Weitere Entscheidung unten: AG Halle/Saale, 12.12.2003

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   BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04   

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https://dejure.org/2004,6735
BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04 (https://dejure.org/2004,6735)
BayObLG, Entscheidung vom 18.02.2004 - 3Z BR 5/04 (https://dejure.org/2004,6735)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 3Z BR 5/04 (https://dejure.org/2004,6735)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erweiterung der Aufgabenkreise, Geschäftswert

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; KostO § 30; ; KostO § 131 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erweiterung der Betreuung um den Aufgabenkreis Regelung des persönlichen Umgangs mit Familienangehörigen und Geschäftswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Erweiterung des Aufgabenkreises einer Berufsbetreuerin; Erweiterung des Aufgabenkreises und kollidierende Grundrechte; Befristung der Aufgabe; Beschwerdebefugnis von Angehörigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1217
  • FamRZ 2004, 1670
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 267/01

    Umgangsrecht der Verwandten gegenüber Umgangbestimmungsrecht des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
    bb) Dem Betreuer kann die Aufgabe übertragen werden, den Umgang des Betroffenen zu regeln (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 907), vor allem, wenn dem Betroffenen Besuche oder Telefonanrufe gesundheitlich schaden (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1524).

    Ob Geschwister alleine unter den Familienbegriff fallen, ist umstritten (vgl. Jarass/Pieroth GG 6. Aufl. Art. 6 Rn. 4 m.w.N.; ablehnend BayObLG FamRZ 2002, 907/908).

  • BayObLG, 26.02.2003 - 3Z BR 243/02

    Betreuungsrecht: Umgang des Betreuten und Art. 6 GG

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
    Voraussetzung ist auch insoweit, dass der Betroffene aufgrund seiner psychischen oder seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung die Angelegenheit, deren Besorgung dem Betreuer zusätzlich übertragen werden soll, nicht selbst besorgen und auch insoweit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (§§ 1908d Abs. 3 Satz 2, 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB; BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLGZ 2003, 33/35 = FamRZ 2003, 962).

    In seiner Abwehrfunktion bildet die Norm einen Schutzschild gegen störende, schädigende oder benachteiligende Eingriffe des Staates in die familiären Beziehungen (vgl. BVerfGE 6, 386/388; 81, 1/6; BayObLG FamRZ 2003, 962).

  • BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97

    Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
    Eine solche Rechtsbeeinträchtigung kann der Vater hier aber nicht geltend machen; das sogenannte Angehörigenprivileg nach § 1897 Abs. 5 BGB begründet kein selbständiges Beschwerderecht der übergangenen Verwandten (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1186 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 22).

    Daraus wird zutreffend geschlossen, dass gegen die Ablehnung der Entlassung eines Betreuers sich die Beschwerdeberechtigung allein nach § 20 FGG richtet (vgl. BGH NJW 1996, 1825; BayObLG FamRZ 1998, 1186 und Senatsbeschluss vom 30.12.2003 - Az. 3Z BR 244/03; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69g Rn. 13).

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
    Es handelt sich hierbei um die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes und die ablehnenden Entscheidungen in diesen Fällen (vgl. BGH NJW 1996, 1825; BayObLG aaO).

    Daraus wird zutreffend geschlossen, dass gegen die Ablehnung der Entlassung eines Betreuers sich die Beschwerdeberechtigung allein nach § 20 FGG richtet (vgl. BGH NJW 1996, 1825; BayObLG FamRZ 1998, 1186 und Senatsbeschluss vom 30.12.2003 - Az. 3Z BR 244/03; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69g Rn. 13).

  • BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01

    Anwesenheit im JGG-Verfahren

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
    Daraus folgt, dass der Umgang zwischen Eltern und Kind jedenfalls in Krisensituationen seiner Persönlichkeit staatlicherseits nur eingeschränkt werden darf, wenn der Grundrechtsschutz durch die immanente Schranke anderer verfassungsrechtlich geschützter Rechtsgüter (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 296) zurückgedrängt wird.
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvL 78/86

    Schlüsselgewalt

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
    In seiner Abwehrfunktion bildet die Norm einen Schutzschild gegen störende, schädigende oder benachteiligende Eingriffe des Staates in die familiären Beziehungen (vgl. BVerfGE 6, 386/388; 81, 1/6; BayObLG FamRZ 2003, 962).
  • BayObLG, 24.09.1992 - 3Z BR 77/92

    Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens im Rahmen einer Betreuung, die

