Weitere Entscheidung unten: OLG München, 14.10.2003

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.04.2003 - 25 WF 73/03   

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https://dejure.org/2003,3092
OLG Köln, 24.04.2003 - 25 WF 73/03 (https://dejure.org/2003,3092)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.04.2003 - 25 WF 73/03 (https://dejure.org/2003,3092)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. April 2003 - 25 WF 73/03 (https://dejure.org/2003,3092)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Berücksichtigung des Rückkaufswerts einer privaten Kapitallebensversicherung für die Bestreitung der Prozesskosten; Ermittlung des einzusetzenden Vermögens bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Scheidungsverfahren - PKH-Verweigerung wegen Bausparvertrag

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 114 § 1115 Abs. 2
    Einsatz des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung für die Prozesskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 382
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 30.09.1998 - 18 WF 283/98
    Auszug aus OLG Köln, 24.04.2003 - 25 WF 73/03
    Selbst wenn das Bausparguthaben der Antragsgegnerin in den Grenzen des § 1 VO zu § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG als Schonvermögen und darüber hinaus auch deswegen anrechnungsfrei bleibt, weil der noch nicht zuteilungsreife Bausparvertrag mangels Verwertbarkeit außer Betracht bleibt (vgl. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Auflage, Rdnr.321, m. w. N.), hat die Antragsgegnerin aber jedenfalls den Rückkaufswert ihrer nach §§ 115 Abs. 2 S.2 ZPO, 88 Abs. 1 BSHG zum einzusetzenden Vermögen gehörenden privaten Kapitallebensversicherung zur Bestreitung ihrer Prozesskosten zu verwenden (vgl. OLGR Stuttgart 1999, 63 m. w. N.).
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 120/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    cc) Nach einer weiteren Auffassung ist die Frage, ob der Einsatz einer Lebensversicherung unzumutbar ist und eine Härte im Sinne von § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 3 SGB XII darstellt, jeweils anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls zu beantworten (OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1917; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 2290; FamRZ 2009, 1850; OLG Köln FamRZ 2004, 382; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 135; OLG Zweibrücken FamRZ 2008, 524; Hanseatisches OLG Hamburg FamRZ 2001, 925; OLG Celle FamRZ 2007, 913; OLG Koblenz OLGR 2005, 887; MünchKomm/Motzer ZPO 3. Aufl. § 115 Rdn. 65; Pukall in Saenger Handkommentar ZPO 3. Aufl. § 115 Rdn. 36 u. 40; Völker/Zempel in Prütting/Gehrlein ZPO 2. Aufl. § 115 Rdn. 41; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 67. Aufl. § 115 Rdn. 60; so auch BSG VersR 2010, 233 Tz. 20 zum Begriff der Härte in § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 2. Alternative SGB II).
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 55/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    cc) Nach einer weiteren Auffassung ist die Frage, ob der Einsatz einer Lebensversicherung unzumutbar ist und eine Härte im Sinne von § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 3 SGB XII darstellt, jeweils anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls zu beantworten (OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1917; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 2290; FamRZ 2009, 1850; OLG Köln FamRZ 2004, 382; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 135; OLG Zweibrücken FamRZ 2008, 524; Hanseatisches OLG Hamburg FamRZ 2001, 925; OLG Celle FamRZ 2007, 913; OLG Koblenz OLGR 2005, 887; MünchKomm/Motzer ZPO 3. Aufl. § 115 Rdn. 65; Pukall in Saenger Handkommentar ZPO 3. Aufl. § 115 Rdn. 36 u. 40; Völker/Zempel in Prütting/Gehrlein ZPO 2. Aufl. § 115 Rdn. 41; Baumbach/Lautermann/Albers/Hartmann ZPO 67. Aufl. § 115 Rdn. 60; so auch BSG VersR 2010, 233 Tz. 20 zum Begriff der Härte in § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 2. Alternative SGB II).
  • OLG Brandenburg, 08.01.2008 - 9 UF 207/07

    Erforderliche Erwerbsbemühungen des Antragstellers nachehelichen Unterhalts wegen

    Vorhandenes Sparvermögen muss einer Verwertung zugeführt werden - sei es im Wege der Beleihung, sei es im Wege der Realisierung des Rückkaufswertes - bevor die Solidarität der Allgemeinheit durch Gewährung von Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen wird (allgemein dazu BAG FamRZ 2006, 1445; BVerwG NJW 2004, 3647, 3648; OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284; OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1651; OLG Köln, FamRZ 2004, 382; KG FamRZ 2003, 1394; AG Pforzheim FamRZ 2005, 467, 468).

    Eine vorhandene Lebensversicherung muss einer Verwertung zugeführt werden - sei es im Wege der Beleihung, sei es im Wege der Realisierung des Rückkaufswertes - bevor die Solidarität der Allgemeinheit durch Gewährung von Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen wird (BAG FamRZ 2006, 1445; BVerwG NJW 2004, 3647, 3648; OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284; OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1651; OLG Köln, FamRZ 2004, 382; KG FamRZ 2003, 1394; Götsche, jurisPR-FamR 16/2007 Anm. 3).

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Rechtsprechung
   OLG München, 14.10.2003 - 12 WF 1546/03   

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https://dejure.org/2003,7238
OLG München, 14.10.2003 - 12 WF 1546/03 (https://dejure.org/2003,7238)
OLG München, Entscheidung vom 14.10.2003 - 12 WF 1546/03 (https://dejure.org/2003,7238)
OLG München, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - 12 WF 1546/03 (https://dejure.org/2003,7238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung des staatlichen Kindergeldes auf das Einkommen der Antragstellerin; Ermittlung des Prozesskostenhilfeeinkommens; Rechtliche Bewertung der Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 513
  • FamRZ 2004, 382
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    a) Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2004, 382 veröffentlicht ist, hat der Ermittlung des nach § 115 ZPO einzusetzenden Einkommens der Antragstellerin die Berechnung des Amtsgerichts im Beschluß vom 24. April 2003 zugrundegelegt, da der Beschluß des Rechtspflegers gemäß § 120 Abs. 4 ZPO nicht habe ergehen dürfen.
  • OLG Stuttgart, 15.10.2004 - 8 WF 107/04

    Prozesskostenhilfeabänderungsverfahren für den Kindesunterhalt einklagenden

    Teilweise wird vertreten, im Rahmen der Prozesskostenhilfe sei Kindergeld immer vollständig Einkommen, soweit es an den Antragsteller ausbezahlt wird (vgl. z.B. OLG München OLGR 2004, 32; OLG Celle Beschluss vom 19.11.2002, AZ: 16 W 71/02; FamRZ 2004, 1119).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2004 - 9 WF 236/03

    Kindergeld als maßgebliche Bedürftigkeit einzusetzendes Einkommen bei der

    Im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung der Prozesskostenhilfe ist das Kindergeld daher in vollem Umfang als Einkommen desjenigen zuzurechnen, der es tatsächlich bezieht (nunmehr wohl herrschende Meinung, vgl. nur die umfangreichen Nachweise - auch zu den Gegenmeinungen - bei Nickel, a.a.O., S. 263 f.; zuletzt OLG München, FamRZ 2004, 382).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2004 - 18 WF 3/04

    Prozesskostenhilfe: Feststellung des für die Prozessführung einzusetzenden

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung der Freiburger Familiensenate, an der auch unter Berücksichtigung der von der Antragsgegnerin angeführten Rechtsprechung festgehalten wird (so auch OLG München FamRZ 2004, 382).
  • OLG München, 05.05.2004 - 12 WF 1039/04

    Anspruch auf Zahlung von Erziehungsgeld

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