Weitere Entscheidung unten: OLG München, 20.10.2003

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.10.2003 - 5 UF 211/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4475
OLG Zweibrücken, 21.10.2003 - 5 UF 211/02 (https://dejure.org/2003,4475)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.10.2003 - 5 UF 211/02 (https://dejure.org/2003,4475)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - 5 UF 211/02 (https://dejure.org/2003,4475)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristete Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung im Versorgungsausgleich; Wiederaufnahme des Verfahrens nach Änderung der Barwertverordnung; Teilanfechtung und Beschwerdegegenstand bei Anfechtung von Beschlüssen im Versorgungsausgleich; Umrechnung von ...

  • Judicialis

    BGB § 1375 Abs. 1; ; BGB § 1587 b Abs. 1; ; VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 1; ; VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgungsausgleich; Zugewinnausgleich; abgetretene Rechte und Ansprüche aus einer privaten Rentenversicherung; Sicherungsabtretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 632
  • FamRZ 2004, 642
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 121/99

    Bewertung nicht voll dynamischer Anrechte im Versorgungsausgleich; Bewertung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.10.2003 - 5 UF 211/02
    Das Beschwerdeverfahren war mit Rücksicht auf die seit 1. Januar 2003 nicht mehr anwendbare Barwertverordnung (vgl. BGH, FamRZ 2001, 1695) durch Senatsbeschluss vom 9. April 2003 ausgesetzt worden.
  • BGH, 06.04.2011 - XII ZB 89/08

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von zur Kreditsicherung einer Baufinanzierung

    Die Vertreter der Gegenauffassung (OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 642; Borth Versorgungsausgleich 4. Aufl. Rn. 395; Staudinger/Rehme BGB [2004] § 1587 Rn. 12) berufen sich darauf, dass eine Sicherungsabtretung von Rechten aus einer Rentenversicherung deren Berücksichtigung im Versorgungsausgleich solange nicht entgegenstünde, bis die Sicherheit in Anspruch genommen oder das entsprechende Recht sonst aus dem Vermögen des betroffenen Ehegatten ausgeschieden sei.
  • OLG Nürnberg, 03.01.2007 - 7 UF 330/06

    Zur Frage, ob Rentenversicherungen in den Versorgungsausgleich mit einzubeziehen

    Richtig ist auch, dass in der Literatur (vgl. z.B. Borth, Versorgungsausgleich, 3. Aufl., Seite 219; Staudinger/Rehme, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Neubearbeitung 2004, § 1587, Rn 12; Palandt/Brudermüller, BGB, 66. Aufl., Rn 98) und Rechtsprechung (OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 642) die Auffassung vertreten wird, dass eine Abtretung von Rechten aus einer Rentenversicherung durch einen Ehegatten lediglich zur Sicherheit der Zurechnung der entsprechenden Anrechte zu diesem Ehegatten im Rahmen des § 1587 Abs. 1 BGB jedenfalls solange nicht entgegenstehen soll, bis die Sicherheit in Anspruch genommen oder das entsprechende Recht sonst aus dem Vermögen des betroffenen Ehegatten ausgeschieden ist.
  • OLG Nürnberg, 15.11.2011 - 7 UF 1463/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Einbeziehung zur Sicherung eines Kredits

    Werden Anrechte eines Ehegatten, welche gemäß § 2 VersAusglG grundsätzlich dem Ausgleich unterliegen, zur Absicherung eines Kredites an den Kreditgeber abgetreten, führt dies, solange die Sicherheit nicht in Anspruch genommen worden ist, nicht dazu, dass das Anrecht wirtschaftlich dem Kreditgeber zuzuordnen wäre (vgl. BGH FamRZ 2011, 963; OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 642).
  • OLG Hamm, 15.04.2013 - 4 UF 37/13

    Behandlung sicherungsabgetretener Anrechte im Versorgungsausgleich

    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2011, 1671) führt die Abtretung eines Anrechts eines Ehegatten nach § 2 VersAusglG an den Kreditgeber zur Absicherung eines Kredits nicht dazu, dass das Anrecht wirtschaftlich dem Kreditgeber zuzuordnen wäre, solange die Sicherheit nicht in Anspruch genommen worden ist (ebenso OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 642; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2012, 1221; OLG Nürnberg, NJW 2012, 1012; Gutdeutsch, FamRB 2012, 187; a.A. Kemper/Norpoth, 284, 285).
  • AG Lüdenscheid, 08.06.2005 - 5 F 56/05

    Berücksichtigung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich bei einem

    Dem entspricht es, wenn in Rechtsprechung und Literatur die Einbeziehung von zur Sicherheit abgetretenen Anwartschaften aus einer privaten Rentenversicherung in den Versorgungsausgleich grundsätzlich befürwortet wird (vgl. OLG Y, FamRZ 2004, 642; Winter in: Soergel, 13. Aufl., § 1587 a BGB, Rdnr. 313; Brudermöller in: Palandt, 64. Aufl., § 1587 a BGB, Rdnr. 98).
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Rechtsprechung
   OLG München, 20.10.2003 - 12 UF 1635/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11193
OLG München, 20.10.2003 - 12 UF 1635/02 (https://dejure.org/2003,11193)
OLG München, Entscheidung vom 20.10.2003 - 12 UF 1635/02 (https://dejure.org/2003,11193)
OLG München, Entscheidung vom 20. Oktober 2003 - 12 UF 1635/02 (https://dejure.org/2003,11193)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umrechnung nicht volldynamischer Versorgungsrechte bei unmittelbar bevorstehendem oder bereits eingetretenem Versorgungsfall; Umfang der hinzunehmenden Unterbewertungen durch die Anwendung der Barwerttabelle; Anforderungen an die Durchbrechung des Stichtagsprinzips; ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1587a Abs. 2, 3; BarwertVO § 1 Abs. 3
    Bewertung nicht voll dynamischer Versorgungsanrechte im Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3571
  • NJW 2007, 400 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 642 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 25.03.2011 - 19 U 217/10

    Voraussetzungen für einen stillschweigend geschlossenen Maklervertrag

    Ohne einen solchen objektbezogenen Hinweis auf die Provisionspflichtigkeit kann der Maklerkunde in jedem Einzelfall davon ausgehen, dass der Makler bereits auf Grund eines Maklervertrages mit dem Anbieter der konkreten Immobilie von diesem vergütet wird (BGH NJW 2007, 400; OLG Karlsruhe BauR 2010, 511).
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