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   OLG Celle, 21.11.2002 - 18 WF 53/02   

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https://dejure.org/2002,12030
OLG Celle, 21.11.2002 - 18 WF 53/02 (https://dejure.org/2002,12030)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.11.2002 - 18 WF 53/02 (https://dejure.org/2002,12030)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. November 2002 - 18 WF 53/02 (https://dejure.org/2002,12030)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 KostO; § 2 Abs. 2 KostO; § 94 KostO; § 1632 Abs. 4 BGB
    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung des Amtsgerichts; Notwendige Differenzierung zwischen den Kosten für Auslagen und den Gerichtsgebühren im Rahmen der Kostentragungspflicht; Entsprechende Anwendung des § 94 Kostenordnung (KostO) auf zu erstattende Auslagen; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung des Amtsgerichts; Notwendige Differenzierung zwischen den Kosten für Auslagen und den Gerichtsgebühren im Rahmen der Kostentragungspflicht; Entsprechende Anwendung des § 94 Kostenordnung (KostO) auf zu erstattende Auslagen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 390
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 19.12.1994 - 15 W 403/94

    Kostenausspruch des Vormundschaftsgerichts im Verfahren auf Rückführung eines

    Auszug aus OLG Celle, 21.11.2002 - 18 WF 53/02
    Der Gesetzgeber hatte mehrfach die Möglichkeit und den Anlass dafür, die Regelung des § 94 KostO auch auf Auslagen auszudehnen, ohne hiervon Gebrauch zu machen (§ 94 KostO) wurde zuletzt im Rahmen der Änderungen des Kindschaftsreformgesetzes v. 16.12.1997 (BGBl I S. 2942) und durch die Gesetze vom 4.5.1998 (BGBl 1, 833) und vom 11.12.2001 (BGBl I S. 3513) geändert) (vgl. hierzu auch OLG Hamm FamRZ 1995, 1365 ff [OLG Hamm 19.12.1994 - 15 W 403/94] ; BayObLG FamRZ 1998, 37 ff).

    Auf die grundsätzliche Entscheidung der streitigen Frage, ob Pflegeeltern überhaupt Interessenschuldner in diesem Sinne sein können (was OLG Hamm FamRZ 1995, 1365 ff [OLG Hamm 19.12.1994 - 15 W 403/94] verneint und BayObLG FamRz 1996, 37 ff grundsätzlich bejaht), kommt es vorliegend ebensowenig an, wie auf die Frage, ob das Gericht hier überhaupt eine bindende Kostenentscheidung hinsichtlich der Auslagen treffen kann oder sich die Kostenfolge nicht bereits aus dem Gesetz ergibt.

  • KG, 29.06.1995 - 16 WF 3213/95

    Prozeßkostenhilfe für die Unterhaltsklage eines Sozialhilfeempfängers

    Auszug aus OLG Celle, 21.11.2002 - 18 WF 53/02
    Auf die grundsätzliche Entscheidung der streitigen Frage, ob Pflegeeltern überhaupt Interessenschuldner in diesem Sinne sein können (was OLG Hamm FamRZ 1995, 1365 ff [OLG Hamm 19.12.1994 - 15 W 403/94] verneint und BayObLG FamRz 1996, 37 ff grundsätzlich bejaht), kommt es vorliegend ebensowenig an, wie auf die Frage, ob das Gericht hier überhaupt eine bindende Kostenentscheidung hinsichtlich der Auslagen treffen kann oder sich die Kostenfolge nicht bereits aus dem Gesetz ergibt.
  • BayObLG, 05.02.1997 - 3Z BR 260/96

    Sachverständigenentschädigung in Vormundschaftsachen - Pflegeeltern als

    Auszug aus OLG Celle, 21.11.2002 - 18 WF 53/02
    Der Gesetzgeber hatte mehrfach die Möglichkeit und den Anlass dafür, die Regelung des § 94 KostO auch auf Auslagen auszudehnen, ohne hiervon Gebrauch zu machen (§ 94 KostO) wurde zuletzt im Rahmen der Änderungen des Kindschaftsreformgesetzes v. 16.12.1997 (BGBl I S. 2942) und durch die Gesetze vom 4.5.1998 (BGBl 1, 833) und vom 11.12.2001 (BGBl I S. 3513) geändert) (vgl. hierzu auch OLG Hamm FamRZ 1995, 1365 ff [OLG Hamm 19.12.1994 - 15 W 403/94] ; BayObLG FamRZ 1998, 37 ff).
  • OLG Hamm, 08.08.2007 - 3 WF 256/06

    Keine Kostentragungspflicht der Pflegeeltern oder Eltern in vom Jugendamt

    Dabei ist in der Rechtsprechung umstritten, ob Pflegeeltern bei einer beantragten Verbleibensanordnung von Verfahrenskosten generell zu befreien sind, weil sie stets nur im Interesse des Kindes handeln (so OLG Hamm FamRZ 1995, 1365; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl. § 94 Rdn. 28) oder ob in einem solchen Fall auch den Pflegeeltern Gerichtskosten auferlegt werden können, wenn dies im Einzelfall der Billigkeit entspricht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 37; OLG Karlsruhe Beschl. v. 13.07.2006, Az. 16 UF 87/06, BeckRS 2006 15149; OLG Celle FamRZ 2004, 390; OLG Stuttgart NJOZ 2005, 4054 4056).
  • OLG München, 11.03.2005 - 11 WF 665/05

    Tragung der Gerichtsgebühren und Gerichtskosten

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  • OLG Dresden, 19.07.2011 - 21 WF 656/11

    Erhebung Gerichtskosten

    Nach der wohl überwiegenden Auffassung war die Beteiligung der Pflegeeltern an den Gerichtskosten nicht schon von vornherein nach dem Wortlaut von § 2 Nr. 2 KostO ausgeschlossen, wohl aber die Ausnahme und nur dann veranlasst, wenn dies aufgrund konkreter Umstände geboten erschien (OLG Köln, FamRZ 2011, S. 842, juris Rn. 2 ff.; OLG Braunschweig, FamRZ 2009, S. 60 f., juris Rn. 3 ff.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.07.2006, Az.: 16 WF 100/04, juris Rn. 3 f.; OLG Koblenz, FamRZ 2002, S. 1577, juris Rn. 3; OLG Celle, FamRZ 2004, S. 390 f.; juris Rn. 8).
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