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   OLG Karlsruhe, 27.03.2003 - 16 UF 25/03 - 302 F 151/02   

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https://dejure.org/2003,13386
OLG Karlsruhe, 27.03.2003 - 16 UF 25/03 - 302 F 151/02 (https://dejure.org/2003,13386)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.03.2003 - 16 UF 25/03 - 302 F 151/02 (https://dejure.org/2003,13386)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. März 2003 - 16 UF 25/03 - 302 F 151/02 (https://dejure.org/2003,13386)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ergänzungspflegschaft bzgl. der Entscheidung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechtes für ein Kind bei Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gegen einen Großelternteil

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Bestellung eines Ergänzungspflegers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 51
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 28.02.2000 - 27 UF 24/00

    Entziehung der Vermögenssorge im Erbscheinverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2003 - 16 UF 25/03
    Der äußerlich nur bei einem Elternteil vorhandene Interessengegensatz kann wegen gleichgelagerten eigenen Interesses auch zur Entziehung der Vertretung beim anderen Elternteil führen (OLG Köln, FamRZ 2001, 430; Palandt/Diederichsen, 62. Aufl., § 1629 BGB Rn. 24 und § 1796 Rn. 2).
  • OLG Stuttgart, 06.05.1983 - 8 W 162/83

    Ehelichkeitsanfechtung; Entzug der gesetzlichen Vertretung; Bestellung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2003 - 16 UF 25/03
    Denn wie bei allen Eingriffen in das Elternrecht hat das Familiengericht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu wahren, so dass von einer Entziehung der Vertretungsmacht abzusehen ist, wenn trotz des konkret festgestellten oder erkennbaren Interessenwiderstreits zu erwarten ist, dass die Sorgerechtsinhaber dennoch im Interesse ihres Kindes handeln werden (OLG Stuttgart, FamRZ 1983, 831; Verfahrenshandbuch/Schael, a.a.O.; Staudinger/Peschel-Gutzeit, § 1629 BGB Rn. 284, 285).
  • OLG Hamburg, 26.03.2013 - 13 UF 81/12

    Anhörung der Kindeseltern und des Kindes vor Bestellung eines Ergänzungspflegers

    Die Entscheidung des Gerichts hat daher den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im konkreten Einzelfall zu beachten (BGH vom 7.9.2011, FamRZ 2011, 1788; BGH vom 18.1.2012, FamRZ 2012, 436; OLG Saarbrücken, NJW 2011, 2306; OLG Karlsruhe vom 27.3.2003, FamRZ 2004, 51).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 6 WF 104/13

    Beschwerdeberechtigung im familienrechtlichen Verfahren

    Ein erheblicher Interessengegensatz ist dabei gegeben, wenn das eine Interesse nur auf Kosten des anderen Interesses durchgesetzt werden kann und die Gefahr besteht, dass die sorgeberechtigten Eltern das Kindesinteresse nicht genügend berücksichtigen können (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2012, Az.: 2 WF 42/12, FamRZ 2013, 45 (Leitsatz), NJW-RR 2012, 839, Rn 26, zitiert nach juris; Beschluss vom 27.03.2003, Az. 16 UF 25/03, FamRZ 2004, 51, Rn 9 zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 08.05.2019 - 2 WF 31/19

    Ergänzungspflegerbestellung bei Strafverfahren gegen die Eltern wegen

    Die Entscheidung des Gerichts hat daher den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im konkreten Einzelfall zu beachten (BGH vom 7.9.2011, FamRZ 2011, 1788; BGH vom 18.1.2012, FamRZ 2012, 436; OLG Saarbrücken, NJW 2011, 2306; OLG Karlsruhe vom 27.3.2003, FamRZ 2004, 51 OLG Hamburg, FamRZ 2013, 1683).
  • OLG Nürnberg, 20.06.2022 - 7 WF 434/22

    Vermögenssorge: Sorgerechtsentzug für ein Erbscheinerteilungsverfahren

    Bei der Entscheidung des Familiengerichts über die Entziehung ist auch der Gesichtspunkt des Familienfriedens zu berücksichtigen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 51 m.w. Nw.).

    Anders als in Fällen, in denen von den Sorgerechtsinhabern über eine Erbausschlagung (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2011, 1305) oder über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 51) entschieden werden sollte, ist die Auslegung des Testaments nicht Sache der Erben, sondern des Nachlassgerichts.

  • OLG Saarbrücken, 22.03.2011 - 6 UF 34/11

    Strafverfahren: Voraussetzungen einer Ergänzungspflegschaft im Zusammenhang mit

    Denn stimmte der Personensorgeberechtigte insoweit den von der Staatsanwaltschaft oder den Strafgerichten beabsichtigten Ermittlungsschritten zu, bedürfte es der Anordnung der Ergänzungspflegschaft in diesem Umfang nicht mehr (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 51).
  • OLG Brandenburg, 06.12.2010 - 9 UF 61/10

    Ergänzungspflegerbestellung für ein Kind: Interessengegensatz im Zusammenhang mit

    12 Die Vertretung des Kindes kann dem sorgeberechtigten Elternteil nur dann und nur insoweit entzogen werden, als ein erheblicher Interessengegensatz besteht und wenn zusätzlich nicht zu erwarten ist, dass die Kindesmutter trotz des Interessengegensatzes im Interesse des Kindes handelt (Palandt/Diederichsen, BGB, 69. Aufl., § 1629, Rz. 24; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 51; OLG Stuttgart, FamRZ 1983, 831; Münchener Kommentar/Huber, BGB, 51 § 1629, Rz. 63).
  • OLG Hamburg, 13.08.2019 - 2 WF 102/19

    Ergänzungspflegerbestellung bei Strafverfahren gegen die Eltern wegen

    Die Entscheidung des Gerichts hat daher den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im konkreten Einzelfall zu beachten (BGH vom 7.9.2011, FamRZ 2011, 1788; BGH vom 18.1.2012, FamRZ 2012, 436; OLG Saarbrücken, NJW 2011, 2306; OLG Karlsruhe vom 27.3.2003, FamRZ 2004, 51 OLG Hamburg, FamRZ 2013, 1683; Senat, Beschluss vom 8.5.2019, 2 WF 31/19).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2012 - 2 WF 42/12

    Ergänzungspflegschaft für ein minderjähriges Kind: Bestellungsbedürfnis bei

    Von einer Entziehung der Vertretungsmacht ist nämlich schon dann mit Blick auf den immer strikt zu wahrenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abzusehen, wenn trotz eines konkret festgestellten oder erkennbaren Interessenwiderstreits zu erwarten ist, dass der Sorgerechtsinhaber dennoch im Interesse seines Kindes handeln wird (OLG Stuttgart, FamRZ 1983, 831; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 51 f. Staudinger/Peschel-Gutzeit, BGB, Neubearb. 2007, § 1629 Rn. 284 f.).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 UF 326/09
    Ein Entzug der Vertretungsbefugnis hat zu unterbleiben, wenn zu erwarten ist, dass die Eltern trotz des erkennbaren Interessenkonflikts dennoch im Interesse ihres Kindes handeln werden (OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 51).
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