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
    Da das Verfahren über die Erweiterung der Betreuung und die Entlassung eines Betreuers eine staatliche Fürsorgemaßnahme zu Gunsten einer hilfsbedürftigen Person und damit regelmäßig eine nicht vermögensrechtliche Angelegenheit ist, unabhängig davon, für welchen Aufgabenkreis eine Betreuung notwendig wird, (vgl. BayObLG JurBüro 1993, 228/229; 1998, 863/864), ist der Geschäftswert nach § 30 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 KostO regelmäßig auf 3.000 EUR, nach Lage des Falles niedriger oder höher, jedoch nicht über 500.000 EUR festzusetzen.
  • BayObLG, 30.12.2003 - 3Z BR 244/03

    Beschwerderecht bei Antrag auf Entlassung des Betreuers und Betreuerwechsel durch

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
    Daraus wird zutreffend geschlossen, dass gegen die Ablehnung der Entlassung eines Betreuers sich die Beschwerdeberechtigung allein nach § 20 FGG richtet (vgl. BGH NJW 1996, 1825; BayObLG FamRZ 1998, 1186 und Senatsbeschluss vom 30.12.2003 - Az. 3Z BR 244/03; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69g Rn. 13).
  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
    Der Schutzbereich dieser Vorschrift umfasst auch das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (vgl. BVerfGE 57, 170/178).
  • BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 11/00

    Geschäftswert für das Verfahren zur Ergänzung des Aufsichtsrats

    Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
    "Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, Auswirkung, Zweck und Wichtigkeit des Geschäfts, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Über- oder Unterschreitung des Regelwertes innerhalb der durch Mindest- und Höchstwert gegebenen Grenzen angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128; FGPrax 2000, 129; BayObLGZ 1960, 158/166; Korintenberg/Reimann KostO 15. Aufl. § 30 Rn. 108; Rohs/Wedewer 81. Erg.-Lfg. April 2002 § 30 Rn. 37).
  • BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56

    Haushaltsbesteuerung

  • BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 296/99

    Besuche des Ehepartners als Aufgaben des Betreuers

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

  • BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02

    Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

  • BGH, 22.06.2022 - XII ZB 442/20

    Anspruch eines Umgangsbegleiters auf Festsetzung von Vergütung und

    Hierbei ist - soweit jeweils einschlägig - der verfassungsrechtliche Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) zu beachten (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 1670 f. mwN; zum Schutz der Begegnungsgemeinschaft vgl. BVerfGE 80, 81 = FamRZ 1989, 715, 716 f.).
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Rechtsprechung
   AG Halle/Saale, 12.12.2003 - 24 F 2294/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,34131
AG Halle/Saale, 12.12.2003 - 24 F 2294/03 (https://dejure.org/2003,34131)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 12.12.2003 - 24 F 2294/03 (https://dejure.org/2003,34131)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 12. Dezember 2003 - 24 F 2294/03 (https://dejure.org/2003,34131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Bezahlung des Sonderbedarfs bei Klassenfahrtkosten; Verpflichtung zur Zahlung eines Regelbetrages; Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall zur Feststellung eines unregelmäßigen, außergewöhnlich hohen Bedarfs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1670 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 25.09.2002 - 11 WF 463/02

    Kindesunterhalt: Behandlung von Kosten für Klassenfahrten und Nachhilfeunterricht

    Auszug aus AG Halle/Saale, 12.12.2003 - 24 F 2294/03
    Insofern lag der Unterhaltszahlbetrag auch unterhalb des Existenzminimums der minderjährigen Klägerin, sodass die Klägerin auch aus diesem Grund nicht auf ein Ansparen aus dem laufenden Unterhalt verwiesen werden kann (vergl. OLG Köln, Beschluss vom 29.10.1998, 14 WF 157/98 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.09.2002, 11 WF 463/02).
  • OLG Köln, 29.10.1998 - 14 WF 157/98

    Kosten für die Teilnahme an einem schulbegleitenden Studienkreis als Sonderbedarf

    Auszug aus AG Halle/Saale, 12.12.2003 - 24 F 2294/03
    Insofern lag der Unterhaltszahlbetrag auch unterhalb des Existenzminimums der minderjährigen Klägerin, sodass die Klägerin auch aus diesem Grund nicht auf ein Ansparen aus dem laufenden Unterhalt verwiesen werden kann (vergl. OLG Köln, Beschluss vom 29.10.1998, 14 WF 157/98 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.09.2002, 11 WF 463/02).
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