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   OLG Karlsruhe, 26.05.2003 - 2 WF 29/03   

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https://dejure.org/2003,3932
OLG Karlsruhe, 26.05.2003 - 2 WF 29/03 (https://dejure.org/2003,3932)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.05.2003 - 2 WF 29/03 (https://dejure.org/2003,3932)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Mai 2003 - 2 WF 29/03 (https://dejure.org/2003,3932)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstreckung der gewährten Prozesskostenhilfe auf gerichtlichen Vergleich im Scheidungsverfahern; Mutwillige Rechtsverfolgung im Sinne des Prozesskostenhilfeverfahrens

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5
    Mutwilligkeit im Unterhaltsverfahren bei einem streitwertüberschreitenden Vergleich i.S.d. § 114 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 550
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 17.05.1995 - 18 WF 7/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2003 - 2 WF 29/03
    Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (OLG Stuttgart, FamRZ 1992, 1195 ff; OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 1504; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758; Zöller / Philippi, ZPO, 23. Aufl., 2002, § 114, Rz. 30), oder wenn die Partei den von ihr verfolgten Zweck auf einem kostengünstigeren als auf dem von ihr eingeschlagenen Weg erreichen könnte (OLG Stuttgart, a. a. O., Zöller / Philippi, a. a. O., § 114, Rz. 34).
  • OLG Zweibrücken, 30.10.1996 - 2 WF 63/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2003 - 2 WF 29/03
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht ist im vorliegenden Fall aufgrund der Vergleichsbereitschaft der Parteien ohne weitere Prüfung zu vermuten (Münchner Kommentar zur ZPO / Wax, 2. Aufl., 2000-2001, § 114 Rz 62; Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, Zivilprozessordnung, 61.Aufl., 2003, § 114 Rz.104; OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 946 (947), OLG Nürnberg, FamRZ 1998, 293 m.w.N).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.1997 - 3 WF 114/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2003 - 2 WF 29/03
    Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (OLG Stuttgart, FamRZ 1992, 1195 ff; OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 1504; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758; Zöller / Philippi, ZPO, 23. Aufl., 2002, § 114, Rz. 30), oder wenn die Partei den von ihr verfolgten Zweck auf einem kostengünstigeren als auf dem von ihr eingeschlagenen Weg erreichen könnte (OLG Stuttgart, a. a. O., Zöller / Philippi, a. a. O., § 114, Rz. 34).
  • OLG Stuttgart, 22.06.1992 - 11 WF 95/92

    Klageweise Geltendmachung des Unterhalts nach Vorliegen einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2003 - 2 WF 29/03
    Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (OLG Stuttgart, FamRZ 1992, 1195 ff; OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 1504; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758; Zöller / Philippi, ZPO, 23. Aufl., 2002, § 114, Rz. 30), oder wenn die Partei den von ihr verfolgten Zweck auf einem kostengünstigeren als auf dem von ihr eingeschlagenen Weg erreichen könnte (OLG Stuttgart, a. a. O., Zöller / Philippi, a. a. O., § 114, Rz. 34).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.09.2010 - 5 Ta 132/10

    Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr bei Mehrvergleich nach Nr 1003 RVG-VV

    Dabei spielt es nach Auffassung der Beschwerdekammer keine Rolle, ob die hinreichenden Erfolgsaussichten hinsichtlich der im Mehrvergleich geregelten Gegenstände regelmäßig vermutet wird (OLG Karlsruhe 26. Mai 2003 - 2 WF 29/03 - FamRZ 2004, 550 = OLGR Karlsruhe 2004, 355; MünchKommZPO-Motzer 3. Auflage § 114 Rn. 16) oder genau zu prüfen ist (so wohl Zöller/Geimer ZPO 28. Auflage § 114 Rn. 27).

    Auf alle Fälle muss das Gericht nach beiden Auffassungen die Frage der Mutwilligkeit prüfen (OLG Karlsruhe 26. Mai 2003 - 2 WF 29/03 - FamRZ 2004, 550 = OLGR Karlsruhe 2004, 355 m. w. N.) und damit sich mit dem Gegenstand inhaltlich auseinandersetzen.

