsausgleich; Versorgungsanwartschaft; Trennungszeit ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 30.03.2000 - 2 UF 494/99 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Bamberg, 20.06.2000 - 7 UF 72/00
Zu den Voraussetzungen der Anwendung des § 1587c Nr. 1 BGB und zum Umfang des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.10.1992 - XII ZB 42/91
Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit bei längerer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 01.04.2004 - 2 S 227/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rabüro.de (Kurzinformation)
Kein Zutrittsrecht des Miteigentümer-Ehegatten zur ehemals gemeinsam genutzten Wohnung ohne besonderen Grund
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1580
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bremen, 22.08.2017 - 5 WF 62/17
Recht des nicht mehr im gemeinsamen Familienheim wohnenden Ehegatten auf Zutritt …
Ein Ehegatte, der das im Miteigentum stehende Hausgrundstück endgültig verlassen hat, hat kein Recht auf Gewährung von Zutritt zu der Immobilie für sich oder Dritte ohne Vorliegen eines besonderen Grundes (vgl. LG Saarbrücken, FamRZ 2004, 1580;… Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 6. Aufl., Rn. 92). - AG Brandenburg, 16.07.2021 - 31 C 79/21
Zwangsversteigerung: Sachverständiger darf Grundstück besichtigen
Ein Ehegatte, der das im Miteigentum stehende Hausgrundstück endgültig verlassen hat, hat nämlich in der Regel kein Recht auf Gewährung von Zutritt zu dieser Immobilie für sich oder seinen Bevollmächtigten ohne Vorliegen eines besonderen Grundes ( OLG Bremen , Beschluss vom 22.08.2017, Az.: 5 WF 62/17, u.a. in: NJW 2017, Seiten 3245 f.; LG Saarbrücken , Urteil vom 01.04.2004, Az.: 2 S 227/03, u.a. in: FamRZ 2004, Seite 1580 ).Ohne einen solchen besonderen Grund stellen das Betreten und die Besichtigung der vormals gemeinsam genutzten Ehewohnung durch den ausgezogenen Miteigentümer - mithin hier den Verfügungskläger - vielmehr eine von der in der Immobilie verbliebenen Miteigentümerin - mithin hier der Verfügungsbeklagten - nicht hinzunehmende Verletzung ihrer nach Art. 13 GG geschützten Privatsphäre dar ( OLG Bremen , Beschluss vom 22.08.2017, Az.: 5 WF 62/17, u.a. in: NJW 2017, Seiten 3245 f.; LG Saarbrücken , Urteil vom 01.04.2004, Az.: 2 S 227/03, u.a. in: FamRZ 2004, Seite 1580; AG Bremerhaven , Beschluss vom 05.05.2017, Az.: 154 F 268/17, u.a. in: BeckRS 2017, Nr. 122133 ).
Rechtsprechung
OLG München, 17.02.2004 - 12 UF 1843/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung; Berechnung eines Versorgungsausgleichs; Voraussetzungen für den Ausschluss des Anspruchs auf Versorgungsausgleich
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Traunstein, 14.11.2003 - 1 F 323/03
- OLG München, 17.02.2004 - 12 UF 1843/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1580
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 30.12.2004 - 7 UF 837/04
Versorgungsausgleich: Einbeziehung von Kindererziehungszeiten des …
Die ihr während dieser Zeit zugeflossenen Anwartschaften wegen Kindererziehungszeiten entsprechen ihrem - einverständlichen - Einsatz in der Ehezeit und sind deshalb grundsätzlich in gleicher Weise wie die sonstigen Versorgungsanrechte in die am Ende der Ehezeit aufzustellende Bilanz der beiderseitigen Anwartschaften einzubeziehen; eine Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs allein aus dem Grunde, dass die ausgleichspflichtige Ehefrau Versorgungsanwartschaften (auch) durch Kindererziehungszeiten erworben hat, kommt nicht in Betracht (vgl. OLG München, OLGR 2004, 171; OLG Bremen, FamRZ 2002, 466; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 890; OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 891).