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   OLG Celle, 29.10.2003 - 15 UF 84/03   

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OLG Celle, 29.10.2003 - 15 UF 84/03 (https://dejure.org/2003,1231)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.10.2003 - 15 UF 84/03 (https://dejure.org/2003,1231)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 15 UF 84/03 (https://dejure.org/2003,1231)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Begründung des hinreichenden Anfechtungsverdachts durch ein heimlich eingeholtes DNA-Abstammungsgutachten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1600 Abs. 1 BGB; § 372a ZPO; Art. 1 Abs. 1GG; Art. 1 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG
    Anfechtung einer anerkannten Vaterschaft; Schlüssige Darlegung eines Anfechtungsverdachts; Verwertbarkeit eines heimlich eingeholten DNA-Vaterschaftstests; Fehlende Zustimmung der allein sorgeberechtigten Kindesmutter; Eingriff in das Rechts auf informationelle ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer anerkannten Vaterschaft; Schlüssige Darlegung eines Anfechtungsverdachts; Verwertbarkeit eines heimlich eingeholten DNA-Vaterschaftstests; Fehlende Zustimmung der allein sorgeberechtigten Kindesmutter; Eingriff in das Rechts auf informationelle ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Heimlicher DNA-Test - Vaterschaft anfechten?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kaugummi-Spucke der Tochter missbraucht - Heimlicher Vaterschaftstest ist nicht verwertbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 449
  • NJW 2005, 528 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 481
  • FamRZ 2004, 825 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2003 - 15 UF 84/03
    Hierzu zählt auch die Befugnis, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu entscheiden (BVerfG NJW 1991, 2411).

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bietet nicht nur Schutz vor direkten staatlichen Eingriffen, sondern entfaltet als objektive Norm seinen Rechtsgehalt auch im Privatrecht und strahlt in dieser Eigenschaft auf die Auslegung und Anwendung privatrechtlicher Vorschriften aus (BVerfG NJW 1991, 2411, 2412).

  • BGH, 22.01.1997 - XII ZR 207/95

    Vaterschaftsfeststellung durch DDR-Gericht ohne Abstammungsgutachten nicht

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2003 - 15 UF 84/03
    Denn im Vaterschaftsanfechtungsverfahren ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel ein Abstammungsgutachten einzuholen (BGH FamRZ 1997, 490, 492).
  • BGH, 30.10.2002 - XII ZR 345/00

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2003 - 15 UF 84/03
    Wird die Vaterschaftsanfechtungsklage mit der Begründung abgewiesen, der Kläger habe keinen hinreichenden Anfechtungsverdacht vorgetragen, so ist über die Abstammung nicht entschieden worden, und eine erneute Anfechtungsklage kann auf neue, nach der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses hervorgetretene Umstände gestützt werden (BGH FamRZ 2003, 155 ff).
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 92/89

    Anwendung der DNA-Analyse bei der Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2003 - 15 UF 84/03
    Die Verfügungs und Entscheidungsgewalt über die Preisgabe der genetischen Daten eines Menschen steht allein ihm zu und obliegt, falls ihm hierzu die hinreichende Einsichts und Urteilsfähigkeit fehlt (Palandt/Thomas, BGB, 62. Aufl., Rn. 42 zu § 823 BGB), den sorgeberechtigten Elternteilen, soweit dieses Recht nicht im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch § 372 a ZPO in zulässiger Weise (BVerfG NJW 1956, 986) auch hinsichtlich der Untersuchung von Genmaterial der beteiligten Personen (vgl. BGH NJW 1991, 749 ff.) eingeschränkt ist.
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55

    Blutgruppenuntersuchung

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2003 - 15 UF 84/03
    Die Verfügungs und Entscheidungsgewalt über die Preisgabe der genetischen Daten eines Menschen steht allein ihm zu und obliegt, falls ihm hierzu die hinreichende Einsichts und Urteilsfähigkeit fehlt (Palandt/Thomas, BGB, 62. Aufl., Rn. 42 zu § 823 BGB), den sorgeberechtigten Elternteilen, soweit dieses Recht nicht im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch § 372 a ZPO in zulässiger Weise (BVerfG NJW 1956, 986) auch hinsichtlich der Untersuchung von Genmaterial der beteiligten Personen (vgl. BGH NJW 1991, 749 ff.) eingeschränkt ist.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Celle, 29.10.2003 - 15 UF 84/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus dem Selbstbestimmungsrecht die Befugnis des einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfGE 65, 1, 42).
  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 29. Oktober 2003 - 15 UF 84/03 -,.
  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 227/03

    Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung u.a. in FamRZ 2004, 481 ff. veröffentlicht ist, wies die dagegen gerichtete Berufung des Klägers zurück.

    Trifft dies zu, dann hat er diese Vorschriften im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfG NJW 1991, 2411 f. m.w.N.) und darf dies nicht als praxisfern (vgl. Huber FamRZ 2004, 825, 826) oder als Ausfluß einer "verfassungsrechtlichen Überhöhung" (vgl. Spickhoff FamRZ 2003, 1581 f.) abtun.