  • OLG Zweibrücken, 10.08.2006 - 5 WF 99/06

    Prozesskostenhilfe für Vergleich über "Zugewinnausgleich" zwischen geschiedenen

    Eine hinreichende Erfolgsaussicht ist im vorliegenden Fall aufgrund der Vergleichsbereitschaft der Parteien ohne weitere Prüfung zu vermuten (OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 946, 947; OLG Nürnberg, FamRZ 1998, 293, m. w. N.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 550).

    Entgegen der Ansicht des OLG Karlsruhe (FamRZ 2004, 550) hält der Senat die Einbeziehung einer solchen Vereinbarung in einen Scheidungsfolgenvergleich auch nicht deshalb für mutwillig im Sinne des § 114 ZPO, weil sie durch notarielle Beurkundung günstiger hätte abgeschlossen werden können.

  • OLG Karlsruhe, 09.07.2009 - 2 WF 33/09

    Anwaltsgebühren nach Erweiterung der Prozesskostenhilfe in einer Ehesache auf

    Da aber im Fall einer Einigung der Parteien über einen Verfahrensgegenstand die Erfolgsaussicht jedenfalls im Umfang der vergleichsweisen Regelung in der Regel zu bejahen ist (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 550; OLG Köln, FamRZ 2000, 1094; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 118 Rdn. 8), wäre diese Prüfung nur eine unnötige Förmlichkeit.
  • OLG Celle, 05.02.2007 - 14 W 78/06

    Berechtigung einer Haftpflichtversicherung zur persönlichen Besichtigung eines

    In diesem Sinne handelt eine Partei schon mutwillig, wenn sie den kostspieligeren von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen beschreitet (vgl. entsprechend OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 550; OLG Hamm, FamRZ 2001, 1533).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.2012 - 2 WF 3/12

    Verfahrenskostenhilfeantrag des Antragsgegners im Kindesunterhaltsverfahren:

    Mutwillig im Sinne des § 114 ZPO ist eine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dann, wenn ein verständiger bemittelter Rechtsuchender seine Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen oder verteidigen würde (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 550; Zöller/Geimer, a.a.O., § 114 Rn. 30, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.06.2014 - 11 WF 98/14

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe nach unterbliebener Geltendmachung eines

    Mutwillig ist eine Rechtsverfolgung, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 550; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758).
  • OLG Brandenburg, 20.08.2013 - 3 WF 61/13

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für den Abschluss eines Vergleichs im

    Die Prüfung von Mutwilligkeit bei Abschluss eines Vergleichs und gleichzeitiger Beantragung von Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe wird aber nur angenommen, soweit es um die vergleichsweise Regelung eines Gegenstandes geht, der über den eigentlichen Verfahrensgegenstand hinausreicht (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 550).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2014 - L 13 AS 154/14
    Mutwillig handelt derjenige, der von vornherein einen kostspieligen Weg wählt und sich nicht so verhält, wie dies eine bemittelte Person getan hätte, wenn sie in der gleichen Lebenssituation gewesen wäre und in verständiger Art und Weise ihre Belange vertreten wollte (Senatsbeschluss vom 6. Januar 2014 - L 13 AS 179/13 B - Senatsbeschluss vom 17. Januar 2011 - L 13 AS 16/11 B - Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 26. Mai 2003 - 2 WF 29/03 - Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 8. Oktober 1997 Az - 3 WF 114/97 - Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO-Kommentar, 72. Auflage 2014, § 114 Rdn. 107).
  • LAG Niedersachsen, 06.07.2010 - 3 Ta 284/10

    Eine Klage auf Weiterbeschäftigung bei bloßem Abfindungsinteresse und einer

    Eine Rechtsverfolgung ist dann mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde oder wenn die Partei den von ihr verfolgten Zweck auf einem kostengünstigeren als auf dem von ihr eingeschlagenen Weg erreichen könnte ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.05.2003 - 2 WF 29/03 - FamRZ 2004, 550 ; Zöller, Philippi, § 114 ZPO Rn. 30 jew. m. w. N.) Ein arglistiges oder böswilliges Verhalten wird nicht vorausgesetzt (Bork in Stein/Jonas § 114 ZPO Rn. 27).
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