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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,92
BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01 (https://dejure.org/2004,92)
BVerfG, Entscheidung vom 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01 (https://dejure.org/2004,92)
BVerfG, Entscheidung vom 04. August 2004 - 1 BvR 1557/01 (https://dejure.org/2004,92)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 und Art 103 Abs 2 durch Wechsel der Rspr zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der ehemaligen DDR

  • Wolters Kluwer

    Überleitung von Rentenanwartschaften aus dem Beitrittsgebiet; Gesetzliche Sozialversicherung und freiwillige Zusatzrentenversicherung in der DDR; Anspruch auf Fortführung einer als nicht mehr richtig erkannten Rechtsprechung ; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch Änderung der Rechtsprechung eines Obersten Bundesgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der Deutschen Demokratischen Republik

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der Deutschen Demokratischen Republik

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz in der DDR

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der DDR

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 12
  • NJW 2005, 409 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 81
  • FamRZ 2004, 1706 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (407)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
    Neben der gesetzlichen Sozialversicherung und der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) gab es in der Deutschen Demokratischen Republik eine Vielzahl von Zusatzversorgungssystemen, die nur bestimmten Personengruppen offen standen und deren Leistungen über diejenigen der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich hinausgingen (vgl. BVerfGE 100, 1 ).

    Die zuvor erworbenen Ansprüche und Anwartschaften wurden durch einen einheitlichen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik (Sozialgesetzbuch Sechstes Buch - SGB VI) ersetzt (vgl. BVerfGE 100, 1).

  • BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 11/98 R

    Zeit der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
    Soweit das Urteil des erkennenden Senats vom 30. Juni 1998 (SGb 1998, S. 526) noch davon ausgehe, dass auch Chemiker dem persönlichen Anwendungsbereich dieser Versorgungsordnung unterfielen, werde hieran für die Zeit ab dem 1. Mai 1951 ausdrücklich nicht mehr festgehalten.

    Das Bundessozialgericht hat nicht dadurch gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen, dass es in dem mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Urteil seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteil vom 30. Juni 1998, SGb 1998, S. 526) geändert hat.

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
    Die Gerichte haben den Vortrag der Beteiligten nach Art. 103 Abs. 1 GG nicht in jedem Fall zu bescheiden, sofern die erforderliche Kenntnisnahme erfolgt ist (vgl. BVerfGE 70, 288 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
    Eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch das nicht ausdrückliche Eingehen auf den Vortrag von Beteiligten liegt nur vor, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass ein bestimmtes Vorbringen bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
    Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerfGE 85, 386 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt insbesondere nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag der Beteiligten in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst (vgl. BVerfGE 76, 93 ).
  • BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 262/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
    Die vom Gericht vorgenommene Auslegung der in den maßgeblichen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik benutzten Tatbestände ist unter dem Gesichtspunkt der verfassungsgerichtlichen Kontrolle der Fachgerichte wie die Auslegung einfachen Rechts zu behandeln (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2000 - 1 BvR 262/99, NJ 2000, S. 419 - unter Hinweis auf BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 752/90

    Herabsetzung der Promille-Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts kann ein Gericht auch ohne Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG von seiner früheren Rechtsprechung abweichen, selbst wenn eine wesentliche Änderung der Verhältnisse oder der allgemeinen Anschauungen nicht eingetreten ist (vgl. BVerfGE 84, 212 ; vgl. im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 GG auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 752/90 -, NJW 1990, S. 3140).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 107/00 R

    Zugehörigkeit von Ingenieur-Ökonomen zur Altersversorgung der technischen

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
    gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 107/00 R -.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01
    b) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 276/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Revisionswürdigkeit

  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 63/99 R

    Zugehörigkeit zur Zusatzversorgung der Pädagogen

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BVerfG, 07.08.1985 - 1 BvR 707/85
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Die Änderung einer ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes grundsätzlich dann unbedenklich, wenn sie hinreichend begründet ist und sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hält (vgl. BVerfGE 84, 212 ; BVerfGK 4, 12 ; auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1926/07 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 10 S 34.15

    Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; Wohngebäude; Ferienwohnungsnutzung;