  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 60/03

    Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten

    Trifft dies zu, dann hat er diese Vorschriften im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfG NJW 1991, 2411 f. m.w.N.) und darf dies nicht als praxisfern (vgl. Huber FamRZ 2004, 825, 826) oder als Ausfluß einer "verfassungsrechtlichen Überhöhung" (vgl. Spickhoff FamRZ 2003, 1581 f.) abtun.
  • OLG Köln, 05.08.2009 - 2 U 190/08

    Zeitliche Grenzen eines Auskunftsanspruchs gegenüber dem Testamentsvollstrecker

    Der von dem Verfahren Betroffene ist auf die Abwehr eines ihm ungerechtfertigt erscheinenden Vorwurfs mit den Mitteln beschränkt, die ihm die jeweilige Verfahrensordnung, hier die StPO, zur Verfügung stellt (allgM, vgl. nur BGH NJW 2004, 449; Palandt-Sprau, BGB, 67. Aufl., § 823 Rn. 37 und 104, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Ein Widerrufs- oder Unterlassungsanspruch kommt in derartigen Fällen nur ganz ausnahmsweise dann in Betracht, wenn sich das Verhalten als sittenwidrig darstellt und mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz erfolgt (vgl. BGH NJW 2004, 449).

  • OLG Köln, 06.05.2004 - 14 UF 235/03

    Keine rechtsverbindliche Verpflichtung zur Vaterschaftsbegutachtung - keine

    Das reicht nicht aus, denn dann wäre die Verweigerung der Abstammungsklage bei heimlich eingeholten Gutachten sehr leicht zu umgehen (OLG Jena FPR 2003, 374; OLG Celle NJW 2004, 449).
  • OLG Nürnberg, 10.06.2021 - 11 UF 227/21

    Verbindung des Antrages auf einstweilige Nutzungsüberlassung der Ehewohnung für

    Die von der Antragsgegnerin gegenüber dem Antragsteller ausgeübte Gewalt (s.o.) begründet einen materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch nach §§ 823, 1004 BGB analog (BGH FamRZ 2004, 825 Rn. 13).
  • OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04

    Anforderungen an die Darlegung von Umständen in einer

    b) Der Senat lässt die Revision zum Bundesgerichtshof zu, weil er mit Mutschler (FamRZ 2004, 74; 2004, 825 ; vgl. auch LG München I FamRZ 2003, 1580) der Auffassung ist, dass auch ein unter Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Beklagten eingeholtes Abstammungsgutachten geeignet ist, die Schlüssigkeit der Anfechtungsklage zu begründen (ebenso: OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 52): Die vorgetragenen Gründe müssen nur geeignet sein, bei objektiver Betrachtung Zweifel zu wecken (BGH FamRZ 1998, 955 ), eine Wahrscheinlichkeit ist nicht vorausgesetzt.

    Der Senat setzt sich damit in Widerspruch zu den Entscheidungen des Thüringer Oberlandesgerichts (Urteil vom 6. März 2003 - 1 UF 358/02 = OLG-NL 2003, 110) und des OLG Celle (Urteil vom 29. Oktober 2003 - 15 UF 84/03 = JAmt 2004, 140).

  • OLG Stuttgart, 11.07.2008 - 8 WF 102/08

    Sachverständigenentschädigung im Vaterschaftsanfechtungsverfahren:

    Bei einer außergerichtlich veranlassten DNA-Analyse kann nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das untersuchte genetische Material auch tatsächlich von den Beteiligten stammt (OLG Celle NJW 2004, 449), während diese Voraussetzung bei dem gerichtlichen Gutachten unzweifelhaft erfüllt ist.

    Die nicht heimlich eingeholte DNA-Analyse ist geeignet, den Anfechtungsverdacht zu begründen, führt aber nicht zur Entbehrlichkeit der Einholung eines gerichtlichen genetischen Abstammungsgutachtens, dass auf Blut- und Speichelproben der Probanden beruht, im Interesse der Beteiligten und insbesondere des Kindes (zur Nichtverwertbarkeit eines heimlich eingeholten DNA-Abstammungsgutachtens: BGHZ 162, 1; OLG Celle NJW 2004, 449).

  • BVerfG, 22.05.2007 - 1 BvR 421/05

    Wertfestsetzung für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren

    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 29. Oktober 2003 - 15 UF 84/03 -,.
  • OLG Celle, 24.11.2004 - 15 UF 2/04

    Erstattungsanspruch eines mit der Kindesmutter nicht verheirateten Scheinvaters

    Es ist dem Scheinvater vor dem Anerkenntnis möglich und rechtlich zumutbar, im Einverständnis mit der Mutter des Kindes einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen (vergl. zum heimlichen Vaterschaftstest OLG Thüringen FamRZ 2003, 944, f.; Senat FamRZ 2004, 481 ff.), um sich über die tatsächlichen Grundlagen seines mit weitreichenden Folgen verbundenen Vaterschaftsanerkenntnisses Klarheit zu verschaffen.
  • OLG Celle, 04.07.2005 - 15 UF 34/05

    Verwertbarkeit eines eingeholten Sachverständigengutachtens in einem

  • BVerfG, 15.05.2007 - 1 BvR 465/05
  • OLG Schleswig, 07.01.2005 - 12 WF 196/04

    Prozesskostenhilfe für eine Vaterschaftsanfechtung aufgrund eines heimlichen

  • OLG Celle, 08.05.2015 - 15 UF 34/15

    Vaterschaftsanfechtung nach heimlich eingeholtem Vaterschaftsgutachten

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