Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 18.07.2003

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 16 WF 188/03   

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https://dejure.org/2004,8405
OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 16 WF 188/03 (https://dejure.org/2004,8405)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.02.2004 - 16 WF 188/03 (https://dejure.org/2004,8405)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 16 WF 188/03 (https://dejure.org/2004,8405)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Unterhalts für ein Kind durch das Land Baden-Württemberg durch einen Unterhaltsfeststellungsbeschluss; Antrag auf Festsetzung des Unterhalts für ein Kind im eigenen Namen eines Landes im Wege der Prozessstandschaft

  • Judicialis

    ZPO § 646 Abs. 1 Nr. 12; ; ZPO § 727; ; UVG § 7 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 646 Abs. 1 Nr. 12; ZPO § 727; UVG § 7 Abs. 4
    Zur Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel nach § 727 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1796
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 15.01.1996 - 13 UF 701/95

    Unterhaltsklage des Sozialhilfeträgers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 16 WF 188/03
    Soweit dort der Standpunkt vertreten wird, der von dem Träger der Unterhaltsvorschussleistung erwirkte Titel stehe unter der Bedingung, dass Vorschussleistungen auch weiterhin gezahlt werden, und, falle die Bedingung aus, werde der Titel gegenstandslos, beruht dies auf einer nicht mehr geltenden und durch § 91 Abs. 3 S. 2 BSHG und § 7 Abs. 4 UVG überholten Gesetzeslage (vgl. zu § 91 Abs. 3 S. 2 BSHG bereits OLG Koblenz, FamRZ 1996, 756).
  • OLG Hamm, 27.03.2000 - 7 WF 132/00

    Unterhaltsvollstreckung durch Kind - Rechtsnachfolgeklausel - Doppelvollstreckung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 16 WF 188/03
    Einen in Prozessstandschaft erwirkten Titel kann der durch den Prozessstandschafter verdeckte Gläubiger ohne weiteres auf sich überschreiben lassen, wenn die Prozessstandschaft beendet ist (OLG Hamm, FamRZ 2000, 1590; OLG Frankfurt, FamRZ 1983, 1268, für die Prozessstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB; allgemein Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., § 727 Rn. 13 m.w.N.).
  • OLG Köln, 06.02.2002 - 27 WF 255/01

    Familienrecht; Verfahrensrecht; Voraussetzungen für Erteilung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 16 WF 188/03
    Mit der Annahme eines Falles der gesetzlichen Prozessstandschaft hat auch die von dem Rechtspfleger gewählte Konstruktion, die sich auf OLG Köln, FamRZ 2003, 107 stützen kann, keine Berechtigung.
  • OLG Frankfurt, 17.10.1983 - 5 WF 224/83

    Kostentragung bei übereinstimmender Erledigungserklärung des Rechtsstreites;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 16 WF 188/03
    Einen in Prozessstandschaft erwirkten Titel kann der durch den Prozessstandschafter verdeckte Gläubiger ohne weiteres auf sich überschreiben lassen, wenn die Prozessstandschaft beendet ist (OLG Hamm, FamRZ 2000, 1590; OLG Frankfurt, FamRZ 1983, 1268, für die Prozessstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB; allgemein Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., § 727 Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 62/14

    Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel der Unterhaltsvorschusskasse:

    Andere Oberlandesgerichte bejahen wie die ganz überwiegende Auffassung im Schrifttum dagegen die Möglichkeit einer Titelumschreibung in entsprechender Anwendung des § 727 ZPO (OLG Bamberg FamRZ 2014, 2006 f.; OLG Stuttgart FamRZ 2013, 646 f.; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1689; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1796 f.; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 964 f.; Wendl/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Aufl. § 8 Rn. 275; Zöller/Stöber ZPO 31. Aufl. § 727 Rn. 13; Musielak/Voit/Lackmann ZPO 12. Aufl. § 727 Rn. 12).
  • OLG Bamberg, 08.01.2014 - 2 UF 309/13

    Zur Mehrfachtitulierung von Kindesunterhalt

    31 Entgegen der Ansicht der Antragstellerinnen normiert § 7 Abs. 4 UVG einen Fall der gesetzlichen Prozess-Verfahrensstandschaft und nicht das Recht, eine eigene künftige, aufschiebend bedingte Forderung geltend zu machen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1796 f, OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 1769 f, FamRZ 2013, 646 f).

    Der Senat teilt daher die Ansicht des OLG Karlsruhe (FamRZ 2004, 1796 f), dass ein von einem Prozessstandschafter erwirkter Titel ohne weiteres auf den Rechtsinhaber umgeschrieben werden kann, wenn die Prozessstandschaft beendet ist (so auch OLG Hamm, FamRZ 2000, 1590, OLG Frankfurt, FamRZ 1983, 1268, Stöber in ZPO, a.a.O, Rn 13 zu § 727 ZPO).