    Aus ihm kann auch kein Anspruch auf Fortführung einer als nicht mehr richtig erkannten Rechtsprechung abgeleitet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01 -, NVwZ 2005, 81, juris Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 7. August 1985 - 1 BvR 707/85 -, juris Ls. 2).
  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 16/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Die Aufnahme in das Versorgungssystem hing von vielfältigen Voraussetzungen ab und erfolgte grundsätzlich durch einen individuellen Einzelakt in Form konkreter Einzelzusagen (Versorgungszusagen), sonstiger Einzelentscheidungen oder Einzelverträgen (vgl zum Ganzen: BVerfGE 100, 1, 5 ff = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3 S 33 f; BVerfG SozR 4-8570 § 5 Nr. 4 RdNr 3 und SozR 4-8560 § 22 Nr. 1 RdNr 2) .
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Rechtsprechung
   BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2492
BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01 (https://dejure.org/2004,2492)
BVerfG, Entscheidung vom 31.08.2004 - 1 BvR 285/01 (https://dejure.org/2004,2492)
BVerfG, Entscheidung vom 31. August 2004 - 1 BvR 285/01 (https://dejure.org/2004,2492)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis von gesetzlicher Rentenversicherung und berufsständischer Versorgung; Pflichtmitgliedschaft in der Versorgungsanstalt der Zahnärzte und Tierärzte; Aufklärung über die Befreiung wegen Beschäftigung als Angestellter; Öffentlich-rechtliche Rechtsposition als ...

  • Judicialis

    GG Art. 2; ; GG Art. 3; ; GG Art. 14; ; GG Art. 12; ; GG Art. 20

  • rechtsportal.de

    GG Art. 14 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1
    Aufhebung der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Aufgabe einer Tätigkeit als Rechtsanwalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 253
  • FamRZ 2004, 1706 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    Eine derartige eigentumsähnliche Verfestigung ist dann gegeben, wenn nach der gesamten Ausgestaltung des subjektiv-öffentlichen Rechts und nach dem rechtsstaatlichen Gehalt des Grundgesetzes es ausgeschlossen erscheint, dass der Staat dieses ersatzlos entziehen kann (vgl. BVerfGE 45, 142 m.w.N.).

    Daran fehlt es hier, weil die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht auf eigener Leistung, sondern auf staatlicher Gewährung beruht (vgl. BVerfGE 29, 283 ; 45, 142 ).

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    b) Die Pflichtmitgliedschaft und die damit einhergehende Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung verletzen grundsätzlich auch bei Höherverdienenden, die anderweitig für ihre Alterssicherung Sorge tragen könnten, nicht Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 29, 221 ).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    b) Es ergibt sich auch nicht mit der gebotenen Deutlichkeit (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 65, 293 ; 70, 288 ), das Bundessozialgericht könnte relevanten Vortrag des Beschwerdeführers nicht in Erwägung gezogen haben.
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    Dass ein Betroffener möglicherweise nach Beendigung einer Befreiung wegen nicht erfüllter und nicht erfüllbarer Wartezeiten nicht mehr in der Lage ist, sie zum Vollrecht erstarken zu lassen, bewirkt keinen Eigentumseingriff (vgl. BVerfGE 98, 365 ).
  • BVerfG, 25.09.1990 - 1 BvR 907/87

    Verfassungsmäßigkeit der Versicherungspflicht für Ärzte in Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    Ihm steht von Verfassungs wegen kein Wahlrecht zu, das es ihm ermöglichen würde, im Lauf eines Berufslebens die jeweils günstigste Versorgungsmöglichkeit zu wählen oder an ihr festzuhalten und die Anwendung aller anderen Versicherungspflichten auszuschließen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 1990, NJW 1991, S. 746 ), auch wenn nach dem Vortrag des Beschwerdeführers die weitere Zugehörigkeit zur Versorgungsanstalt erheblich günstiger wäre als ein Wechsel zur gesetzlichen Rentenversicherung.
  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass diejenigen Personen, die ihre Arbeitskraft in den Dienst anderer stellen, im Allgemeinen auf diese Beschäftigung zur Erlangung ihres Lebensunterhalts angewiesen und daher sozial schutzbedürftig sind (vgl. BVerfGE 18, 257 ).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    Dagegen bietet Art. 103 Abs. 1 GG jedoch keinen Schutz (vgl. BVerfGE 11, 343 ; stRspr).
  • BSG, 07.12.2000 - B 12 KR 11/00 R

    Befreiung - Rentenversicherungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    gegen a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 7. Dezember 2000 - B 12 KR 11/00 R -,.
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    b) Es ergibt sich auch nicht mit der gebotenen Deutlichkeit (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 65, 293 ; 70, 288 ), das Bundessozialgericht könnte relevanten Vortrag des Beschwerdeführers nicht in Erwägung gezogen haben.
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01
    b) Es ergibt sich auch nicht mit der gebotenen Deutlichkeit (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 65, 293 ; 70, 288 ), das Bundessozialgericht könnte relevanten Vortrag des Beschwerdeführers nicht in Erwägung gezogen haben.
  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 51/68