  • OLG Schleswig, 24.01.2008 - 13 WF 202/07

    Zwangsvollstreckung aus Unterhaltstiteln der Unterhaltsvorschusskasse

    Diese Bedingung hat das Amtsgericht Meldorf zwar nicht in den Tenor aufgenommen (grundsätzlich für eine Verpflichtung zur Aufnahme: OLG Köln, a.a.O und OLG Stuttgart a.a.O.; a.A.: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Februar 2004, FamRZ 2004, 1796), der Tenor ist aber vor dem Hintergrund des Unterhaltsvorschussgesetzes dementsprechend auszulegen.
  • OLG Hamm, 07.04.2011 - 5 WF 61/11
    § 7 Abs. 4 Satz 1 UVG gibt dem Land die Möglichkeit, prozessual einen noch nicht nach § 7 Abs. 1 UVG übergegangenen Unterhaltsanspruch des Kindes geltend zu machen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1796).

    Diese aufschiebende Bedingung ist auch in die Beschlussformel der dem Antrag auf Festsetzung künftiger Leistungen stattgebenden Entscheidung aufzunehmen (OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O., OLG Schleswig, MDR 2010, 752; vgl. auch die Fassung des Tenors bei BGH, FamRZ 2008, 1428; a.A. möglicherweise OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1796/1797).

  • OLG Stuttgart, 14.09.2012 - 11 WF 205/12

    Vereinfachte Unterhaltsfestsetzung: Anforderungen an den Erfüllungseinwand;

    Während das OLG Schleswig (FamRZ 2008, 1092 f.) entschieden hat, dass den unterhaltsberechtigten Kindern nach Beendigung der Gewährung von Unterhaltsvorschuss keine Rechtsnachfolgeklausel gemäß § 727 ZPO zu erteilen ist, hält das OLG Karlsruhe (FamRZ 2004, 1796 f.) die Erteilung der titelumschreibenden Klausel für zulässig.
  • OLG Stuttgart, 17.09.2012 - 11 WF 205/12

    Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Festsetzung des Kindesunterhalts im

    Während das OLG Schleswig (FamRZ 2008, 1092 f.) entschieden hat, dass den unterhaltsberechtigten Kindern nach Beendigung der Gewährung von Unterhaltsvorschuss keine Rechtsnachfolgeklausel gemäß § 727 ZPO zu erteilen ist, hält das OLG Karlsruhe (FamRZ 2004, 1796 f.) die Erteilung der titelumschreibenden Klausel für zulässig.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.07.2003 - 6 WF 26/03   

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https://dejure.org/2003,5981
OLG Zweibrücken, 18.07.2003 - 6 WF 26/03 (https://dejure.org/2003,5981)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.07.2003 - 6 WF 26/03 (https://dejure.org/2003,5981)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Juli 2003 - 6 WF 26/03 (https://dejure.org/2003,5981)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der befristeten Erinnerung zum Familiengericht gegen Entscheidungen des Rechtspflegers; Verlangen von Unterhalt aus übergegangenem Recht für die Zukunft

  • Judicialis

    ZPO § 646 Abs. 1 Nr. 12; ; ZPO § 646 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 655; ; ZPO § 655 Abs. 1; ; ZPO § 655 Abs. 6; ; RPflG § 11 Abs. 2; ; UVG § 7 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel gegen Zurückweisung eines Antrags auf Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren gemäß § 655 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1796
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 04.05.2006 - 15 WF 110/06

    Vereinfachte Festsetzung von Kindesunterhalt: Klage der Unterhaltsvorschusskasse

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des OLG Zweibrücken (FamRZ 2004, 1796) entgegen, da diese Entscheidung eine Zurückweisung des Antrags wegen Fehlens der Voraussetzungen nach § 646 ZPO als im vereinfachten Verfahren als unzulässig betroffen hat.

    Bei der dem Land als Träger der Unterhaltsvorschusskasse in § 7 Abs. 4 UVG eingeräumten Möglichkeit, den Unterhaltsschuldner auf künftige Leistungen zu verklagen, handelt es sich um einen Fall der gesetzlichen Prozessstandschaft, da das Land, solange es die Leistungen nach dem UVG noch nicht erbracht hat, ein fremdes Recht des Unterhaltsgläubigers geltend macht (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1796).

    Entgegen der auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe (FamRZ 2004, 1796 f.) gestützten Auffassung des Beschwerdeführers hat sich durch die in § 91 Abs. 3 S. 2 BSHG (jetzt § 94 Abs. 4 S. 2 SGB XII) und in § 7 Abs. 4 UVG eingeräumte Befugnis zur Klage auf künftige Leistungen nichts geändert.

    Die Rechtsbeschwerde wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung und wegen der Abweichung von dem Beschluss des OLG Karlsruhe vom 25.02.2004 (FamRZ 2004, 1796) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen, § 574 Abs. 2 Nr. 1, 2 ZPO.

  • OLG Koblenz, 03.02.2005 - 7 UF 985/04

    Vereinfachtes Verfahren über Minderjährigenunterhalt: Ausschluss einer

    Über die sofortige Beschwerde des Antragsgegners nach § 652 ZPO hätte das Oberlandesgericht zu befinden, während der Rechtsbehelf des Antragstellers als Rechtspflegererinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RpflG (vgl. hierzu Zöller/Philippi, a.a.O., § 646 Rdn. 13 und § 652 Rdn. 6; Musielak/Borth, ZPO, 4. Aufl., § 652 Rdn. 1; auch OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1796 m.w.N.) der Entscheidung des Familiengerichts unterfiele.
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