    Verfassungsmäßigkeit von Art. 2 § 54a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des

  • BGH, 02.07.2018 - AnwZ (Brfg) 49/17

    Anwaltliche Tätigkeit des Syndikusrechtsanwalts in "Rechtsangelegenheiten des

    Ebenso wenig können Personen, die das Altersversorgungssystem wechseln, verlangen, dabei von jeglichem rechtlichen Nachteil verschont zu bleiben (BVerfG, NZS 2005, 253 f.; ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. April 2015 - L 2 R 507/14, juris Rn. 43; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. November 2010 - L 8 R 187/09, juris Rn. 21).
  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 17/20

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt durch Gewährleistung der fachlichen

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, ist es unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt geboten, dem Betroffenen die aus seiner Sicht optimale Altersversorgung zukommen zu lassen (BVerfG, NZS 2005, 253 f.).
  • LSG Bayern, 07.02.2019 - L 14 R 264/18

    Pflichtbeiträge zur rückwirkenden Befreiung von der Versicherungspflicht als

    Auch umgekehrt wird die in der gesetzlichen Rentenversicherung erworbene Anwartschaft durch Fortsetzung der Sicherung in der berufsständischen Versorgung nicht entwertet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.08.2004, 1 BvR 285/01, Juris).

    Es steht ihr kein Wahlrecht zu, im Laufe des Versicherungslebens die optimale Versorgungsmöglichkeit, ggf. mit rückwirkender Einbeziehung durch Umbuchung, zu wählen und beizubehalten (BVerfG v. 31.08.2004, a. a. O.), zumal die Befreiung ein Wahlrecht des Versicherten darstellt.

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Rechtsprechung
   BGH, 08.09.2004 - XII ZB 144/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1077
BGH, 08.09.2004 - XII ZB 144/04 (https://dejure.org/2004,1077)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2004 - XII ZB 144/04 (https://dejure.org/2004,1077)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2004 - XII ZB 144/04 (https://dejure.org/2004,1077)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3
    Versorgungsausgleich: Bewertung von Anwartschaften von Gemeindebediensteten bei der Bayerischen Versorgungskammer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewertung von Anrechten bei der Bayerischen Versorgungskammer im Rahmen des Versorgungsausgleichs; Differenzierung zwischen statischer und dynamischer Bewertung von Anwartschaftsrechten; Bestimmung von Anwartschaftsrechten nach dem Punktemodell

  • Judicialis

    BGB § 1587 Abs. 3; ; BGB § 1587 Abs. 4; ; BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3, 4
    Anrechte bei der Bayerischen Versorgungskammer - Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden im Versorgungsausgleich

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Bayerischen Versorgungskammer: Bewertung von Versorgungsanrechten

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3426
  • MDR 2005, 147
  • FamRZ 2004, 1706
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

    Auszug aus BGH, 08.09.2004 - XII ZB 144/04
    Anrechte bei der Bayerischen Versorgungskammer - Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden - sind nach der ab 1. Januar 2002 geltenden Änderung der für sie geltenden Regelung im Anwartschaftsstadium als statisch, im Leistungsstadium jedoch als volldynamisch zu beurteilen (im Anschluß an Senatsbeschluß vom 7. Juli 2004 - XII ZB 277/03 - FamRZ 2004, 1474).

    Der Senat hat zwischenzeitlich entschieden, daß die Versorgungsanrechte aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei der VBL nach der Neufassung der Satzung zum 1. Januar 2002 als im Anwartschaftsstadium statisch und im Leistungsstadium dynamisch zu bewerten sind (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Juli 2004 - XII ZB 277/03 - FamRZ 2004, 1474).

    Danach entspricht die Zusatzversorgung bei der ZVK strukturell derjenigen bei der VBL, so daß Versorgungsanrechte bei der ZVK aus denselben Gründen wie bei der VBL (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 7. Juli 2004 aaO) ebenfalls als im Anwartschaftsstadium statisch und im Leistungsstadium dynamisch zu bewerten sind.

  • BGH, 28.09.2005 - XII ZB 177/00

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei sehr kurzem Zusammenleben der Eheleute

    Im Übrigen sind die Anrechte bei Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes, die ihre Satzung nach der von einer Arbeitsgruppe der gemeindlichen Zusatzversorgungskassen erarbeiteten Mustersatzung geändert haben, nach der Neuregelung der Satzung im Anwartschaftsstadium als statisch, im Leistungsstadium als volldynamisch anzusehen (Senatsbeschlüsse vom 8. September 2004 - XII ZB 144/04 - FamRZ 2004, 1706: Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden; vom 23. März 2005 - XII ZB 255/03 - FamRZ 2005, 878: Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg; vom 20. Juli 2005 - XII ZB 209/03 - FamRZ 2005, 1532: Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Thüringen).
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 133/04

    Bewertung von Anrechten der Bahnversicherungsanstalt Abteilung B

    Anrechte bei der Bahnversicherungsanstalt, Abteilung B, sind nach der ab 1. Januar 2001 geltenden Änderung der für sie geltenden Satzung der Bahnversicherungsanstalt im Anwartschaftsstadium als statisch, im Leistungsstadium jedoch als volldynamisch zu beurteilen (im Anschluß an die Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2004 - XII ZB 277/03 - FamRZ 2004, 1474 und vom 8. September 2004 - XII ZB 144/04 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der Senat hat zwischenzeitlich entschieden, daß die Versorgungsanrechte aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei der VBL und der ZVK nach der Neufassung von deren jeweiligen Satzungen zum 1. Januar 2002 als im Anwartschaftsstadium statisch und im Leistungsstadium dynamisch zu bewerten sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2004 - XII ZB 277/03 - FamRZ 2004, 1474 und vom 8. September 2004 - XII ZB 144/04 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Danach entspricht die Zusatzversorgung bei BVA/B strukturell denjenigen bei der VBL und der ZVK, so daß Versorgungsanrechte bei der BVA/B ebenfalls als im Anwartschaftsstadium statisch und im Leistungsstadium dynamisch zu bewerten sind (vgl. im Einzelnen Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2004 und 8. September 2004, aaO).

  • OLG Koblenz, 30.05.2007 - 9 UF 45/07

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigungsfähigkeit von Schulden im Endvermögen, die

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2004, 3426) ist die Versorgung bei der ZVK während der Anwartschaftsphase statisch, während der Leistungsphase aber als dynamisch zu beurteilen.
  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 289/03

    Einbeziehung einer vor Ehezeitende gezahlten privaten

    c) Indessen hat der Senat zwischenzeitlich entschieden, daß Anrechte bei der Bayerischen Versorgungskammer - Zusatzversorgung der Bayerischen Gemeinden nach deren Satzungsänderung zum 1. Januar 2002 im Anwartschaftsstadium als statisch, im Leistungsstadium jedoch als volldynamisch zu bewerten sind (Senatsbeschluß vom 8. September 2004 - XII ZB 144/04 - FamRZ 2004, 1706).
  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 209/03

    Bewertung von Anrechten bei der Zusatzversorgungskasse Thüringen beim Kommunalen

    Auch Anrechte bei der Zusatzversorgungskasse Thüringen beim Kommunalen Versorgungsverband Thüringen (ZVK-KVTh) sind nach der Änderung der für sie geltenden Satzung im Anwartschaftsstadium als statisch, im Leistungsstadium jedoch als volldynamisch zu beurteilen (im Anschluß an die Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2004 - XII ZB 277/03 - FamRZ 2004, 1474, vom 8. September 2004 - XII ZB 144/04 - FamRZ 2004, 1706, vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 133/04 - FamRZ 2004, 1959 und vom 23. März 2005 - XII ZB 255/03 - FamRZ 2005, 878).

    Gleiches gilt für Versorgungsanrechte bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden und der Bahnversicherungsanstalt, Abteilung B (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. September 2004 - XII ZB 144/04 - FamRZ 2004, 1706 und vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 133/04 - FamRZ 2004, 1959) und für Versorgungsanrechte bei der Zusatzversorgungskasse des kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (vgl. Senatsbeschluß vom 23. März 2005 - XII ZB 255/03 - FamRZ 2005, 878).

  • BGH, 23.03.2005 - XII ZB 255/03

    Bewertung von Anrechten bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen

    Anrechte bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (ZVK-KVBW) sind nach der Änderung der für sie geltenden Satzung der ZVK-KVBW im Anwartschaftsstadium als statisch, im Leistungsstadium jedoch als volldynamisch zu beurteilen (im Anschluß an die Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2004 - XII ZB 277/03 - FamRZ 2004, 1474 und vom 8. September 2004 - XII ZB 144/04 - FamRZ 2004, 1706 und vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 133/04 - FamRZ 2004, 1959).

    Gleiches gilt für Versorgungsanrechte bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden und der Bahnversicherungsanstalt, Abteilung B (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. September 2004 - XII ZB 144/04 - FamRZ 2004, 1706 und vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 133/04 - FamRZ 2004, 1959).

  • BGH, 18.01.2006 - XII ZB 206/01

    Ruhensberechnung von Anwartschaften auf berufsständische Versorgung

    Anrechte bei Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes, die ihre Satzung nach der von einer Arbeitsgruppe der gemeindlichen Zusatzversorgungskassen erarbeiteten Mustersatzung geändert haben, sind nach der Neuregelung der Satzung nur noch im Anwartschaftsstadium als statisch, im Leistungsstadium jedoch als volldynamisch anzusehen (Senatsbeschlüsse vom 8. September 2004 - XII ZB 144/04 - FamRZ 2004, 1706: Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden; vom 23. März 2005 - XII ZB 255/03 - FamRZ 2005, 878: Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg; vom 20. Juli 2005 - XII ZB 209/03 - FamRZ 2005, 1532: Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Thüringen).
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZB 238/04

    Bewertung einer betrieblichen Altersversorgung wegen voller Erwerbsminderung

    Denn die Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe hat - wie die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden und die Bahnversicherungsanstalt, Abteilung B (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. September 2004 - XII ZB 144/04 - FamRZ 2004, 1706 und vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 133/04 - FamRZ 2004, 1959) sowie die Zusatzversorgungskasse des kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (Senatsbeschluß vom 23. März 2005 - XII ZB 255/03) das sogenannte "Punktemodell" nach der von einer Arbeitsgruppe der gemeindlichen Zusatzversorgungskassen erarbeiteten Mustersatzung eingeführt.
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZB 59/02

    Bewertung von Versorgungsanrechten bei der ZVK-KVBW

    Der Senat hat zwischenzeitlich entschieden, daß die Versorgungsanrechte bei der ZVK-KVBW, wie diejenigen aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei der VBL (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Juli 2004 - XII ZB 277/03 - FamRZ 2004, 1474), bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden und der Bahnversicherungsanstalt, Abteilung B (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. September 2004 - XII ZB 144/04 - FamRZ 2004, 1706 und vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 133/04 - FamRZ 2004, 1959), nach der Neufassung der Satzung der ZVK-KVBW als im Anwartschaftsstadium statisch und im Leistungsstadium dynamisch zu bewerten sind (vgl. Senatsbeschluß vom 23. März 2005 - XII ZB 255/03 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 20.10.2004 - XII ZB 159/04

    Bewertung von Versorgungsanrechten bei der Bahnversicherungsanstalt

    Der Senat hat zwischenzeitlich entschieden, daß die Anrechte bei der Bahnversicherungsanstalt, Abteilung B, nach der ab 1. Januar 2001 geltenden Änderung der für sie geltenden Satzung der Bahnversicherungsanstalt im Anwartschaftsstadium als statisch, im Leistungsstadium jedoch als volldynamisch zu beurteilen sind (Senatsbeschluß vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 133/04 - zur Veröffentlichung bestimmt, im Anschluß an die Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2004 - XII ZB 277/03 - FamRZ 2004, 1474 und vom 8. September 2004 - XII ZB 144/04 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 07.12.2005 - XII ZB 210/03

    Behandlung von Anwartschaften aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

  • OLG Saarbrücken, 20.07.2006 - 6 UF 4/06

    Versorgungsausgleich: Behandlung von Versorgungsanrechten der Zusatzversorgung

  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 72/04

    Rechtliche Einordnung von Versorgungsanrechte bei der Bayerischen

  • OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 2 (20) UF 57/01

    Versorgungsausgleich: Behandlung einer auf einer Direktversicherung beruhenden

  • KG, 28.06.2022 - 13 UF 124/17

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Abänderung einer Entscheidung zum nachehelichen

  • OLG Nürnberg, 21.01.2008 - 9 UF 1640/07

    Versorgungsausgleich: Durchführung bei Rentenbezug eines Ehegatten auf Grundlage

  • OLG Zweibrücken, 01.12.2006 - 2 UF 205/05

    Versorgungsausgleich: Wegfall wegen grober Unbilligkeit bei gesicherter

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 24 U 147/05

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts

  • OLG Celle, 15.09.2005 - 10 UF 217/04

    Durch vorzeitige Inanspruchnahme einer Betriebsrente ausgelöster

  • OLG Jena, 11.02.2008 - 1 UF 304/07

    Bewertung der RWE Systems, Veränderungen beim schuldrechtlichen

  • OLG Nürnberg, 12.08.2005 - 7 UF 3330/04

    Versorgungsausgleich gemäß § 1587 b Abs. 1 BGB wenn der ausgleichspflichtige

  • KG, 18.11.2011 - 1 Ws 86/11

    Verteidigervergütung: Anspruch auf eine Terminsgebühr für die Teilnahme an einem

  • OLG Stuttgart, 02.03.2005 - 15 UF 294/04

    Versorgungsausgleich: Behandlung von Versorgungsanrechten im Versorgungswerk der

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